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LKW parkt im Wohngebiet

Hallo Foristen,
der Abstellplatz des Autohauses in unserer Nachbarschaft wird immer unübersichtlicher und es werden täglich mehr Fahrzeuge im Wohngebiet abgestellt... nun werden weitere Straßenzüge in Beschlag genommen.
Zu all dem bekannten Übel steht nun ein alter LKW (MB 911 Kurzhauber) mit Wohnmobilumbau (Kofferaufbau) und auf Safari getrimmt komplett auf dem Gehweg.
Ich hoffe jetzt mal nicht, daß der LKW ebenfalls zu dem Autohaus gehört, schließe aber auch nicht komplett aus, daß er doch dazu gehört.
Der Gehweg, auf dem der LKW steht führt an einer Böschung entlang und am Rand sind Bäume und Büsche.
Abstand LKW-Büsche sind ca. 30 - 50 cm, sprich ein Durchkommen für Fußgänger (Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer) nicht mehr möglich.
Das kann doch so nicht korrekt sein ?

Beste Antwort im Thema

Muss dem Thread Teilnehmer zustimmen, reines Wohngebiet ist es mit Sicherheit nicht. Andererseits, heute ist es ja so dass sich fast jeder an allem stört, als Beispiel alle wollen Öko Strom nur keiner will die Masten oder die Windräder und so sehe ich das hier auch.

Wie empfindlich sind wir denn geworden daß uns alles von anderen stören muss, haben wir so viel Langeweile oder sind wir uns selber nicht gut, doch echt nicht mehr normal.

Oftmals ist es auch so, daß man sich billigen Bauplatz in Mischgebiet sucht aber dann mit dem motzen anfängt wie ich das hier so sehe. Denn erst stören den Thread Teilnehmer die Autos des Autohauses und nun ein bestimmtes Fahrzeug, also schon seltsam das ganze.

Zum Glück wohne ich auf einem Dorf aber da gibts auch so zugezogene die sich an gewissen Dingen stören, doch entweder ziehen die bald wieder weg oder sie gewöhnen sich dran dass die Uhren da anders ticken und man wegen so etwas weder die Polizei ruft noch einen Thread erstellt um sich schlau zu machen.

Von mir aus können bei mir obwohl kein Misch / Industriegebiet 10 LKW`s in der Straße parken, das juckt mich nicht im geringsten, wäre für mich das entfernteste mich darüber auf zu regen.

Aber manche brauchen das eben, so sehe ich das ganze.

In einem Nachbarort gibt es auch einen Nachbarn den alles aufregt und da hat ein anderer Nachbar ein schönes Schild an seinem Haus angebracht. Gotte sieht alles, aber mein Nachbar noch mehr.

Zitat:

@Zoker schrieb am 16. Mai 2015 um 14:42:18 Uhr:


Wenn da ein Autohaus ist, dann kann das doch kein reines Wohngebiet sein.
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Ist es auch nicht. Details sind in der Stvo nachzulesen. Wenns dich stört, ist die lokale Behörde ein passender Ansprechpartner.

Zitat:

Das kann doch so nicht korrekt sein ?

Ist es auch nicht für den ruhenden Verkehr ist das Ordnungsamt zuständig.

Ein LKW ist aber etwas anderes als ein WoMo. Also Obacht von wegen Wohngebiet und evtl. auf dem Gehsteig stehen. Die Behinderung ist aber so oder so unzulässig.

Parken auf dem Gehweg ist sowieso nicht erlaubt. Es sei denn, ein Schild weist dies ausdrücklich so aus.
Trotzdem ist hierfür das Ordnungsamt zuständig. Die kommen auch Samstags vorbei.:-)

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 16. Mai 2015 um 11:38:21 Uhr:


Parken auf dem Gehweg ist sowieso nicht erlaubt. Es sei denn, ein Schild weist dies ausdrücklich so aus.
Trotzdem ist hierfür das Ordnungsamt zuständig. Die kommen auch Samstags vorbei.:-)

Echt? Bei euch kannst du am WE die Stadt erreichen und um Hilfe bitten?

Bei uns ist ab Freitag 13:00 Uhr niemand mehr zu erreichen.

