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Mängel im Kaufvertrag trotz "perfektem" Auto?

BMW 3er E46
Themenstarteram 20. Januar 2016 um 20:44

Hallo liebes Motortalk Forum,

Ich war gestern bei einem Händler und schaute mir einen 316i an. Alles war perfekt, es sah alles gut aus funktionierte und er hat nur 78000 auf der Uhr. Nun habe ich heute mit ihm einen Vertrag gemacht. Nun bin ich Zuhause und sehe aufeinmal was bei "Besondere Vereinbarungen" eingetragen wurde:

"Motor probleme, Fahrzeug hat viele Mängel, reines Bastlerfahrzeug, Unfälle/Nachlackierungen können nicht ausgeschlossen werden ebenso wie die Laufleistung nicht garantiert."

Ich hab den Wagen noch nicht, Hu/Au wird morgen noch gemacht.

Ich bin zwar kein Experte, war allerdings überzeugt von dem Wagen. Geeinigt haben wir uns auf 3900 Euro. Aber nun bin ich total durcheinander. Die e46 Reihe ist ein richtiger Traum von mir und nach Monate langer Arbeit dachte ich, nun bin ich endlich kurz davor.... Habe schon eine Nachricht geschrieben was das soll, habe allerdings noch keine Antwort. Wie denkt ihr darüber? Ist das nur Absicherung? Irgendwas kann da doch nicht stimmen...

Schönen abend und danke im voraus,

Cees

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@dseverse schrieb am 21. Januar 2016 um 20:26:12 Uhr:

Fakt ist, es gibt 14-tägiges Rückgaberecht. Man kann wohl vom Kaufvertrag zurücktreten, aber dann wird in der Regel eine Vertragsstrafe fällig. Meistens um die 10%. Bei BMW selbst sind es 10% von der Verkaussumme.

Nein nein nein nein nein nein nein!

Bitte verbreitet so was nicht noch weiter. Das gilt nur bei Fernabsatzgeschäften!

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Hej,

was hat dich denn gedrängt, den Vertrag ohne Gründlich zu lesen, zu unterschreiben?

Der Händler wird wohl nicht zurück treten.

Themenstarteram 20. Januar 2016 um 20:53

Es war ziemlich undeutlich geschrieben, wirklich kaum zu erkennen. War dumm.

leider dein fehler, hast ja deine unterschrift drunter gesetzt.

inwiefern es nur schriftlich tragkräftig ist, da er es ja anscheinend mündlich nicht angesprochen hat, weiß ich nicht.

Ich würde meinen Anwalt um ein Gespräch bitten und die Geschichte schildern.

Das aber ganz schnell.

Ich hoffe du hast das Geld noch nicht gelegt...

am 20. Januar 2016 um 21:22

Wen ein Kaufvertrag gemacht ist kann Mann in die nächste ...Tagen immer einen Rücktritt machen !!! Nach Gewissene Periode oder nach reperaturen könne diese Kosten auf der Käufer rückgeführt werden

Kaufverträge sind immer einen Absicherung zur Garantien

Wenn ein Händler so etwas aufscheibt ist er eigentlich bereits fällig !!! Da er ein Kunde ein defektes Auto bzw ein Auto mit Problemen verkauft

Also einfach zurück treten von Vertrag , wenn er Problemen macht nicht einschüchtern lassen

Dan kannst du immer noch mit Rechtsschutz oder Verbraucherschutz drohen

Dann wird er sich wohl mal überlegen

Einfach sofort machen

Erst telefonisch in Kenntnis stellen

Dann gleich ein Brief per Einschreiben

so haben wir es auch gemacht

Der Verbraucherschutzbund

Hatt und damals gesagt das jede Kaufvertrag ein bestimmte Rücktrittsklauseln hatt je nach Vertrag liegen diese Fristen anders

Also sofort handeln

!!!!

Alle Angaben aufgrund von Erfahrungen, ohne juristische Gewähr ;):

Das kann der Versuch einer Absicherung gegen Gewährleistungsansprüche sein..

Das gute alte pauschale "Bastlerfahrzeug" wird vor Gericht oft nicht mehr anerkannt.

Grundsätzlich ist gerade "schriftlich" tragfähig.

Aber diese Formulierung hier würde, wenn's hart auf hart kommt, sicher juristisch auf Zulässigkeit zu prüfen sein, gerade bei geringen angegebenen km und Tüv/AU neu. Tendenziell neigt die Rechtssprechung da zur Kundenfreundlichkeit, aber nicht immer.

Jedoch: Ich habe mit Bekannten auch schon viele Autos auf Kiesplätzen gekauft. In der Low-Budget Preisklasse waren Formulierungen wie diese (oder eben noch "Bastlerfahrzeug") gang und gäge. Für mich zählt da das Fahrzeug.

