mal ne wichtige frage an alle juristen
hei also brauch mal hilfe,also auf nem autodach saß ein vogel,mein hund hat den gesehen und ist an dem auto hochgestiegen und hat damit nen leichten kratzer in die tüg gemacht,ist abgerutscht und mit dem halsbandmarken ran gekrazt. so nun hab ich natürlich meine tel nummer hinterlassen usw, nur hab ich ne frage das auto steht auf dem bürgersteig auf dem fahrrad weg. da darf er ja eigentlich nicht stehen,sollte ich lieber gleich die grünen rufen oder abwarten???? ich mein kann der mir überhaupt was wenn er dort steht???
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43 Antworten
Da hat das eine doch nichts mit den anderen zu tun.
maf maik
arr vergessen:sollten hunde nicht immer angeleint sein?
Ich denke mal das du sicherlich für deinen Hund haftest!Bin zwar kein Jurist,aber nur weil er falsch parkt,darf ihm noch lange nicht ein Schaden am Auto zugefügt werden!Wäre ja genauso,wenn jemand im Absoluten hält und ihm dann jemand dem Spiegel abfährt und sagt:"Nö,den ersetz ich ihnen nicht,weil sie ja nicht ordnungsgemäß geparkt haben!"Find es auf jedenfall schonmal super von dir,dass du deine Nummer hinterlassen hast!Ruf halt mal bei (d)einem Anwalt an,der gibt dir sicher kurz Auskunft!
Grüße
war er nur wenn wenn der halbe weg vom auto versperrt ist und die leine 2 meter lang ist und der geweg nur 3 meter breit ist dann kommt der da gut ran. ich mein hätte er dort nicht gestanden wäre es nicht passiert und da er da nicht stehen darf
das ist doch vergleichbar damit:
wenn du irgendwas an deinem auto veränderst,was du nicht dürftest;und baust dann nen unfall dann bezahlt die versicherung nicht,weil du ja eigentlich garnicht hättest fahren dürfen...
so kann man nichtargumentieren,wirst wohl dafür haften müssen.
Sonst sagst du gleich noch der Vogel ist Schuld,denn wäre der nicht gewesen,wäre dein hund nicht ans
Auto gesprungen
verstehst du.
maf maik
Find ich sehr gut ,das du deine Nummer hinterlassen hast(daumenhochzeig)
hallo
du haftest für dein hund,auch hast du falch gehandelt weil dein hund nicht an der leine war,weiss zwar nicht welche größe dein hund hatte,aber wie erwähnt er sollte an der leijne sein
das falchparken,stehet in der verbindung das er seine starfe zur polizei bezahlt ,auf jeden fall ist eine telefonnummer richtiges verhalten aber polizei in die sache hinein ziehen wöre noch richtiger.wenn in dem fall ein zeuge dich beobachtet hat und der beschädigte dein telnummer nicht mehr findest stehst du schlecht dar soweit nach meiner meinung musst den schaden erstzen wenn geschädigte darauf steht gruß
da Du für Deinen Hund vermutlich eine Haftpflichtversicherung haben wirst, ist es doch eher Angelegenheit der Versicherung sich wegen Schadens-Kosten den Kopf zu zerbrechen Also einfach der Versicherung melden und Füsse hoch
der hund war angeleint,aber wie gesagt der halbe bürgersteig war vom auto belegt . na mal schauen was sich ergibt ich mein wenn ich in ner auffahrt stehe die feuerwehr meine scheibe einschlägt weil der wagen weg muss muss ich ja auch selber für haften,ich seh es ja nur nich tein hätte der sich nen parklücke gesucht wäre es nicht passiert.
stimmt ja der hund ist ja versichert,hatte ich im moment echt total vergessen, stimmt dann ist ja alles ok.
du haftst leider voll für den Schaden ,den dein Hund verursacht hat.Es spielt keine Rolle ,ob er ordnungswidrig geparkt hatte oder nicht.
Ubernimmt eigentlich solche Schäden die Privathaftpflicht oder braucht man extra eine Hundehaftpflicht-Vers.?
ne stimmt schon brauchst ne extra hunde haftpflicht kost aber extrem wenig. ist genau für solche schäden, auch wenn er mal ne frau mit pelzmantel mit dreckigen pfoten anspringt oder auto zerkrazt man wie konnt eich dei versicherung vergessen,war bestimmt die aufregung. war nen neuer audi a6
jupp, hundehaftpflicht ist absolut wichtig!!
stelle mir gerade vor, wie mein hund sich losreisst, auf die straße rennt, einen tanklaster zum ausweichen/vollbremsen zwingt und *rums*
deckungssumme liegt bei eingen millionen €, wenn ich mich recht erinnere
Zitat:
Original geschrieben von Commander XXL
stelle mir gerade vor, wie mein hund sich losreisst, auf die straße rennt, einen tanklaster zum ausweichen/vollbremsen zwingt und *rums*
Tanklastzugfahrer sind gehalten bei Hunden nicht mehr zu bremsen , es sei denn, es ist deren eigener - da könnte mancher sich vielleicht doch mal in die Hose machen
xXx
Ich studiere Jura und hoffe die Sache hiermit zu erledigen.
Man kann sich das eigentlich mit dem logischen Menschenverstand erklären. Wo kämen wir denn da hin, wenn ich jedes falsch geparkte Auto beschädigen kann ohne dafür zu haften.
Hier der § 833 BGB. Erklärt sich von selbst...
BGB § 833 Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Bitte Leute... Gruß