MB 100 Garantieausschluss, wenn Inspektion in freier Werkstatt?
Wer hat Erfahrung mit der Jungen Sterne Garantie MB 100, wenn eine Inspektion in einer "Freien Werkstatt" nach den Bestimmungen von MB durchgeführt wurde. Ist das bei der Gesetzeslage überhaupt gültig, die Bindung an MB Werkstätten als Garantiebedingung anzusehen. Schließlich ist der Garantiegeber ja nicht DB, sondern eine Garantiegesellschaft.
Hat jemand schon mal einen Gerantieanspruch gestellt und vorher den Service in einer "Freien Werkstatt" durchführen lassen?
Beste Antwort im Thema
Die Garantiebedingungen kann der Garantiegeber "frei Schnauze" festlegen! Daher kann und darf MB an Junge Sterne/MB 100/MB 80 die Werkstattbindung knüpfen!
Anders sieht es bei der Sachmangelhaftung/Garantie bei Neuwagen/neuen Sachen aus. Da darf kein Hersteller Bedingungen stellen, die den gesetzlichen Bestimmungen entgegen stehen. Daher gab es in dem Bereich ja viele Urteile Pro-Kunde, der sein Auto in einer anderen Fachwerkstatt hat nach MB-Vorgaben warten lassen. Das ist aber nicht mit einer Gebrauchtwagengarantie zu verwechseln.
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28 Antworten
Die Garantiebedingungen kann der Garantiegeber "frei Schnauze" festlegen! Daher kann und darf MB an Junge Sterne/MB 100/MB 80 die Werkstattbindung knüpfen!
Anders sieht es bei der Sachmangelhaftung/Garantie bei Neuwagen/neuen Sachen aus. Da darf kein Hersteller Bedingungen stellen, die den gesetzlichen Bestimmungen entgegen stehen. Daher gab es in dem Bereich ja viele Urteile Pro-Kunde, der sein Auto in einer anderen Fachwerkstatt hat nach MB-Vorgaben warten lassen. Das ist aber nicht mit einer Gebrauchtwagengarantie zu verwechseln.
Morgen...!
Rein Juristisch steht folgendes in den Garantiebedienungen:
§4 Voraussetzung für Garantieansprüche
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser Garantie
die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber
oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt
der gefahrenen Marke durchführen lässt; eine Überschreitung
von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. einem
Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich, wobei bereits
die Überschreitung einer der genannten Vorgaben einem
Garantieanspruch entgegensteht;
Quelle:
http://www.lueg.de/.../Garantiebedingungen_MB100_Garantie-Paket.pdf
D.h. lässt du die Wartungs- und Inspektionsarbeiten in einer freien Werkstatt machen, gehen die Garantieansprüche flöten!!
Aus persönlicher Erfahrung kann ich dir sagen, dass mir die "MB-100" Garantie ein Radlagertausch bezahlte, obwohl ich eine Autogasanlage verbaut habe.
§2 Umfang, Dauer und Geltungsbereich der Garantie
2. Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:
e) durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion/
Konfiguration des Kraftfahrzeugs (z. B. Tuning, Gasumbau, V-Max-Aufhebung usw.) oder durch Einbau von Fremd- oder
Zubehörteilen, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind;
MfG André
Zitat:
Original geschrieben von pcAndre
Aus persönlicher Erfahrung kann ich dir sagen, dass mir die "MB-100" Garantie ein Radlagertausch bezahlte, obwohl ich eine Autogasanlage verbaut habe.
§2 Umfang, Dauer und Geltungsbereich der Garantie
2. Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:
e) durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion/
Konfiguration des Kraftfahrzeugs (z. B. Tuning, Gasumbau, V-Max-Aufhebung usw.) oder durch Einbau von Fremd- oder
Zubehörteilen, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind;
MfG André
.
.
Gehört zu §3.
Zitat:
Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für
Schäden:
Die haben bezahlt, weil das Radlager nicht mit dem Gasumbau in zusammenhang steht.