Zitat:

@AS60 schrieb am 16. Mai 2015 um 11:45:36 Uhr:



Echt? Bei euch kannst du am WE die Stadt erreichen und um Hilfe bitten?
Bei uns ist ab Freitag 13:00 Uhr niemand mehr zu erreichen.

Ja, hier ist das Ordnungsamt auch Samstags bis ca. 15 Uhr unterwegs. Im Stadtzentrum kann es auch mal 19 Uhr sein. Zumindest habe ich zu diesen Zeiten schon ein Knöllchen wegen Falschparkens bekommen.

So ein alter MB Kurzhauber dürfte auch über 7,5 t wiegen, womit er Nachts auch nicht im Wohngebiet parken darf.
Bei einem WoMo Umbau kann es aber gut sein das er auf unter 7,5 t abgelastet wurde.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 16. Mai 2015 um 11:49:49 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 16. Mai 2015 um 11:45:36 Uhr:



Echt? Bei euch kannst du am WE die Stadt erreichen und um Hilfe bitten?
Bei uns ist ab Freitag 13:00 Uhr niemand mehr zu erreichen.
Ja, hier ist das Ordnungsamt auch Samstags bis ca. 15 Uhr unterwegs. Im Stadtzentrum kann es auch mal 19 Uhr sein. Zumindest habe ich zu diesen Zeiten schon ein Knöllchen wegen Falschparkens bekommen.

Das sind sie bei uns auch. Ich meine jedoch, am WE gezielt anzurufen, um eine jetzt konkrete Behinderung beseitigen zu lassen, das ist bei uns nicht möglich.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 16. Mai 2015 um 11:49:52 Uhr:



Bei einem WoMo Umbau kann es aber gut sein das er auf unter 7,5 t abgelastet wurde.

Man weiss ja nicht, als was er zugelassen wurde. Sind WoMos nun eigentlich eine eigene Klasse oder schwimmen die immer noch zwischen PKW und LKW ?

@A560: Aso meinst das. Bisher hab ich das Ordnungsamt am Weekend noch nicht gebraucht. Ansonsten tut es bei einer konkreten Behinderung auch die Polizei. Die ruft man aber nur, wenn es einen selbst betrifft, denk ich. Einer abstrakten Behinderung folgt hier vermutlich auch keiner.

Wenn es wirklich so eng dort für Fußgänger ist, reicht auch schon das Ansprechen einer Politesse, die wird sich darum kümmern.
Wenn es ganz hart kommt, wird die Kiste auch abgeschleppt (was ich aber nicht glaube)

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 16. Mai 2015 um 11:52:43 Uhr:


Man weiss ja nicht, als was er zugelassen wurde. Sind WoMos nun eigentlich eine eigene Klasse oder schwimmen die immer noch zwischen PKW und LKW ?

Vollkommen egal als was es zugelassen ist, Kraftfahrzuge über 7,5t dürfen Nachts nicht im Wohngebiet stehen.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 16. Mai 2015 um 14:05:14 Uhr:



Vollkommen egal als was es zugelassen ist, Kraftfahrzuge über 7,5t dürfen Nachts nicht im Wohngebiet stehen.

Das ist in diesem Fall eben nicht egal. Wer sagt dir denn, dass die Karre über 7,5t wiegt ? Am Ende hat er sogar eine PKW-Zulassung ? Daher auch meine Frage, was für eine Klasse Womos überhaupt bilden. Klasse für sich oder LKW oder doch PKW?

Zitat:

@Tand0r schrieb am 16. Mai 2015 um 14:05:14 Uhr:



Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 16. Mai 2015 um 11:52:43 Uhr:


Man weiss ja nicht, als was er zugelassen wurde. Sind WoMos nun eigentlich eine eigene Klasse oder schwimmen die immer noch zwischen PKW und LKW ?
Vollkommen egal als was es zugelassen ist, Kraftfahrzuge über 7,5t dürfen Nachts nicht im Wohngebiet stehen.

Der Gesetzgeber spricht aber vom regelmäßigem Parken in der Zeit von .....

Also ganz so pauschal kann man es nicht sehen.

Wenn da ein Autohaus ist, dann kann das doch kein reines Wohngebiet sein.
Einfach einen Zettel an das Wohnmobil hängen mit der Bitte nicht dem Gehweg zu parken. Da braucht man doch nicht gleich das Ordnungsamt oder die Polizei.

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