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Massiver Mangel am Auto nach Lackierung (Bremse defekt)

Themenstarteram 23. Mai 2024 um 13:40

Hallo zusammen,

ich war letzte Woche beim Lackierer (Instandsetzung nach Lackschaden) und habe gestern mein Auto abgeholt. Auf dem Weg nach Hause bemerkte ich, dass etwas am Auto nicht in Ordnung war. Ich fuhr zum ATU weil das die nächst gelegene Werkstatt war, dieser schaute nach und untersagte mir die Weiterfahrt da ein massiver Mangel an der vorderen rechten Bremse sei.

Heute setzten sie das Auto in Stand und teilten mir mit das aufgrund von Montagefehlern der vorderen rechten Stoßdämpfer ein Blech die komplette Bremsanlage auf dieser Seite zerstört hätte (Kosten 450€). Da dieser Mangel nur vom Lackierer kommen kann, weil vorher alles in Ordnung war, wollte ich euch fragen, ob ich da irgendwie etwas erstattet bekommen kann?

Danke und liebe Grüße

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29 Antworten

Nein.

Du hättest vor Reparatur den Lackierer kontaktieren müssen.

 

(Theoretisch kann ja auch alles erfunden sein, und der Lackierer soll alles bezahlen.)

 

1) was war nicht in Ordnung?

2) warum bist du nicht zum Lackierer zurück?

3) hast du dir den schaden nicht genauer erklären lassen? Das ist doch keine Erklärung "irgendein Blech hat die ganze Bremsanlage zerstört"

4) nein, so wirst du das beim Lackierer nicht ersetzt bekommen, der hatte ja gar keine Chance irgendwas zu machen.

Also wenn Du zum Lackierer gehst und ihm sagst, dass "irgendein Blech" falsch montiert war und er für den Schaden aufkommen soll, sieht es düster aus.

Ohne Fakten, Bilder, Fahrzeugtyp kommst Du hier nicht weiter

EDIT

und den Hauptfehler sehe ich schon einmal hierin:

"Ich fuhr zum ATU"

Ein MA von ATU kann einem doch nicht die Weiterfahrt verbieten?

Rein Theoretisch, oder?

Problem: Du musst dem Lackierer beweisen, dass er den Schaden verursacht hat.

Sollte ATU das nicht hieb- und Stichfest dokumentiert haben (Fotos vom Zustand bei Annahme in der Werkstatt etc.) und die ausgetauschten Teile komplett aufgehoben haben, hast Du da nicht mehr viele Chancen. Gibt es da nur den geringsten Zweifel (solche zu finden ist unter anderem mein Job, wenn auch nicht im KFZ-Bereich) ist der Käs gegessen, da nach der durchgeführten Reparatur keine Möglichkeit der Untersuchung mehr besteht. Und somit auch keine Möglichkeit mehr, dem Lackierer sein Verschulden nachzuweisen.

Solche Fälle sind mir die liebsten, die habe ich dann schnell vom Tisch: "Die Schilderung der Schadenursache durch den Anspruchsteller konnte nicht nachvollzogen werden, da die Maschine zum Zeitpunkt unserer Besichtigung bereits repariert war, der Zustand nach Schadeneintritt nicht dokumentiert wurde und die vom Schaden betroffenen Teile bereits verschrottet waren. Die Ermittlung der Schadenursache ist daher gutachterlicherseits nicht mehr möglich." Und Ende der Geschichte.

Wurde ein Lackschaden am Stoßdämpfer oder dem Abdeckblech der Bremsscheibe instandgesetzt?

Evtl. Hat der Lackierer das Rad entfernt. Und bei der Montage dann das Bleche verbogen.

 

Wobei Lackierer solche einfachen montage Tätigkeit auch tausend Fach machen.

Passieren kann aber halt immer mal nur wo nix gearbeitet wird passieren keine Fehler.

Fragt ihr euch nicht warum der Lackierer das verursacht haben soll, hat der überhaupt da dran gemusst um die Lackarbeiten auszuführen?????

Ich lese nichts von Unfallschadenreparatur oder sowas, nur von Lackarbeiten und da frage ich mich warum da ein Lackierer rumfummeln sollte.

Ich glaube eher das ATU mal wieder Reparaturen generieren will.

Hatte ich auch mal, wollte nur Bremsflüssigkeitswechsel Angebot wahrnehmen und was wollten die machen? Alle Bremsleitungen tauschen. Dürfte so nicht mehr fahren. Ja klar doch. Abbruch und bin wider gefahren und hab den Wechsel der Flüssigkeit selber gemacht. Mit den Leitungen bin ich jetzt mind 2 0der gar 3 mal über die HU gekommen, ohne Beanstandung der Bremsleitungen.

Hab dann mal ein wenig recherchiert, sowas ist wohl kein Einzelfall bei denen.

ATU sieht mich im Leben nicht wieder. OH, etwas abgewichen vom Thema.

Also ich glaub nicht das der Lacker hier die Schuld trägt. Wenn doch war dein Vorgehen schon mal total verkehrt.

Aber aus Fehlern lernt man.

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 23. Mai 2024 um 17:42:14 Uhr:

Ein MA von ATU kann einem doch nicht die Weiterfahrt verbieten?

Rein Theoretisch, oder?

Ich kenne die Sachlage nicht, kann mir aber durchaus vorstellen, dass, wenn es sich bei dem Mitarbeiter um einen KFZ-Meister handelte, er das nicht nur darf, sondern sogar muss.

Er kann es wohl eher dringend empfehlen und dem Kunden die Konsequenzen einer Weiterfahrt mit dem nunmehr bekannten Mangel aufzeigen. Verbieten darf er gar nix.

Aber er hat keine Hoheitsrechte wie Polizei oder Gutachter/HU-Prüfer.

Er kann nur die Weiterfahrt auf eigen Gefahr sich unterschreiben lassen, mehr denke ich nicht.

Wenn du das doch denkst dann verweise mal auf den entsprechenden Gesetzestext.

Edit: Hannes war ein wenig schneller mit den Bedenken.

…und die Polizei rufen das da jemand seiner fachkundigen Meinung nach mit einem nicht verkehrstüchtigen Auto vom Hof reiten will.

Ich bin ja auch kein Freund von ATU...

Aber der Themenersteller hat auf der Heimfahrt vom Lackierer eine schlechte Bremsleistung festgestellt.

Das hört sich nicht so nach ATU Auftragsbeschaffung an

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 23. Mai 2024 um 18:09:27 Uhr:

Aber er hat keine Hoheitsrechte wie Polizei oder Gutachter/HU-Prüfer.

Der Meister von ATU hat in dem Punkt im Grunde die gleichen Rechte wie der HU-Prüfer oder der Schadengutachter:

Alle können die Weiterfahrt nicht verbieten. Müssen sie auch nicht, denn das verbietet bei entsprechenden Mängeln schon das Gesetz!

Am Ende ist es aber das selbe Ergebnis: Der Fachmann sagt etwas, und der Adressat darf nicht mehr mit dem Auto vom Hof fahren.

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