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MB Händler verweigert Garantie und will Auto wieder zurücknehmen

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 2. März 2016 um 18:36

Hallo Motor-Talker.

Ich habe vor nicht mal 30 Tagen einen MB E350 CDI 4Matic gekauft.

Vor 14 Tagen war er das erste Mal beim außerplanmäßigen Service bei MB,

da der EKAS in Öl abgesoffen ist und es sich rund um Turbolader verteilt hat.

Das wurde mit einigen hin und her vom MB Partner bezahlt.

Jetzt hat sich der Lautstärkeregler vom Comand Online 4.5 verabschiedet und die Bremsen

quietschen wie ein Güterzug(Obwohl die im Januar 2015 von MB komplett erneuert wurden).

Das Getriebe macht sich mit heftigen Schaltstößen im kalten Zustand bemerkbar.

Ich habe den Händler angeschrieben und er will mir das Auto zurücknehmen abzüglich die

gefahrenen Kilometer und den 2. Briefeintrag.

Ich bin dazu nicht bereit, da ich bereits einen Satz Winterräder 245/40R18, Ölwechsel und

eine originale Rückfahrkamera incl.Freischaltung investiert habe.

Darf er einfach mal so die Garantie verwehren?

Habe keine Lust wieder von Neuem zu suchen.

Gruß vf-agentur

Beste Antwort im Thema
am 3. März 2016 um 14:40

Zitat:

@vf-agentur schrieb am 3. März 2016 um 14:27:27 Uhr:

Zitat:

@NN2211 schrieb am 3. März 2016 um 14:11:30 Uhr:

Ich verstehe folgendes: Du hast ein Auto was an jeder Ecke Ärger macht, der Service unter dubiosen Umständen gelöscht wurde und deswegen nicht komplett ist und dabei mit durchaus relevanten Defekten und Mängeln bei Bauteilen wie Getriebe, Bremsen, Reifen und Ölundichtigkeiten auf sich aufmerksam macht. Egal wer das Ding vorher gefahren hat, der ist fertig!

Das alles bei einer Laufleistung von 165Tkm.

Warum um Himmels willen willst Du diese Kiste behalten? Dein Händler hat das klar erkannt. Das Auto wird nur Stress machen und viel Geld und Zeit kosten - also weg damit.

Rede doch mal mit dem Händler - er soll Dir einen anderen Wagen besorgen und einen Vorschlag machen, ob der die Rückfahrtkamera dann in den anderen Wagen einbaut. Teil der Kohle zurück gibt. Einen Sonderrabatt auf einen Nachfolger macht?

2011er Baujahr gibts wie Sand am Meer und wenn der besonders billig war dann weisst DU jetzt warum.

Bestes

NN

Der Wagen ist optisch(außer Kratzer am Stoßfänger)und technisch gut gepflegt trotz seiner 165Tkm. Das der Händler diesen Leasingrückläufer billig gekauft hatte, steht außer Frage. Es wurde im Navi noch nicht mal die Strecken

des Vorfahrers gelöscht, so das man sehen konnte, das der Wagen ständig auf der Autobahn war.

Er will ja den Wagen wiederhaben, kann er.....wenn den kompletten Verkaufspreis bezahlt hat sowie alle

Investitionen bis jetzt.Null Abzüge...Und abholen darf er sich das Auto auch.

Da kommste wohl nicht mit durch, Nutzungskosten wird jedes Gericht dem Händler zugestehen. Aber behalt die Möhre ruhig, die wird dich bestimmt noch mehr kosten.

Irgendwie finde ich das geil wenn so geiz ist geil typen ordentlich auf die Fr.... fallen.

39 weitere Antworten
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39 Antworten

Sicher nicht. Wie alt ist das Fahrzeug und km Stand? Welche Garantie? JS oder?

Themenstarteram 2. März 2016 um 19:02

Zitat:

@rauschkugel10 schrieb am 2. März 2016 um 19:53:38 Uhr:

Sicher nicht. Wie alt ist das Fahrzeug und km Stand? Welche Garantie? JS oder?

