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McGraw-Graben in München ABZOCKE!!
Ja und auch mich hats erwischt. Schön mit 60 dahingetuckert so wie es sich gehört und auf einmal ein rotes Licht im Auge gehabt. Blitzer stand sagen wir großzügig 10 Meter hinter dem 30er Schild. Soll ich da ne Vollbremsung reinhauen oder was??
Denk mal da gibts sicherlich ein dickes Bußgeld und vielleicht sogar Fahrverbot. Was haltet ihr davon? Sollte man klagen? Was passiert wenn man sich weigert zu zahlen??
Danke für eure Meinungen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Abzocke ist das bei so vielen Warnhinweisen definitiv nicht.
Bei einer gut ausgebauten Hauptstraße ist ein 30er Limit verbunden mit einem Blitzer natürlich keine Abzocke.
Mal sehen, wann die erste Verkehrsberuhigte Zone auf einer Autobahn eingeführt wird.
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65 Antworten
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab Schild, also hättest du vorher runter bremsen müssen
(das ist jetzt die Begründung, die du zu hören bekommen wirst, nicht meine Meinung )
Was passiert kannst du bei diversen Bußgeldrechnern ausrechnen.
Bei 30 km/h drüber Innerorts sind das 60 Euro zzgl Gebühren und 3 Punkte
(Angaben ohne Gegwähr)
ja 60 euro und 3 punkte müsste stimmen hab ich auch gehört...
aber ich hab grad gelesen dass es üblich sei den netten kasten erst 100m nach dem schild aufzustellen. Also der abstand ist eindeutig zu klein gewählt.
Schreibs als Lehrgeld ab. Um von 60 auf 30 runterzukommen benötigt man auch wirklich keine Vollbremsung, außerdem ist das Schild doch sicher frühzeitig zu erkennen.
Also du hast den Fehler gemacht, steh dafür ein.
Was anderes wirst du gerade in diesem Forumabschnitt wohl kaum hören :P
Mfg Stephan
Die Radarkontrolle im MCGraw-Graben wurde schon in mehreren Tageszeitungen beschrieben.
Dort wurde auch über den Sinn/Unsinn der Begrenzung auf 30Km/h diskutiert.
Tatsache ist, das dort schon viele Autofahrer ihren Führerschein verloren haben und die Stadt kassiert.
Gruß
Frank
Nicht das ich die Blitzer toll fände, ganz im Gegenteil, aber die beiden Blitzer im McGraw Graben stehen nicht hinter dem ersten Tempo 30 Schild und zudem ist in beiden Richtungen auch ein Schild "Radarfalle" vorhanden. Das kann man eigentlich schon sehen und darauf reagieren. Da gibts in München einige Stellen über die man sich eher aufregen könnte.
Gruß
Das ist doch ein fester Blitzer, wie soll denn der Abzocke sein?
Augen auf und rechtzeitig bei Erkennen entsprechend bremsen.
Abzocke ist das bei so vielen Warnhinweisen definitiv nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Abzocke ist das bei so vielen Warnhinweisen definitiv nicht.
Bei einer gut ausgebauten Hauptstraße ist ein 30er Limit verbunden mit einem Blitzer natürlich keine Abzocke.
Mal sehen, wann die erste Verkehrsberuhigte Zone auf einer Autobahn eingeführt wird.
Niemand wird dazu gezwungen, mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch eine 30-km/h-Zone zu kacheln. Gerade das Gegenteil ist doch hier der Fall; die Fahrzeugführer werden sogar mehrere Male aufgefordert, ihre Geschwindigkeit anzupassen.
Man kann als Bürger dennoch erwarten, das eine Restriktion einen nachvollziehbaren Grund hat.
Ein Tempolimit, das allein dazu dient kommunale Einnahmen zu produzieren ist schon schlecht zu vermitteln.
Ich bin zum Beispiel auch gernebereit in Deutschland überdurchschnittlich hohe Steuern zu zahlen um meinen sozialen Frieden zu haben. Da sehe ich einen echten Grund.
