MB Autohäuser Arthur Brüggemann gehen an Daimler AG Tochter
Vielleicht interessiert es den einen oder Anderen, der gerne zum Service zur Firma Brüggemann in Düsseldorf, Mettmann oder Hilden fährt.
Der ADAC testete die Werkstätten von Brüggemann schon öfter und diese schnitten immer mit Bestnoten ab.
Erstaunt war ich über die Post, die ich als Kunde heute bekam. 4 von 5 Standorten werden von der Anota Fahrzeug Service- und Vertriebsgesellschaft mbH zum 01.01. 2013 übernommen, eine hundertprozentige Daimler AG Tochter.
Die Daimler Tochter bzw. die Daimler AG kaufen wohl schon länger deutschlandweit die insolventen Vertragswerkstätten auf.
Bis jetzt war mir dieses Tochterunternehmen völlig unbekannt. Ich bin gespannt wie sich die Übernahme auf die Qualität im Service, Arbeitsweise und Preisgestaltung auswirkt.
Gruß W.
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15 Antworten
Hallo ins Forum,
Zitat:
Bis jetzt war mir dieses Tochterunternehmen völlig unbekannt. Ich bin gespannt wie sich die Übernahme auf die Qualität im Service, Arbeitsweise und Preisgestaltung auswirkt.
m.W. wurde diese GmbH auch erst für die Übernahme gegründet und tauchte vorher am Markt nicht auf. Zum Thema Qualität wird's wohl in Richtung NL gehen, was ich aufgrund persönlicher Erfahrungen für keine gute Nachricht halte.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
Original geschrieben von 212059
m.W. wurde diese GmbH auch erst für die Übernahme gegründet und tauchte vorher am Markt nicht auf. Zum Thema Qualität wird's wohl in Richtung NL gehen, was ich aufgrund persönlicher Erfahrungen für keine gute Nachricht halte.
Viele Grüße
Peter
Diese Tochterfirma ist eine mbH und keine GmbH. Gegründet wurde sie lt. HRG Auszug Januar 1999 mit Beherrscher und Gewinnabführungsvertrag an die damalige DaimlerChrysler AG. Ab 2007 dann Tochter mit entsprechendem Vertrag der Daimler AG. Ab 2007 wurden verstärkt insolvente Vertragshändler übernommen.
Die Arthur Brüggemann Gmbh & Co. KG hat sich Daimler mit einem mittleren zweistelligen Millionen Betrag kosten lassen.
Moin,
kannst du mir das bitte mal näher erklären:
Zitat:
Diese Tochterfirma ist eine mbH und keine GmbH.
Mit "GmbH" kann ich was anfangen. Mit "Gesellschaft mbH", egal ob "Tochter~" oder sonst was kann ich auch was anfangen - ist m.E. das Gleiche.
Wo ist der Unterschied
Zitat:
Original geschrieben von Werkstestwagen
Diese Tochterfirma ist eine mbH und keine GmbH.
Die Rechtsform der mbH ist mir unbekannt.
Hier in .at heißt die Abkürzung von der bundesdeutschen Version abweichend GesmbH und bei der Schreibung kann man alles möglich finden, von der GesmbH über die Ges.mbH, die Ges.b.m.H. bis zur Ges-mbH. Aber trotzdem bleibt es eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Und für nichts anderes als "mit beschränkter Haftung" stehen die drei Buchstaben mbH in genau dieser Schreibweise, sei es in Österreich oder in Deutschland. Aber vielleicht ist das ja auch falsch wiedergegeben worden und sollte eigentlich "MBH" geschrieben werden. Das ist zwar auch keine mir bekannte Rechtsform, könnte man aber frei als "Mercedes-Benz Holding" ausformulieren.
LG
Rüdiger
Zitat:
könnte man aber frei als "Mercedes-Benz Holding" ausformulieren
...ah, wir sind zum Scherzen aufgelegt
Also die mbh ist im weitesten Sinne eine Gmbh.