Auch wenn mich einige dafür steinigen werden: Ich kann da auch den Händler verstehen, der für vielleicht 1500 Euro Brutto-Gewinn bei einem alten Fahrzeug nicht 6 Monate für Mängel einstehen will. Würde es diese Lücken (bzw. scheinbare Lücken, letztlich entscheiden das eben oft Gerichte) nicht geben, würden "günstige" Fahrzeuge nur noch in den Export wandern, der Wertverfall wäre (noch) grösser.

Also: Ein Lob auf alle Händler, die ohne Gewährleistung verkaufen möchten!!!

Na jut, wir wollen mal nicht übertreiben :D.

Hast du das Fahrzeug denn wirklich geprüft bzw. prüfen lassen oder nur oberflächlich? Erscheinen die Kilometer plausibel? (Scheckheft? Alte Tüv-Belege mit Km-Stand? Anzahl Vorbesitzer?...).

Solltest das Fahrzeug nun nicht mehr wollen, weil du ein schlechtes Bauchgefühl hast, und der Händler stellt sich quer, wird dir nur ein Anwalt helfen können. Manche Händler sind auch bereit, Verträge auf Anfrage gegen eine Pauschale (so ab 5% der Kaufsumme) rückgängig zu machen (schriftlich!).

Oft ist auf den Verträgen bzw. AGB eine Nichtabnahmeklausel vorhanden -der Betrag ist aber oft verhandlungsfähig.

Ist doof, kostet Lehrgeld, kann aber Nerven schonen. Muss jeder selbst entscheiden.

...

Epic, es gibt bei Kaufverträgen KEIN generelles Rücktrittsrecht in den nächsten Tagen (nichtmal Minuten). Das sind Sonderfälle wie das Fernabsatzgesetz.

Und natürlich darf ein Händler ein Fahrzeug mit Mängeln verkaufen. Die Rechtssprechung verlangt hier meistens eine recht genaue Beschreibung. "Motorprobleme" kann schon eine solche sein, wenn es -wer ahnt es- später Probleme mit dem Motor gibt. Desweiteren wird dann oft verlangt, dass auch der Kaufpreis zu den Problemen passt. Die ganze Thematik ist aber recht schwammig und einzelfallabhängig.

Dem Händler mit Institutionen zu kommen, ist sicher auch eine erste Möglichkeit,

Aber es gibt eben auch Jungs, die das gaaanz cool mit ihrem Anwalt aussitzen - während der Käufer sich noch fragt, ob er das Auto noch abnehmen muss und deshalb kein anderes kauft.

am 20. Januar 2016 um 22:06

Immer wieder faszinierend was Menschen im Eifer des Gefechts unterschreiben. Unverständlich für mich. Es geht um euer Geld. Ihr kauft, ihr Kunde, ihr König!!!

Es KANN ja das beste Fahrzeug sein, welches es für 3900 Euro am Markt gibt...aber lesen sollte man schon, ja. ;)

Ich denke aber, wir haben uns alle schon mal sowas erlaubt, wenn nicht im Bereich Gebrauchtwagen, dann auf anderen Baustellen....Vaterschaftserklärungen oder was auch immer :D

Themenstarteram 20. Januar 2016 um 22:17

Erstmal danke für alle Antworten! Echt cool wie schnell hier viele Leute schreiben, ich habe enormen Respekt vor eurem Wissen und das stärkt gerade und tut gut da als ich das gelesen habe, ich dachte ich muss mich gleich wirklich Übergeben.

Also die Situation ist folgende: Ich habe das Auto nicht prüfen lassen sondern war mit meinem Stief dort und wir haben auf eigene Faust geprüft. Es erscheint wirklich alles so wie es ist - Lenkrad und Schaltknauf sehen in Ordnung aus, generell alles scheint wenig genutzt worden zu sein. Der Verkäufer scheint WIRKLICH ein ehrlicher zu sein, sympathischer Typ. Natürlich wäre ich das in seiner Position auch, aber er scheint wirklich bemüht zu sein mir ein gutes Angebot zu machen. Er hat mir sogar für nur 100€ Aufpreis gute Winterreifen dazugeworfen (sind Dunlop's). Als ich heute noch Unterlagen im Büro habe liegen lassen ist er extra nochmal vorbei gefahren und hat mich meine Sachen holen lassen. Es scheint wirklich so als wäre der Wagen ehrlich - Ich habe mich gerade auch ein wenig im Internet schlau gemacht und es scheint wirklich so, als ginge es um die Gewährleistung. Ich habe bereits eine Anzahlung getätigt, lediglich allerdings nur 350 Euronen (das werde ich auch in Zukunft lieber lassen).

Ich hatte bis jetzt zu dem Verkäufer einen guten Draht und habe ihn bereits per WhatsApp zu dem Anliegen kontaktiert, ich hoffe das er bereit ist, das aus dem Kaufvertrag zu streichen denn wie gesagt - der Wagen ansich scheint der zu sein, für das er sich ausgibt. Mein Stief war sein ganzes Leben lang KFZ'ler bei Daimler und meint auch, der Wagen steht gut da. Er ist zwar kein Sachkundiger der DEKA/TÜV aber das ist nochmal besser als alleine dazustehen. Morgen mach ich mal einen Anruf.. Ich hoffe das geht gut aus.

