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LPG Anlage in 1976 Cadillac - schlecht fürs Auto?
Ich Interessiere mich für einen 1976er Cadillac in Holland, bei dem eine LPG Anlage verbaut ist.
Dass die in D raus muss wg H Kennzeichen ist mir klar.
Fragen:
- Kann der Motor unter Umständen Schäden davon getragen haben durch diese Anlage?
- Was wird die Rückrüstung wohl kosten?
- Ist die Zulassung eines Autos aus NL einfacher als eines Autos aus USA?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Die Behauptung das "Gas zum Kilometerschrubben da ist", ist doch rechtlich überhaupt nicht haltbar.
Warum und wieso ich einen Gasumbau vornehme, hat niemanden zu interessieren und wenn es nur deshalb ist, weil ich den Geruch beim Tanken lieber mag als den von Benzin.
Sofern die Regularien erfüllt sind, hat das anerkannt zu werden, Punkt. Muss man halt Kontra geben, wenn mal wieder jemand der Meinung ist, seine Position zu überschätzen.
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21 Antworten
Hallo...
Mein Town Car ist ja aus den Niederlanden.
Die Zulassung (ohne LPG) war bis auf den Verzollungsnachweis und die vorderen Scheinwerfer genauso wie eine Zulassung aus USA.
Ich brauchte auch ein Datenblatt für 450 Euronen und musste die Heckbeleuchtung umbauen wegen E-Nummern und orangem Blinker und dann Vollabnahme beim Tüv.
Die LPG-Anlage musst du ausbauen vor der Vorführung , weil es für die wahrscheinlich ohnehin keine Papiere gibt.
Das ausbauen kannst du aber selbst erledigen. Wenn du das Handrad am Multiventil zudrehst und dann den Motor auf Gas laufen lässt bis er ausgeht ist die ganze Anlage drucklos. Wenn der Motor micht auf Gas betriebsfähig ist hast du halt beim lösen der ersten Verbindung etwas Gasaustritt. Ich würde die Verbindung am Verdampfer lösen.
Danach kann alles augebaut werden.
mfG Rohwi
Zitat:
autoalfred schrieb am 29. Mai 2018 um 10:54:12 Uhr[/url]:
Dass die in D raus muss wg H Kennzeichen ist mir klar.
Mir nicht.
Zitat:
Kann der Motor unter Umständen Schäden davon getragen haben durch diese Anlage?
Dazu bei einem 40+ Jahre alten Auto Aussagen zu treffen, ist wie Kaffeesatz lesen. Ja, theoretisch möglich. Auf Benzin aber auch. Da der Motor aber für Bleifrei ausgelegt sein wird, sollte das kein Problem darstellen.
Zitat:
Ist die Zulassung eines Autos aus NL einfacher als eines Autos aus USA?
Nein. Details wurden ja schon gesagt.
Allerdings, Rohwi, verbauen die Niederländer meist keine Tanks mit dem schwulen Multiventil sondern gerne auch "4-Loch-Tanks" mit einzelnen Zu- und Abgängen. Da dauert das Tanken dann auch nicht 10 Minuten sondern ist wahnsinnig schnell fertig...
Bei meinem '91 Caprice gabs auch keine Papiere zu der LPG-Anlage und ist ausserdem 'ne ungeregelte (!) Venturi. Auf 'nem Zentraleinspritzer. Aber auf den relevanten Bauteilen waren ECE-67R(00)-Prüfzeichen drauf und vom Hersteller des Tanks (Bj. '93) bekam ich ein Datenblatt.
Eintragung dann beim TÜV Nord null Probleme. Wobei... OK, paar Kleinigkeiten musste ich noch ändern aber das war kein Problem.
Davor haben mir auch ALLE Forenexperten (anderes Forum) gesagt dass ich das ja NIE eingetragen bekommen würde...
Einzig den KAT hats einmal rausgehauen... da flogen hinten weiße Brocken ausm Auspuff. War natürlich passend vor der AU und musste dann 'n neuen Kat verbauen. Gut möglich, dass der langsam wieder hin ist... das nächste Mal kommt 'n Metallkat, dann sollts gehen.
