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Linksabbieger hat mir Vorfahrt genommen u. macht nun Ansprüche geltend
hallo :-)
am 28.10. fuhr ich nach büroschluß richtung innenstadt. plötzlich sah ich vor mir einen wagen und da knallte es auch schon, zeit großartig zu bremsen hatte ich nicht mehr.
eine linksabbiegerin hatte mir die vorfahrt genommen. ich kam von unten und sie von oben und wollte vor mir links einbiegen, dachte wohl, sie schafft es noch oder hat mich ganz übersehen. die ampeln schalten in beide richtungen zeitgleich grün, nur daß die linksabbieger dann natürlich den gegenverkehr beachten müssen.
polizei und krankenwagen wurden verständigt. sowohl sie als auch ich waren verletzt.
eigentlich eine klare sache, sollte man meinen und die polizei hat auch klar gesagt, daß sie den unfall verursacht hat.
vor ort hat sie sich erst entschuldigt, sie hätte gedacht, es passt noch. hinterher, als der erste schock vorbei war, fing sie auf einmal an, sie hätte den eindruck gehabt, dass ich zu schnell gewesen wäre. was absolut nicht der wahrheit entspricht. ich war erst kurz bevor ich auf dieser straße war, aus einer anderen straße eingebogen und bis zum unfallort sind es nur 100 m ca.
nun, ich habe dann einen sachverständigen beauftragt. reparatur meines wagens lohnt nicht mehr, einen anderen wagen habe ich heute bekommen, solange hatte ich einen mietwagen.
rechtsanwalt habe ich ebenfalls eingeschaltet wegen dem schmerzensgeld.
nun habe ich gestern eine e-mail bekommen von meiner versicherung, dass die unfallgegnerin ansprüche gegen mich geltend macht. ich dachte erst, ich hätte mich verlesen, aber ein anruf bei meiner versicherung brachte klarheit. die dame hat einen anwalt eingeschaltet und vertritt wohl jetzt die ansicht, dass ich schuld habe. wie geht das denn?? ich glaub es kaum. ich verzichte noch auf eine anzeige gegen sie, weil so ein unfall ja jedem mal passieren kann und jetzt so etwas?
ich kann mir nicht vorstellen, dass sie damit durchkommt oder etwa doch?
mein anwalt kümmert sich natürlich drum, aber ich würde trotzdem gerne von euch wissen, was ihr dazu sagt.
ach ja, es gibt sogar noch einen unabhängigen zeugen, einen älteren herrn, der an dem tag zu fuß unterwegs war und das ganze beobachtet hat. und der hat auch ganz klar gesagt, dass sie mir die vorfahrt genommen hat.
Beste Antwort im Thema
Es trifft zwar zu, dass jeder Versicherungsfall unverzüglich der (eigenen) Versicherung zu melden ist - einem Versicherer interessiert das aber wirklich nur dann, sofern auch tatsächlich davon auszugehen ist, dass vom Unfallgegner Schadenersatzansprüche erhoben werden. Ist das nicht der Fall, braucht auch nichts gemeldet zu werden und so ziemlich jeder Sachbearbeiter einer Schadenabteilung wird jedem Versicherungsnehmer mitteilen, dass es einer schriftlichen Schadenmeldung nicht bedarf.
Würde jeder Schadenfall auch bei klarer Rechtslage gemeldet werden, ist der Versicherer gezwungen, einen Schadenfall anzulegen und eine Schadenreserve zu bilden, die dann bis zur Auflösung auch gleichbedeutend mit einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes verbunden ist. Ärgerlich ist das dann insbesondere bei Unfallschäden zum Jahresende, da dann davon auszugehen ist, dass sich die (eigentlich unnötige) Schadenmeldung über den Jahreswechsel auch zu einer (wenn auch nur vorrübergehenden) Beitragsbelastung durch Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes negativ auswirkt.
Das hier der Unfallgegner Ansprüche erhoben hat, dürfte der Tatsache einer bestehenden Rechtsschutzversicherung geschuldet sein. Leider ist selbst bei klarer Sach- und Rechtslage immer wieder festzustellen, dass dem eigentlichen Verursacher eingeredet wird, dem eigentlich Geschädigten könnte doch möglicherweise eine Mithaftung angelastet werden und durch das Einschalten eines Rechtsanwaltes könnte ja noch was gehen.
