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LKW Zulassung ändern

Themenstarteram 10. November 2015 um 1:49

Hallo zusammen.

Ich würde gerne wissen ob es möglich ist Einen Transporter T5, Vito etc. Von der LKW zulassung auf PKW Zulassung umzuschreiben wenn ja wie? Aufwand? Kosten?

Danke schonmal im vorraus

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17 Antworten
am 5. August 2002 um 8:35

hi,

habe nen Vito Baujahr 1999 Kasten (80 PS) gekauft, der als LKW zugelassen ist (ist doch gut! } ja ja das dachte ich auch immer!)

ABer jetzt kommt der Haken, den das DIng ist auf 2,8 Tonnen aufgelastet, ist somit ein LKW, und muss auch so versichert werden! Und das ist Schweine teuer !!!

Da gibts dann nen Regional Traif (600€, wäre ok, aber darf man nur 300 Kilometer im Umkreis fahren!!!) und nen Fernverkehrtarif kostet 1200€ (und das ist ein wneig viel !!!)

Kann man so ein Ding auch wieder als Pkw ummelden, oder gibst da irgendwelche möglichkeiten das anders günstiger zu bekommen ???

Bin da gerade nicht so überzeugt von der LKW Zulassungsgeschichte !!!!

Ich hoffe jemand kann mir da helfen :-)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'LKW Zulassung? teures Versicherungsloch!' überführt.]

@flo-bartels@gmx

Hi , willkommen bei uns im MT Board !

Wieso mußt du so komische Auflagen erfüllen und zahlst soviel ? Das kenne ich von den Beschreibungen hier aus dem Board gar nicht . Aber irgendwie bekommt man auch nirgens die exakten Vorgaben die zu erfüllen sind . Es werden / wurden ja auch kleine Fahrzeuge ( PKW'S ) zu LKW's deklariert , was ich ebensowenig verstehe auf welchen Vorgaben dieses geht .Das Umwandeln vom Lkw zu nem "normalen Wagen" dürfte an und für sich problemlos gehen .

PS: Bin mal auf die nächsten Beiträge hierzu gespannt !

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'LKW Zulassung? teures Versicherungsloch!' überführt.]

Der ADAC hat diese Thematik bereits aufgegriffen:

Zitat:

Umstellung der Fahrzeugart/des Steuer-Schemas von Pkw auf Lkw

 

Die Kraftfahrzeugsteuer nach Pkw-Schema bemisst sich nach der Motorart (Benzin/Diesel), der Hubraumgröße und Schadstoffklasse. Pro 100 ccm Hubraum reicht die Bandbreite der Steuersätze von DM 10 (EUR 5,11) bis DM 73,50 (EUR 37,58). Ausschlaggebend ist die "Schadstoffschlüsselnummer" im Kfz.-Schein (die letzten beiden Ziffern unter Schlüsselnummer "zu 1"), die auf den konkreten Steuersatz hinweist. Dieser fällt besonders hoch bei Fahrzeugen mit (großvolumigen) Dieselmotoren aus, soweit diese keine besonderen Abgasstandards erfüllen. Eine denkbare Abhilfe könnte die Änderung der Fahrzeugart von "Pkw" auf "Lkw" bzw. (bei schwereren Fahrzeugen) eine "Auflastung" auf über 2,8 to. zulässiges Gesamtgewicht sein.

So ist dem hier abgebildeten Mercedes 300 GD das Finanzamt durchaus freundlich gesonnen: Anstatt 1135 Euro/Jahr muss er dort nur 180 Euro ablieferen, dank seinem zulässigen Gesamtgewicht von 2810 kg.

Hier noch einmal der direkte Link mit noch mehr Informationen dazu:

LKW Steucerschema

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'LKW Zulassung? teures Versicherungsloch!' überführt.]

Die hohen Versicherungstarife sind das Ergebnis der vielen Unfälle der 2,8 T Kurierfahrzeuge, die im Gegensatz zu den Pkw`s weitersteigen werden. Und solche 2,8T Kurier und Kleintransportsprinter verursachen relativ viel Schaden bei Unfällen. Evtl. solltest du die Versicherungen abklappern, weil du das Fzg. ja als Privatwagen fahren möchtest und nicht als gewerbliches Fzg. nutzen möchtest.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'LKW Zulassung? teures Versicherungsloch!' überführt.]

Das ist hier wohl nicht das richtige Forum.

Die Frage sollte im fahrzeugspezifischen Forum gestellt. werden.

Der TÜV und das Finanzamt müssen das bescheinigen bzw. anerkenen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. November 2015 um 05:48:00 Uhr:

Das ist hier wohl nicht das richtige Forum.

