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Mängel nach dem Kauf. Was tun?

Themenstarteram 13. Oktober 2013 um 14:05

Hallo,

falls der Beitrag hier nicht richtig ist bitte verschieben.

Einparkhilfe hinten funktioniert nur manchmal.

Lenkradeinrastung in der unteren Position steht deutlich weiter raus als oben.

Nach einer Fahrt hatte ich ein lockeres Lenkrad!

Quietschen der Lenkung (?)nach 1 Woche. Ab und zu.

Nach 2 Wochen Bremsverschleißwarnung. Darf das schon 2 Wochen nach Kauf sein?

Nach 3 Wochen: Service C fällig.

Die Bremsscheiben waren rostig beim Kauf. Das käme vom Stehen, ebenso das Schleifgeräusch beim Bremsen. Das ginge weg.

5 Wochen nach Kauf: Dröhnen/Tiefes Quietschen. Ab und zu, besonders nach längerer Fahrt.

Trat bisher ca 4 Mal auf.

 

Habe vor 7 Wochen Auto gekauft.

Bj 2007, 49.500 km.

Scheckheftgepflegt.

2 Vorbesitzer.

Unfallfrei. (Mündlich)

Keine bekannten Mängel außer ein Kratzer hinten.

Händlergarantie und GGG Garantie.

Fahrzeugbrief und Schein vorhanden.

Alles andere nicht. Er hätte die Papiere noch nicht, würde sie uns nachschicken.

Hat sich wochenlang rausgeredet.

Mittlerweile sind sie tatsächlich aufgetaucht :) Waren im Auto. Kofferraumseitenfach.

Da bin ich nicht drauf gekommen.

Die ersten Sevices wurden bei Mercedes gemacht.

Der Servicecode wurde ausgelesen.

Die letzten in einer freien Werkstatt.

Der Code wurde nicht ausgelesen.

Ich hab rausgefunden:

Das Auto HATTE einen Unfallschaden.

Beim Rückwärtsausparken ne Mauer mitgenommen.

Wurde bei Mercedes behoben.

Schriftlich hab ich da nix drüber.

Mercedes wollte beim letzten Service dort eine neue Lenkung einbauen.

Ohne Rücksprache mit dem Besitzer.

Der hat das dann gestoppt.

Ab dann Services in der freien Werkstatt. Interessanterweise handelt es sich da um den Schwager des (Vor)besitzers...

Und beide Aussagen hab ich vom ihm.

Aussage gestern des Werkstattschwagers:

Das ist ein gutes Auto.

Das Quietschen/Dröhnen ist schwer wegzubekommen.

Die Bremsscheiben hinten haben Rillen, müssen neu.

Hilfe! Jetzt hab ich also ein Auto mit quietschender Lenkung.

Wogegen nur Austauschen hilft.

Was kann ich tun?

Mir wärs am Liebsten dass der Händler es zurücknimmt.

Werde morgen bei Mercedes anrufen, was die unter der Fahrgestellnummer gespeichert haben.

Würde das Auto gern checken lassen.

Gut und günstig.

ADAC? Dekra? Tüv?

Weiß nicht was ich machen soll :(

 

 

 

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Naivchen

 

Weiß nicht was ich machen soll :(

Wenn der Händler die Mängel nicht beseitigen will (was ich fast befürchte), solltest du dir schonmal einen guten Anwalt suchen ;)

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Zitat:

Original geschrieben von Naivchen

 

Weiß nicht was ich machen soll :(

Wenn der Händler die Mängel nicht beseitigen will (was ich fast befürchte), solltest du dir schonmal einen guten Anwalt suchen ;)

Themenstarteram 13. Oktober 2013 um 19:16

Gute Anwältin HAB ich ;)

Hi,

fällige Wartung und verschlissene Bremsen sind wohl dein Problem! Sowas prüft man selbst vor dem kauf!

Die anderen Mängel müßten erst mal ergründet werden ob sie auf Garantie oder gewährleistung gehen.

Wenn due Unfallfreiheit nicht im Kaufvertrag steht wird es schwierig.

gruß Tobias

Themenstarteram 13. Oktober 2013 um 20:40

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

fällige Wartung und verschlissene Bremsen sind wohl dein Problem! Sowas prüft man selbst vor dem kauf!

- Nach den Bremsen hab ich gefragt. Hab halt keine Ahnung und mich auf seine Antwort verlassen. - Die Wartung war mir entgangen. Auch aufgrund der fehlenden Papiere....

Die anderen Mängel müßten erst mal ergründet werden ob sie auf Garantie oder gewährleistung gehen.

- Händlergarantie. Zählt auch wenn man nichts schriftlich hat?