Da die Tochter in ihrem Firmennamen schon " Gesellschaft " stehen hat, kann anstelle von GmbH auch mbH stehen.
Die Tochter ist jedoch eine Kapitalgesellschafts GmbH mit Beherrschervetrag, dass ist ein Unterschied zwischen einer Unternehmens GmbH und vorgenannter Tochter, sowohl in Haftungsbeschränkung, steuerlicher und juristischer Hinsicht. Es dürfen nur, soweit mir bekannt, Kapitalgesellschaften als Töchter von AG`s in Deutschland geführt werden.
Gruß W.
Zitat:
Original geschrieben von Werkstestwagen
Also die mbh ist im weitesten Sinne eine Gmbh.
Da die Tochter in ihrem Firmennamen schon " Gesellschaft " stehen hat, kann anstelle von GmbH auch mbH stehen.
Die Tochter ist jedoch eine Kapitalgesellschafts GmbH mit Beherrschervetrag, dass ist ein Unterschied zwischen einer Unternehmens GmbH und vorgenannter Tochter, sowohl in Haftungsbeschränkung, steuerlicher und juristischer Hinsicht. Es dürfen nur, soweit mir bekannt, Kapitalgesellschaften als Töchter von AG`s in Deutschland geführt werden.
Gruß W.
Die "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" als auch die "Aktiengesellschaft" sind juristische Personen und dürfen als solche nur mit weiteren juristischen Personen entsprechende vertragliche Bindungen (Beherrscher- und Gewinnabführungsverträge) eingehen. Hier haften nicht direkt "echte" Menschen mit Ihrem Vermögen (wie bei der OHG oder KG), sondern ausschließlich die juristische Person (also AG oder GmbH) in Höhe des Stammkapitals.
Unabhängig von der Diskussion über die Gesellschaftsform der Anota ist das entscheidende eigentlich, dass die ehemaligen Brüggemann-Betriebe nicht direkt in die Niederlassung Rhein-Ruhr integriert werden, sondern in eine Tochtergesellschaft. Es hat auch schon Fälle gegeben, in denen Vertragspartner direkt in die nächste (Werks-)Niederlassung integriert wurden.
Wird dann arbeit strikt nach Vorgabe.
Bei meinem jetzigen MB Autohaus das noch im Familienbesitz ist gibt es immer noch nette Werkstattmeister die auch mach was anderes machen anstatt nur zu schauen was MB sagt und dies auszuführen. Hoffentlich bleibt dies so.
MfG
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von Werkstestwagen
Also die mbh ist im weitesten Sinne eine Gmbh.
nicht im weitesten Sinn, sie ist eine. Hast Du als Namen XY heist's GmbH. Ist der Name XY-Gesellschaft ist's mbH, da ansonsten das "Gesellschaft" doppelt wäre. Rechtlich gibt's keinen Unterschied.
Als Rechtsformen der Gesellschaften des Privatrechts gibt's m.W. nur folgende:
- Verein (wenn eingetragen, kurz e.V.)
- Aktiengesellschaft (kurz: AG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (kurz: KGaA)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz: GmbH)
- Unternehmergesellschaft (kurz: UG; dies ist die neue "Mini-GmbH")
- eingetragene Genossenschaft (kurz: eG)
- europäische Gesellschaft (kurz: SE)
- Stiftung bürgerlichen Rechts
- Kommanditgesellschaft (kurz: KG; ist der persönlich haftende Gesellschafter eine haftungsbeschränkte Person GmbH & Co. KG)
- offene Handelsgesellschaft (kurz: OHG; ist der persönlich haftende Gesellschafter eine haftungsbeschränkte Person GmbH & Co. OHG)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: GbR)
- Partnerschaftsgesellschaft
- stille Gesellschaft
- Partenreederei
- europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (kurz: EWIV)
Es gibt übrigens viele Gründe, warum Tochtergesellschaften gegründet werden (z.B. als Costcenter), so dass hieraus nichts über den Grad der Beherrschung abgeleitet werden kann. M.a.W. auch eine über eine Tochter gesteuerte Werkstatt kann genauso eng von Daimler gesteuert werden wie eine Niederlassung, welche integraler Bestandteil der AG ist.
