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Lkw-Fahrer dürfen ihre wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen; EuGH C-102/16

Die im Titel genannte Entscheidung ist von Mittwoch, dem 20. Dezember 2017, und in Form der Pressemitteilung hier einzusehen:

Im Straßentransportsektor dürfen die Fahrer die ihnen zustehende regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht in ihrem Fahrzeug verbringen

https://curia.europa.eu/.../cp170145de.pdf

Das Urteil selbst ist noch nicht veröffentlicht.

Beste Antwort im Thema

Leute Leute Leute... wenn ich schon so Sachen wie "bezahlbare Übernachtungsplätze in Motel, Hostel und Co" oder "Haben die Pensionen und Hotels mal wieder zuwenig Übernachtungsgäste?" lese - beim besten Willen ihr habt echt keine Ahnung welches Elend auf unseren Autobahnen, Rastplätzen, Industriegebieten, usw. herrscht und wie weit diese Fahrer in den Dreck getreten werden um unseren Krempel für Hungerlöhne durch die Kante zu karren.

Setzt euch mal in eure Autos und fahrt an entsprechenden Tagen, Feiertagen, Sonntagen, Brückentagen raus und guckt euch an wie diese Fahrer "auf ihren LKWs hausen", "im Uringestank auf den Rastplätzen aus ihren Palettenkästen fressen".

Es ist eine Katastrophe, wie die Fahrer aus den entsprechenden Ländern hier in D bzw. in Westeuropa wie Sklaven auf den LKWs gehalten werden.

Aber das Gesetz ist von vorneherein vollkommen fürn Arsch -Entschuldigung, dass ich das einfach mal so ausgedrückt hab, wie es ist - das ist wieder mal eine typische "wir-tun-ja-was-Alibi-Aktion" unserer Politik.

Gesetze machen se - aber immer so, dass sich an den Zuständen bloß nichts ändert.

Zukünftig werden die betreffenden Fahrer dann halt eben in schmuddelige, dreckige "Wohn-Container" gepfercht... und findige Spediteure werden es bestimmt schaffen auch daraus noch Profit zu schlagen bzw. die Situation nutzen um zu noch niedrigeren Frachtpreisen zu fahren, indem der LKW im Schichtbetrieb mit einem weiteren Fahrer weiterrollt... z.B. indem man die Touren so plant, dass der LKW zum richtigen Zeitpunkt im benachbarten Ausland rollt, wo kein Wochenendfahrverbot herrscht.

Hätte man statt "die Wochenendruhezeiten dürfen nicht auf dem LKW verbracht werden" ins Gesetz geschrieben, dass der Fahrer die Möglichkeit haben muß seine Wochenendruhezeiten am Wohnort (bei Frau und Familie) zu verbringen, dann würde da ein Schuh drauß.

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und wird trotzdem von den Ordnungsorganen so geduldet.

Dann müssen eben 2 Fahrer jeweils tauschen und in des Nachbars Kabine ruhen ;-)

Oder neben dem Fahrzeug zelten ?

Hallo, Wauhoo,

es darf bezweifelt werden, dass sich durch dieses Urteil irgendetwas ändert, denn wie sollte das zu machen sein?

Es beginnt allein schon bei den Kosten für die Übernachtungen und geht weiter zu den Abstellmöglichkeiten der LKW / Sattelzüge.

Es gibt in Deutschland gar nicht genügend Motels, Hotels oder Pensionen, die dafür ausgelegt sind, dass dort mehrere Schwerlastfahrzeuge parken können.

Da diese nicht selten mit wertvollen Gütern beladen sind, wird es wohl auch kaum so weit kommen, dass die Trucker die LKW ohne Aufsicht über das ganze Wochenende irgendwo auf einem Parkplatz abstellen, denn dann hätten die Planenschlitzer noch leichteres Spiel als sie es jetzt schon haben.

Das ist wieder mal ein Urteil, das gut gemeint ist, aber an der Praxis vorbeigeht.

Viele Grüße,

Uhu 110

Weiter unten steht in dem Beitrag, dass Strafen bei Zuwiderhandlung den Mitgliedsstaaten überlassen wird. Naja, und wenn der Mitgliedstaat dafür keine Strafe vorsieht, wird es genauso weiter gehandhabt wie bisher.

Für wichtig halte ich nur, dass die Ruhezeitemn überhapt eingehalten werden. Wo, sollte im Ermessen des Fahrers liegen.

Haben die Pensionen und Hotels mal wieder zuwenig Übernachtungsgäste? Und deshalb eine Lobby darauf hinarbeiten lassen?

Dem Fahrer am WE ein ordentliches Zimmer mit Toilette und Dusche zu gönnen ist sicher gut gemeint.

Von der Arbeitsplatzgestaltung, Sicherheit, Anerkennung, ordenlicher Umgang und Menschlichkeit erst recht richtig gedacht. Nur wie schon oben geschrieben, wo Parken bestenfalls mit Überwachung? Vielleicht möchte man auch Motels so an den Raststätten erzwingen, bzw. Rastättenlobby die hier noch Potetial sieht. Der Kunde muss es zahlen und wenn es richtig Kontrolliert werden soll, damit auch der Wettbewerb erhalten bleibt gibt das massig Arbeitsplätze für Wochenendkontrolleure. Die müssen dann auch vor Ort sein und sich nicht irgendwelche Nachweise schicken lassen.

