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Lochkreisversatzschrauben trotz Eintrag in Felgengutachten nicht mehr zulässig?
Hallo Leute,
war heute beim TÜV, da ich 'nen Termin für 'ne Abnahme der Spurplatten nach 19.2 brauchte.
Da habe ich den Prüfer mal gefragt, wie das mit der Abnahme von Felgen mit anderem LK mittels Versatzschrauben läuft. In meinem Fall von LK110 (Opel) auf LK112 (MB, Audi).
Er sagte mir, dass man alle Gutachten in Deutschland zurückgerufen hat und man Felgen mit anderen LK nur noch mit Adapterplatten (wie bei den RH-Felgen) eingetragen bekommt. Selbst die Gutachten der Felgen, in denen Versatzschrauben zulässig waren, sind mittlerweile nichtig.
Ist die Aussage richtig?
Es geht um die Felgen, in deren Gutachten explizit die Verwendung der Versatzschrauben zulässig bzw. vorgeschrieben waren. Beispiel wären hier die Dotz Mugello in 8x18 ET35 mit LK112, die man auf'm Opel mit den Versatzschrauben fahren konnte.
Das würde ja die Auswahl an Felgen für den LK110 weiter einschränken. Hier gibt's ja fast nur noch alte Designs, vor allem bei Kombinationen von breiteren Felgen hinten...
Gibt's da irgendwas schriftliches?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Begründung: Es muss sowohl zu den Felgen mit Versatzschrauben als auch zu den Versatzschrauben selbst ein Gutachten vorhanden sein. Da es aber zu den Schrauben bisher KEIN Gutachten gibt, gibt's auch keine Eintragung.
Komische Begründung!
Zu meinen normalen Radschrauben hab ich auch kein separates Gutachten. In Rädergutachten stehen auch grade mal die entspr. Masse drin und fertig.
Mit der o.A. Argumentation dürften die ja dann gar keine Räder mehr eintragen weil die Gutachten der Schrauben bzw. Muttern fehlen!
Wen das Rad MIT der Versatzschraube für das entspr. Fahrzeug geprüft wurde und das Gutachten erhalten hat gehört das zusammen.
Ergo existiert hier ein Gutachten für die Versatzschrauben.
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15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von hlmd
Gibt's da irgendwas schriftliches?
warum hast den prüfer das net gefragt? golf felgen am alfa am anfang des jahres eingetragen: kein thema!
Über die Brücke gehe ich noch nicht. Auch die neueren Gutachen von OZ, beinhalten noch diese Befestigungsmittel.
Hallo zusammen.
Ich weiss das zuverlässig von unserem DEKRA-Spezi hier bei uns.
Diese Versatzschrauben / Versatzbolzen sind nicht mehr zulässig, die Betriebserlaubnis oder Prüfgutachten wurden zurückgezogen.
Es gibt, so erinnere ich mich, aber Fahrzeige die diese Schrauben ab Werk dran haben..., was mit denen ist, weiss der Geier...
Ich kucke mal, ob ich das wiederfinde..., dann stell ich den Link hier rein, wo ich das dann auch im Netz gelesen hatte...
Hiho
mein letzter Wissenstand zu den bimex/versatzschrauben ist :
ungültig seit 2008 wenn im gutachten/abe zur felge nicht explizit versatzschrauben als befestigunsgmittel zulässig sind ( voher durfte der prüfer entscheiden ob z.b. nen Vw felge Lk112 mit Bimex auf Opel lk 110 gefahren werden kann/darf )
wenn allerdinsg im gutachten zur felge explizit Bimex schrauben als befestigunsgmittel drinne stehn trägt der tüv die auch weiterhin ein ( z.b. gibt es ja z.b keskin felgen wo Bimex im gutachten aufgeführt sind )
Gruss Dirk
Genau so, hat OZ mir eben die Thematik bestätigt.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
warum hast den prüfer das net gefragt? golf felgen am alfa am anfang des jahres eingetragen: kein thema!
Ich werd den morgen nochmal anhauen (da habe ich den Termin).
Ich find's ja auch seltsam. Aber bei Keskin finde ich kaum noch Gutachten für Fahrzeuge mit LK110. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich bis vor 'ner Weile die KT1 in 18" noch mit 'nem Gutachten für Opel LK110 gefunden hatte (LK112-> LK110).
Bei OZ habe ich kein Gutachten gefunden, wo ich überhaupt Felgen mit LK112 auf LK110 nutzen könnte.
