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Mängelkarte-neu anmelden

Themenstarteram 2. Juli 2009 um 11:00

Sorry ich weiß das das Thema nicht hier hin gehört aber ich konnte bei den sonstigen Foren kein neues Thema erstellen, also könnt Ihr gerne verschieben :)

Kann mir einer sagen wenn ich eine Mängelkarte bekommen habe, das auto abmelde zwecks zwangsstillegung weil ich die Mängel nicht rechtzeitig beseitigen konnte und das Fahrzeug nach einem monat wieder anmelden will, ob der TÜV der in dem Falle bis 2010 gültig ist reicht oder brauche ich extra eine TÜV-Bestätigung der Behebung der damaligen Mängel.

Also kurz gesagt ob die Mängelkarte nach abmeldung verfällt und in wie weit sich diese bei neuanmeldung des gleichen fahrzeugs niederschlägt.

Wäre nett wenn mir da jemand klarheit verschaffen würde =)

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31 Antworten

a) ich verstehe aus deinem Posting nicht so ganz was du eigentlich willst

Warum willst du die Karre extra abmelden/stillegen? Du hast halt einfach kein Tüv mehr, darfst halt mit dem Auto nicht rumfahren oder es auf öffentlichem Boden stehen lassen. Aber extra abmelden brauchste doch net.

beheb die Mängel, dann geh zum Tüv und lass HU/AU neu machen und dann ist doch alles in Butter.

 

Man könnte ja auch einfach seine Frage beantworten...

Vielleicht versucht er ja auch nur einen Weg der "alternativen Problemlösung" zu finden?

Zitat:

Original geschrieben von TheAsa

Man könnte ja auch einfach seine Frage beantworten...

Vielleicht versucht er ja auch nur einen Weg der "alternativen Problemlösung" zu finden?

Wenn sich die genaue Frage aus dem Posting nicht erörtern lässt, dann kann man diese auch nicht beantworten....schlaumeier. Wenn du schon gerade getippt hast, hättest du Sie doch beantworten können?!

Für mich lässt sich da ganz klar eine Frage draus erkennen:

Zitat:

Kann mir einer sagen wenn ich eine Mängelkarte bekommen habe, das auto abmelde zwecks zwangsstillegung weil ich die Mängel nicht rechtzeitig beseitigen konnte und das Fahrzeug nach einem monat wieder anmelden will, ob der TÜV der in dem Falle bis 2010 gültig ist reicht oder brauche ich extra eine TÜV-Bestätigung der Behebung der damaligen Mängel.

OK, fehlt das Fragezeichen am Satzende, aber die Frage lässt sich doch klar erkennen.

Gerne hätte ich dem TE auch weitergeholfen, wenn ich seine Frage hätte beantworten können..

wenn du daraus verstehst warum er die Karre abmelden möchte..ok. ne Glaskugel hab ich noch keine, sorry.

Dann kannst du auch aus meinem ersten Posting auch die Antwort herleiten: nicht abmelden (nur weil die Karre keinen Tüv bekommt heisst das ja nicht dass sie Zwangsstillgelegt wird), Mängel beheben (fahrzeug solange nicht bewegen oder auf öffentlichem Boden abstellen) und dann erneut zum Tüv, basta. Käse gegessen..

Themenstarteram 2. Juli 2009 um 12:18

Der wagen IST schon stillgelegt/abgemeldet...jetzt möchte ich ihn wieder anmelden!

Um die Frage nochmal zu verdeutlichen:

Tritt die Mängelkarte wieder in Kraft wenn ich das Fahrzeug wieder anmelde?

Trotzdem danke bis dahin ;)

Der Tüv ist noch bis 2010 gültig gewesen als ich ihn abgemeldet habe!

Könnte ich die Tüvunterlagen weiter verwenden wenn ich Ihn wieder anmelde oder brauche ich neuen Tüv?

ähm, warum hast du ne Mängelkarte wenn du doch Tüv bis 2010 hast?

Themenstarteram 2. Juli 2009 um 12:32

Weil ich ne Mängelkarte nachträglich bekommen habe und man deswegen bestimmt nicht ne komplette AU/HU neu machen muss oder?

Zitat:

Original geschrieben von CoNtAcT2000

ähm, warum hast du ne Mängelkarte wenn du doch Tüv bis 2010 hast?

Mängelkarten gibts auch für defekte am Fahrzeug oder z.B. nicht eingetragene Teile-

Zitat:

Original geschrieben von deluke

Weil ich ne Mängelkarte nachträglich bekommen habe und man deswegen bestimmt nicht ne komplette AU/HU neu machen muss oder?

Nein, muss man nicht!

Achso, dann hast du die Mängelkarte von den Bullen bekommen? dann musste nur den Mangel beheben, bekommst nach ner Vorführung glaub ich ne Bestätigung dass alles wieder in Ordung ist und dann kannste mit deinen Tüv Unterlagen und der Bestätigung wieder zur Zulassungsstelle.

Aber das kannste auch da nachfragen wo du die Karte her hast - DIE können dir das ganz genbau sagen :cool:

Zitat:

Original geschrieben von CoNtAcT2000

Achso, dann hast du die Mängelkarte von den Bullen bekommen? dann musste nur den Mangel beheben, bekommst nach ner Vorführung glaub ich ne Bestätigung dass alles wieder in Ordung ist und dann kannste mit deinen Tüv Unterlagen und der Bestätigung wieder zur Zulassungsstelle.

Aber das kannste auch da nachfragen wo du die Karte her hast - DIE können dir das ganz genbau sagen :cool:

Das weiss er doch!

Und jetzt bitte nurnoch seine Frage beantworten, ob die Mängelkarte nach ab- und wieder anmelden noch irgendwo wieder auftaucht!!

Das bringt mich hier echt um den Verstand - Niveau ist keine Cremè!!

Themenstarteram 2. Juli 2009 um 13:17

Danke für die Antworten aber das war nicht meine eigentliche frage^^

Frage war ob die Mängelkarte verfällt wenn man den wagen abmeldet und ob sie wieder gültig wird wenn man ihn wieder anmeldet- OHNE deswegen beim Tüv gewesen zu sein oder sonstiges in der richtung...

Themenstarteram 2. Juli 2009 um 13:18

sry zu spät deinen post gesehn;)

Zitat:

Das weiss er doch!

Und jetzt bitte nurnoch seine Frage beantworten, ob die Mängelkarte nach ab- und wieder anmelden noch irgendwo wieder auftaucht!!

GENAU DAS =D

Nein, da hier ne Zwangsabmeldung Seitens der Kollegen in Grün/Weiß erfolgt ist, sollte auch ein entsprechender Eintrag bei der Zulassungsstelle erfolgt sein. Und ohne neue Bestätigung dass deine Karre wieder verkehrstauglich ist, bekommst du keine Zulassung!

Das sollte man sich aber denken können - ich mein die grün/weißen haben schon einen weg - aber saublöd sind die auch nicht! @alle die da keine Antwort drauf geben konnten...

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