Aber eine eindeutig provozierte OWI danach zu ahnden finde ich persönlich unlauter. Das ist mit einem Lackdoktor vergleichbar, der mir mit dem Schlüsselbund das Auto zerkratzt und gleich eine günstige Reparatur anbietet.
Nicht vergessen, das Tempolimit ist wegen der Bauarbeiten im MCGraw-Graben.
Und auf die Radarkontrolle wird mehrfach hingewiesen.
Wer dann noch zu schnell fährt......
Gruß
Frank, de schon oft durch den MCGraw-Graben gefahren ist "ohne" geblitzt zu werden.
Zitat:
Original geschrieben von _PDriver_
Sollte man klagen? Was passiert wenn man sich weigert zu zahlen??
Danke für eure Meinungen.
Wo gegen denn klagen???
Und wenn man sich beharrlich weigert zu zahlen
Wenn die Sache rechtskräftig ist:
Eintreibung von Bußgeldern, Tagessatzstrafen, Kosten
Zahlungsaufforderung
Zahlen musst du grundsätzlich erst, wenn du eine Rechnung oder Zahlungsaufforderung bekommst. Da steht auch dabei, auf welches Konto du den Betrag überweisen sollst.
Mahnungen
Wenn du auf die Zahlungsaufforderung nicht reagierst, kommen mehrere Mahnungen. Dabei werden Mahngebühren aufgeschlagen.
Gerichtsvollzieher
Zahlst du auch dann nicht, so besucht dich irgendwann ein Gerichtsvollzieher. Er darf sich zur Not auch mit Gewalt Zugang zu deiner Wohnung verschaffen. Er schaut, ob er bei dir etwas zu pfänden findet. Das ist gar nicht so einfach, denn alles, was du zum Leben und zur Arbeit brauchst, ist für ihn tabu. Falls er nichts findet, verlangt der Gerichtsvollzieher evtl. eine Eidesstattliche Versicherung über die Vermögensverhältnisse. Das heißt, er verlangt von dir Auskunft, wieviel Geld du auf welchem Bankkonto liegen hast, was für Aktien und Grundbesitz du hast usw. Gibst du diese Auskunft, so kann evtl. - falls genug da ist - Geld gepfändet werden. Wenn Du die Eidesstattliche Versicherung abgibst oder verweigerst, wird dies der SCHUFA mitgeteilt - Du bekommst dann die nächsten 3 Jahre vermutlich keinen Kredit mehr (außer vielleicht bei FreundInnen) Gibst du die Auskunft nicht, so hängt der weitere Ablauf davon ab, um was für eine Sache es sich handelt: einen Kostenbescheid, ein Bußgeld oder eine Tagessatzstrafe.
Bei Kostenbescheiden: Beugehaft
Die Behörde, die für die Vollstreckung des Kostenbescheides zuständig ist, kann beim Gericht an deinem Wohnort Beugehaft beantragen. Das Gericht gibt dir Gelegenheit, die dazu zu äußern. Wird Beugehaft verhängt, so hat die entsprechende Behörde nun einen Haftbefehl gegen dich in der Hand, den sie dann benutzen kann, wenn sie es möchte. Sie muß dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen, noch einmal die Zahlung von dir zu verlangen und dich, falls du dich weigerst, zu verhaften. Du kannst dann theoretisch bis zu 6 Monaten in Haft gehalten werden. Allerdings kommt das in der Praxis nicht vor, da die Behörde selbst für die Haftkosten aufkommen muss. Auch politisch war es der Baden-württembergischen Landesregierung bisher zu brisant, jemanden wegen Polizeikosten länger als ein paar tage einzusperren. Bist du einmal entlassen, kannst du wegen der gleichen Sache nicht wieder eingesperrt werden, es sei denn, sie hätten Anlass zu der Vermutung, dass du plötzlich zu Geld gekommen bist. Die Schuld besteht dreißig Jahre lang; dann ist sie verjährt. Es gibt eine Reihe von Leuten, die ihre Polizeikosten von den Mutlanger Blockaden in den 80er Jahren bis heute nicht bezahlt haben.
