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Mängelkarte was nun?

Themenstarteram 14. April 2014 um 16:45

Hallo liebe Leute,

Wie in einem vorherigen Thread von mir zulesen war (der andere kann geschlossen werden), wurde ich vor paar Tagen von der Polizei angehalten.

Diese beiden netten Polizisten haben sich das Auto angeguckt und mir ein Bußgeld aufgeschrieben für folgende Punkte:

- Sportfahrwerk nicht eingetragen

- Gelbe Folie auf Nebelscheinwerfer

Soweit sogut, desweiteren wurde mir neben dem Bußgeld auch eine Mängelkarte ausgehändigt, in dieser steht folgendes drin:

- Sportfahrwerk eintragen

- Folie auf Nebelscheinwerfer entfernen

- ABE für die Felgen vorzeigen

So, bei mir geht es hauptsächlich um den letzten Punkt bezüglich der Felgen. Diese wurden ja von ihm nicht im Bußgeld erwähnt, lediglich auf der Mängelkarte. Er hat aber gesehen das die Felgen sowie das Fahrwerk nicht eingetragen war, weswegen er ja für die Felgen eine ABE sehen will.

Für das nicht eingetrage Fahrwerk + gelbe Folie auf NSW gab es ja auch 3 Punkte + 50€ + Mängelkarte und ich durfte weiterfahren.

Kommen wir nun zu meiner eigentlichen Frage. Da ich keine ABE für die Felgen habe (was aber in der Mängelkarte gewünscht wird), sondern nur ein Teilegutachten (habe dies erst heute besorgen können, sprich zum Tatzeitpunkt gab es auch kein Teilegutachten) - ich aber alles jetzt eingetragen habe (Felgen + Fahrwerk) , kann es jetzt im Nachhinein zu einem weiteren Bußgeldverfahren kommen da kein ABE vorhanden sondern nur ein Teilegutachten obwohl er wusste das die Felgen nicht eingetragen waren, keine ABE und Teilegutachten vorhanden war, dafür sind jetzt aber alle Sachen eingetragen.

Frist bis 20.04.14

Kann mir da jemand evtl was genaues zu sagen?

Liebe Grüße

 

Edit: Normalerweise müssten die Felgen ja auch im Bußgeld aufgelistet sein oder? Sprich jetzt im Nachhinein erneut Punkte zu geben für etwas (hierbei Felgen) was zu der Tatzeit eh nicht eingetragen war und diese das gesehen haben wäre ja auch blödsinn (?) oder?

Beste Antwort im Thema

Wie kommt man nur auf die bescheuerte Idee gelbe Folie auf die Nebelscheinwerfer zu kleben. :confused:

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Das Bußgeld und die Punkte bleiben gleich. Fahrwerk oder Fahrwerk und Felgen nicht eingetragen spielt für die Höhe keine Rolle, da in deinem Fall Tateinheit. Der Polizist ist fälschlich davon ausgegangen, daß die Felgen ohne Abnahme und Eintrag in die Papiere zulässig sind. Dir kann's egal sein. ;)

Zitat:

ich aber alles jetzt eingetragen habe (Felgen + Fahrwerk) ,

In den Fahrzeugschein? (Was steht in der TÜV-Abnahmebescheinigung? Falls du die gelesen hast).

Es müssen ALLE Mängel abgestellt werden, die in der Mängelkarte aufgelistet sind. Sind die sinnlosen Folien weg und die Rad-/Fahrwerkskombination von einem Prüfer entsprechend abgenommen sowie im Fahrzeugschein eingetragen, dann reicht es, einfach den Schein vorzuzeigen und damit ist die Sache erledigt.

An einem möglichen Bußgeld ändert sich nichts mehr...

Wie kommt man nur auf die bescheuerte Idee gelbe Folie auf die Nebelscheinwerfer zu kleben. :confused:

am 14. April 2014 um 19:09

Ebenso; wie man für das gleiche Thema 4 Threads eröffnet! :cool:

Themenstarteram 14. April 2014 um 19:35

@peter, nein bei den anderen threads gings immer wieder um was anderes.

Erst einmal vielen Dank für die Antworten. Das Auto wurde so gebraucht mit gelber Folie grkauf auf NSW, hab mich aber ehrlich gesagt nie gefragt ob dies verboten ist oder nicht, nsja am Ende ist man immer etwas schlauer.

