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Maschine mit 37kw trotz A beschränkt?

Themenstarteram 3. März 2013 um 15:32

Hallo zusammen.

Ich könnte hier eine Yamaha XJ550 bekommen, allerdings hat die 37 KW und mit der Neuregelung mit dem A beschränkt bzw. jetzt A2 darf man ja nur bis 35 KW fahren.... Wegen 2 kw ist das ärgerlich...

Wisst ihr ob es eine Möglichkeit gibt, trotzdem legal mit der Maschine zu fahren ohne was an der Leistung zu verändern? Vielleicht eine Sondergenehmigung oder so...

Ich mein es sind ja nur 2kw......

Danke schonmal im Vorraus

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23 Antworten

Ich würde mal beim Tüv anrufen und fragen, welche Voraussetzungen man für eine Umtragung einer geringeren Leistung erfüllen muss. Ich kann mir vorstellen, dass man eine Leistungsprüfstandmessung machen könnte, und wenn bei der eben weniger PS rauskommen, dann ist es gut.

Aber einfach eine Kulanzregelung, das kann ich mir widerum nicht vorstellen, so tickt der Staat nicht.

Themenstarteram 3. März 2013 um 15:52

Ja das hab ich mir schon gedacht dass ich da direkt mal beim TÜV nachfragen muss. Werd ich gleich machen...

Mit welchen Kosten wäre so eine Leistungsmessung und dann auch das umschreiben im Brief verbunden?

Und falls die Maschine tatsächlich doch echte 37KW haben sollte, wie könnte man die Leistung auf 35 KW beschränken? Die ganzen Drosseln sind ja auf 34PS ausgelegt....

Zitat:

Original geschrieben von Tschousi

Ja das hab ich mir schon gedacht dass ich da direkt mal beim TÜV nachfragen muss. Werd ich gleich machen...

Mit welchen Kosten wäre so eine Leistungsmessung und dann auch das umschreiben im Brief verbunden?

Und falls die Maschine tatsächlich doch echte 37KW haben sollte, wie könnte man die Leistung auf 35 KW beschränken? Die ganzen Drosseln sind ja auf 34PS ausgelegt....

Wenn du schon mit dem TÜV sprichst, werden sie dir auch sagen können, was eine Eintragung in die Papiere kostet. Dabei gehe ich von der Hypothese aus, dass gerade eine ältere Maschine nicht mehr unbedingt die volle Leistung bringt. Das bedeutet: An deiner Maschine wird nichts geändert, sondern bloß die tatsächlich vorhandene Leistung festgestellt und eingetragen. Ob sie das machen, weiß ich nicht.

Eine Drossel einbauen ist etwas ganz anderes: Die Drossel muss genau den Effekt haben, der angstrebt ist, es muss sichergestellt sein, dass sie manipulationssicher ist und dass sie zum Beispiel Dinge wie das Abgas nicht beeinträchtigt. Das ist sehr aufwendig, und für ein Einzelstück viel zu teuer.

Aber auch dabei können dir die TÜV-Leute kompetenter Ratschläge geben als ich. Ach ja: Wenn du in der Ostzone wohnst, musst du mit der Dekra reden, weil im Osten die Dekra Eintragungen macht. Und wenn du uns verrätst, wo du wohnst, dann kann hier vielleicht jemand einen TÜV- oder DEKRA-Betrieb in deiner Nähe empfehlen, die sich gut mit Motorrädernn auskennen und entsprechend kooperativ sind. Wenn der TÜV sich des Problems nicht annehmen will, dann können sie die Sache beliebig verkomplizieren.

Und nicht vergessen: Für 1.000 Euro mehr gibt es auch einen offenen Führerschein;-)

Themenstarteram 3. März 2013 um 16:22

Ich komme vom schönen Bodensee, nähe Friedrichshafen... Hier hats ne TÜV Stelle, bei der ich auch schon mein Moped von österreichischen auf deutsche Papiere hab umschreiben lassen. Da waren die eigentlich recht kulant... Wie gesagt, werde da morgen sofort hin und das abchecken und mich hier nochmal melden...

 

am 5. März 2013 um 7:21

Drosseln um nur zwei bis drei PS hat man früher hin und wieder gemacht, um in eine günstigere Versicherungsklasse zu kommen. So konnte man die TDM 850 von 82 PS auf freundliche 79 PS drosseln, indem man Distanzscheiben (ca. 4mm) zwischen Zylinder und Krümmer setzte. Das wurde dann eingetragen. Den Bausatz mit der Bauartgemehmigung gab es bei Yamaha. Vielleicht gibt es so was auch für die xj 550.

 

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2

Drosseln um nur zwei bis drei PS hat man früher hin und wieder gemacht, um in eine günstigere Versicherungsklasse zu kommen. So konnte man die TDM 850 von 82 PS auf freundliche 79 PS drosseln, indem man Distanzscheiben (ca. 4mm) zwischen Zylinder und Krümmer setzte. Das wurde dann eingetragen. Den Bausatz mit der Bauartgemehmigung gab es bei Yamaha. Vielleicht gibt es so was auch für die xj 550.

