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Lohnt sich ein Einspruch Geschwindigkeitsüberschreitung mit Fahrverbot?

Themenstarteram 5. Februar 2014 um 11:07

Hallo. Ich bin leider mit viel zu hohem Tempo geblitzt worden. 42 Km/h zu schnell. Ausserhalb geschlossener Ortschaft. Ich weiß, 160 Euro, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

Nun meine Frage: Lohnt sich ein Einspruch, schon alleine wegen dem Fahrverbot?

Und, kann ich einen Anwalt einschalten, übernimmt das die Rechtsschutzversicherung?

Beste Antwort im Thema

Für einen Einspruch mit Aussicht auf Erfolg sollte ja irgendein Grund vorliegen. Nur weil du Einspruch einlegst wird die Behörde ja nicht sagen "ach so, sie sind nicht einverstanden, dann vergessen wir das Ganze". Welchen Grund für deinen Einspruch möchtest du denn vorbringen?

Einen Anwalt kannst du dir selbstverständlich nehmen. Was genau erwartest du dir von dessen Arbeit? Die Frage, ob die Rechtschutzversicherung den Anwalt zahlt kann die zuverlässig nur deine Versicherung sagen.

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Zitat:

Original geschrieben von Opel180

Hallo. Ich bin leider mit viel zu hohem Tempo geblitzt worden. 42 Km/h zu schnell. Ausserhalb geschlossener Ortschaft. Ich weiß, 160 Euro, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

Nun meine Frage: Lohnt sich ein Einspruch, schon alleine wegen dem Fahrverbot?

Und, kann ich einen Anwalt einschalten, übernimmt das die Rechtsschutzversicherung?

ein einspruch muss begründet werden ? hast du einen ?

Für einen Einspruch mit Aussicht auf Erfolg sollte ja irgendein Grund vorliegen. Nur weil du Einspruch einlegst wird die Behörde ja nicht sagen "ach so, sie sind nicht einverstanden, dann vergessen wir das Ganze". Welchen Grund für deinen Einspruch möchtest du denn vorbringen?

Einen Anwalt kannst du dir selbstverständlich nehmen. Was genau erwartest du dir von dessen Arbeit? Die Frage, ob die Rechtschutzversicherung den Anwalt zahlt kann die zuverlässig nur deine Versicherung sagen.

Themenstarteram 5. Februar 2014 um 11:12

Das ich zu schnell war ist mir klar. Die Messung wurde aus einer Entfernung von ca. 200m vorgenommen, bei einer Kurvigen Streckenführung. Meiner Meinung nach ist bei den Bedingungen keine genaue Messung möglich.

Sprechen wir von einer Lasermessung? Die sind mittlerweile sehr zuverlässig, auch auf kurvigem Geläuf.

Zitat:

Original geschrieben von Opel180

Das ich zu schnell war ist mir klar. Die Messung wurde aus einer Entfernung von ca. 200m vorgenommen, bei einer Kurvigen Streckenführung. Meiner Meinung nach ist bei den Bedingungen keine genaue Messung möglich.

Och, sooooo kurvig kann es ja nicht gewesen sein.

 

Themenstarteram 5. Februar 2014 um 11:22

Es war eine Lasermessung ....

Ich warte erst einmal den Bescheid ab ...

Im Prinzip komm ich 4 Wochen ohne Auto aus, dennoch ist es ärgerlich. Werde mich mal bei einem Anwalt erkundigen.

Du hast im Prinzip zwei Ansatzpunkte. Entweder kannst du bestreiten, der Fahrer gewesen zu sein. Wenn du nach der Lasermessung angehalten wurdest, wovon ich jetzt mal ausgehe, dann steht deine Fahrereigenschaft aber bereits fest und der Drops ist gelutscht.

Dann kannst du noch das Messergebnis selbst anzweifeln. Dazu müsste den Messbeamten fehlerhaftes Handeln nachgewiesen werden. Ja, das ist prinzipiell möglich. Allerdings sind die Messbeamten keine Dummköpfe, denen man im Vorbeigehen mal eine Laserpistole in die Hand gedrückt hat. Die wissen durchaus, was sie tun. Ja, in den Medien tauchen immer wieder Berichte sensationeller Falschmessungen auf und wie ein verwegener Anwalt seinen armen Mandanten rausgehauen hat. Leider wird dabei oft verschwiegen, dass die allermeisten Messungen fehlerfrei verlaufen.

Wenn du selbst sagen, dass du deutlich zu schnell warst, dann akzeptier die Strafe und lerne draus. Das dürfte auch für die Zukunft effektiver sein als den Kampf gegen Windmühlen aufzunehmen.

am 5. Februar 2014 um 11:40

Zitat:

Original geschrieben von Opel180

 

... Lohnt sich ein Einspruch, schon alleine wegen dem Fahrverbot?