Auch hier auf MT ist ja nahezu in jedem zweiten Thread "geh zu einem Anwalt" als Topempfehlung zu lesen.
Dem beauftragten Rechtsanwalt interessiert die Schuldfrage eigentlich nicht die Bohne, da er für seine Tätigkeit auch seine Gebühren erhält - im Zweifel von seinem Mandanten oder dessen Rechtsschutzversicherung. Und seid sicher, dass es in Deutschland allenfalls eine Handvoll Verkehrsrechtsanwälte gibt, die solche Mandate wegen mangelnder Erfolgsaussichten ablehen.
Die Krux der Geschichte ist nicht nur, dass hier die eigene Versicherung tätig sein und unberechtigte Ansprüche zurückweisen muss - es verhindert aber auch eine schnelle und reibungslose Schadenabwicklung der gegnerischen Versicherung, da auch hier der Anwalt für seinen Mandanten alle erdenklichen Einwendungen erheben wird.
Das sich die beteiligten Versicherer "zusammensetzen und etwas auskarteln (?)" ist auch nur eines von vielen Gerüchten. Die Haftung entscheidet jeder Versicherer für sich.
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121 Antworten
"Keine Anzeige" war eine freundliche Geste Deinerseits, aber da es Personenschaden gab, wird ohnehin ein Ermittlungsverfahren gegen die Unfallverursacherin laufen.
Von der Versicherung würde ich mir mal die Argumentation der Gegenseite zukommen lassen. Der Gegner hat sich vielleicht irgendeine Geschichte zum Unfallhergang einfallen lassen und Deine Versicherung kann den tatsächlichen Unfallhergang nicht erahnen, es sei denn Du hast ihn trotz eindeutiger Lage bereits vorsorglich gemeldet.
ja stimmt, auf dem unfallbogen der polizei stand "unfallanzeige wird gefertigt" oder so in der art. aber das wird doch sowieso eingestellt oder?
ne meiner versicherung hatte ich das nicht gemeldet, bzw. ich hatte an dem unfalltag dort angerufen, aber es interessierte irgendwie niemanden also hab ich es dann gelassen und alles dem anwalt gegeben.
die argumente der gegenseite wüßte ich auch gerne, mein anwalt meinte, das einzige argument könnte sein, dass ich rot gehabt hätte, aber das war nicht so und außerdem schalten die ampeln gleichzeitig grün.
ich denke mal, sie wird behaupten, ich wäre zu schnell gewesen, weil sie das ja schon an dem tag angedeutet hat. komischerweise erst, als der angerufene mann und die ebenfalls herbeibestellte mutter o.ä. vor ort waren.
find das so ärgerlich, als ob man nicht schon genug ärger und gerenne wegen so nem unfall hat, jetzt auch noch das.
vor allem, so ein unfall kann doch wirklich jedem passieren. warum können sich manche leute nicht eingestehen, dass sie auch mal was falsch gemacht haben?
Je nachdem, wie der Unfall aufgenommen wurde (das richtet sich oftmals danach, ob bei der Polizei ein Anfangsverdacht besteht), kann man hinterher durchaus feststellen, wer wie schnell gefahren ist: Mo Power
willst du mir irgendwas unterstellen??
nur weil ich auch mal gerne zügig autobahn fahre und nicht so ne lahme 50 ps gurke fahren will, mit der ich keinen berg rauf komme, heißt das noch lange nicht, dass ich mich nicht an verkehrsregeln halte!
ich war auf keinen fall zu schnell und dafür gibt es auch zeugen. ich weiß wie schnell ich gefahren bin, fahre diese strecke oft genug.
edit: und mit dezentem tunig sein auto vom einheitsbrei etwas abzuheben ist nicht gleich raser!! dass manche leute das immer gleichsetzen müssen
hab ich deswegen jetzt keine rechte mehr im straßenverkehr? pflichten aber schon ne.
ich hab schon fast 13 jahre meinen führerschein und erst einen selbstverschuldeten unfall gehabt.
