ForumT1, T2 & T3
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Transporter
  6. T1, T2 & T3
  7. LKW-Zulassung

LKW-Zulassung

VW T3
Themenstarteram 2. Dezember 2010 um 9:15

hat LKW-Zulassung mit dem Gesamtgewicht zu tun? Ein Finanzbeamter sagte mir am Telefon, dass mein T3 zu wenig Gesamtgewicht aufweisen würde um als LKW zugelassen zu werden. Stimmt das? Wenn das so ist wie kann z.B. ein Reno KAngoo oder VW CAddy usw. als LKW zugelassen werden? Für jede Antwort bzw. Erläuterung bin ich dankbar.

Beste Antwort im Thema

Mahlzeit!Also ich muß jetzt leicht schmunzeln.

Was ist das denn Bitte für eine Argumentation Gerold?

Genau, da gehts nicht um Technik oder Sicherheit

-Was hat denn die LKW-Zulassung damit zu tun?

, die wollen nur Geld sehen. Und eingebrockt haben uns das u.a. Leute, die amerikanische Pickups fahren mit 7,5l Hubraum, die eigentlich ein Vermögen an Steuer kosten würden. Diese Spritfresser wurden kurzerhand als LKW zugelassen, was die Finanzämter verhindern wollten

(mit Recht, wie ich finde!). Und heute leiden wir darunter.

-Interessante Meinung die du da vertritts,du forderst für dich ein Steuersparmodell für deinen VW-Bus den du zu wahrscheinlich 100% für Freizeitzwecke benutzt und sprichst dieses Vorrecht den Besitzern anderer KFZ ab.

Spritfresser?Na denk mal drüber nach was diese Jungs die Volkswirtschaft unterstützen mit der Mehrwertsteuer bei 30l Verbrauch!

Nach dem Motto-Gleiches Recht für alle,aber ich bin gleicher!

Die Vorschriften für eine LKW-Eintragung bestehen und man kann sie nachlesen.

Jenachdem gibts ein paar Unterschiede bei den Prüfern,der eine sieht es so der andere eben anders.

Dasselbe gilt für die FA eigenen Vorschriften.Da kommt es auch sehr auf die fachlich geschulten Mitarbeiter an.

Aber da helfen eben die bundesweitgeltenden BFH-Urteile um Fakten zu schaffen.

Und wenn man darauf keine Lust hat,eben sich da durchzukämpfen kauft man sich ne Pritsche.

Bevor das Argument kommt:Man muß aber da oder da ein Gewerbe angemeldet haben um nen LKW anzumelden und besteuert zu bekommen-

Auch dazu gibt es Urteile.Noch ist es nich soweit das ein FA jemandem vorschreiben darf welchen Fahrzeugtyp er fährt.

Auch der kleine unbedeutende Hobby-Hamsterzüchter kann seinen Stallmist mit einem LKW zur Kompostanlage fahren,und benötigt diesen dann auch.

Gruß Frank!

16 weitere Antworten
Ähnliche Themen
16 Antworten

Also ich fahre auch einen T3 und hab ne LKW Zulassung. Bei der Versicherung ist er als LKW unter 1 Tonne Nutzlast angegeben. Die LKW Zulassung war ja ab Werk vorhanden. Ist das bei dir genauso? Also war er schon immer ein LKW oder hast du ihn umgebaut?

Gruß

Themenstarteram 2. Dezember 2010 um 9:23

also ursprunglich war er ein Fensterbus. Trennwand ist drin und die Sitze sind weg. Das Problem wäre, dass das Gesamtgewicht zu wenig sei (ich glaub ich habe 1140 kg. und es soll angeblich min. 1200 kg. o.ä. sein).

am 2. Dezember 2010 um 9:27

hy,

ich hab nen post bus.

der war ein lkw dann ein womo mit über 2,8 tonnen.

und jetzt nach dem scheiß mit der stehhöhe von 1,7m am herd wieder ein lkw mit zulässigen gesammt gewicht von 2,2tonnen.

alles kein problem, mußte nur ne trennwand rein machen die wollte der tüv.

der kostet mich jetzt 122€ steuern im jahr.

es geht dabei nicht um das gewicht sondern um den platz.

die ladefläche muß gegenüber dem fahrerraum eine gewisse größe aufweisen.

der hatte mir auch was von fenster zu schweißen gesagt aber es gibt auch lkw mit scheiben hintern im laderaum ! serienmäßig.

gruß

Mahlzeit!Wenn du mit den 1140 kg/ 1200 kg wirklich das GG meinst solltest du dir Sorgen machen,da leidet dein Bus an Gewichtsverlust,g

Aber ich denke mal du meinst die Nutzlast.