Ich fürchte, deine Erinnerung trügt dich etwas, denn die Versicherungsgrenze lag bei 78 PS, deshalb hatte meine TDM eingetragene 77 PS;-)

Das Problem mit einer Drosselung auf 35 kw ist, dass 35 kw/48 PS noch nie eine relevante Leistungs-Grenze war, die lag eigentlich immer bei 50 PS. Deshalb dürfte es für alte Motorräder kaum eine Drosselung auf diesen krmmen Wert geben.

Frank

Themenstarteram 5. März 2013 um 20:10

Hallo zusammen...

Habe heute mit dem Yamaha Händler und dem TÜV telefoniert...

Drosselsatz gibt es nur den auf 25 kw, naja bringt mir wenig...

Was aber möglich ist, wäre eine Leistungsmessung, und wenn da dann rauskommt, dass das Motorrad tatsächlich nur noch 35 KW oder weniger hat, dann kann man das in den Brief umtragen lassen... Kostet so ca. 120 Euro soweit ich das mitbekommen habe....

Was meint Ihr, ein Leistungsverlust von 2 KW wäre doch nach 30 Jahren schon relativ erdenkbar, sofern die Kiste überhaupt 37KW hatte als sie das Band verlassen hat....

am 5. März 2013 um 20:24

Es gibt eine relativ große Serienstreuung. Die muss nicht unbedingt weniger PS haben, wenn sie Serie geblieben ist. Aber schon die Montage eines zugelassenen Auspuffes aus dem Zubehör frisst einige PS. Dafür klingt sie besser (wers mag).

Auch wenn es nur 2KW sind musst du das motorrad drosseln lassen da führt kein weg dran vorbei, ne ausnahme wirst du dafür nicht bekommen.

Warum yamaha eine drosslung auf 25KW anbietet ist auch normal, schließlich musst du ja das leistunggewicht einhalten und da reicht halt ein drosslung von nur 2KW nicht aus.

Gruss

Maik

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Auch wenn es nur 2KW sind musst du das motorrad drosseln lassen da führt kein weg dran vorbei, ne ausnahme wirst du dafür nicht bekommen.

Woraus schließt du das? Der Themnstarter hat doch mit TÜV und Händler gesprochen, die sagten was anderes.

 

.....die Fahrerlaubnis der Klasse A2, berechtigt künftig zum Fahren von Motorrädern bis 35 kW/48 PS bei einem Mindestleistungsgewicht von 0,2 kW/kg. Bei Ausnutzung der Leistungsgrenze muss ein Motorrad also mindestens 175 kg wiegen.

Die XJ 550 wiegt deutlich mehr als 175 kg, also kein Problem.

http://www.google.de/url?...

Zitat:

Original geschrieben von sampleman

Woraus schließt du das? Der Themnstarter hat doch mit TÜV und Händler gesprochen, die sagten was anderes.

Ein ähnliches "problem" gibt es bei der neuen ktm duke 390, das motorrad muß auch nur ein paar kw gedrosselt werden das es mit der A2 fahrbar wird.

Gruss

Maik

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Zitat:

Original geschrieben von sampleman

Woraus schließt du das? Der Themnstarter hat doch mit TÜV und Händler gesprochen, die sagten was anderes.

Ein ähnliches "problem" gibt es bei der neuen ktm duke 390, das motorrad muß auch nur ein paar kw gedrosselt werden das es mit der A2 fahrbar wird.

Maik, du bist Fahrlehrer? Dann müsstest du die Materie doch eigentlich kennen.

Die neue KTM Duke ist ein Neu-Motorrad, welches bei vollen 48 PS Leistung zu leicht ist. Deshalb drosselt KTM ab Werk die Duke 390 um einige PS. Eine Alternative wäre es, die Maschine schwerer zu machen. Aber eine Drosselung um eine definierte PS-Menge kann KTM leicht vornehmen, denn sie sind Hersteller und müssen das Mopped ohnehin zur Homologation schicken. Ich weiß gar nicht, ob die 390er überhaupt offen verkauft wird.

Die Yamaha, die der Themenstarter anführt, ist nicht zu leicht, sie ist zu stark. und von Yamaha gibt es für diese Maschine vermutlich keinen Drosselsatz, weil sie auch etwas älter ist. Aber wenn sie tatsächlich gar keine 50 PS auf die Walze drückt, dann kann der TÜV auch eine niedrigere PS-Zahl eintragen und alles ist - für dieses eine Motorrad-Exemplar - in Ordnung.

 

am 6. März 2013 um 15:27

So isses ... und wie oben beschrieben kann ein Auspuff aus dem Zubehör zur Leistungsreduzierung beitragen.

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