@Granada75: Ist die GesmbH in Österreich nicht im "Aussterben"? Ich habe schon einige österreichische Firmen mit GmbH gesehen. Nach dem österreichischen Recht ist m.W. zwar bis heute die GesmbH, Ges.mbH oder GmbH zulässig, aber - gerade bei Neugründungen - ist überwiegend (ausschließlich?) GmbH üblich, so dass die alten Bezeichnungen (leider) aussterben.
@karasu: Dies ist auch meine Befürchtung, dass es dann auch wie bei den NL nach Konzernvorgabe geht, also eher häufiger Teiletausch bis der Fehler (zufällig ) getroffen wird, als systematische Fehlersuche und Tausch oder Reparatur des tatsächlich betroffenen Teils. Ich bin froh, dass ich auch eine gute Vertragswerkstatt habe.
Viele Grüße
Peter
Hallo Peter,
Zitat:
Original geschrieben von 212059
@Granada75: Ist die GesmbH in Österreich nicht im "Aussterben"?
ich bin nur ein Piefke im Exil, aber ich kann Deinen Eindruck bestätigen. Solange es nur um Abkürzungen für sperrige Begriffe aus der Geschäftswelt geht, ist eine Harmonisierung im deutschen Sprachraum akzeptabel. Ärgerlich wird's, wenn z.B. der Sessel verschwindet (ich frag mich immer, warum der XXXLutz nicht mal zum Arzt geht, roter Stuhl ist fast immer pathologisch!) oder eine Topfenkolatsche plötzlich ein Quarkplunder sein muß, nur damit die Touris nicht nachfragen müssen. Aber das ist ein anderes, ganz eigenes Thema.
LG
Rüdiger
Okay, ich habe mich umverständlich ausgedrückt.
Anstelle von .... ist eine mbH und keine GmbH und .... Untenehmens GmbH..., hätte ich schreiben sollen ..... ist eine mbH (GmbH) und keine
" klassische " GmbH, und weiter ... durch eine Firma ( Unternehmen ) gegründete " klassische " GmbH.
Unterschiede in Haftung, Steuer und juristischer Hinsicht bestehen dort sehr wohl.
Den Grad einer Beherrschung kann ich bei einer 100% Tochter (rechtlich Eigenständig, wirtschaftlich unselbständig, bei einer 100% Stammkapitaleinlage durch die Mutter ( wie in diesem Fall) schon ab beziehungsweise nachlesen.
Damit ist das Thema Rechtsform für mich durch.
Die Einschätzungen, hinsichtlich der Befürchtungen zum Arbeitsprinzip nach Konzernvorgaben, teile ich jedoch.
Gruß W.
An der Stelle darf ich sagen:
"Na dann gute Nacht"
In der Regel wird der Service schlechter, die Prozesse langsamer, die Mitarbeiter überheblicher, die Preise teurer.
Da zumindest ist mein Eindruck nachdem aus der Glemstalgarage Willi Staudt die MB-Niederlassung Stuttgart wurde!
Zitat:
Original geschrieben von spaetbremser
An der Stelle darf ich sagen:
"Na dann gute Nacht"
In der Regel wird der Service schlechter, die Prozesse langsamer, die Mitarbeiter überheblicher, die Preise teurer.
Da zumindest ist mein Eindruck nachdem aus der Glemstalgarage Willi Staudt die MB-Niederlassung Stuttgart wurde!
Das sehe ich auch so. Zumal gerade was den Standort Brüggemann Mettmann betrifft es eine prima Alternative gibt.
Hier hat Herr Breuer - ehemaliger Leiter des Standorts Brüggemann - eine eigene Werkstatt - BMOTORS.
Ich fahre nur noch zu Ihm (direkt um die Ecke zu Brüggemann) :-) - Hier stimmen Service und Preis!