M135 mit Winterreifen (keine Mischbereifung)
Grüß Euch!
Kann ich eigentlich auf meine M135 rundum Winterreifen in der Dimension 225/40-18 aufziehen, oder hab ich da irgendein Problem mit den Behörden?
Grundsätzlich sind ja die Felgen vorne und hinten gleich breit, wenngleich auch bei der Sommerbereifung hinten 255/35-18 drauf sind.
Hat das von Euch schon jemand gemacht?
lG
Thomas
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18 Antworten
Wäre schade um die Felgen!!
Ausserdem hast Du vorne 8" und hinten 8,5" breite!
Grüße.
naja wenns nicht im FZGschein steht, dann ist es grundsätzlich verboten.
Also wenn mich jetzt nicht alles täuscht sind doch die Dimensionen der M135 folgende:
vorne: 8,5x18 ET 47
hinten: 8,5x18 ET 50
@dermario:
Warum meinst Du, daß es schade um die Felgen wäre?
Falsch!
Vorne haben die 135M eine Breite von 8", hinten 8,5".
Trotzdem lassen sich problemlos rundum 225/40R18 aufziehen, allerdings ist eine Einzelabnahme beim TÜV erforderlich.
Gruß,
Marko
Zitat:
Original geschrieben von wrchto
Also wenn mich jetzt nicht alles täuscht sind doch die Dimensionen der M135 folgende:
vorne: 8,5x18 ET 47
hinten: 8,5x18 ET 50
Da täuscht Du Dich. Siehe hier
ALEX
Thx....
Hm, ich denke, ich werde das so machen. Den TÜV (schätze, das entspricht bei mir in Österreich einer Einzelabnahme) werde ich vermutlich "vergessen"...
Zitat:
Original geschrieben von wrchto
Thx....
Hm, ich denke, ich werde das so machen. Den TÜV (schätze, das entspricht bei mir in Österreich einer Einzelabnahme) werde ich vermutlich "vergessen"...
Ich hoffe,Du weißt,was das bedeutet,solltest Du in einen Unfall verwickelt sein,egal ob Schuld oder nicht.
"Verlust des Versicherungsschutzes"
Zitat:
Original geschrieben von Gerhard12
Ich hoffe,Du weißt,was das bedeutet,solltest Du in einen Unfall verwickelt sein,egal ob Schuld oder nicht.
"Verlust des Versicherungsschutzes"
das ist das risiko.
aber das sollte man auch nicht zuu hoch bewerten...
nicht bei jedem unfall wird geschaut ob die reifen auch eingetragen sind oder so...
als ich letztens nen kleinen unfall hatte, wurd auch nicht nachgeguckt ob die reifen-/felgenkombination eingetragen ist....
also wenn ich ehrlich bin, ich würd's riskieren.
weil die reifen passen ja nun, und wie gesagt, er kann ja grad aufm weg zum tüv sein...
mit versicherungsschutz verlieren und so..., wie gesagt, kann passieren, muss aber nicht zwangsläufig...
bei mir war auch n gutachter und der hat da gar nicht nachgeguckt..., auch nicht wegen auspuff und so..
viele grüße, Jan
Zitat:
Original geschrieben von Feldtins
das ist das risiko.
aber das sollte man auch nicht zuu hoch bewerten...
nicht bei jedem unfall wird geschaut ob die reifen auch eingetragen sind oder so...
als ich letztens nen kleinen unfall hatte, wurd auch nicht nachgeguckt ob die reifen-/felgenkombination eingetragen ist....
also wenn ich ehrlich bin, ich würd's riskieren.
weil die reifen passen ja nun, und wie gesagt, er kann ja grad aufm weg zum tüv sein...
mit versicherungsschutz verlieren und so..., wie gesagt, kann passieren, muss aber nicht zwangsläufig...
bei mir war auch n gutachter und der hat da gar nicht nachgeguckt..., auch nicht wegen auspuff und so..
viele grüße, Jan
Es geht weder um kleine Bagatellschäden,noch um Eventualitäten.Ich rede von Unfällen mit schwerwiegenden Folgen und erheblichen finanziellen Schäden,in die man schneller verwickelt ist,als einem lieb ist.Dann kommen die Gutachter der Versicherungen aus allen Löchern gekrochen und wehe dem sie finden etwas.
Vor 20 Jahren hätte ich das mit Sicherheit auch so gesehen,aber heutzutage zählt da weder der Freund bei der Versicherung,noch langjährige,unfallfreie Mitgliedschaft.
Und noch etwas zu der Ausrede,ich bin auf dem Weg zum Tüv,ganz so blöd sind sie ja auch wieder nicht.
vielleicht hilft dieser link hier:
http://www.motor-talk.de/showthread.php?
s=&forumid=&threadid=354101
mfg der driver
hmm, irgendwie klappt das mit dem link nicht.
was mach ich falsch?
kann einer helfen?
mfg der driver
Den Versicherungsschutz verliert er doch erst, wenn die Reifenkombination für den Unfall auch ausschlaggebend war.
Berichtigt mich, wenn dies falsch ist, aber so hat es mir letztens mein TÜV-Prüfer gesagt.
Zitat:
Original geschrieben von tuningmister
Den Versicherungsschutz verliert er doch erst, wenn die Reifenkombination für den Unfall auch ausschlaggebend war.
Berichtigt mich, wenn dies falsch ist, aber so hat es mir letztens mein TÜV-Prüfer gesagt.
Der TÜV Prüfer also.
Grundsätzlich gilt mal,wenn die Reifen nicht eingetragen sind und es auch keine ABE dafür gibt mit dieser Kombination,verliert der Wagen die TÜV Zulassung,was widerum heißt,daß der Versicherungsschutz in Frage gestellt ist,denn die Versicherer versichern ja nur straßenzugelassene Fahrzeuge,zumindest mit den normalen Fahrzeugtarifen.
Ist schon richtig.
Aber nehmen wir mal an, dass du an deinem Wagen nicht zugelassene Scheinwerfer verbaust und ein wenig später einen Unfall bei Tageslicht verursachst. Dann erlischt ja wohl auch nicht direkt dein Versicherungsschutz, oder?
Ok. Ist jetzt vielleicht ein blödes Bsp., aber nachvollziehbar wäre es schon, dass die Versicherung beweisen muss, dass dieser Scheinwerferwechsel auch ausschlaggebend für den Unfall war.
Bei Rad-Reifen-Kombinationen werden sie da wohl leichteres Spiel haben.
Nehmen wir auch mal an, dass du gerade mit deinen neuen Felgen zum TÜV fährst und einen Unfall baust. Gehen wir zudem davon aus, dass die Rad-Reifen-Kombination laut Sachgutachter ohne Probleme durch den TÜV gekommen wäre. Dann wird dein Versicherungsschutz bestimmt auch nicht erlischen.
Gebe zu, dass sich die Beweislage nach dem Motto "wollte gerade zum TÜV" als sehr schwierig erweist.
Deshalb würde ich meine Rad-Reifen-Kombination auf jeden Fall vom TÜV absegnen lassen. So steht man immer auf der richtigen Seite.