Meiner Meinung nach sollte das Geld für die Hotels besser den Fahrern als Lohn ausgezahlt werden, Mehrstunden für mehr Geld dürfen die ja keine machen. Man hat hier doppelt den Lohn der Fahrer begrenzt, Mindestlohn Max Std.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 21. Dezember 2017 um 08:04:59 Uhr:

Dem Fahrer am WE ein ordentliches Zimmer mit Toilette und Dusche zu gönnen ist sicher gut gemeint.

Von der Arbeitsplatzgestaltung, Sicherheit, Anerkennung, ordenlicher Umgang und Menschlichkeit erst recht richtig gedacht.

Eben, es geht doch um die wöchentliche Ruhezeit und das sind ja zwei Tage (oder 45h irgendsowas).

Wird die denn überhaupt in nennenswertem Umfang im LKW verbracht? Kann ich mir jetzt nicht vorstellen, damit würde man ja das ganze Leben (vom Urlaub abgesehen) im LKW verbringen.

Daß die 8h über Nacht unter der Wocher im LKW geschlafen werden, steht doch hier gar nicht in Frage.

Gruß Metalhead

Ja bei uns stehen auch öfter LKW auf Parkplätzen über das WE. Die Toiletten sind dann die Gleichen von Fuchs und Hase.

Da kann ja gut geplant sein, Stau und ein verdrehter Lagerist ( laden heute nicht mehr) können dann schon viel mitspielen, oder einen anderen vorziehen, oder Lager umräumen wegen Platz, dann ist die tägliche Zeit um 3 Std. geschoben. Dann eben nicht nach Hause.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Dezember 2017 um 08:20:43 Uhr:

Eben, es geht doch um die wöchentliche Ruhezeit und das sind ja zwei Tage (oder 45h irgendsowas).

Wird die denn überhaupt in nennenswertem Umfang im LKW verbracht? Kann ich mir jetzt nicht vorstellen, damit würde man ja das ganze Leben (vom Urlaub abgesehen) im LKW verbringen.

Dann schau dir mal die bedauernswerten osteuropäischen Sprinterfahrer an, die als Sub-Sub-Subunternehmer für die deutschen Paketdienstleister fahren und die teilweise mehrere Wochen in einem Sprinter leben, in den notdürftig eine Schlafmöglichkeit eingebaut wurde.

Themenstarteram 21. Dezember 2017 um 8:07

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Dezember 2017 um 08:20:43 Uhr:

Wird die denn überhaupt in nennenswertem Umfang im LKW verbracht?

Leider ja; was meinst Du, wieviele LKW über's WE und gerade auch über die Feiertage hier in den Industriegebieten herumstehen und ein osteuropäisches Kennzeichen tragen? Das geht von allen osteuropäischen EU-Ländern bis hin zu Fahrzeugen aus Russland, der Ukraine, und auch der vereinzelt aus der Türkei. Von westeuropäischen Fahrzeugen sieht man mal eines aus Spanien, aber keine aus Italien, keine aus Österreich, Frankreich, oder den Niederlanden, und auch keine aus Skandinavien. Eher noch mal einen LKW aus Deutschland.

Hier sind schon einige Stellen für LKW gesperrt und unbenutzbar gestaltet worden, weil sich diese inoffiziellen, über Jahre hinweg geduldeten Rastplätze allmählich in Müllkippen und Kloaken verwandelten.

Aber, mal abgesehen von diesem Umstand bezüglich Müll und Co., fällt nicht einer dieser Fahrer negativ auf.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 20. Dezember 2017 um 23:07:12 Uhr:

und wird trotzdem von den Ordnungsorganen so geduldet.

dürfte schwierig sein

da erst am 20.12. veröffendlicht

Den Letzten beissen die Hunde.In diesem Fall den Fahrer. Gelobt sei unsere Politik.

Die EU zeigt mal wieder ihre geballte Realitätskompetenz... Au Backe!

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 22. Dezember 2017 um 13:22:12 Uhr:

Die EU zeigt mal wieder ihre geballte Realitätskompetenz... Au Backe!

Realität ist, daß die Infrastruktur für Fernfahrer grottig ist.

Wir haben hier bspw. im Ort den Zoll; fast alle Lkw-Transporte gen Osteuropa werden hier abgefertigt; was es nicht hat, sind ausreichende Stellplätze für die Lkw, ausreichende sanitäre Anlagen und ausreichende, für osteuropäische Lkw-Fahrer bezahlbare Übernachtungsplätze in Motel, Hostel und Co.

Aufgabe der EU ist es, für jede Branche im EU-Binnenmarkt gleich-gültige Wettbewerbskriterien aufzustellen und durchzusetzen, untersteht doch die alleinige Gesetzgebung im EU-Binnenmarkt der EU.

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