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Macke im Innenraum bei Neuwagen, VW will nicht nachbessern
Hallo Zusammen,
so, mein neuer Golf ist endlich da, macht viel Spaß das Auto. Den Wagen habe ich in der Autostadt abgeholt und soweit es geht dort schon nach Fehler, Macken usw. geschaut, aber nix gefunden. Nach 2 Tagen habe ich dann an der B-Säule Beifahrerseite eine dicke Macke / Riß in der Innenverkleidung festgestellt. Gleich zum , der meinte, dass es schwierig ist da was zu machen, da ich den Fehler nicht in der Autostadt gesehen habe und die da ja mind. 5 Endkontrollen haben usw. Fehler kann also nicht schon bei Auslieferung sein. Aber er will es versuchen.
Was kann ich denn machen wenn sich VW weigert das Teil auszutauschen? Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich denn hier doch noch eine Nachbesserung zu bekommen? Ich denke, dass meinem Händler da die Hände gebunden sind, oder?
Wie seht ihr das?
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21 Antworten
hallo amhain4GAP,
was der freundliche erzählt ist unsinn. du bist nicht verpflichtet, alle fehler in der autostadt zu entdecken.
nach dem neuen gewähtlistungsrecht im BGB wird beim einem vebrauchsgüterkauf und einem mangel der ware innerhalb der ersten 6 monate vermutet, dass der fehler schon bei übergabe vorhanden war. der freundliche müsste dir also nachweisen, dass du den riss verursacht hast. und das kann er i,d,r, nicht.
red nochmal mit ihm. du hast einen anspruch auf nachbesserung, sofern wirklich ein fehler vorliegt.
was ist es denn für ein fehler, poste doch mal ein pic?
gruß shodan
Wieder ein Beitrag der mir Angst macht. Da freue ich mich auf mein Autochen und muss in der Autostadt aufpassen wie ein Schießhund und erstmal alles kontrollieren... Scheint ja "normal" zu sein, das der Wagen mangelhaft übergeben wird, zumindest den Beiträgen hier im Forum nach.
@trustkill:
Im Forum bespricht man hauptsächlich Probleme. Ist wohl klar, dass Du hier soviel positives nicht hörst, oder?
das ist nicht normal, man braucht nur den richtigen Händler den ich zum Glück hab. Es ist absoluter schmarn das man jeden Mängel bei der Übergabe beanstanden muss damit er kostenlos beseitigt wird. Sonst würde VW jeden Tag in der Autostadt nur 10 Autoübergaben schaffen, weil sich jeder erstmal 5 Stunden lang sein Auto anschaut ob irgend welche Mängel vorhanden sind.
Zitat:
Original geschrieben von lh_pilot
das ist nicht normal, man braucht nur den richtigen Händler den ich zum Glück hab. Es ist absoluter schmarn das man jeden Mängel bei der Übergabe beanstanden muss damit er kostenlos beseitigt wird. Sonst würde VW jeden Tag in der Autostadt nur 10 Autoübergaben schaffen, weil sich jeder erstmal 5 Stunden lang sein Auto anschaut ob irgend welche Mängel vorhanden sind.
Sehe ich auch so. Ich möchte nur wissen was ich tun kann wenn sich VW erstmal quer stellt.
Sonst ist der Wagen klasse, kein Klappern, kein nix, alles wunderbar.
Das irgendwo mal eine Macke beim Montieren auftretten kann ist auch klar und dass bei der Endkontrolle sowas übersehen wird ist auch verständlich. Also, wenn ich am Tag 100 Autos kontrollieren soll, dann würde ich das irgendwann auch nicht mehr 100% können. Nur sollte man dann ohne viel Theater den Fehler beheben!
