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Mängel 2 Monate nach Kauf; Händler will nur einen Teil als Gewährleistung übernehmen.

Themenstarteram 21. Mai 2011 um 10:23

Hallo

Ich habe vor 2 Monaten einen Audi A6 Avant bei einem freien Händler gekauft.

Der Wagen ist 3 Jahre alt und hat 196 TKM.

Der Wagen ging in Notlauf und ich habe ihn deshalb in die lokale Audi-Werkstatt gebracht, da der Händler über 300 km entfernt ist.

Dort hat man diverse Fehler festgestellt und die kleineren davon behoben.

Eine weitere erforderliche Reparatur (Saugrohrklappen-Defekt) würde über Euro 1000.- kosten.

Ich habe dann den Händler verständigt. Dieser hat zugesagt, den grossen Schaden zu reparieren, wenn ich Euro 390.- selbst übernehme. Argumentation: hohe KM-Zahl; nur noch ca. 20% Wert bei angenommener max. Laufleistung 250TKM.

Ich habe zugesagt, um den Wagen endlich wieder zu erhalten.

Man hat mir auch schon freundlich, aber bestimmt mitgeteilt, dass ich beim Abholen den Betrag zahlen muss. Ich gehe davon aus, dass sie den Wagen sonst nicht heraus rücken.

Inwischen habe ich die Rechnung der Audi-Werkstatt vorliegen. Kosten mit Analyse Euro 370.-, und damit deutlich höher als vermutet.

Damit sitze ich zunächst auf Rechnungen in Höhe von 760.-.

Wie weiter?

Um den Wagen zunächst wieder zu bekommen, muss ich sicher die Euro 390.- bezahlen.

Ich beabsichtige, dann im Anschluss die verauslagten Kosten wieder einzufordern. Falls notwendig mit Hilfe eines RA.

Was meint ihr? Ist das Vorgehen sinnvoll?

Kann ich die Kosten nachträglich noch geltend machen, oder wird meine Zahlung als Zustimmung meinerseits ausgelegt?

Natürlich könnte ich schon vorher dem Händler Druck machen, evtl. mit/über einen RA. Dann muss ich aber davon ausgehen, dass sich das ganze hinzieht und ich längere Zeit ohne Wagen auskommen muss.

Danke und Gruss

 

Beste Antwort im Thema

rein rechtlich gesehen hättest du nichts zahlen müssen. in der gewährleistung gibt es in den ersten 6 monaten eine beweislastumkehr...das der händler muss beweisen dass der schaden beim verkauf "nicht" vorhanden war...dies ist unmöglich.

deswegen versteh ich nicht wieso du dich auf sowas einlässt

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23 Antworten

Du hast eine Abmachung mit dem Händler und daran solltest du dich halten.

Verträge kann man auch mündlich vereinbaren.

Themenstarteram 21. Mai 2011 um 12:22

Hi

Danke für Input. Du hast natürlich Recht:

Meine Zusage ist nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch bindend.

Danke und Gruss

rein rechtlich gesehen hättest du nichts zahlen müssen. in der gewährleistung gibt es in den ersten 6 monaten eine beweislastumkehr...das der händler muss beweisen dass der schaden beim verkauf "nicht" vorhanden war...dies ist unmöglich.

deswegen versteh ich nicht wieso du dich auf sowas einlässt

Ganz so ists ja nun nicht.

Kein Kunde kann von einem Händler verlangen, einen Wagen mit 200000km und entsprechendem Preis mit rundum sorglos Paket zu bekommen.

Bei dieser hohen KM Zahl verschleissen Bauteile nun mal, und das ist dann eben Pech des Käufers. Ob eine Saugrohrklappe dazu gehört vermag ich nicht zu sagen.

am 21. Mai 2011 um 16:03

Zitat:

Original geschrieben von rebizzel

rein rechtlich gesehen hättest du nichts zahlen müssen. in der gewährleistung gibt es in den ersten 6 monaten eine beweislastumkehr...das der händler muss beweisen dass der schaden beim verkauf "nicht" vorhanden war...dies ist unmöglich.

deswegen versteh ich nicht wieso du dich auf sowas einlässt

...zumal er noch zum Audihändler vor Ort gefahren ist und nicht zum Verkäufer selber ;)

...der Verkäufer hätte sich auch nicht drauf einlassen müssen ;)

@Matsches

...sehe es auch so, 200000km gehen an keinem Wagen "spurlos" vorbei, sollte wohl jedem Käufer klar sein...

am 21. Mai 2011 um 19:26

Eine Saugrohrklappe ist kein Verschleißteil, auch nach 200tkm Alterung nicht. Der Händler hätte alles zahlen müssen. Nun ists zu spät.

Audi ist in den Ersatzteilen und den Stundensätzen nun mal teuer.

Weniger anfällig als Fahrzeuge anderer Marken sind Audis -bei älteren Autos jedenfalls- auch nicht.

Das weiss man aber in der Regel schon bevor man sich einen kauft.

Oder eben nicht.

Was wäre gewesen, wenn das Teil einige Monate später im Eimer gewesen wäre?

Das Der Händler mit einer beteiligung entgegen kommt ist seine Kulanz. Der Händler hätte den Wagen selbst instandsetzen könne, bzw. selbst eine Werkstatt aussuchen können.

Hinzu kommt noch eine gewisse Wersteigerung duch den Einbau von Neuteilen, diese Wertsteigerung kann ggf. ebenfalls in Rechnungs, bzw. als Abzug bewertet werden.

Bei gebrauchten Gegenständen ist es immer sehr heikel. Sprech den Verkäufer nochmal an, das die Kosten nun doch etwas höher waren, evtl. beteiligt er sich auch noch daran.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Kein Kunde kann von einem Händler verlangen, einen Wagen mit 200000km und entsprechendem Preis mit rundum sorglos Paket zu bekommen.

Das verlangt ja auch niemand. Hier geht es doch nur darum, den Fehler im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht zu beheben.

Was TE aushebelt indem er statt sich an den Verkäufer zu wenden bei Audi vor Ort aufschlägt. Als 1. Anlaufstelle schon ok, aber dann eben absprechen.

Gut er hat sich wegen der großen Sache an den Verkäufer gewendet, allerdings die "Kleinigkeiten" die Audi schon vorher ohne Wissen gemacht hat belaufen sich auf 370 €.

leute die erste kleine reperatur war 300km vom händler entfernt.... also wenn ich im urlaub bin ruf ich auch nicht meinen händler an, wenn am wagen was ist..da will ich das er wieder funktioniert!

Beim Kauf bei einem freien Händler musst DU dich aber an diesen wenden.

Er sagt dir dann wie es weiter geht.

Das wird von vielen Käufern leider nicht beachtet und daran scheitern die Ansprüche dann auch meistens.

Zitat:

Das verlangt ja auch niemand. Hier geht es doch nur darum, den Fehler im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht zu beheben.

Wie gesagt ich wusste ja nicht ob das überhaupt ein Fehler im Rahmen der Gewährleistungspflicht oder einfacher Verschleiss ist. Wenn du es sagst wirds stimmen.

Selbst wenn läuft das gemeinhin aber eben nicht so daß man mal eben zum nächsten Audi Händler fährt, alles reparieren lässt was dort als defekt angesehen wird und dem Verkäufer dann die Rechnung präsentiert.

Das meine ich mit Rundum - sorglos - Paket.

Wenn man das will muss man halt tiefer in die Tasche greifen und sich halt einen Neu- oder Jungwagen kaufen und keinen mit 200000km der 300km entfernt ist..

Ich finde derTE ist mit einer Teilzahlung des Verkäufers sehr gut bedient.

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