Also reicht es wenn ich die Felgen einfach eintrage und diese so ohne ABE aber mit Teilegutachten und Eintragung vorzeige. Ein neues Bußgeld bzw neue Punkte werden da nicht fällig da dies ja bereits schon zur Tatzeit so war?

Liebe Grüße

Ja, das reicht.

Wenn sie wirklich eingetragen sind, dann braucht man weder Teilegutachten noch ABE noch sonstwas. Das wäre alles für die Abnahme durch einen Prüfer erforderlich. Aber danach muss es eh zwingend in die Papiere eingetragen werden...und die kann man dann ja vorzeigen. Probleme gibts dann erst wieder, wenn man das nicht rechtzeitig macht...

Themenstarteram 15. April 2014 um 7:43

Also kann im Nachinein nichts mehr passieren wenn ich bis zu der gegebenen Frist zwar keine ABE der Felgen vorzeigen kann aber dafür die Felgen eingetragen habe, was zum Tatzeitpunkt ja nicht eingetragen war was ja auch der Polizist gesehen hat, da ich ja zum Tatzeitpunkt sowieso Bußgeld erhalten habe wegen nicht eingetragenem Fahrwerk?

Hätten die Felgen eine ABE, dann würde sie dir, in Kombination mit dem geänderten Fahrwerk eh nichts bringen.

Is aber auch egal -> Felgen mit Fahrwerk eintragen, dann ab damit zur Zulassungsstelle und alles in den Fahrzeugschein übertragen lassen.

Dann ist alles schick und den zeigst du mit der Mängelkarte vor.

Hallo zusammen,

ist nicht auf der sogenannten Mängelkarte zu lesen, was man(n) machen muss ? ;)

Wenn nicht, Mängel beheben und dies ggf. auch dem zuständigen SVA anzeigen, für den fall, dass die Mängelmitteilung schon nach dort übersandt wurde.

am 16. April 2014 um 16:49

Gleiches prob

Themenstarteram 16. April 2014 um 16:53

Hey, so es gibt was neues.

Undzwar als ich die Felgen eintragen wollte waren diese hinten zu weit außen, sprich aufbördeln.

Naja als wir dann zum Werkstatt gefahren sind meinte dieser zu und, geht nicht da keine Kante vorhanden ist. Also können wir die felgen nicht zu lassen bzw eintragen.

Da ich aber nicht will das die Betriebserlaubnis des Wagens erlischt, wollte ich erstmal die Winterreifen drauf machen, und diese sind ja von werk zugelassen da sie auch in den CoC Papieren aufgelistet sind.

Nun meine Frage aber, während der Tatzeit hat der Beamte ja gesehen das auch die Felgen nicht zugeladen sind, aber nur wegen dem nicht zugelassenem Sportfahrwerk 3 Punkte gegeben inkl 50€ und Mängelliste wie erwähnt.

In der Mängelliste ist ja unter anderem erwähnt das ich die ABE der Felgen zeigen solle, nur gibt es ja diese nicht und zulassen kann ich sie auch nicht, also machen wir neue Felgen drauf die man nicht eintragen muss und diese zeigen wir dann vor.

Würde jetzt deswegen weitere Probleme auf mich zu kommen? Sprich erneut Punkte im Nachhinein da ich keine ABE vorzeigen kann und auch nicht zulassen kann aber neue Felgen drauf mache die zulässig sind? Wie schon erwähnt, in der Tatzeit waren die Felgen eh nicht eingetragen was ja auch der Beamte gesehen hat.

Zitat:

Original geschrieben von koko1010

Würde jetzt deswegen weitere Probleme auf mich zu kommen? Sprich erneut Punkte im Nachhinein da ich keine ABE vorzeigen kann und auch nicht zulassen kann aber neue Felgen drauf mache die zulässig sind? Wie schon erwähnt, in der Tatzeit waren die Felgen eh nicht eingetragen was ja auch der Beamte gesehen hat.

Die Sache ist doch ganz einfach.

Zum Zeitpunkt der Anhaltung hattest du Felgen am Auto die nicht eingetragen und somit nicht zugelassen waren.

Jetzt sind zulässige am Auto und die Sache ist i.O.

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