Wenn due Unfallfreiheit nicht im Kaufvertrag steht wird es schwierig.

- Steht sie nicht.- Habe Zeugen der gehört hat dass er es gesagt hat. Hatte extra nochmal gefragt.

gruß Tobias

Und meinen Forumsnamen hab ich nicht umsonst gewählt... :(

Hi,

davor ist man leider nie gefeit, ich habe beim Gebrauchtwagenkauf auch schon ins Klo gegriffen und das net nur einmal ;)

Wie schon angedeutet ein Anwalt kann dir hier vielleicht wirklich am besten helfen,eine Erstberatung kostet nicht die Welt und der kann besser als wir hier abschätzen wie die Chancen sind.

Wenn der Wagen offiziell von einem Händler verkauft wurde sind deine Chancen nicht schlecht,außer halt bei den Verschleißteilen oder der Wartung.

Gruß Tobias

Themenstarteram 13. Oktober 2013 um 21:39

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

davor ist man leider nie gefeit, ich habe beim Gebrauchtwagenkauf auch schon ins Klo gegriffen und das net nur einmal ;)

- Da bin ich ja beruhigt ;) - Ich halte mich mittlerweile nicht nur für absolut naiv sondern auch für dämlich... - Und ich WUSSTE dass ich dafür n Anschiss kassiere ;)

Wie schon angedeutet ein Anwalt kann dir hier vielleicht wirklich am besten helfen,eine Erstberatung kostet nicht die Welt und der kann besser als wir hier abschätzen wie die Chancen sind.

- Kostet mich nix. Macht meine Arbeitsrechtlerin umsonst mit. Und DIE wirkt nur auf den ersten Blick harmlos ;)

Wenn der Wagen offiziell von einem Händler verkauft wurde sind deine Chancen nicht schlecht,außer halt bei den Verschleißteilen oder der Wartung.

- Ja. Händler.- Muss morgen abwarten, nützt nix.- Das Auto hat Macken bekommen. Von nem Schüssel.- Die lieben Nachbarn... *Kotz*. Nicht das 1. Mal in unserer Straße. Anzeige gegen unbekannt ist morgen fällig. Mal wieder.

Gruß Tobias

Themenstarteram 17. Oktober 2013 um 10:28

Nachtrag:

Das Autohaus von dem er den Wagen hatte WUSSTE von dem Schaden.

Das hatte der Kunde angegeben.

Leider stand in den Papieren die der Händler bekommen hat bei 'Unfallschaden' unbekannt. Können sie sich nicht erklären warum, Systemfehler.

Ja, genau...

Darum hat er auf meine Nachfrage hin die Kästchen NICHT angekreuzt, das bäuchte nicht, die Schäden (Kratzer Stoßstange) stünden ja drunter.

Abgekartertes Spiel. Saubande.

So könnte man denen die arglistige Täuschung nicht mal nachweisen.

'Systemfehler'.

Jetzt hoffe ich dass sich das auf dem 'kurzen Dienstweg' regeln lässt.

Warte derzeit (natürlich) vergeblich auf Rückruf vom Händler.

Zitat:

Original geschrieben von Naivchen

Nachtrag:

Das Autohaus von dem er den Wagen hatte WUSSTE von dem Schaden.

Das hatte der Kunde angegeben.

Leider stand in den Papieren die der Händler bekommen hat bei 'Unfallschaden' unbekannt. Können sie sich nicht erklären warum, Systemfehler.

Ja, genau...

Darum hat er auf meine Nachfrage hin die Kästchen NICHT angekreuzt, das bäuchte nicht, die Schäden (Kratzer Stoßstange) stünden ja drunter.

Wenn in den erhaltenen Papieren bei Unfallschaden "unbekannt" angekreuzt war, folgt daraus nicht, dass ein Unfallschaden NICHT vorlag!!

 

Warum hat er " unbekannt" nicht weitergegeben?  Als Händler, nicht als Privatmann, hat man eine gesteigerte Nachprüfpflicht über den Zustand des Fahrzeuges, insbesondere dann, wenn es Anzeichen für einen Schaden gibt. Allein der mündliche Hinweis, sofern er bewiesen werden kann, ist ausreichend, um eine Nachprüfung auszulösen.

 

O.

Zitat:

Einparkhilfe hinten funktioniert nur manchmal.

Lenkradeinrastung in der unteren Position steht deutlich weiter raus als oben.

Nach einer Fahrt hatte ich ein lockeres Lenkrad!

Quietschen der Lenkung (?)nach 1 Woche. Ab und zu.

Nach 2 Wochen Bremsverschleißwarnung. Darf das schon 2 Wochen nach Kauf sein?