Gruß
schaust halt mal bei momo. is zwar sehr unübersichtlich auf deren hp. und dann suchste alles was du unter fiat oder alfa finden kannst. die ham einen 98er lochkreis. es wird nahezu IMMER eine vw felge geliefert und im gutachten auf die bundeversatzschrauben hingewiesen in den auflagen.
ich habe meine felgen lk112 auf meinem astra 5x110 vor gut 2 monaten noch eintragen lassen mit versatzschrauben . ohne probleme
Hallo.
War heute beim TÜV.
HU natürlich durchgefallen (Spiel in einem Spurstangenkopf) ebenso AU (regelt nicht bei Aufschaltung einer Störgröße) aber trotzdem nichts Wildes.
Die Eintragungen nach 19.2 und 19.3 waren hingegen kein Problem...
Ich habe also nochmals nachgefragt. Beim TÜV in Süddeutschland (also BW und Bay) bekommt man Felgen mit Versatzschrauben nicht mehr eingetragen, selbst wenn im Radgutachten das zulässig sein sollte.
Begründung: Es muss sowohl zu den Felgen mit Versatzschrauben als auch zu den Versatzschrauben selbst ein Gutachten vorhanden sein. Da es aber zu den Schrauben bisher KEIN Gutachten gibt, gibt's auch keine Eintragung.
Er hat mir das interne Rundschreiben gezeigt, welches in Bayern, BW und sonderweise auch in Hamburg gilt. Wie es andere TÜV bzw. die DEKRA halten, weiß er nicht.
Mitgeben wollte er mir das Rundschreiben nicht.
Hier in und um München bekäme ich Felgen mit Versatzschrauben nicht eingetragen (habe bei mehreren TÜV-Stationen nachgefragt) nur mittels LK-Adapterplatten alá RH.
Gruß
wen du um münchen rum herkommst....frag den tüv in ffb oder wens sein muss bei "peters powershop" in augsburg.
Zitat:
Begründung: Es muss sowohl zu den Felgen mit Versatzschrauben als auch zu den Versatzschrauben selbst ein Gutachten vorhanden sein. Da es aber zu den Schrauben bisher KEIN Gutachten gibt, gibt's auch keine Eintragung.
Komische Begründung!
Zu meinen normalen Radschrauben hab ich auch kein separates Gutachten. In Rädergutachten stehen auch grade mal die entspr. Masse drin und fertig.
Mit der o.A. Argumentation dürften die ja dann gar keine Räder mehr eintragen weil die Gutachten der Schrauben bzw. Muttern fehlen!
Wen das Rad MIT der Versatzschraube für das entspr. Fahrzeug geprüft wurde und das Gutachten erhalten hat gehört das zusammen.
Ergo existiert hier ein Gutachten für die Versatzschrauben.
Zitat:
Original geschrieben von teddy.774
Wen das Rad MIT der Versatzschraube für das entspr. Fahrzeug geprüft wurde und das Gutachten erhalten hat gehört das zusammen.
Ergo existiert hier ein Gutachten für die Versatzschrauben.
Naja, das habe ich auch gefragt. Aber nein, es muss zu den Schrauben mit beweglichen Kopf ein Gutachten existieren. Selbst wenn im Gutachten der Felgen diese genau genau genannt sind.
@howdy
Ich habe momentan keine anderen Felgen mehr in der Pipeline. Das Problem ist halt, dass ich kaum welche finde, wo ich vorne bei 8x18 bleiben kann und hinten auf 9x18.
Z.B. sind die Dotz Mugello in 8x18 mit LK112 nach 19.3 auf 'nem Opel mit LK110 eintragbar (lt. Gutachten nicht lt. TÜV). Will ich die gleiche Felge aber kombinieren, also vorne 8x18 und hinten 9x18 muss ich nach 19.2 eintragen lassen. Und da stellt sich der TÜV erst recht quer...
Die zugelassenen Kombis mit 8,5x18 und 10x18 gefallen mir nicht wirklich, vor allem mag ich diese gezogenen Reifenflanken nicht...
Gruß
du hast erstmal ein ganz anderes problem
was du willst braucht ein sog "mischgutachten". vorne kleiner wie hinten is nichtmehr soooo einfach. wiegesagt frag wegen den versatzschrauben wirklich mal beim tüv in ffb nach.
Kennt jemand eine Bezugsquelle, wo Bimex bzw Kegelbundspezialschrauben verkauft werden inkl. einem Gutachten dazu?
Hier mal die Maße der Schraube:
M12x1,5 Schaftlänge 30mm, Kegelweite 60°
Es gibt welche von AEZ, aber ich weiss nicht ob diese auch irgendwie gekennzeichnet sind.