Zitat:
Original geschrieben von shodan1971
hallo amhain4GAP,
was der freundliche erzählt ist unsinn. du bist nicht verpflichtet, alle fehler in der autostadt zu entdecken.
nach dem neuen gewähtlistungsrecht im BGB wird beim einem vebrauchsgüterkauf und einem mangel der ware innerhalb der ersten 6 monate vermutet, dass der fehler schon bei übergabe vorhanden war. der freundliche müsste dir also nachweisen, dass du den riss verursacht hast. und das kann er i,d,r, nicht.
red nochmal mit ihm. du hast einen anspruch auf nachbesserung, sofern wirklich ein fehler vorliegt.
was ist es denn für ein fehler, poste doch mal ein pic?
gruß shodan
Ja, so sollte es sein.. pic kommt, gelich mal machen
samhain4GAP, schau mal hier, das habe ich in einem tread weiter unten gepostet: (aus www.auto-und-recht.de)
Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung):
Die Sachmängelhaftung für Neufahrzeuge wurde von bisher 6 Monaten auf mindestens 2 Jahre angehoben. Zeigt sich innerhalb dieser Zeit ein Mangel, steht dem Händler ein Nachbesserungsrecht zu. Gelingt auch nach zweimaliger Nachbesserung die Fehlerbeseitigung nicht bzw. der Händler verweigert die Nachbesserung oder sie ist unmöglich, kann der Verbraucher von dem Kauf zurücktreten, den Preis mindern oder Schadensersatz fordern.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, sollte man zur Sicherheit dem Verkäufer noch einmal schriftlich eine Frist mit der eindeutigen Bestimmung setzen, welche Rechte (Rücktritt, Schadensersatz) man nach Ablauf der Frist (genaues Datum!) geltend machen werde.
Die Sachmängelhaftung darf nicht mit der Garantie (siehe unten Punkt 5.) verwechselt werden, die viele Händler beim Kauf eines Fahrzeuges gewähren. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers und hat andere rechtliche Konsequenzen als das Gewährleistungsrecht.
Seit der Neuregelung gibt es auch auf gebrauchte Fahrzeuge eine Gewährleistung von mindestens 1 Jahr, so dass Händler gebrauchte Fahrzeuge nicht mehr unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkaufen dürfen.
Selbst für Reparaturarbeiten gilt das Gewährleistungsrecht. Allerdings kann die Gewährleistungszeit vertraglich von 2 Jahren auf 1 Jahr verkürzt werden. In diesem Zusammenhang wurde auch geregelt, dass ein Kostenvoranschlag nicht mehr in Rechnung gestellt werden darf.
Geltungsbereich:
Die Neuregelungen gelten nur für Kaufverträge von Unternehmern mit Privatkunden (Verbraucher). Zu den Unternehmern zählen Gewerbetreibende (Autohändler), aber auch selbständige Handwerker, selbständige Ärzte oder selbständige Anwälte, wenn sie ihren Firmenwagen an eine Privatperson verkaufen. Zwischen privatem Verkäufer und privatem Käufer gelten die Neuregelungen nicht, und die Gewährleistung kann weiterhin ausgeschlossen werden.
Beweislast:
Bisher musste der Käufer nachweisen, dass ein Fehler bereits beim Kaufabschluss vorlag.
Künftig wird widerlegbar vermutet, dass ein Fahrzeug bereits bei Vertragsschluss fehlerhaft war, wenn der Fehler innerhalb der ersten 6 Monate nach Vertragsabschluss auftritt. Nach Ablauf der 6 Monate trifft den Käufer die Beweislast.
Garantie:
Die Garantie wird im täglichen Geschäftsverkehr häufig mit der Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) gleichgestellt. Juristisch ist die Garantie jedoch etwas völlig Anderes.
Die Garantie ist eine freiwillige, kulanzweise Leistung des Garantiegebers (Hersteller eines Produktes (Herstellergarantie) oder Händler (Händlergarantie)). Mit der Garantieerklärung übernimmt der Garantiegeber die Haftung, dass die verkaufte Sache eine bestimmte Beschaffenheit aufweist bzw. über einen bestimmten Zeitraum behält.
Ein Rechtsanspruch auf Garantie besteht grundsätzlich nicht, wohingegen die Sachmängelhaftung von Gesetzes wegen auch ohne ausdrückliche Vereinbarung gegenüber Verbrauchern besteht und nicht ausgeschlossen werden kann.
Wird allerdings eine Garantieverpflichtung übernommen, dann hat der Käufer gegenüber dem Garantiegeber einen Rechtsanspruch im Umfang der Garantiezusage. Für die Garantie haftet jedoch nur derjenige, der die Garantie einräumt. Räumt beispielsweise der Hersteller einer Sache eine Garantie ein, dann haftet auch nur dieser und nicht der Verkäufer der Sache.
