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LKW-Autobahnschütze geht in Revision wegen Datenschutz!

Themenstarteram 31. Oktober 2014 um 8:02

Guten Morgen Zusammen,

nach dem gestern verhängten Urteil von 10,5 Jahren Haft gegen den wegen über 700 in den Gegenverkehr abgefeuerten Schüssen und mehrfachen Mordversuches angeklagten LKW-Fahrer machte direkt nach Urteilsverkündung die Meldung die Runde, dass sein Anwalt in Revision gehen will, da man im Zuge der Ermittlungen Autokennzeichen gescannt hatte und dadurch überhaupt erst der Täter überführt werden konnte.

Dies verstoße nach Aussage des Anwaltes gegen den Datenschutz.

Bei solchen Begründungen klappt mir ehrlich gesagt das Messer in der Hosentasche auf. :mad:

Da begeht ein Durchgeknallter theoretisch mehr als 700 fachen versuchten Mord und dann ist es nicht legitim, ihn aufzuspüren?

Ja in welcher Welt leben wir denn bitte?

Und wem haben wir sowas dann zu verdanken?

All denen - auch hier unzählig auf MT angemeldeten - selbsternannten "Datenschützern", die immer und überall ihren ach so heiligen Privatschutz gefährdet sehen und in erster Reihe lauthals "illegal! illegal! illegal!" schreien.

Wäre mal sehr interessant zu wissen was passiert wäre, wenn unter diesen 700 Opfern irgendein Bekannter/Verwandter eines solchen "Datenschützers" gewesen wäre. :rolleyes:

Gruß Martin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 31. Oktober 2014 um 09:02:50 Uhr:

… Da begeht ein Durchgeknallter theoretisch mehr als 700 fachen versuchten Mord und dann ist es nicht legitim, ihn aufzuspüren?

Du solltest dich mal um ein paar Fakten bemühen, bevor du solche Grütze von dir gibst.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 31. Oktober 2014 um 09:02:50 Uhr:

Ja in welcher Welt leben wir denn bitte?

Zum Glück in einem Rechtsstaat, in dem man sich noch auf Gesetze verlassen kann. Auch auf Datenschutzgesetze. Dass das nicht immer "gut" ist, ist halt aktueller Stand und sollte dem Gesetzgeber Anlass geben, die Gesetze nachzubessern. Für Stammtischparolen ist das natürlich gefundenes Fressen.

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So ein b***, d***, b***, w***, h****, a**** @¶®¿¢¥????????¶®¿¢¥????????@

Wetten der arme wird freigesprochen und bekommt Schadenersatz.

Für sowas werden Gerichtskapazitäten verschwendet.

Hoffentlich bekommt der in der zweiten Instanz Sicherungsverwahrung aufgebrummt.

Warum läßt man bei versuchtem Mord eine Revision wegen Datenschutz überhaupt zu??

EDID: Neuer Bug, man kann sich gar nicht standesgemäß aufregen, die ganzen Fragezeichen da oben waren schön säuberlich im Comic-Style aus der Zeichentabelle ausgewählt. :p

Gruß Metalhead

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 31. Oktober 2014 um 09:02:50 Uhr:

 

Wäre mal sehr interessant zu wissen was passiert wäre, wenn unter diesen 700 Opfern irgendein Bekannter/Verwandter eines solchen "Datenschützers" gewesen wäre. :rolleyes:

Dann würde der eine aufschreien, würde vielleicht umschwenken, hätte aber immer noch genug Datenschützer um sich rum, die das nicht im Geringsten interessiert. Das sind doch alles Egomanen.

Warum sonst sollte man dermaßen darauf bedacht sein, dass die EIGENEN Daten geschützt werden?