Zitat:
Original geschrieben von MissFelina
die argumente der gegenseite wüßte ich auch gerne, mein anwalt meinte, das einzige argument könnte sein, dass ich rot gehabt hätte, aber das war nicht so und außerdem schalten die ampeln gleichzeitig grün.
ich denke mal, sie wird behaupten, ich wäre zu schnell gewesen, weil sie das ja schon an dem tag angedeutet hat. komischerweise erst, als der angerufene mann und die ebenfalls herbeibestellte mutter o.ä. vor ort waren.
"Beide Ampeln schalten gleichzeitig grün" muß kein zugkräftiges Argument sein. Wenn der Linksabbieger in der Kreuzung wartet, kommt er typischerweise erst weg, wenn seine und die entgegengesetzte Fahrtrichtung rot haben.
Aber wie auch bei der Frage nach der Geschwindigkeit gilt der Rechtsgrundsatz: Jede Partei muß die ihr günstigen Sachverhalte beweisen. Der Gegner hat hier erstmal den Schwarzen Peter, da Du zweifellos als Geradeausfahrer Vorfahrt hattest.
Der bloße Vorwurf der überhöhten Geschwindigkeit wird hier also nichts nutzen.
Zitat:
Original geschrieben von MissFelina
find das so ärgerlich, als ob man nicht schon genug ärger und gerenne wegen so nem unfall hat, jetzt auch noch das.
vor allem, so ein unfall kann doch wirklich jedem passieren. warum können sich manche leute nicht eingestehen, dass sie auch mal was falsch gemacht haben?
Für solche Fälle habe ich eine gerichtsverwertbare Datenaufzeichnung installiert. Grüne Ampel und Geschwindigkeit könnte ich beispielsweise im geschilderten Fall problemlos nachweisen, wenn mir der Unfall mit meinem Fahrzeug passiert wäre.
Viel Erfolg, laß Deinen Anwalt arbeiten und ärgere Dich nicht weiter :-)
Zitat:
"Beide Ampeln schalten gleichzeitig grün" muß kein zugkräftiges Argument sein. Wenn der Linksabbieger in der Kreuzung wartet, kommt er typischerweise erst weg, wenn seine und die entgegengesetzte Fahrtrichtung rot haben.
ja da hast du recht, aber ich hatte wirklich grün, hinter mir sind auch fahrzeuge gefahren und dann gibt es ja auch noch den zeugen, der das bestätigt hat.
Zitat:
Für solche Fälle habe ich eine gerichtsverwertbare Datenaufzeichnung installiert. Grüne Ampel und Geschwindigkeit könnte ich beispielsweise im geschilderten Fall problemlos nachweisen, wenn mir der Unfall mit meinem Fahrzeug passiert wäre.
ui das ist praktisch, wie funktioniert das genau?
hab noch ne frage: was ist denn mit dem wiederbeschaffungswert abzgl. restwert, den ich ja von der gegnerischen versicherung bekommen müßte? einen fragebogen zum unfall hatten die sehr zügig geschickt. wird das nun erstattet, obwohl die gegnerin zum anwalt gegangen ist? oder warten die jetzt erst ab? aber was eigentlich abwarten? wer entscheidet denn nun und was überhaupt? ich blick da irgendwie nicht durch. die kosten für das gutachten und den leihwagen müßte ja auch die andere versicherung übernehmen.
Zitat:
Viel Erfolg, laß Deinen Anwalt arbeiten und ärgere Dich nicht weiter :-)
danke :-) du hast recht, hab mich schon zu sehr geärgert die letzten tage seit der unfall passiert ist.
Hi,
bevor du irgendwelche Formulare ausfüllst, würde ich damit zum Anwalt gehen und ihm jede Kommunikation überlassen. Die Versicherungen suchen nach jedem noch so kleinem Fitzelchen was sie gegen dich verwenden können.
Was Mietwagen etc angeht, würde ich auch nicht blindlings einen nehmen und erwarten, dass die gegnerische Versicherung zahlt, denn auch da gibt es einiges zu wissen und zu beachten (Wagenklasse, Dauer,...). Ansonsten geht der Schuss nach hinten los und musst dann selbst alles bzw. einen Teil zahlen.
Mein Tip: Alles nur nach Rücksprache mit dem RA.
