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maximale zugelassene Geschwindigkeit auf 4-spurigen Strassen

Themenstarteram 2. November 2008 um 20:04

Habe leider über die Suchfunktion nichts gefunden und habe auch keine bessere Rubrik als diese gefunden.

 

Erste Frage:

 

Wie schnell darf ich auf 4-spurig ausgebauten Land- / Bundesstrassen außerhalb geschlossener Ortschaften fahren wenn keine Geschwindigkeitsbegrenzung durch Beschilderung vorgeschrieben ist.

 

Voraussetzung: Es sind in jeder Fahrtrichtung 2 Spuren vorhanden. Beide Fahrtrichtungen sind entweder durch Leitplanken oder doppelte Linien voneinander getrennt.

 

Ich muss zugeben, meine Führerscheinprüfung ist schon ein paar Jahre her , vielleicht gab es damals diesen Luxus noch nicht.

 

Zweite Frage:

Ist es richtig, dass ich innerhalb geschlossener Ortschaften auf einer solchen Fahrbahn auf der rechten Spur schneller fahren darf als die Fahrzeuge auf der linken Spur? Quasi rechts überholen??

Beste Antwort im Thema

Eine durchgezogene Linie ist übrigens keine bauliche Trennung im Sinne dieser Vorschrift, auch nicht, wenn sie als doppelte Linie ausgeführt ist.

Eine empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt also:

1. auf Autobahnen (dort auch innerorts, was zwar selten, aber möglich ist)

2. außerorts auf Fahrbahnen mit baulicher Trennung (dann reicht ein Fahrstreifen je Richtung)

3. außerorts auf Straßen mit mind. 2 markierten Fahrstreifen je Richtung (dann ist die bauliche Trennung entbehrlich)

In den Fällen 2 und 3 muss es übrigens keine Kraftfahrstraße sein. Wenn der Fall 2 zusätzlich noch als Kraftfahrstraße beschildert ist, dann dürfen alle Fahrzeuge - auch jene, für die die Richtgeschwindigkeit nicht gilt - so schnell fahren wie auf der Autobahn (also beispielsweise ein 40-Tonner-Lkw 80 km/h statt 60 km/h).

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Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111

Wie schnell darf ich auf 4-spurig ausgebauten Land- / Bundesstrassen außerhalb geschlossener Ortschaften fahren wenn keine Geschwindigkeitsbegrenzung durch Beschilderung vorgeschrieben ist.

Dann gilt Richtgeschwindigkeit 130.

Vorraussetzungen sind ENTWEDER min. 2 fahrspuren in jede richtung ODER eine bauliche trennung.

Themenstarteram 2. November 2008 um 20:19

Was du schreibst bedeutet aber, dass ich Richtgeschwindigkeit auch bei nur einer Spur in beide Fahrtrichtungen fahren darf wenn beide Spuren baulich (z.B. durch Leitplanken) voneinander getrennt sind?

Servus!

Zu Frage zwei:

Ja!

Denn: Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt die freie Wahl des Fahrstreifens.

Gruß

weflydus

Themenstarteram 2. November 2008 um 20:25

Da habe ich ja schnell dazugelernt.

 

Danke fürs Erste.

 

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111

Was du schreibst bedeutet aber, dass ich Richtgeschwindigkeit auch bei nur einer Spur in beide Fahrtrichtungen fahren darf wenn beide Spuren baulich (z.B. durch Leitplanken) voneinander getrennt sind?

Jopp. Wobei ich jetzt nicht genau weiß, ob ein doppelt durchgezogender strich auch unter "bauliche trennung" fällt.

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111

Wie schnell darf ich auf 4-spurig ausgebauten Land- / Bundesstrassen außerhalb geschlossener Ortschaften fahren wenn keine Geschwindigkeitsbegrenzung durch Beschilderung vorgeschrieben ist.

Dann gilt Richtgeschwindigkeit 130.

Vorraussetzungen sind ENTWEDER min. 2 fahrspuren in jede richtung ODER eine bauliche trennung.

Bist du dir da sicher? Ich erinnere mich dunkel daran, das mindestens 2 Fahrspuren UND eine bauliche Trennung Voraussetzung für die Richtgeschwindigkeit sind.

am 2. November 2008 um 20:34

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2

Jopp. Wobei ich jetzt nicht genau weiß, ob ein doppelt durchgezogender strich auch unter "bauliche trennung" fällt.

