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M Drivers Package Dienstwagensteuer
Moin in die Runde,
Ich habe das M Driver's Package in meinem nächsten Firmenwagen mitbestellt und frage mich nun, ob es vielleicht schlauer wäre das erst nach Zulassung zu kaufen und zu aktivieren, damit es nicht in die Berechnung des BLP für die 1%-Regel eingeht. So wie z. Bsp. Auch die Winterräder.
Hat jemand von euch Erfahrung damit?
Es geht mir nicht um eine Steuerberatung. Sondern nur um konkrete Erfahrungen von anderen mit genau dieser Fragestellung.
Vielen Dank und viele Grüße
Estoril
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17 Antworten
Als nachträgliche Anschaffungskosten sehe ich eine vmax-Aufhebung und ein Fahrertraining nicht.
Wenn das nach Kauf erfolgt, ist das nachträglich und fällt nicht in die 1% Regelung..kann mir auch hinterher ein Navi kaufen und einbauen lassen, und schon gehört es nicht mehr zu den Ursprünglichen Anschaffungskosten.
Zitat:
@gbeuch schrieb am 7. November 2021 um 13:57:51 Uhr:
Wenn das nach Kauf erfolgt, ist das nachträglich und fällt nicht in die 1% Regelung..kann mir auch hinterher ein Navi kaufen und einbauen lassen, und schon gehört es nicht mehr zu den Ursprünglichen Anschaffungskosten.
Sicher? Mal die Richtlinien gecheckt?
Sind zwar keine ursprüngliche AHK, aber ggf. nachträgliche!
Nachträgliche Einbauten etc. mussten wir zumindest nie mit versteuern. Hat alles unserer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer so zumindest eingereicht. Ist nie beanstandet worden.
Ist so korrekt. Nachträgliche Einbauten sind nicht zu berücksichtigen.
Details siehe hier:
https://www.haufe.de/.../...listenpreises_idesk_PI42323_HI2762031.html
Ich nehme stark an es ist ein leasingfahrzeug? Du bezahlst also für das Package im
Leasingzeitraum nicht mal die Hälfte des Preises, da es ja eine Sonderausstattung ist. Wenn du es nachträglich kaufst zahlst du es komplett, die Rechnung würde sich also nicht gut für dich ausgehen. Zumal die steuerersparnis bei 2.xxx Euro hin oder her verhältnismäßig klein sein wird. Die Winterräder sind nur bei Großkunden Bestandteil des Listenpreises wenn sie auch explizit in der Sonderausstattung aufgeführt sind. Für alle anderen gilt, dass diese zusätzlich beim Händler gekauft wurden und damit Zubehör sind
Nur als Ergänzung, Winterräder werden für den GWV in jedem Fall rausgerechnet, siehe Haufe Link
Klar, immer alles mit ins Gewerbeleasing.
1) Du kannst den Restwert schon mal abziehen vom Ausstattungswert (normal ca. 50% bei 36 Monaten Laufzeit und 25000km Jahreslaufleistung)
2) Der verbleibende Betrag rechnet sich dann pro Monat über die gesamte Laufzeit (2500€/2/36 Monate = 34,72€/Monat)
3) Die Ausgabe ist dann, logischerweise, auch eine direkte Betriebsausgabe, da es ja die LR betrifft/erhöht
4) Die Sonderausstattung muss schon dermaßen viel ausmachen beim BLP, dass man es bei einer 1%-Regelung überhaupt wirklich merkt
Alles klar, vielen Dank für die Rückmeldungen!
Irgendwann habe ich mal gelesen, dass die V-Max erst nach 2.000 km freigeschaltet wird. Das Training findet wahrscheinlich auch erst irgendwann später statt. Handelt es sich damit unabhängig vom Leasing um einen nachträglichen Einbau @Acidrain2001?
Vmax wird nach 2.000km und erfolgter Einfahrkontrolle freigeschaltet, korrekt.
Wenn man es nachträglich kauft, ist es auch ein nachträglicher "Einbau". Verstehe die Frage nicht..
Zitat:
@flosen23 schrieb am 9. November 2021 um 23:04:55 Uhr:
Vmax wird nach 2.000km und erfolgter Einfahrkontrolle freigeschaltet, korrekt.
Wenn man es nachträglich kauft, ist es auch ein nachträglicher "Einbau". Verstehe die Frage nicht..
Ggf. ist ja unerheblich, wann das drivers package gekauft wurde. Wenn es zum Zeitpunkt der Zulassung nicht im Fahrzeug verfügbar ist, sondern erst nachträglich freigeschaltet wird, könnte es vielleicht auch als nachträglicher Einbau angesehen werden ;-)
Ich habe irgendwie den Eindruck, dass es im Forum kaum praktische Erfahrungen mit dem Thema gibt, schade eigentlich…
Euch allen einen schönen Abend und vielen Dank
Das Problem ist vermutlich dass viele Dienstwagenfahrer hier nicht nur an die steuerlichen Regeln gebunden sind, sondern auch an ihre jeweilige Firmenpolicy. Will nicht wissen was ich zu hören bekäme, wenn ich mit der Frage zum Fuhrpark renne
Vmax ist auch vor der Einfahrkontrolle auf 305 beim M5, nicht erst bei 2000km. Gibt genügend hier die das getestet haben.
Zumindest bei mir hat der Steuerberater nichts gesagt, das das Drivers Package irgendwie separat behandelt wird. Habe eben versucht es aus den Steuerunterlagen rauszulesen, und bin gescheitert.
Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Der typische M5 Fahrer kümmert sich wahrscheinlich nicht um solche Details und lässt sowas seinen Steuerberater machen, mich inklusive.
PS: F90 Fragen sind meistens besser im F90 Thread aufgehoben, da gibt's spezifischere Rückmeldungen.
https://www.motor-talk.de/.../...-austausch-zum-auto-t6718047.html?...