Viel Erfolg und drück dir die Daumen, dass alles gut über die Bühne geht.
schönen Gruss
TazaTDI
Zitat:
Original geschrieben von TazaTDI
Hi,
bevor du irgendwelche Formulare ausfüllst, würde ich damit zum Anwalt gehen und ihm jede Kommunikation überlassen. Die Versicherungen suchen nach jedem noch so kleinem Fitzelchen was sie gegen dich verwenden können.
Was Mietwagen etc angeht, würde ich auch nicht blindlings einen nehmen und erwarten, dass die gegnerische Versicherung zahlt, denn auch da gibt es einiges zu wissen und zu beachten (Wagenklasse, Dauer,...). Ansonsten geht der Schuss nach hinten los und musst dann selbst alles bzw. einen Teil zahlen.
Mein Tip: Alles nur nach Rücksprache mit dem RA.
Viel Erfolg und drück dir die Daumen, dass alles gut über die Bühne geht.
schönen Gruss
TazaTDI
hi
ja den papierkram geb ich alles dem anwalt. der versteht selbst nicht, was die frau hat, weil der sachverhalt eigentlich von vornherein vollkommen klar war für alle beteiligten. nur dass sie plötzlich auf komische gedanken kommt.
wegen dem mietwagen: ne ich hab mir natürlich keinen porsche oder sowas gemietet ;-) hab natürlich auf die wagenklasse (ist ein kleinwagen) und auch auf die dauer geachtet. lt. gutachten beträgt die wiederbeschaffungsdauer 14 tage und das kam auch gerade so hin, war eher etwas zu knapp.
ansonsten danke, wird schon gut gehen, bin da zuversichtlich und hab ein reines gewissen :-) obwohl, man weiß ja nie wer wo sitzt und was entscheidet
Zitat:
Zitat:
Für solche Fälle habe ich eine gerichtsverwertbare Datenaufzeichnung installiert. Grüne Ampel und Geschwindigkeit könnte ich beispielsweise im geschilderten Fall problemlos nachweisen, wenn mir der Unfall mit meinem Fahrzeug passiert wäre.
ui das ist praktisch, wie funktioniert das genau?
hab noch ne frage: was ist denn mit dem wiederbeschaffungswert abzgl. restwert, den ich ja von der gegnerischen versicherung bekommen müßte? einen fragebogen zum unfall hatten die sehr zügig geschickt. wird das nun erstattet, obwohl die gegnerin zum anwalt gegangen ist? oder warten die jetzt erst ab? aber was eigentlich abwarten? wer entscheidet denn nun und was überhaupt? ich blick da irgendwie nicht durch. die kosten für das gutachten und den leihwagen müßte ja auch die andere versicherung übernehmen.
1. Siehe http://www.unfallkamera.de/
2. Mach Dir keine große Hoffnung auf eine schnelle Abwicklung durch die gegnerische Versicherung. Der Unfallgegner wird ebenfalls von seiner Versicherung zur Stellungnahme aufgefordert und er wird dort die gleichen Angaben zum Unfallhergang gemacht haben, wie gegenüber Deiner Versicherung.
Moin,
Taza - solange nicht beide Fahrzeuge bei der gleichen Versicherung versichert sind - liegt hier kein Grund für Angst vor! Deine Versicherung müßte ja zahlen, wenn du "schuld" hättest. Bei einer "feindlichen Versicherung" hat deine Versicherung ja bereits selbst den Wunsch nicht die zu sein, die zahlen muss.
Hier ist ein Fehler passiert - der Unfall wurde nicht umgehend gemeldet! Ein Unfall sollte so schnell wie möglich bei der Versicherung gemeldet werden - eben um so etwas zu verhinden. Da deine Versicherung ja durch dich nichts weiß - geht sie erstmal davon aus, das dein Unfallgegner "Recht" hat.
Also mit Anwalt entsprechend die Meldung nachholen und mit AZ und Kopie des polizeilichen Schriebs einreichen. Mit diesen Daten wird deine Versicherung (wenn alles deiner Schilderung entspricht) der anderen einen höflichen Vogel zeigen.
Übrigens - nicht die Polizei entscheided über Schuld oder Unschuld. Die können sagen watt sie wollen - das letzte Wort spricht (wenn keine gütige Einigung gefunden wird) ein Richter, und wenn der ANDERER Meinung als die Polizei ist ... dann hat der Schuld, der vor Gericht Schuld bekommt.