Oder es kommt mal 'ne geregelte Venturi rein.
Oder ganz raus.
Aber momentan erfreue ich mich noch sehr an jedem Mal günstig Tanken.
Zitat:
@autoalfred schrieb am 29. Mai 2018 um 10:54:12 Uhr:
Ich Interessiere mich für einen 1976er Cadillac in Holland, bei dem eine LPG Anlage verbaut ist.
Dass die in D raus muss wg H Kennzeichen ist mir klar.
Fragen:
- Kann der Motor unter Umständen Schäden davon getragen haben durch diese Anlage?
- Was wird die Rückrüstung wohl kosten?
- Ist die Zulassung eines Autos aus NL einfacher als eines Autos aus USA?
Danke!
1.: Die Gasanlage muss wg dem H NICHT raus!
2.: In den 1970ern waren so gut wie alle V8 ausnahmslos GASTAUGLICH
3.: Wahrscheinlich musst du nur die Scheinwerfer und hinteren Blinker ändern
Ich ziehe auf Treffen sehr gerne meinen Ölmessstab raus,
um den Leuten zu zeigen, wie ein LongLifeÖlwechselIntervall aussieht.
Mein letzter Ölwechsel war vor bald zwei Jahren, 20.000mls,
das angehänge Bild ist aktuell.
Gas verbrennt so gut wie Russfrei, deshalb keine Eintrübung.
Zitat:
@schleuti schrieb am 29. Mai 2018 um 11:38:36 Uhr:
1.: Die Gasanlage muss wg dem H NICHT raus!
Mit der Aussage wäre ich vorsichtig Weil das hier schon mal jemand behauptet hatte bin ich mal zu meinem TÜV Prüfer gefahren und habe nachgefragt.
Antwort:
Wenn die Gasanlage zeitgenössisch ist (bzw. hier kommt auch die 10 Jahres Regel wieder zum Einsatz) dann geht das. Aber mal ehrlich: Wie viele Oldies mit zeitgenössischen Gasanlagen kennt Ihr? Ich kenne sowas nur von Erzählungen. Dazu kommt das man für das H auch die entsprechenden Nachweise zu erbringen hat das die Gasanlage damals tatsächlich verfügbar war bzw. damals schon eingebaut wurde.
Da reicht es laut Aussage des Prüfers nicht wenn das Funktionsprinzip der Gasanlage damals schon "verfügbar" war. An Stelle von Alfred würde ich also mal bei dem Prüfer der die H-Abnahme machen soll mal nachfragen wie er dazu steht.
Ich für meinen Teil würde die Anlage sowieso rauswerfen
Zu mir hat der TÜV gesagt, H Zulassung ist nicht zum Kilometer schrubben auf einer Gasanlage gedacht.
Gasanlage verbaut = keine H Zulassung, jetzt kommt es, ausser Nachweis das sie länger wie 20Jahre schon verbaut ist, dann wäre es wohl zulässig!?
Oder eben spätestens eingebaut vor maximal 10Jahren nach der EZ.
Das größte Problem dürfte wohl sein das man die ganzen Originalpapiere der Gasanlage braucht und wer hat sowas noch? Solche Unterlagen sind doch das erste was bei einem Weiterverkauf "vergessen" oder verloren wird und versuch dann mal den Prüfer davon zu überzeugen das die Anlage zeitgenössisch ist
Mal davon ab kriegst du bei den meisten Oldie Versicherern Probleme eben genau wegen der "H-Zulassung ist nicht zum Kilometer schrubben auf einer Gasanlage gedacht" Thematik. Meinen Caprice wollten die meisten Oldie- und Youngtimerversicherungen deswegen gar nicht nehmen.
Im übrigen wird die Niederländische HU anerkannt. Es ist kein 21er notwendig sondern "nur" eine normale HU, da das fzg. In einen EU Mitgliedsstaat zugelassen war. Sollte rechtlich auch für die roten Blinker hinten gelten, aber wir wissen ja alle wie die Spinner da so ticken...
Wegen der HU stand da in einer ADAC-Zeitung ein interessanter Artikel drin.