Häufig ist die Garantiezusage an ein bestimmtes, vom Kunden einzuhaltendes Verhalten gebunden. Z.B. beim Kauf eines Fahrzeuges, das Fahrzeug während der Garantiezeit in regelmäßigen Intervallen in einer Vertragswerkstatt des Herstellers zur Inspektion vorzuführen.
Die Garantie besteht unabhängig von der Sachmängelhaftung, so dass unter Umständen Ansprüche aus Garantie und Sachmängelhaftung nebeneinander bestehen können.
So, da seht ihr’s.
Ist auf der rechten Seite an der B-Säule. Lings seht ihr noch die Tür. Nicht schlecht, oder? Vom Fahrersitz kann man es nicht sehen, da dann der Beifahrersitz im Weg ist. Deswegen habe ich es wahrscheinlich auch nicht in der Autostadt gesehen.
@shodan1971:
Danke für Deinen ausführlichen Beitrag!
Also die Macke hast du da doch niemals selber reingemacht! Das muss den Händler doch sehen, dass dort ordentlich was unter wärmeeinwirkung was vorformt wurde
Frist setzen zur Mängelbehebung, nach ergebnislosem Fristablauf Anwalt einschalten.
Ich hab meinen im Augost von einem VW-Händler in Augsburg gekauft. Nach ein paar Tagen kamen auch ein paar kleine Mängel zum Vorschein, die bei der Ausleiferung wahrscheinlich auch dem Autohaus nicht aufgefallen sind.
Zum Ersten ist beim Lüftungsgitter das Teil zum einstellen abgebrochen, zum zweiten war die B-Säule der Beifahrertür lose (war innen ein Teil abgebrochen) und bei den Fussmatten war bei zweien die Arretierung abgebrochen. Bin dann zu meinem Händler in München. Der hat das ohne eine Wimper zu zucken gerichtet und hat mich bis auf ein bisschen Zeit nichts gekostet.
ich wünsch dir viel glück das du die Macke noch ausgebessert bekommst, so wie das ausschaut ist es bei der Montage passiert. Ich denke VW wird sich kulant zeigen und die Macke ausbessern. Bei einem Neuwagen rehgt einen sowas natürlich besonders auf, würde mich auch verdammt stören. Wie gesagt hoffe das Problem ist bald aus der Welt und du bist dann zu 100% mit deinem neuen 5er zufrieden.
Zitat:
Original geschrieben von trustkill
Wieder ein Beitrag der mir Angst macht. Da freue ich mich auf mein Autochen und muss in der Autostadt aufpassen wie ein Schießhund und erstmal alles kontrollieren... Scheint ja "normal" zu sein, das der Wagen mangelhaft übergeben wird, zumindest den Beiträgen hier im Forum nach.
nimm dir jemanden mit der nen blick für solche sachen hat! ich selber sehe sofort jeden kleinen kratzer und kleine beule. sogar die 2 kleinen beulen auf dem schwarzen gti der da noch steht hab ich entdeckt
ansonsten lass dich nicht entmutigen das sind ganz klar nur einzelfälle die quasi immer vorkommen werden.
gruß SirBIB
es ist doch so, bei denen alles glatt gelaufen ist und das ist die absolute Mehrheit, werden bestimmt keinen Thread eröffnen, heute abgeholt alles super, es posten meistens nur die die Probleme haben, deswegen kommt es in solchen Foren, egal welcher Hersteller immer so vor als wär alles Schlampig und Mist, was überhaupt nicht der Fall ist. Wenn mal ein paar Macken vorhanden sind werden die in den allermeisten fällen problemlos ausgebessert, es arbeiten eben immer noch Menschen in der Autoproduktion, zum Glück und wo Menschen sind passieren Fehler und für eine Endkontrolle haben die Mitarbeiter auch nicht 3 Stunden Zeit, das da dann mal übersehen wird ist auch verständlich. Deswegen immer selbst gleich bei der Übergabe kontrollieren und wenn man doch mal ne Macke übersieht ist es nach meiner Erfahrung überhaupt kein Problem die nachträglich ausbessern zu lassen.