MFG Kester
@ Rotherbach
Ich hatte einmal einen vom Hergang her absolut vergleichbaren Unfall.
Der aufnehmende Polizist sagte mir, daß ich auch als Geschädigter, dieses meiner Versicherung melden müsse, auch wenn mich keine Schuld trifft.
Ich konnte das zwar nicht einsehen, rief aber dort an.
Der Sachbearbeiter meinte nur, daß wenn an meine Vers. voraussichtlich keine Ansprüche geltend gemacht würden, müsse das auch nicht gemeldet werden. Die Polizei verteile oft solche Fehlinformationen.
Die Abwicklung mit der gegnerischen Vers. funktionierte reibungslos.
Die TE muß sich da wohl keine Sorgen machen.
Gruß
vom konsul
Hatte auch schon einen ähnlichen Fall. Habe meiner Versicherung Bescheid gegeben... und einen Tag später wollte mein unfallgegner es so aussehen lassen, als ob ich schuld wäre, und hat es meiner Versicherung gemeldet... die haben aber direkt geblockt, da ich sie rechtzeitig mit Infos versorgt habe... müssen muss man gar nichts... aber es kann schon helfen, etwas mehr zu tun, als nötig ist.
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,
Taza - solange nicht beide Fahrzeuge bei der gleichen Versicherung versichert sind - liegt hier kein Grund für Angst vor! Deine Versicherung müßte ja zahlen, wenn du "schuld" hättest. Bei einer "feindlichen Versicherung" hat deine Versicherung ja bereits selbst den Wunsch nicht die zu sein, die zahlen muss.
Hier ist ein Fehler passiert - der Unfall wurde nicht umgehend gemeldet! Ein Unfall sollte so schnell wie möglich bei der Versicherung gemeldet werden - eben um so etwas zu verhinden. Da deine Versicherung ja durch dich nichts weiß - geht sie erstmal davon aus, das dein Unfallgegner "Recht" hat.
Also mit Anwalt entsprechend die Meldung nachholen und mit AZ und Kopie des polizeilichen Schriebs einreichen. Mit diesen Daten wird deine Versicherung (wenn alles deiner Schilderung entspricht) der anderen einen höflichen Vogel zeigen.
Übrigens - nicht die Polizei entscheided über Schuld oder Unschuld. Die können sagen watt sie wollen - das letzte Wort spricht (wenn keine gütige Einigung gefunden wird) ein Richter, und wenn der ANDERER Meinung als die Polizei ist ... dann hat der Schuld, der vor Gericht Schuld bekommt.
MFG Kester
ich hatte ja am unfalltag bei meiner versicherung angerufen, aber die hat das irgendwie gar nicht interessiert also hab ich es dann ganz gelassen. der fall war ja auch eindeutig, also hätte meine versicherung im grunde damit gar nichts zu tun gehabt. dass die frau jetzt solche faxen macht konnte ja niemand ahnen. mein exfreund hatte zwar mal einen unfall wo er nicht schuld war, aber da lief alles reibungslos. sowas passiert mir zum ersten mal.
ich hoffe, das löst sich schnell auf.
aber ich verstehe eins nicht: wenn die frau zum anwalt geht, dann muß er ihr doch von vornherein sagen, dass ihr vorhaben keine aussicht auf erfolg haben wird oder?
Zitat:
Original geschrieben von ChrissGrolm
Hatte auch schon einen ähnlichen Fall. Habe meiner Versicherung Bescheid gegeben... und einen Tag später wollte mein unfallgegner es so aussehen lassen, als ob ich schuld wäre, und hat es meiner Versicherung gemeldet... die haben aber direkt geblockt, da ich sie rechtzeitig mit Infos versorgt habe... müssen muss man gar nichts... aber es kann schon helfen, etwas mehr zu tun, als nötig ist.
was hat denn dein unfallgegner damals gesagt als er dir die schuld geben wollte?
und ich hatte doch bei meiner versicherung angerufen, aber die hat es nicht interessiert. wollten gar nichts wissen, nichtmal wer ich überhaupt bin.