Die Frage sollte im fahrzeugspezifischen Forum gestellt. werden.

Der TÜV und das Finanzamt müssen das bescheinigen bzw. anerkenen.

Naja, das kommt darauf, was sein Ziel ist. Wenn es versicherungstechnischer Natur ist, kann ihm das FA am Po wobeigehen, weil die Versicherung sich nach von der ZuLa-Behorde übermittelten Daten richtig.

 

Oder anders: geht es ihm nur um das versichern als Pkw kann ihm das FA egal sein.

 

Ansonsten würde ich nicht in Foren fragen, sondern direkt bei der Prüfstelle, die den ganzen Rotz nachher abnehmen soll.

 

Gruß

Frag beim Hersteller des Fahrzeuges an.

Meist ist das Umschreiben nicht möglich, weil die Fahrzeuge nach der Nutzfahrzeugabgasnorm homologiert sind. Weiterhin können fehlende Gurtbefestigungspunkte und Fenster gegen eine PKW-Zulassung sprechen.

Wenn du beim Hersteller anfragst, gib die Fahrgestellnummer an und frag für dieses spezielle Fahrzeug an. Anschließend sagt dir der Hersteller, ob es geht oder nicht.

Ist jedes Mal eine Einzelfallentscheidung.

Wenn du die Bescheinigung hast, fahr damit zum TÜV, die schreiben das um, danach zum Straßenverkehrsamt und neue Papiere beantragen.

Themenstarteram 10. November 2015 um 9:23

Okai vielen dank für eure Hilfe

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 10. November 2015 um 07:55:29 Uhr:

...

Naja, das kommt darauf, was sein Ziel ist. Wenn es versicherungstechnischer Natur ist, kann ihm das FA am Po wobeigehen, weil die Versicherung sich nach von der ZuLa-Behorde übermittelten Daten richtig.

...

Wie funktioniert das denn, steuerlich LKW und versicherungstechnisch PKW :confused:

Ich kenne mich da etwas aus. Oft wird die Umschlüsselung von PKW auf LKW gemacht, um Steuern zu sparen. Hierbei gibt es Vorschriften. Trennwand zum Laderaum, Anzahl der Sitze, Ausbau weiterer Gurtbefestigungen (zuschweißen), um einen Rückbau zu vermeiden. Ein LKW "darf" keinen PKW Charakter mehr haben (Scheiben). Blech ist vorgeschrieben, aber manchmal "reicht" auch ein Zukleben der hinteren Scheiben, kommt auf die Person an, die den Umbau abnimmt. Gängig ist, ein Blech statt dem Fenster einzuschweißen. Dieses Blech wird dann wiederum oft mit einem weiteren "Caravan" Fenster ausgestattet. Dies dient dann nicht mehr als Fenster, sondern als Lichtschlitz / Lichteinlass zum Be- und Entladen. Sehr wirr.

Ich hatte einmal einen Nissan Patrol, der bereits als LKW umgeschlüsselt und zugelassen war und hinten einfach mitt Farbspray die Scheiben angemalt waren. Ohne Probleme. Ein weiteren Transporter ohne Scheiben hinten mit Trennwand und zwei Sitzen hat dafür erhebliche Probleme bei den Behörden gemacht, obwohl tatsächlich ein LKW ab Auslieferung war.

Mit LKW wird das Fahrzeug nun nicht mehr nach Hubraum besteuert, sondern nach Gesamtgewicht, was man an Nutzlast zuladen kann. Hier spart man dann erheblich. Jedoch machen einige Halter den Fehler, die Versicherungsprämie nicht mit zu kalkulieren. Das Fahrzeug wird dann als LKW versichert, gar teurer. Unterm Strich bringt das für einen normalen Halter kaum etwas. Steuerlich hätte es noch den Vorteil, der 1-Prozent Regelung zu entgehen, da dies nur für PKWs gilt.

Nachteil, zumindest früher, als es das Schengener Abkommen noch nicht gab, durfte man nur Grenzübergangstellen nutzen, die frei für LKWs waren. Weiterhin das Fahrverbot Sonn- und Feiertags beachten.

Ein Rückbau zurück zum PKW stellt sicher kein Problem dar. Es gibt auch Sportwagen, die nur 2 Sitze haben und als PKW gelten. Wie die Karosserieform aussieht, ist unrelevant. Wenn das Fahrzeug aufgelastet ist, müsste dies ebenso zurück gebaut werden. Ob es Sinn macht, würde ich fast bezweifeln. Funktionieren tut es aber, zumal die Fahrzeuge vom Band als LKW oder PKW laufen und schon so am Markt geführt werden.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. November 2015 um 10:26:26 Uhr:

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 10. November 2015 um 07:55:29 Uhr:

...