Denke mal nicht, sonst wären ja theoretisch Differenzgeschwindigkeiten von 500 km/h und mehr erlaubt ohne Mittelleitplanken. :rolleyes:

zusätzlich muss die Strasse als   Kraftfahrstraße (Zeichen 331) gekennzeichnet sein um 130 km/h fahren zu dürfen alleine eine bauliche Trennung sowie 2 Fahrstreifen für eine Fahrspur reichen noch nicht aus hier gilt ggf dann nur 100 km/h

Das Ganze mal aus der StVO:

§3

c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Themenstarteram 2. November 2008 um 20:45

Es beruhigt mich , dass ich nicht allein diese Unsicherheit der Höchstgeschwindigkeit habe. Das Thema hat nämlich zwischen meiner Frau und mir schon zu heftigen Diskussionen geführt.

 

Sie ist der Ansicht, alles was nicht Autobahn ist, gilt maximal 100 km/h

Zitat:

Original geschrieben von Caddy1991

Bist du dir da sicher? Ich erinnere mich dunkel daran, das mindestens 2 Fahrspuren UND eine bauliche Trennung Voraussetzung für die Richtgeschwindigkeit sind.

na hast du dir ja selbst beantwortet - ist eine ODER, keine UND verknüpfung :)

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

zusätzlich muss die Strasse als Kraftfahrstraße (Zeichen 331) gekennzeichnet sein um 130 km/h fahren zu dürfen alleine eine bauliche Trennung sowie 2 Fahrstreifen für eine Fahrspur reichen noch nicht aus hier gilt ggf dann nur 100 km/h

:)

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111

Es beruhigt mich , dass ich nicht allein diese Unsicherheit der Höchstgeschwindigkeit habe. Das Thema hat nämlich zwischen meiner Frau und mir schon zu heftigen Diskussionen geführt.

ja, das ist richtig. es ist opportun, jeden anzumeckern, wenn er 1km/h zu schnell fährt - aber zu informieren, dass es auch straßen gibt, wo man den wagen mal treten darf - viel zu gefährlich.....

schade, eigentlich.

aber keine angst, meine freunde haben früher auch blöd geschaut, als ich auf einer als landstraße gekennzeichneten autobahnzufahrt den wagen voll hochgezogen habe ;)

Eine durchgezogene Linie ist übrigens keine bauliche Trennung im Sinne dieser Vorschrift, auch nicht, wenn sie als doppelte Linie ausgeführt ist.

Eine empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt also:

1. auf Autobahnen (dort auch innerorts, was zwar selten, aber möglich ist)

2. außerorts auf Fahrbahnen mit baulicher Trennung (dann reicht ein Fahrstreifen je Richtung)

3. außerorts auf Straßen mit mind. 2 markierten Fahrstreifen je Richtung (dann ist die bauliche Trennung entbehrlich)

In den Fällen 2 und 3 muss es übrigens keine Kraftfahrstraße sein. Wenn der Fall 2 zusätzlich noch als Kraftfahrstraße beschildert ist, dann dürfen alle Fahrzeuge - auch jene, für die die Richtgeschwindigkeit nicht gilt - so schnell fahren wie auf der Autobahn (also beispielsweise ein 40-Tonner-Lkw 80 km/h statt 60 km/h).

Steh auch gerade etwas dumm da,

 

man stelle sich vor, eine Bundesstraße (B2 Zwischen Roth und Schwabach) 4 spurig mit Leitplanke in der Mitte. Vorher das Zeichen zur 100er Begränzung, Zeichen 274. Anschließend wird die 100 mit dem Zeichen 278 aufgehoben.

 

Darf ich da dann schneller fahren als die 130 RG? oder muss ich mich dann an die 130 halten?

 

Werd da nich ganz schlau draus aus den Antworten.?

 

Und nun, beschimpft mich, kratzt mich, beist mich, haut mir eine auf die Glocke... aber bitte antwortet in verständlichem *gg*

am 4. November 2008 um 11:03

Zitat:

Original geschrieben von passionfruit83

Steh auch gerade etwas dumm da,

man stelle sich vor, eine Bundesstraße (B2 Zwischen Roth und Schwabach) 4 spurig mit Leitplanke in der Mitte. Vorher das Zeichen zur 100er Begränzung, Zeichen 274. Anschließend wird die 100 mit dem Zeichen 278 aufgehoben.

Darf ich da dann schneller fahren als die 130 RG? oder muss ich mich dann an die 130 halten?

Werd da nich ganz schlau draus aus den Antworten.?

Und nun, beschimpft mich, kratzt mich, beist mich, haut mir eine auf die Glocke... aber bitte antwortet in verständlichem *gg*

DU darfst schneller fahren, denn es ist nur eine RICHT- und keine HÖCHSTgeschwindigkeit. Jedoch werden die 130 km/h Richtgeschwindigkeit bei Unfällen dann immer gerne nochmal herangezogen, vonwegen hätte man sich an die Richtgeschwindigkeit gehalten, hätte es nicht gekracht.

Aber wie gesagt, du darfst dort auch gerne mit 200 lang brettern, solange es der Verkehr zulässt.

Mfg Stephan

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