Verreckt dir z.B. der Motor dürftest du schlechte Karten haben, da dieser ja in direktem Kontakt mit der Gasanlage steht.
Zitat:
Original geschrieben von MBW202
Zitat:
Original geschrieben von pcAndre
Aus persönlicher Erfahrung kann ich dir sagen, dass mir die "MB-100" Garantie ein Radlagertausch bezahlte, obwohl ich eine Autogasanlage verbaut habe.
§2 Umfang, Dauer und Geltungsbereich der Garantie
2. Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:
e) durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion/
Konfiguration des Kraftfahrzeugs (z. B. Tuning, Gasumbau, V-Max-Aufhebung usw.) oder durch Einbau von Fremd- oder
Zubehörteilen, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind;
MfG André
.
.
Gehört zu §3.
Zitat:
Original geschrieben von MBW202
Zitat:
Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für
Schäden:
Die haben bezahlt, weil das Radlager nicht mit dem Gasumbau in zusammenhang steht.
Verreckt dir z.B. der Motor dürftest du schlechte Karten haben, da dieser ja in direktem Kontakt mit der Gasanlage steht.
Stimmt, gehört zu §3!
MfG André
Hallo
In 4.a steht drin das es nicht unbedingt der freundliche seien muss:
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantie- nehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser Garantie die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen War- tungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke durchführen lässt; eine Überschreitung von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich, wobei bereits die Überschreitung einer der genannten Vorgaben einem Garantieanspruch entgegensteht;
Ich bekomme jetzt demnächst auch einen Kabelbaum beim freundlichen repariert, deckt auch die Junge Sterne Garantie ab. Man sollte am besten bei verschiedenen ?? Anfragen, da ich bei meinem Kabelbruch zwei verschiedene Aussagen bekommen habe. Gibt halt solche und solche.
Mfg
@ pcAndre
weiss du wie es aussieht mit SBC und getriebe-garantie bei MB100?
hatte bis jetzt MB80 und dieses jahr schon neue antriebswelle und differenzial getauscht bekommen (2900€)
Zitat:
Original geschrieben von Chekker
@ pcAndre
weiss du wie es aussieht mit SBC und getriebe-garantie bei MB100?
hatte bis jetzt MB80 und dieses jahr schon neue antriebswelle und differenzial getauscht bekommen (2900€)
Morgen...!
Nein, leider nicht. Am einfachsten beim Freundlichen nachfragen.
Ich persönlich nehme von der MB100 Garantie Abstand, da ich nicht bereit bin, für sieben Monate (Saisonzulassung) 629 € bzw. ab kommenden Jahr 829 € + Service + Eigenanteil vom Bauteil (im Moment 20% in 4 tkm sind es 40%) zu bezahlen!!!
MfG André
ist zwar viel geld, aber denk mal an sbc(1900€). denke dann kann man ruhiger schlafen und besser planen.
Zitat:
Original geschrieben von Chekker
ist zwar viel geld, aber denk mal an sbc(1900€). denke dann kann man ruhiger schlafen und besser planen.
Morgen...!
Ich habe zum "Glück" einen MoPf!!!
Dir drück ich die Daumen, das dies, im Falle eines Falles, auf Kulanz / MBXX Garantie geht!
MfG André
hehe danke du machst mir mut
Der Thread ist schon etwas älter aber was ist zum Beispiel und da wären wir beim Thema Wartung, die Bremsen komplett bei einer freien Werkstatt machen lässt natürlich alles mit Original Teilen? Und jetzt sagen wir mal es wäre was an der Bremsanlage gelbe/rote Warnleuchte und ich müsste in die MB Werkstatt, dann würden die sehen (Digitales Serviceheft) die Dinger wurden nicht von denen getauscht und würden die Garantie verweigern, oder? Anderes Szenario es wäre was anderes defekt was aber nicht mit der Bremsanlage zusammenhängt, würde wieder keine Probleme darstellen?
Du hast auf dein Auto noch Garantie?
Ja MB100
Auf einen 211er???