Und, kann ich einen Anwalt einschalten, übernimmt das die Rechtsschutzversicherung?

Ob sich ein Einspruch "lohnt" wurde ja bereits beantwortet. Eher nicht, würde ich behaupten, weil das "Delikt ja eindeutig ist, und schließe mich damit meinen Vorschreibern an.

Natürlich kannst du einen Anwalt einschalten. Nur, wenn du Pech hast, gerätst du an einen unterbezahlten Anwalt der jeden Auftrag annimmt nur um zu überleben. Auch wenn er als Schwerpunkt Verkehrsrecht auf seinem Schild stehen hat, heißt das nicht wirklich dass er Ahnung hat und dir erfolgreich helfen kann. Es sei denn, er ist wirklich auf Verkehrsrecht spezialisiert und findet das "Haar in der Suppe", um dich raus zu pauken.

OB die Rechtsschutz den Anwalt zahlt, musst du bei der entsprechenden Versicherung erfragen ... VORHER! Denn, gehst du einfach zu einem Anwalt, könnte die Versicherung die Leistung verweigern. Zudem musst du die (meist) 150 Euro Selbstbehalt zahlen.

Ein Anruf bei der Rechtsschutz läuft normalerweise so ab: Du hast einen Anwalt an der Strippe, der dir erste Tipps gibt. Wünschst du dann konkret einen Anwalt, um persönlich das Problem anzugehen, bekommst du Adressen von Anwälten.

Das ist meine persönliche Erfahrung des letzten halben Jahres mit unterschiedlichen Rechtsschutzversicherungen, also ganz frisch!

In deinem Fall habe ich allerdings wenig Hoffnung, dass du mit Hilfe eines Anwalts aus der Kiste wieder raus kommst. Bei Führerscheinentzug über einen längeren Zeitraum, würde ICH auf JEDEN Fall zum Anwalt gehen. Nur, in deinem Fall habe ich wenig Hoffnung, dass er dir eine mildere Strafe bescheren kann. Aber, versuchen kann man es ja mal ... VIEL GLÜCK!!!

Themenstarteram 5. Februar 2014 um 11:40

Das ich zu schnell war, streite ich ja gar nicht ab. Die angeblich gemessenen 95 km/h erscheinen mir sehr hoch und da habe ich meine Zweifel.

Zitat:

Original geschrieben von Opel180

Das ich zu schnell war, streite ich ja gar nicht ab. Die angeblich gemessenen 95 km/h erscheinen mir sehr hoch und da habe ich meine Zweifel.

Du zweifelst also ein geeichtes Messgerät an? :D

am 5. Februar 2014 um 11:51

Es gibt ja Anwälte, die sich die Mühe machen das Delikt nach zu stellen und überprüfen, ob alles korrekt abgelaufen ist. Nur DEN Anwalt zu finden und die Bezahlung zu regeln ... Denn, ich glaube kaum, dass eine Rechtsschutz da mitspielen würde ... So was gibt's nur im "Fänsehn" ...

Was ich allerdings schon erlebt habe war ein Anwalt, der vollmundig ein Szenario aufbaute in dem mir ein Führerscheinentzug wegen Nötigung auf ein Jahr drohte. Für mich das existenzielle Aus als Kundendiensttechniker, der auf seinen Führerschein angewiesen war.

Der Wechsel zu einem "seriösen" Anwalt kostete 400 Mark (noch), weil die Rechtsschutz nur einen Anwalt zahlt.

Ob du einen seriösen Anwalt triffst oder einen "Schaumschläger" ... das ist die Kunst und ob sich der Aufwand "lohnt", ich weiß es nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Opel180

Die angeblich gemessenen 95 km/h erscheinen mir sehr hoch und da habe ich meine Zweifel.

Geht dein Tacho nicht?

am 5. Februar 2014 um 12:04

Naja, wenn es eine digitale Anzeige ist und die Sonne stand gerade ungünstig ... ist es durchaus möglich die gefahrene Geschwindigkeit NICHT sehen zu können. Hatte ich an einem PLURIEL (Citroën C3). In der Sonne war die Anzeige unleserlich ...

Zitat:

Original geschrieben von Opel180

Das ich zu schnell war, streite ich ja gar nicht ab. Die angeblich gemessenen 95 km/h erscheinen mir sehr hoch und da habe ich meine Zweifel.

Das ist dein gutes Recht, allerdings stufe ich deine Erfolgsaussichten als eher gering ein, Begründung siehe oben. Wenn du dir einen Anwalt suchst, dann nimm einen, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Das ist zwar keine Gewähr einen guten Anwalt zu kriegen aber immerhin ein Anhaltspunkt.

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