NEVER EVER!
Scheinwerfer etc. MUSS umgerüstet werden!
Zum LPG noch:
https://books.google.de/books?...
Seite 108ff. und dann nochmal ab S. 201.
edit: Und Anzeige auf S. 242.
Naja. Muss keinem was aufschwätzen... muss jeder selber wissen, ob er es will und dafür kämpft oder nicht.
Die Flinte ins Korn werfen ist natürlich immer einfach. :-/
Die Meinungen zur Beibehaltung der Gasanlage sind ja ganz nett, sie sind aber für Alfred nicht zielführend. Alfred möchte evtl. kaufen und macht sich Gedanken, welche anfänglichen, zusätzlichen Kosten (nicht für den Betrieb) auf ihn zukommen. Alfred ist auch keiner , der km schrubbt sondern hobbymäßig sonntags unterwegs sein will. Da spielt das Gas keine große Rolle. Alfred schraubt auch nicht selbst, daher die Frage, was ein Rückbau kostet. Schon interessanter ist der Hinweis auf die vorherige Zulassung in einem EU-Mitgliedsland, wenn dadurch die Leuchten unverändert bleiben können. Diese Umbaumaßnahmen sind doch nur lästig und bringen null Vorteil, wenn man sie also sparen könnte, könnte Alfred zuschlagen...
Die Behauptung das "Gas zum Kilometerschrubben da ist", ist doch rechtlich überhaupt nicht haltbar.
Warum und wieso ich einen Gasumbau vornehme, hat niemanden zu interessieren und wenn es nur deshalb ist, weil ich den Geruch beim Tanken lieber mag als den von Benzin.
Sofern die Regularien erfüllt sind, hat das anerkannt zu werden, Punkt. Muss man halt Kontra geben, wenn mal wieder jemand der Meinung ist, seine Position zu überschätzen.
Das rauswerfen ist weniger kompliziert als das einbauen. Sollte nicht die Welt kosten. Das komplizierteste dürfte da noch der Tank sein. Zur Zulassung: Sollte auch kein riesiges Thema sein. Beleuchtung KÖNNTE ein Thema werden. Auch da gilt wieder: Frag die Zulassungsstelle ob Sie dir die originale Beleuchtung so eintragen. Und frage dann auch mal ob die holländische Abnahme so ohne weiteres akzeptiert wird. Trotz Eu gibt es da noch die ein oder andere Feinheit je nach Land. Hatte das Thema kürzlich im Bezug auf Österreich.
Mein Dicker ist 1996 von Drüben nach NL gekommen.
Der Niederländer hat wohl damals die IMPCO eingebaut.
Ende 2013 wurde der Wagen dann nach D verkauft und beim TÜV in Aachen "eingedeutscht" und "geHt".
Impco ist eine amerikanische Gasanlage nach Venturi-Prinzip und ungeregelt. (keinLambda)
Impco existiert seit den 1940er Jahren in US und ist deswegen Zeitgenössisch.
Die TÜV-Vorschrift lautet sinngemäß:
Auch eine bestehende H-Zulassung wird durch den jetzigen Einbau einer
zeitgenössischen Gasanlage NICHT BEINTRÄCHTIGT.
Sollte sich ein Prüfer "querstellen" kann er sich gerne mal seine eigenen Abnahme-Richtlinien durchlesen.
Habe die Vorschriften als Pdf aufm Rechner,
bin aber zu faul sie jetzt zu suchen.
Habe sie aber hier in UsCars schonmal veröffentlicht.
Super, danke schon mal für Eure Tipps! Heute Mittag ist Besichtigung nahe Venlo...
Von den Fotos her sieht der Wagen traumhaft aus. Ich darf auch fahren, sagt der Händler.
Vielen Dank noch mal an euch alle!
ich habe den Wagen heute angesehen. Die Batterie war tot, obwohl sie vorher noch funktioniert haben soll, also für die Probefahrt aus. Aber er wäre eh nichts für mich gewesen, doch zu viel Rost und komplett versiffter/verrosteter Motorraum.
Insofern hat es sich eh erledigt.