Fahrzeug ist von 10/2011, gekauft mit 160500km jetzt 164500, Garantie über German Assistance(Hausgarantie)

Ich sehe es so dass Du 1 Jahr gesetzliche Gewährleichtung hast. Im ersten halben Jahr gilt die Beweislastumkehr - der Hänler muss Dir nachweisen dass der Mangel bei Übergabe des FZG bereits bestanden hat - was schwierig ist.

Im zweiten halbenJahr musst Du dem Händler nachweisen dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war - was für Dich ebenfalls schwierig ist.

Die GW-Garantien kannst Du meist knicken - zahlen meist nur wenig und bei Deiner Laufleistung nur mit Eigenanteil...

aber ein Mangel ist ein Mangel und wenn Du den Wagen erst gekauft hast muss der Händler nachbessern. Nötigenfalls mit Anwalt drohen.

Themenstarteram 2. März 2016 um 19:39

Habe ihm bereits geschrieben, das ich mein Recht notfalls einklagen werde.

Mal sehen, was kommt.

am 2. März 2016 um 20:17

Ich sehe es auch so wie meine Vorredner. Du hast den Artikel erworben und hast en Jahr Garantie. Die Wandlung, Rückgabe gegen Geld kann nur vm Käufer also Dir ausgeübt werden. DU hast das RECHT AUF WANDLUNG, wenn mehrere Reparaturversuche (hier 2 pro Fehler) fehlgeschlagen sind und du kein Vertrauen mehr in den Händler hast.

Schreibe ihm jetzt erst einmal einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein, in dem Du ihn mit einer angemessenen Frist (schlage vor 3 Wochen) die Mängel beheben soll. Darin drohst Du ihm auch, nach Ablauf der Frist von Deinem Recht auf Reparatur durch einen anderen Betrieb Gebrauch zu machen.

Meine Meinung! Du hast irgendeine Gurke gekauft, die wahrscheinlich gefakt ist (Unfallschaden, Kilometer zurück o.ä.) Der Händler will das Auto wieder haben um Nachforschungen zu vermeiden bzw. die Reparaturen zu vermeiden um das Auto einem anderen anzudrehen.

Alles funktioniert aber nur, wenn Du einen Vertrag mit dem Händler hast. Wenn er das Auto nur vermittelt hat, sieht das anders aus.

Also:Mit der Zusatzgarantie versucht der Händler deine Ansprüche abzuwenden. In den ersten 6 Monaten hat er hierbei keine Chance.

Beispiel: Wir hatten einen Smart Roadster gekauft mit ebenso einer "Garantie".Alles was wir anmeldeten (Bremsen defekt, Wassereinbruch, Verdeck defekt uvm. war "nicht in der Garantie enthalten". Ich habe das Fahrzeug dann nach Ablauf der Frist bei Kunzmann (Benz und Smart) in Aschaffenburg für 4.200.-€ reparieren lassen und der Händler hat mit Zähneknirschen bezahlt.

Themenstarteram 2. März 2016 um 21:17

Zitat:

@joawid schrieb am 2. März 2016 um 21:17:48 Uhr:

Ich sehe es auch so wie meine Vorredner. Du hast den Artikel erworben und hast en Jahr Garantie. Die Wandlung, Rückgabe gegen Geld kann nur vm Käufer also Dir ausgeübt werden. DU hast das RECHT AUF WANDLUNG, wenn mehrere Reparaturversuche (hier 2 pro Fehler) fehlgeschlagen sind und du kein Vertrauen mehr in den Händler hast.

Schreibe ihm jetzt erst einmal einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein, in dem Du ihn mit einer angemessenen Frist (schlage vor 3 Wochen) die Mängel beheben soll. Darin drohst Du ihm auch, nach Ablauf der Frist von Deinem Recht auf Reparatur durch einen anderen Betrieb Gebrauch zu machen.