PS:

Sorry für die Pauschalisierung. Mancher Datenschutz ist schon richtig und wichtig, das ist mir klar.

am 31. Oktober 2014 um 8:53

ein rechtsstaat ist nur einer der auch die gesetzte ausnahmslos gebraucht.

denke da an den fall wo folter angedroht wurde, geht gar nicht was mit dem der dies praktizierte getan wurde, er hat es gemacht okay, danach aber auch raus aus dem Amt und ordentliche Strafe, wer das nicht begreift dem ist nicht zu helfen.

wer in der demokratie schläft wacht in der diktatur auf.

was hier in dem staat, wenn man dieses mal so bezeichnet, ist schon nicht nachvollziehbar.

am 31. Oktober 2014 um 8:54

Naja, Gesetz ist Gesetz und was daraus wird, wird ein Gericht klären müssen.

Eben auch die Frage, ob diese Gesetze sinnvoll sind oder eben überarbeitet werden sollten.

Und natürlich bin ich für eine Änderung die eine solche Verfolgung legitimiert. In gewissen Grenzen mit gewissen Regeln.

Aber momentan ist es wohl so, dass das Kennzeichen, zu einem persönlichen datenschützwürdigen Bereich zählt und der Kollege den Staat somit verklagen darf.

Interessant ist der Ausgang. Bei 10,5 Jahren Haft, könnte er ja pro Tag 50 Euro Entschädigung verlangen.

Wären dann ca. 200 k€. Plus ggf. Schmerzensgeld.

Aber solange Engeriekonzerne den Staat verklagen können, solange sollte das auch Otto Normal Bürger das dürfen:-)

Themenstarteram 31. Oktober 2014 um 8:54

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 31. Oktober 2014 um 09:18:14 Uhr:

Das sind doch alles Egomanen.

Wohl leider wahr. :(

Im obigen Fall hat man 60Mio (!!!) Kennzeichen gescannt und ausgewertet! Sicherlich eine gewaltige Menge, aber hat hierdurch auch nur irgendeiner der unschuldigen 59.999.999Mio Fahrern auch nur irgendeinen Nachteil gehabt? Nein! Es hat genau den erwischt, der gesucht wurde. Voller Erfolg!

Und dennoch gibt es unzählige, die sich über das Kennzeichenscreening massiv aufregen. Wegen nichts und wieder nichts!

Hallo MartinSHL,

gute Worte. Ich gehöre auch dazu, die es nicht mehr hören können. Datenschutz, Datenschutz, Hilfe da prüft jemand mein Kennzeichen, ob ich vielleicht etwas Schlimmes getan habe (Beispiel).

Genau sind es die, die z.B. auf Facebook und anderen Anbieter ihr komplettes Leben darstellen, dort wird dann in keinster auf dem eigenen Datenschutz geachtet.

Jeder weiß doch eigentlich, dass er sensible Daten einfach nicht über den PC oder dem Smartphone versenden sollte, wenn es nicht besonders geschützt ist und macht es dennoch täglich viele Male.

Jeder muss sich doch nur an paar einfache Regeln halten und dann passiert doch nichts, es sei denn ihr seid Menschen die gesucht werden!

@einsdreiver

Sehr guter Einwand, aber davon wollen die Datenschützer ja überhaupt nicht wissen, man könnte meinen, dass wäre ihnen egal.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 31. Oktober 2014 um 09:02:50 Uhr:

… Da begeht ein Durchgeknallter theoretisch mehr als 700 fachen versuchten Mord und dann ist es nicht legitim, ihn aufzuspüren?

Du solltest dich mal um ein paar Fakten bemühen, bevor du solche Grütze von dir gibst.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 31. Oktober 2014 um 09:02:50 Uhr:

Ja in welcher Welt leben wir denn bitte?

Zum Glück in einem Rechtsstaat, in dem man sich noch auf Gesetze verlassen kann. Auch auf Datenschutzgesetze. Dass das nicht immer "gut" ist, ist halt aktueller Stand und sollte dem Gesetzgeber Anlass geben, die Gesetze nachzubessern. Für Stammtischparolen ist das natürlich gefundenes Fressen.

