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LKW in Schweiz überführen
hallo zusammen,
ich soll in nächster zeit ein fahrgestell in die schweiz überführen (in der schweiz wird ein aufbau aufgebaut). grenzübergang wird waldeshut-tiengen sein, aufgrund der roten kennzeichen. wie wird das beim zoll ablaufen? bzw. wo muss ich mich melden oder wie auch immer?!
muss ich für das fahrzeug maut bezahlen?? soweit ich weiß fahre ich nach der grenze lediglich noch über bundes- und landstraßen. wenn ja wie ist das mit der maut in der schweiz?? elektronisch?
hoffe ihr konnt mir weiterhelfen!
im vorraus besten dank!!
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18 Antworten
Soweit mir bekannt, darf man mit "Roten" nicht ins Ausland.
Das also erstmal mit Versicherung und Zulassungsstelle abklären.
Dann wird das Fahrzeug ja nicht "überführt", sondern es bekommt einen Aufbau und wird dann wieder zurück in die EU kommen, oder?
Die LSVA der Schweiz muss im voraus beim Zoll entrichtet werden. Sie bezieht sich auf jeden Meter innerhalb der Schweiz - auch auf eigenem Gelände. Du kannst also ruhig Autobahn fahren - kostet das Gleiche!"
Wie das läuft, erfährst du via email beim Schweizer Zollamt oder bei der ASTAG. Wichtig ist dafür die genaue Tonnage des Fahrzeuges - sowohl vor als auch nach dem Aufbau. Kleine Abweichungen - auch zu Deinem Nachteil - werden fürchterlich bestraft. Ich kenne einen Fall, bei dem ein Bekannter einen Anhänger mit 2 t weniger als den sonst üblichen gemeldet hatte - er wurde "gebüsst" obwohl er zuviel bezahlt hatte!
Viel Vergnügen noch bei den Eidgenossen!
Eigentlich gibt es nur zwei Dinge, die Schweizer auf den Tod nicht ausstehen können:
Das Eine sind Vorurteile und das andere: Deutschländer ...
also das mit den roten kennzeichen geht klar, man darf allerdings nur am grenzübergang waldeshut mit roten kennzeichen drüber...
ja, das fahrzeug wird lediglich zum aufbauen in die schweiz gefahren und anschließend wieder zurück nach deutschland!
Also bezüglich LSVA kannst Du das am Zoll regeln. Dort gibst Du den Kilometerstand an und wenn Du wieder rausgehst zahlst Du für die Differenz. Ich bin der Meinung man zahle nichts im voraus!
Und benutze ruhig die Autobahn, wie erwähnt, in der Schweiz zahlt man überall Maut auch auf privatem Gelände....
Evt. könntest Du ein Garnet oder Veredelung machen. Am Chassis selber wird ja nichts grossartig verändert. Es kommt was drauf. Für diesen Aufbau wirst Du die 7,6%MWST der CH bezahlen welche Du am Zoll wieder retour bekommst. Bei der Einfuhr nach DE bezahlst Du dann die Steuer von DE. Ob Bar oder per sonst was weiss ich nicht.
Ich musste letztes Jahr ein paar Tausend Euros als Sicherheit hinterlegen weil ich zur Reparatur ging......
Wenn Du das mit dem Versender ausmachen kannst, und er Steuerpflichtig/-abzugsberechtigt ist, kann er die Bürgschaft dafür abnehmen.
Was Du brauchst ist sicher ein Fahrzeugdokument oder ähnliches.
Aber genau wird Dir das hier vermutlich keiner sagen können. Ich würde auch mal beim Zoll anrufen und nachfragen.
Ich geb Dir nen guten Tipp -> Fotoapparat mitnehmen und alle Papiere fotografieren.
Mir hat das mal viel Ärger erspart! Obwohl es nicht zählt wurde es anerkannt!
PS: Falls Du Geld mitnehmen musst, erkundige Dich ab wann man das anmelden muss. Von CH nach DE ist bis 10'000 Euro anmeldefrei. Drüber musst Du vorher anmelden.