Meine Meinung! Du hast irgendeine Gurke gekauft, die wahrscheinlich gefakt ist (Unfallschaden, Kilometer zurück o.ä.) Der Händler will das Auto wieder haben um Nachforschungen zu vermeiden bzw. die Reparaturen zu vermeiden um das Auto einem anderen anzudrehen.

Alles funktioniert aber nur, wenn Du einen Vertrag mit dem Händler hast. Wenn er das Auto nur vermittelt hat, sieht das anders aus.

Also:Mit der Zusatzgarantie versucht der Händler deine Ansprüche abzuwenden. In den ersten 6 Monaten hat er hierbei keine Chance.

Beispiel: Wir hatten einen Smart Roadster gekauft mit ebenso einer "Garantie".Alles was wir anmeldeten (Bremsen defekt, Wassereinbruch, Verdeck defekt uvm. war "nicht in der Garantie enthalten". Ich habe das Fahrzeug dann nach Ablauf der Frist bei Kunzmann (Benz und Smart) in Aschaffenburg für 4.200.-€ reparieren lassen und der Händler hat mit Zähneknirschen bezahlt.

Danke für deine Antwort.

Ich habe sogar laut neuer Rechtsprechung 2 Jahre Gewährleistung.

Auszug:

In den großen Online-Gebrauchtwagenbörsen entdeckt man den Vermerk immer wieder: Gewährleistung ein Jahr, gegen Aufpreis auch zwei Jahre. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt die Rechte von Verbrauchern gestärkt und entschied: Beim Gebrauchtwagenverkauf ist der Händler gesetzlich zu zwei Jahren Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet, dass Verkäufer mit der Übergabe des Wagens zwei Jahre lang dafür einstehen müssen, dass das Fahrzeug einwandfrei funktioniert.

In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht vorlag. Danach ist es anders herum: Der Käufer muss belegen, dass der Fehler schon beim Kauf des Autos bestand. Das Problem: "Oft ist dieser Beweis nur schwer oder überhaupt nicht zu führen",

am 2. März 2016 um 21:27

Moin,

ich denke, der Händler hat das Gefühl, dass er es dem Kunden nicht recht machen kann und will das Problem, in diesem Fall, "Kunde", einfach erledigen, frei nach dem Motto, "Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende"!

Gruß

Themenstarteram 2. März 2016 um 21:39

Nach den genannten Investitionen möchte ich nicht so einfach das Fahrzeug zurückgeben.

Der Verlust wär zu hoch.

Die Sommerreifen, mit dem das Auto gekauft wurde, wurden bereits geflickt und das mit Y-Freigabe.

Das war mir für meine Familie zu unsicher. Habe Winterräder gekauft und Sommerräder entsorgen lassen.

Ansonsten ist es ein gutes Auto.Ich möchte nur die Defekte beheben lassen und das Fahrzeug weiter fahren.

am 2. März 2016 um 22:02

Ah so ein misst aber auch

Ich wünsche dir. Viel viel viel Glück

Sind denn die Ölwechsel fürs Getriebe laut vorgaben auch Fristgerecht von Mercedes gemacht worden????? Würde mal an Deiner Stelle die Fahrzeughistorie ausdrucken lassen... da kannst Du sehen was alles am Fahrzeug gemacht worden ist.....

Themenstarteram 3. März 2016 um 0:13

Zitat:

@rolliman schrieb am 2. März 2016 um 23:23:04 Uhr:

Sind denn die Ölwechsel fürs Getriebe laut vorgaben auch Fristgerecht von Mercedes gemacht worden????? Würde mal an Deiner Stelle die Fahrzeughistorie ausdrucken lassen... da kannst Du sehen was alles am Fahrzeug gemacht worden ist.....

Fahrzeug kommt aus der ThyssenKrupp Flotte und wurde laut Flottenwartungsvertrag

alle 25000km gewartet. Letzte Wartung bei 149.950km.

Bei Abholung hat sich auch der Assyst A bemerkbar gemacht, der ohne durchgeführt zu werden,von dem MB Partner gelöscht wurde. Aber eine genaue Aufstellung der gemachten Servicearbeiten(Fahrzeughistorie) habe ich nicht gesehen.