Argument - teilweise auch nachvollziehbar - ist eben immer was der Staat (oder auch ein anderer) mit den Daten anfangen könnte und möglich ist wirklich viel, erschreckend viel.

Der gläserne Bürger ist kein Wunsch- oder Angstdenken, er ist Realität.

- elektronischer Zahlungsverkehr

- Krankenversicherungskarte

- Telefonate/E-Mail-Verkehr

- Bewegungsprofile (Mautbrücken/Handynetz/PKW-Sender)

- Webcams ("US-Schule") oder auch Mikros

- Überwachungskameras

- Ausweis-Funkchip (ist der jetzt eigentlich drin?)

Im "Idealfall" kann man nicht nur sagen wer was, wann, wo gekauft hat, sondern auch wie er in den Laden kam, wie lange er dort war, mit wem er an dem Tag gesprochen hat (und über was) und ob das, das er gekauft (und gegessen) hat gesund für ihn ist (abgeglichen mit seinen (Vor-)Erkrankungen).

Interesse daran hat in erster Linie nicht der Staat, kann ich mir denken, sondern vor allem Versicherungen oder auch Geldinstitute, wobei die schon lange eigene Schwarze Listen führen und dem Verbraucher sogar gewisse Vorteile vorgaukeln (günstigere Versicherung bei Auswertung des Fahrverhaltens mittels Blackbox).

Das ist die eine Seite der Medaille, die andere ist so banal, dass es schon schmerzt:

Wer unerkannt bleiben will, der zahlt bar, klebt sich großzügig einen Bart ins Gesicht, setzt eine Mütze, fährt Taxi und hat kein Handy bei sich (könnte es aber auch absichtlich in einen Zug legen und die "Verfolger", die sich seiner Spur sicher sind, wundern sich, warum er mit dem ICE nach Berlin fährt).

Verkehrte Welt. Also wer da nicht paranoid wird oder den Datenschutz ernst nimmt. Vermutlich Sicherlich muss man wirklich froh sein, dass es "Datenschützer" gibt, die sich dieser Thematik annehmen.

Was solche extremen Auswüchse betrifft... lassen wir den Anwalt eben machen.

Freikommen wird der Täter deshalb nicht.

Die psychologischen Gutachten, die Tatwaffe, die rechtmäßig erlangten Beweise...

Der Anwalt macht damit sicherlich ein gutes Geschäft und bringt sich in die Medien und was die Datensammlung und Speicherung betrifft:

Der Aufschrei ist immer groß, wenn´s rauskommt, aber wer sagt denn, dass der Staat ab morgen keine Kennzeichen mehr speichert, wenn es verboten wird? Der glaubt aber auch an den Weihnachtsmann.

Man muss sich nur bessere Ausreden überlegen wie man an einen "Täter" gekommen ist bzw. wie man ihm eine Tat in die Schuhe schiebt nachweist. Die Möglichkeiten sind da aber auch unendlich und fern von der digitalen Welt. Die wurden schon im analogen Zeitalter angewandt.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 31. Oktober 2014 um 09:54:29 Uhr:

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 31. Oktober 2014 um 09:18:14 Uhr:

Das sind doch alles Egomanen.

Wohl leider wahr. :(

Im obigen Fall hat man 60Mio (!!!) Kennzeichen gescannt und ausgewertet! Sicherlich eine gewaltige Menge, aber hat hierdurch auch nur irgendeiner der unschuldigen 59.999.999Mio Fahrern auch nur irgendeinen Nachteil gehabt? Nein! Es hat genau den erwischt, der gesucht wurde. Voller Erfolg!

Und dennoch gibt es unzählige, die sich über das Kennzeichenscreening massiv aufregen. Wegen nichts und wieder nichts!