Zu welchem Aufauer führt die Reise denn?
Halt schweizer Qualität! *holderrutidu*
ok erstmal danke für eure antworten!
schweizer qualität??? früher wurden solche autos in deutschland (hannover) gebaut
die reise führt zur fa. bucher guyer ag.
Frag doch mal bei fa. bucher guyer ag an wie das geht. i.d.R. sind derartige Unternehmen perfekt informiert und haben alle nötigen Formulare zur Hand und helfen beim ausfüllen
die ganzen formulare haben wir schon, auch schon alles ausgefüllt und von der fa. bucher überprüft.
mir geht es eigentlich darum, wie das ganze beim grenzübergang/zoll abläuft? wo man hin muss, was die kontrollieren, wie das ganze eben an der grenze abläuft!
Ja wenn Du alle Papiere hast ist das ganz easy. Die Frage ist noch "Kaution ja oder nein?".
Danach gehst Du zum deutschen Zoll lässt die Karre ausführen und wenn der den Stempel gemacht hast gehst Du zum Schweizer. Der Schweizer fängt erst an wenn er den deutschen Stempel sieht.
Wenn Du beim Schweizer fertig bist, kriegst Du ein Papier und Chip für das Ausfahren aus dem Zollgelände.
Es könnte sogar sein, dass Du gar keine Steuer für den LKW zahlen musst, wenn die das als temp. Ausfuhr machen ist das nicht nötig. Je nachdem übernimmt ein Verbund/Verband allfällige Kautionen (wenn die Firma dabei ist...).
Hier steht das übersichtlich:
http://www.ezv.admin.ch/.../index.html?lang=de
danke für den hinweis mit dem link! den kenne ich allerdings schon
ich nehme mal an ich muss an der grenze den schildern "lkw zoll irgendwas" folgen oder?? sorry kenn mich überhaupt nicht aus mit dem ganzen zoll zeugs...
wie sieht das mit der fahrerkarte aus? als ich das fahrzeug im werk abgeholt habe, sagte man mir ich könne ohne fahrerkarte (out of scope) fahren. geht das auch in der schweiz?? oder muss man dort eine karte stecken? soweit ich weiß ist der tacho nochnicht geprüft.
Mach Sie rein, dann gibts sicher kein Problem!
Zitat:
Original geschrieben von peach82
Mach Sie rein, dann gibts sicher kein Problem!
So lange der Tachograph nicht aktiviert ist (Unternehmerkarte) und keine Tachoprüfung hat bringt es nichts.
Für etwas gibt es Werkstattkarten ->Probefahrt oder Überführung?
Zitat:
Original geschrieben von peach82
Für etwas gibt es Werkstattkarten ->Probefahrt oder Überführung?
Werkstattkarte = Justierung des Tachographen NICHT! zum fahren.
Ich habe meinen Kipper in Österreich aufbauen lassen und bin dann via CH nach D gefahren.
Am Zoll gibt es ein Formular für Überführungsfahrten. Mit dem braucht man keine LSVA in
CH zu bezahlen. Jeweils eins für die Hin und Rückfahrt. Dabei spielt es keine Rolle ob ein
Aufbau mont. ist oder nicht.
Fahrerkarte habe ich keine gesteckt. Weder in D, CH noch in A.
Tacho wurde erst nach dem Aufbauen in meiner Werkstatt fertig gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von mafiha
Ich habe meinen Kipper in Österreich aufbauen lassen und bin dann via CH nach D gefahren.
Am Zoll gibt es ein Formular für Überführungsfahrten. Mit dem braucht man keine LSVA in
CH zu bezahlen. Jeweils eins für die Hin und Rückfahrt. Dabei spielt es keine Rolle ob ein
Aufbau mont. ist oder nicht.
naja du bist ja durch die schweiz "durchgefahren" ich werde das fahrzeug in der schweiz lassen (für eine gewisse zeit) und ich denke da werden die schweizer schon einen unterschied drauß machen...
also in der frontscheibe klebt ein aufkleber, dass der tachograph nochnicht geeicht ist nach § xy...