Da kenn ich keinerlei Bestimmung oder Gesetz die aussagt das da ein Min. von 1200Kg sein muß.

Mal von original Gewichten augehend gibts Busse die nur 800Kg NL hatten.

Zu den Fenstern(müssen nicht verschweißt werden),Trennwand(brauchen nicht bis zur Mitte oder Dach) usw. gibt es BFH Urteile.Da stehen für alle FÄ geltende Vorschriften drin.

Frag den Beamten doch mal ob er dir ein Aktenzeichen für die vorgeschriebene NL geben kann.

Gruß Frank!

Themenstarteram 2. Dezember 2010 um 10:21

ja stiimt es ging um Nutzlast und bei mir fehlten angeblich nur 60kg. daran sollte es scheitern. Ich hatte aber das Gefühl, dass er selbst nicht so viel Ahnung hatte denn er musste in die Akten gucken usw. Ich werde mal nachhacken.

Es gibt keine Bestimmung die eine Mindestnutzlast vorschreibt !

Einzig die Ladefläche muss ein bestimmtes Verhältnis zum Fahrgastraum haben.

Ich meine sie muss 50% ausmachen.

Gemessen von den Pedalen bis zur Hinterseite des Sitzesl, Ladefläche entsprechend die selbe Größe .

Daher auch Kombis mit LKW-Zulassung , sogar ein paar VW-Polo Steilheck habe ich schon mit LKW-Zulassung gesehen !

Trennwand muss auch nicht unbedingt sein, ist aber ein wenig Ermessenssache des TÜV-Prüfers der das abnehmen soll.

Mein Postbus zB. hat trotz LKW-Zulassung nie eine Trennwand gehabt.

Auf verschweiste Seitenscheiben darf werder der TÜV noch die Zulassungsstelle bestehen !

Es gibt ein Urteil (im www zu finden) das dem zu Gunsten der Sicherheit (Rundumsicht) widerspricht.

Hier das Urteil

Zitat:

...Der Senat hat indes bereits entschieden, dass die "Verblechung" der Fenster im Fond (bzw. eine von vornherein vorhandene Ausgestaltung als geschlossener Kasten) ein wichtiges Indiz für eine Einordnung als Lkw ist, ein Lkw hingegen nicht zwingend einen geschlossenen Kasten oder "verblechte" Fenster im Laderaum (bzw. eine offene Ladefläche) aufweisen müsse...

am 2. Dezember 2010 um 14:48

hatte meinen JX zum LKW damals umschreiben lassen.

Hatte erhebliche Nachteile.

-Sonntags kein Trailer ziehen

-Hohe Versicherungskosten

- Hamburger Finanzamt kann Stress machen wenn man keine Firma hat

(zahlt man PKW Steuern obwohl es ein LKW ist)

Die letzen zwei Busse habe ich als Wohnmobil ohne Stehhöhe zugelassen.

Extrem kleine Versichrungsprämie

Steuern wie PKW (kein Vorteil)

kein Trailerverbot Sonntags, i.d.Ferienzeit auch Samstags.

Gruss

Das Thema LKW ist doch mehr oder weniger durch. Wenn man die LKW Zula hat, kann sie einem von Land zu Land (offensichtlich sogar von Landratsamt zu Landratsamt) unterschiedlich gehandhabt nachträglich aberkannt werden.

Die Bundesgesetzeslage ist da wohl ein wenig undurchsichtig. Grund der Erschwerung sind die vielen SUV's, welche oft über 2.8 to Gesamtgewicht laufen und dem Staat da das eine oder andere Steuerlein durch die Lappen ging.

Ich wollte meinen auch zum Brummi aufmotzen, bin aber gescheitert, da es bei unserem Landratsamt bei einem ursprünglich als WoMo angemeldeten Fahrzeug kathegorisch abgelehnt wird. Es sei denn, man entfernt alles, das den Bus zum Womo macht (Reiner Transporter Rückbau). Darüberhinaus müsste dann die Trennwand rein und Plombiermöglichkeiten an Heckklappe und Schiebetür angebracht werden.

