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Mängel nach Verkauf an Händler

Themenstarteram 20. Juni 2024 um 8:33

Hallo,

folgender Fall:

Privatmensch verkauft gebrauchten PKW an Händler...Auto wurde besichtigt und probegefahren.

Hdl. kommt nach ein paar Tagen an, das Auto hätte schwerwiegende Schäden und möchte einen Teil Geld zurück - ist dies rechtens bzgl der Gewährleistung/Sachmänglehaftung? Also hat er da Recht drauf oder was wäre sonst eine Einigung?

Danke und Gruss

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17 Antworten

Was für ein Spezialist dieser Händler!:rolleyes:

Keine weitere Einigung etc.!

 

Privatverkauf! Und dann ja noch an einen Händler …:rolleyes:

Solange keine bekannten schweren Mängel verschwiegen wurden ist da nichts mehr seitens des Händlers zu befürchten.

Er ist der Profi und nicht der Privatmann.

Themenstarteram 20. Juni 2024 um 9:19

Privatverkauf! Und dann noch an einen Händler …:rolleyes:

Soll was heissen?

Wieso, sowas ist nicht ungewöhnlich.

Achtung Halbwissen: Beim Verkauf an einen Händler/ Gewerbetreibenden brauchst keine Gewährleistung geben...

Solltest du einen ADAC Kaufvertrag verwendet haben, hast hoffentlich die Gewährleistung ausgeschlossen, dann bist auf jeden Fall aus dem Schneider.

 

Das Vorgehen des Händlers kann auch ne Masche sein, kommt heutzutage sehr oft vor, sollte o.G. Bedingung erfüllt sein, kannst dich zurück lehnen.

Gruß jaro

Themenstarteram 20. Juni 2024 um 9:25

Zitat:

@jaro66 schrieb am 20. Juni 2024 um 11:22:59 Uhr:

Wieso, sowas ist nicht ungewöhnlich.

Achtung Halbwissen: Beim Verkauf an einen Händler/ Gewerbetreibenden brauchst keine Gewährleistung geben...

Solltest du einen ADAC Kaufvertrag verwendet haben, hast hoffentlich die Gewährleistung ausgeschlossen, dann bist auf jeden Fall aus dem Schneider.

Der KV ist ein Muster-KV von mobile, da ist der Punkt "Gewährleistung" aufgeführt....

 

Das Vorgehen des Händlers kann auch ne Masche sein, kommt heutzutage sehr oft vor, sollte o.G. Bedingung erfüllt sein, kannst dich zurück lehnen.

Gruß jaro

Aufgeführt heißt?

Themenstarteram 20. Juni 2024 um 9:27

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 20. Juni 2024 um 11:26:46 Uhr:

Aufgeführt heißt?

Vorgedruckt halt....

Wenn das im ADAC Vertrag nicht ausgeschlossen wurde hat der Händler ein Problem.

Außer wenn du arglistig Mängel verschwiegen hast. Das muss er dir erst mal nachweisen.

Und dann noch sowas als Profi, war bestimmt einer der typischen Aufkäufer mit Kärtchen der jetzt nachkatet.

Keinen Kontakt mehr, kein Anrufe entgegennehmen, Tür nicht öffnen.

Zitat:

@auto12 schrieb am 20. Juni 2024 um 11:27:52 Uhr:

Vorgedruckt halt....

Hast es auch angekreuzt?

Gruß jaro

Themenstarteram 20. Juni 2024 um 10:38

Zitat:

@jaro66 schrieb am 20. Juni 2024 um 12:36:24 Uhr:

Zitat:

@auto12 schrieb am 20. Juni 2024 um 11:27:52 Uhr:

Vorgedruckt halt....

Hast es auch angekreuzt?

Gruß jaro

Gabs nichts anzukreuzen, ist einfach ein aufgeführter Punkt....wenn ich wüsste, wie es funktioniert, würde ich das Formular mal einfügen, hab ich aber keine Ahnung von....

Alles gut, dann ist es i.O.

Wie Handschweiß schrieb, keinen Kontakt. Du bist auf der sicheren Seite.

Gruß jaro

Zitat:

@auto12 schrieb am 20. Juni 2024 um 12:38:03 Uhr:

Zitat:

@jaro66 schrieb am 20. Juni 2024 um 12:36:24 Uhr:

 

Hast es auch angekreuzt?

Gruß jaro

Gabs nichts anzukreuzen, ist einfach ein aufgeführter Punkt....wenn ich wüsste, wie es funktioniert, würde ich das Formular mal einfügen, hab ich aber keine Ahnung von....

Dann vergleich mal, dies ist die Formulierung aus dem KV von mobile.de - privater Verkäufer/Käufer.

Gewährleistung

Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Bestimmte Zusicherungen sind unter Ziffer 3 zusammengefasst. Eine Sachmängelhaftung ist dabei ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für

Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der schuldhaften Verletzung

von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.

Themenstarteram 20. Juni 2024 um 16:49

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. Juni 2024 um 16:58:57 Uhr:

Zitat:

@auto12 schrieb am 20. Juni 2024 um 12:38:03 Uhr:

 

Gabs nichts anzukreuzen, ist einfach ein aufgeführter Punkt....wenn ich wüsste, wie es funktioniert, würde ich das Formular mal einfügen, hab ich aber keine Ahnung von....

Dann vergleich mal, dies ist die Formulierung aus dem KV von mobile.de - privater Verkäufer/Käufer.

Gewährleistung

Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Bestimmte Zusicherungen sind unter Ziffer 3 zusammengefasst. Eine Sachmängelhaftung ist dabei ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für

Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der schuldhaften Verletzung

von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.

Ja, das ist die Formulierung…was heißt das ganz genau, bitte mal für einen Superlaien „übersetzen“…

Nummer blockieren und Arschlecken, wenn man es etwas vulgär ausdrücken wollte.

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