Naja, das kommt darauf, was sein Ziel ist. Wenn es versicherungstechnischer Natur ist, kann ihm das FA am Po wobeigehen, weil die Versicherung sich nach von der ZuLa-Behorde übermittelten Daten richtig.

...

Wie funktioniert das denn, steuerlich LKW und versicherungstechnisch PKW :confused:

naja, es kommt vor, dass die finanzbeamten anderer Meinung sind als die zulassungsbehörden. Relativ prominentes Beispiel ist der Toyota Hilux.

Zitat:

@romanusko schrieb am 10. November 2015 um 15:57:00 Uhr:

Ich kenne mich da etwas aus. Oft wird die Umschlüsselung von PKW auf LKW gemacht, um Steuern zu sparen. Hierbei gibt es Vorschriften. Trennwand zum Laderaum, Anzahl der Sitze, Ausbau weiterer Gurtbefestigungen (zuschweißen), um einen Rückbau zu vermeiden. Ein LKW "darf" keinen PKW Charakter mehr haben (Scheiben). Blech ist vorgeschrieben, aber manchmal "reicht" auch ein Zukleben der hinteren Scheiben, kommt auf die Person an, die den Umbau abnimmt. Gängig ist, ein Blech statt dem Fenster einzuschweißen. Dieses Blech wird dann wiederum oft mit einem weiteren "Caravan" Fenster ausgestattet. Dies dient dann nicht mehr als Fenster, sondern als Lichtschlitz / Lichteinlass zum Be- und Entladen. Sehr wirr.

[...]

Nachteil, zumindest früher, als es das Schengener Abkommen noch nicht gab, durfte man nur Grenzübergangstellen nutzen, die frei für LKWs waren. Weiterhin das Fahrverbot Sonn- und Feiertags beachten.

[...]

Ich hatte mal einen Strich-8er Krankenwagen (für die Jüngeren: Das war ein alter Mercedes aus den 70ern). Ist schon etwas länger her... Den hab ich als LKW zugelassen.

Der hatte bauartbedingt eine Trennung zum Krankenabteil aber hinten rundum Scheiben. War kein Problem mit der Zulassung; ich musste nur die zulässige Achslast auf die Kotflügel pinseln. Und es war auch kein Problem mit dem Sonntagsfahrverbot, was für LKW, die ansonsten als PKW durch die Gegend fahren ohnehin kein Problem darstellt (unter 3,5 t. Gesamtgewicht...). Auch mit den Grenzübergängen, die für LKW gesperrt waren, gab es dieses Problem nicht und würde es aktuell nicht geben, weil das auch nur ab einem bestimmten Gesamtgewicht eine Rolle spielt. Eine Einschränkung dazu gab es, aber die ist seit 26 Jahren auch Geschichte: An den DDR-Grenzübergängen musste (durfte) ich die LKW-Spur nutzen. Das ging meistens schneller.

Ich durfte ehemals in Reitzenhain umdrehen und musste über Zinnwald fahren. Man ließ mich mit LKW (Bus als Transporter) nicht durch, da es ein reiner PKW-Grenzübergang war. Ist lange her. Der Schlagbaum ist weg. Mal sehen wie lange noch...

Zum HiLux stellt sich das Problem wohl wegen der Länge der Fahrerkabine im Verhältnis zur Länge der Ladefläche. Da es sich ja um eine Rück-Umschlüsselung handelt, sollten diese Probleme nicht auftreten. Da man neue Schlüsselnummern für eine neue Zulassung erhält, sehe ich da kein Schwierigkeit. Der Fiskus erhält mehr Steuern, und die Versicherung bekommt einen Pkw mit allen Angaben laut neuem Fahrzeugschein. Das Finanzamt macht eher Probleme beim Umtragen vom PKW in LKW, das ist wohl wahr.

Ein Fahrverbot gilt, unabhängig, wenn man mit einem Anhänger unterwegs sein will. Schnell mal am WE was fahren... In der Woche arbeitet man und hat keine Zeit dafür. Wird oft nicht beachtet, und dann schnappt die Falle zu. Bei Wohnanhängern in Form von Caravan bin ich gerade überfragt, ob man die mit LKW auch Sonn- und Feiertags ziehen dürfte.

am 31. Juli 2018 um 18:19

Kann man die LKW Zulassung auch zum Wohnmobil ändern ?

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