Vielleicht kann mir einer von euch helfen, der Zugang zu MB Daten hat.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

am 3. März 2016 um 7:04

Zitat:

@vf-agentur schrieb am 3. März 2016 um 01:13:25 Uhr:

 

Bei Abholung hat sich auch der Assyst A bemerkbar gemacht, der ohne durchgeführt zu werden,von dem MB Partner gelöscht wurde. Aber eine genaue Aufstellung der gemachten Servicearbeiten(Fahrzeughistorie) habe ich nicht gesehen.

Vielleicht kann mir einer von euch helfen, der Zugang zu MB Daten hat.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Anzeige löschen ohne das Service zu machen geht ja gar nicht seitens des Händlers oder hast du das OK gegeben, und da du der Besitzer des Fahrzeugs bist muss dir der Benz Vertragspartner die Service History ausdrucken ob er was dafür verlangen kann weis ich nicht, alternativ kannst du sie ja selbst bei Mercedes ME ansehen.

Ich verstehe folgendes: Du hast ein Auto was an jeder Ecke Ärger macht, der Service unter dubiosen Umständen gelöscht wurde und deswegen nicht komplett ist und dabei mit durchaus relevanten Defekten und Mängeln bei Bauteilen wie Getriebe, Bremsen, Reifen und Ölundichtigkeiten auf sich aufmerksam macht. Egal wer das Ding vorher gefahren hat, der ist fertig!

Das alles bei einer Laufleistung von 165Tkm.

Warum um Himmels willen willst Du diese Kiste behalten? Dein Händler hat das klar erkannt. Das Auto wird nur Stress machen und viel Geld und Zeit kosten - also weg damit.

Rede doch mal mit dem Händler - er soll Dir einen anderen Wagen besorgen und einen Vorschlag machen, ob der die Rückfahrtkamera dann in den anderen Wagen einbaut. Teil der Kohle zurück gibt. Einen Sonderrabatt auf einen Nachfolger macht?

2011er Baujahr gibts wie Sand am Meer und wenn der besonders billig war dann weisst DU jetzt warum.

Bestes

NN

Themenstarteram 3. März 2016 um 13:27

Zitat:

@NN2211 schrieb am 3. März 2016 um 14:11:30 Uhr:

Ich verstehe folgendes: Du hast ein Auto was an jeder Ecke Ärger macht, der Service unter dubiosen Umständen gelöscht wurde und deswegen nicht komplett ist und dabei mit durchaus relevanten Defekten und Mängeln bei Bauteilen wie Getriebe, Bremsen, Reifen und Ölundichtigkeiten auf sich aufmerksam macht. Egal wer das Ding vorher gefahren hat, der ist fertig!

Das alles bei einer Laufleistung von 165Tkm.

Warum um Himmels willen willst Du diese Kiste behalten? Dein Händler hat das klar erkannt. Das Auto wird nur Stress machen und viel Geld und Zeit kosten - also weg damit.

Rede doch mal mit dem Händler - er soll Dir einen anderen Wagen besorgen und einen Vorschlag machen, ob der die Rückfahrtkamera dann in den anderen Wagen einbaut. Teil der Kohle zurück gibt. Einen Sonderrabatt auf einen Nachfolger macht?

2011er Baujahr gibts wie Sand am Meer und wenn der besonders billig war dann weisst DU jetzt warum.

Bestes

NN

Der Wagen ist optisch(außer Kratzer am Stoßfänger)und technisch gut gepflegt trotz seiner 165Tkm. Das der Händler diesen Leasingrückläufer billig gekauft hatte, steht außer Frage. Es wurde im Navi noch nicht mal die Strecken

des Vorfahrers gelöscht, so das man sehen konnte, das der Wagen ständig auf der Autobahn war.

Er will ja den Wagen wiederhaben, kann er.....wenn den kompletten Verkaufspreis bezahlt hat sowie alle

Investitionen bis jetzt.Null Abzüge...Und abholen darf er sich das Auto auch.

 

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