Ich löse das jetzt in dem ich ihn nur noch 6 Monate im Jahr anmelde. Den Winter mag der Bulli eh nicht. :)

Plombiermöglichkeit ?

Das habe ich ja noch nie gehört !

Die lassen sich immer was neues einfallen .......

Mahlzeit!Sorry,das Thema gibts schon lange und es gibt auch detailierte Urteile dazu.

Über Vor-und Nachteile brauch man nich reden,kann jeder für sich selber ausdengeln.

Das Manko der hohen Versicherungsbeiträge is auch durch.

Aber nochmal Sorry:@busterpilot-Wo haste das her?

Das is absoluter Bullshit.

Ich hab schon viele Gerüchte und Meinungen gehört aber den Begriff Plombiermöglichkeit werd ich mir einprägen.

Genauso deine Anmerkung über SUV und das GG über 2,8T.

Das is schon solange Tot(2006) und diese sogenannte Auflastung hatte noch nie was mit LKW-Zulassung zu tun.

2 verschiedene Paar Schuhe.

LKW Eintragung-Aberkennen kann dir das kein Landratsamt und auch kein FA.

Eingetragen is eingetragen,und das bleibt so.

Das einzige was die FÄ und von mir aus Landratsämter dürfen is die Frage der Besteuerung beurteilen.

Da sind sie nämlich nicht an die Eintragungen gebunden.

Gruß Frank!

am 2. Dezember 2010 um 19:25

Zitat:

Original geschrieben von T3-Staff

Eingetragen is eingetragen,und das bleibt so.

Frank, das stimmt so nicht. JEDE Eintragung kann aberkannt werden, wenn zB der TÜV-Mann sich geirrt hat oder wenn ein Artikel Eigenschaften nicht hat, die er haben müßte. Ich erinnere nur an die ganzen Nachrüstkats, die im letzten Jahr zum Steuersparen eingebaut wurden und die sich als wirkungslos erwiesen haben.

Und was Verglasung / Gewicht angeht: Früher fuhren hier bei uns jede Menge Golf 1 und 2 bei der Post im Zustelldienst. Die hatten nur einen Sitz, der Rest war Ablagefläche. Die Fenster waren vorhanden wie beim PKW, aber die waren alle als LKW zugelassen.

Grüße

gerold

 

Mahlzeit!@Gerold:Ich bezieh mich damit genau auf das Thema des Threads.

Und es is nunmal so das Umtypisierungen im Brief kein Problem sind.

Für LKW,Womo Änderungen gibts Vorschriften.Sind die erfüllt bekommste das eingetragen.Je nach Prüfer muß man eben bis ins Detail gehen.

Alle Probs die da auftreten betreffen die Anerkennung durch das zuständige FA.

wenns um getürkte Gutachten,Hinterhoftüv usw. geht brauchen wir nich drüber reden,taugen nix.

Nur nochmal:Eintragung der Typenklasse darf dir kein FA abnehmen.

Die Eintragung bleibt,egal wie die das dann besteuern.

Fenster:Darf jeder LKW haben.

Gruß Frank!

am 2. Dezember 2010 um 22:25

Zitat:

Original geschrieben von T3-Staff

Alle Probs die da auftreten betreffen die Anerkennung durch das zuständige FA.

Genau, da gehts nicht um Technik oder Sicherheit, die wollen nur Geld sehen. Und eingebrockt haben uns das u.a. Leute, die amerikanische Pickups fahren mit 7,5l Hubraum, die eigentlich ein Vermögen an Steuer kosten würden. Diese Spritfresser wurden kurzerhand als LKW zugelassen, was die Finanzämter verhindern wollten (mit Recht, wie ich finde!). Und heute leiden wir darunter.

Wenn man es einmal geschafft hat, den Bus als LKW durchzubringen, hat man meiner Erfahrung nach aber Ruhe, weitere Querelen hatte ich bisher jedenfalls nicht.

Grüße

gerold

 

am 3. Dezember 2010 um 0:01

ich kenne es auch so.

Der zulassungstechnische Status LKW kann Dir nicht

aberkannt werden.

Das Finzamt kann sehr wohl die Art der Besteuerung festlegen.

 

Somit kann das FA ein LKW zugelassenes FAhrzeug als PKW

besteuern, mit all (teuren) Konsequenzen.

Gruss

Deine Antwort
Ähnliche Themen