Nach 3 Wochen: Service C fällig.

Die Bremsscheiben waren rostig beim Kauf. Das käme vom Stehen, ebenso das Schleifgeräusch beim Bremsen. Das ginge weg.

5 Wochen nach Kauf: Dröhnen/Tiefes Quietschen. Ab und zu, besonders nach längerer Fahrt.

Trat bisher ca 4 Mal auf.

Das sind im Grunde harmlose Mängel oder auch Dinge, die man (Bremsen, Inspektionstermin) vor dem Kauf zu prüfen hat. Dass diese Macken schon beim Kauf da waren oder ggf. vorher, ist möglich, aber nicht nachweisbar - es wird Aussage gegen Aussage stehen. Eine Rücknahme des Fahrzeugs kann man regulieren, aber es ist sehr viel Aufwand. Anwalt, Gutachter etc. - und das ist nicht immer billig. Ein ehrlicher Verkauf mit Angabe der Mängel, die der Mercedes hat, wird ein Verlustgeschäft werden, aber dann kannst du dir ja etwas Gutes für wenig Geld holen (gibt es auch) und machst damit Boden gut.

Zitat:

Das Autohaus von dem er den Wagen hatte WUSSTE von dem Schaden.

Genau das kann man wahrscheinlich nie ganz nachweisen. Es wird wohl, wie schon angemerkt, Aussage gegen Aussage stehen.

Man kann übrigens nicht immer gleich Wandlungen verlangen, sondern hat zunächst das Recht auf Nachbesserung. Wenn diese nichts hilft, kann man immer noch über Rückgabe des Fahrzeugs sprechen. Bei mir im Autohaus gab es zunächst immer kostenlose Nachbesserungen im Rahmen der einjährigen Renault-Gebrauchtwagen-Garantie. Wenn es dann wieder Probleme gab, konnte man über Rückgabe mit Kosten-Nutzen-Rechnung reden. Das war nie ein Thema, es musste aber begründet sein. Einfach so nimmt niemand ein Auto zurück: Gekauft ist gekauft!

Ich würde zunächst auf Nachbesserung pochen.

Themenstarteram 26. Februar 2015 um 14:24

Hallo nochmal, ein Update.

 

Bremsen neu gemacht.

Inspektion gemacht. Angeblich.

Nach ein paar Tagen fings vorne an zu klappern.

Direkt bei MB rein, alle 4 Räder waren locker...

 

Das Auto ist im Dez. glatt durch den Tüv gekommen.

 

Gestern habe ich die Kopie der Unfall- Rechnung bekommen.

Meint ihr, dass das reicht?

Ich hätte ja gern die komplette Historie, aber da kommt man wohl nicht dran.

 

Grüße

 

PS: In der EINKAUFSakte des Autohauses stand es drin. In der VERKAUFSakte muss das Kreuz manuell gesetzt werden. Und DAS war vergessen worden bzw. nicht geschehen. - Gekauft hatte ich es beim Fähnchenhändler.

Sorry, aber wieso kaufst Du so eine Möhre?:rolleyes:

Wenn man keine Ahnung hat, sucht man sich jemanden mit Ahnung, am allerbesten VORHER!:cool:

Nun, da das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, wird es schwer, selbst mit Anwalt, da Beweislage sehr mau......

Teures Lehrgeld......:mad:

Dass in diesem Forum offensichtlicher Betrug eines Autohändlers immer mit "Lehrgeld" abgestempelt wird, begreife ich einfach nicht.

Dann mache ich doch auch mal mein Autohaus auf, und reite die Unwissenden mit Schrottkarren, die optisch ein bisschen schick gemacht wurden, in die Scheiße.

Wenn die dann in diesem Forum über den Vorfall berichten, ist es ja nur rechtmäßiges "Lehrgeld", was sie bezahlt haben.

Oh man. :rolleyes:

Wenn`s wirklich Betrug war, muss man die Leute anzeigen.

Frage ist, ob es was bringt, will heißen: ob man es auch tatsächlich beweisen kann (strafrechtlich und zivilrechtlich)......

Daher ist es meist besser, gleich die Finger von unseriösen Verkäufern und unseriösen Möhren zu lassen.

Und dass man sich so essentielle Dinge wie Laufleistung und Unfallfreiheit (......) im KV schriftlich zusichern lässt, dürfte mittlerweile auch Allgemeinwissen sein.

am 27. Februar 2015 um 9:44

Ab zum Anwalt und alles mit ihm klären. Alles andere ist nur Zeitverschwendung und geht auf die Nerven.

Aus den Fehlern einfach lernen und das nächste mal besser machen. Der Mensch wird aus Erfahrung klug.

Ich drück dir die Daumen.

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