Danke euch allen, über weitere Antworten freue ich mich.

Liebe Grüße Cees

Es ist wirklich schwierig, dir da zu raten, weil jeder zu Fahrzeug/Händler sein eigenes Bauchgefühl entwickelt und sein eigenes Geld ausgibt (oder verbrennt) - ich kann nur sagen, dass ich bei solchen Händlern für mich und Bekannte bereits viele gute Fahrzeuge gekauft habe (die "freien" kaufen ja auch grossteils einfach ältere Inzahlungnahmen von Vertragshändlern "im Paket"), aber auch ein -im nachhinein- schlechtes (2400 Euro). Pech gehabt trotz KFZ-Kenntnissen.

Die Verträge waren oft deinem ähnlich.

Ich zitiere mal kurz aus einem mir erinnerlichen: Motormängel, Getriebemängel, Mängel an div. technischen Anbauteilen, Rostschäden an allen Karosserieteilen, Fehler an elektrischer Anlage....:D.

Nichts davon war vorhanden..

..aber, muss man auch sagen:

es hätte vorhanden sein können; wäre der Wagen bei der Abholung vor der Einfahrt zusammengebrochen, hätte der Händler mich nicht mehr gekannt ;).

Sicherheitshalber gehe ich immer davon aus, dass ich keine effektiv umsetzbare Gewährleistung habe, wie auch beim Kauf von privat (ich behaupte ja bis heute, der nette private Senior, der mir zu DM-Zeiten seinen Opel Ascona C verkaufte, wusste ganz genau, dass die Automatik....na, anderes Thema).

Oft hat hinterher dennoch was geklappt, und wenn es mit einem Hunderter Zuzahlung für die neue Lichtmaschine war.

Das mit der Anzahlung an sich kann man dir nicht vorwerfen - so ganz "ohne Bares" machen diese Jungs bei Fremden oft gar keinen Vertrag, gerade auch weil sie sich eben erst dann um Dinge wie frische HU kümmern.

Nur am Rande: Ein Scheckheft hat der Wagen nicht? Wieviele Besitzer?

Also ich schreibe dass auch in einen Kaufvertrag wenn ich mein Auto verkaufe natürlich gib ich alle Mängel mündlich an im Kaufvertrag übertreibe ich natürlich gerne damit ich voll auf der sicheren Seite bin bevor ich 3mon später Post vom Anwalt bekomme für Dinge die nicht da waren bzw ich nicht wusste

Zitat:

@Epic2000 schrieb am 20. Januar 2016 um 22:22:39 Uhr:

Wen ein Kaufvertrag gemacht ist kann Mann in die nächste ...Tagen immer einen Rücktritt machen !!!

Dafür wirst du uns ja sicherlich die rechtliche Grundlage nennen können!?

hallo,

natürlich geht es um die Gewährleistung des Händlers Dir gegenüber...

diese besteht generell für 1 Jahr und kann sogar nicht mal ausgesch-

lossen werden, selbst wenn das im Kaufvertrag stehen würde, ausser

bei "Firmenkunden"

allerdings wird durch diese Extra-Angaben in der Zustandsbeschreib-

ung jegliche Gewährleistung seitens des Händlers ausgeschlossen ...

Du musst Dir halt überlegen, ob Du eine Sicherheit, d.h. eine Garan-

tie für 6 Monate auf wichtige Bauteile des KfZ (Motor, Getriebe, etc.)

haben willst, oder nicht, denn nur für diesen Zeitraum wird ein Fehler

als solcher bereits bei Kauf "unterstellt" und müsste vom Verkäufer

behoben werden (und das sogar bis zu zwei mal) ...

ich würde mir auf jeden Fall die Kilometerangabe/Laufleistung als wahr

bestätigen lassen und ist durch eine einfache Fehlerspeicherauslese

zu machen, die der Verkäufer noch durchführen soll, oder aber Du

hast jemanden mit der entsprechenden Softare (und Laptop) und

bittest den Händler die Fehlerspeicherauslese vornehmen zu dürfen

denn das war ja das Hauptkriterium für Dich den Wagen zu kaufen

sollte das scheitern, dann würde ich versuchen vom Vertrag zu-

rück zu treten, denn dann stimmt was nicht und vor allem nicht

am Kaufpreis, denn wenn der weit über den besagten 78 TKM

liegen sollte, dann ist natürlich auch der Kaufpreis ein anderer ...

good lack

ach so ..

und nicht auf die " Masche " ... KM-Stand abgelesen, oder

Tachostand ... TKM " hereinfallen " - dies würde ebenfalls

eine Gewährleistung ausschliessen ... der letzte TÜV-Be-

richt muss ja wegen der neuen AU vorliegen und dort wird

der Kilometerstand explizid ausgewiesen, ebenso wie im

HU-Bericht (ofizielles Dokument zum getesteten KfZ)

good lack

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