Woher weißt du, was mit den Daten sonst noch alles passiert ist oder passieren wird? Du weißt es nicht, behauptest aber, dass keiner einen Nachteil hatte. Genau die Denke führt in die Diktatur, hatten wir ja alles schon mal.

am 31. Oktober 2014 um 9:41

sry falsches thema

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 31. Oktober 2014 um 09:54:29 Uhr:

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 31. Oktober 2014 um 09:18:14 Uhr:

Das sind doch alles Egomanen.

Wohl leider wahr. :(

Im obigen Fall hat man 60Mio (!!!) Kennzeichen gescannt und ausgewertet! Sicherlich eine gewaltige Menge, aber hat hierdurch auch nur irgendeiner der unschuldigen 59.999.999Mio Fahrern auch nur irgendeinen Nachteil gehabt? Nein! Es hat genau den erwischt, der gesucht wurde. Voller Erfolg!

Und dennoch gibt es unzählige, die sich über das Kennzeichenscreening massiv aufregen. Wegen nichts und wieder nichts!

Gehen wir mal davon aus, dass die Revisionsklage Erfolg hat (was ich persönlich nicht hoffe!).

Die Haftentschädigung von 200k€, die ein anderer User hier ausgerechnet hat, käme aber nur dann zur Auszahlung, wenn die Haft auch zu Unrecht voll verbüßt worden wäre. Ist ja hier nicht der Fall.

Aber übertragen wir diesen Sachverhalt des Kennzeichen-Screenings mal in einen anderen (strafrechtlich relevanten) Bereich. Den (ebenfalls massenhaften) Speichel-Test bei gewissen Sexualverbrechen. Kommt doch auf´s selbe raus. 99,99 % der Getesteten sind mit (schon vorher bekannter) Sicherheit unschuldig.

Ich begebe mich da auf dünnes Eis und werde sicherlich negative Kommentare ernten, das weiß ich jetzt schon. Aber mal ehrlich: Wenn diese Datenschutzklage wegen der Massen-Scannung von Kennzeichen Erfolg hat - dann fordere ich in absolut logischer Schlussfolgerung auch das Verbot von Massen-Gentests.

Wo leben wir denn eigentlich ...?

Ich verstehe die Aufregung nicht. Der Anwalt macht nur seinen Job, er versucht seinen Mandanten aus der Scheiße zu ziehen, dieses Recht hat jeder, dabei muss er halt in diesem Falle jeden noch so dünnen Strohhalm greifen. Das es hier weniger um Schuld oder Unschuld geht dürfte jedem klar sein.

Jetzt sind wieder die Gerichte gefragt. Erst wenn hier ein fragwürdiges Urteil gefällt wird, wäre der Aufschrei hier gerechtfertigt.

So funktioniert halt ein Rechtsstaat auf den hier immer verwiesen wird.

Ich bleibe dabei, dass Verbote zwar auf dem Papier gut geschrieben sein mögen, aber sobald eine Infrastruktur gegeben ist (Kameras in jeder Mautbrücke vorhanden und Kennzeichen an jedem Fahrzeug), die Daten auch weiterhin erfasst und gespeichert werden.

Nur heimlicher, genauer, besser...

Was den Vergleich mit den Speichelproben betrifft: "Leider" gibt es noch keine Pflicht sich morgens ein Wattestäbchen in den Mund zu stecken und dies im Labor abzugeben, aber am Fahrzeug ist verpflichtend ein Kennzeichen dran und um die Mautbrücke kommt man auch nicht herum.

Könnte zwar Landstraße fahren, aber dafür gibt es dann die Handyortung...

Man könnte zwar das Handy ausschalten...

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 31. Oktober 2014 um 11:01:34 Uhr:

… Das es hier weniger um Schuld oder Unschuld geht dürfte jedem klar sein. Jetzt sind wieder die Gerichte gefragt. Erst wenn hier ein fragwürdiges Urteil gefällt wird, wäre der Aufschrei hier gerechtfertigt. So funktioniert halt ein Rechtsstaat auf den hier immer verwiesen wird.

Das scheint einigen hier leider nicht klar zu sein.

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