Bei Bußgeldern: Erzwingungshaft
Wird ein Bußgeld nicht bezahlt, so beantragt die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, beim Gericht an eurem Wohnort Erzwingungshaft. Die Dauer der Erzwingungshaft richtet sich nach der Höhe des Bußgeldes (Faustregel: 1 Tag für 15 - 30 DM). Die Höchstdauer sind sechs Wochen. Nach der Vollstreckung der Erzwingungshaft muss das Bußgeld nicht mehr bezahlt werden. Die Behörden können aber versuchen, die Haftkosten und sonstige Auslagen erstattet zu bekommen.
Bei Tagessatzstrafen: Ersatzfreiheitsstrafe
Wird eine Tagessatzstrafe nicht bezahlt und kann auch nicht eingetrieben werden, so tritt an die Stelle der Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe. Dabei wird aus jedem Tagessatz ein Tag im Gefängnis. Du bekommst eine Ladung zum Haftantritt, und hast dann meist noch einige Wochen Zeit, dich darauf einzustellen. Innerhalb der genannten Frist kannst du den Termin für deinen Haftantritt selber wählen. Wenn du nicht selber hingehst, kannst du verhaftet werden. Es ist jederzeit möglich, die Vollstreckung der Strafe dadurch abzuwenden oder zu unterbrechen, dass du oder jemand anders den restlichen Geldbetrag zahlt. Wer die Strafe absitzen möchte, sollte darauf achten, Gerichtskosten nicht vor Vollstreckung der Strafe zu zahlen, da alle eingehenden Beträge erstmal von der Strafe abgezogen werden. Wer sich überlegt, eine Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen, sollte unbedingt Kontakt aufnehmen mit Leuten, die damit schon Erfahrung haben. Sie können hilfreiche Informationen geben über Haftbedingungen, darüber, was man mitnehmen sollte, etc. Gute Erfahrungen wurden in der Vergangenheit auch schon mit "Knasttrainings" gemacht, auf denen mehrere Betroffene ihre Erfahrungen und Ängste austauschen und sich in Rollenspielen etc. auf die Situation vorbereiten.
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Hi!
Das ist mal wieder eine der typischen kommunalen Geldeintreibemethoden.
Allerdings muss man den Jungs zu Gute halten, dass die Ankuendigung mehr als deutlich ist und der Blitzer erst geschaetzte 50 - 100m nach dem 30er Schild steht.
Bin dort auch schon hereingefallen, da ich die Strecke seit 20 Jahren haeufig fahre und sich einfach ein gewisser "Stiefel" eingeschlichen hat. Allerdings war ein anderer Wagen direkt neben mir, es kam nie ein Ticket...
Uebrigens ist das an der Stelle ganz klar "Abzocke", denn man kann dort trotz Baustelle wunderbar 80 fahren, ich dort naemlich noch nie einen Bauarbeiter gesehen...
Gruss,
M.
Noch ein paar Hintergründe:
Der Mc Graw Graben ist eine gut ausgebaute Ein-/Ausfallstraße die wenige Meter weiter in eine Autobahn übergeht, d.h. wäre die Baustelle *auf der gleichen Straße* 500m weiter eingerichtet, dürfte man dort 60 oder 80 fahren.
Die Stadt München ist für ihre autofahrerfeindliche Gesinnung legendär. Es gibt kaum eine funktionierende Grüne Welle; damit aber einzelne Straßenbahnen passieren können, werden schon mal große Kreutzungen auf vierspuringen Straßen 1/2 Minute komplett auf Rotlicht geschaltet. Das für den Straßenverkehr wichtigste Infrastrukturprojekt, der Ausbau der innerstädtischen Ringstraße, wurde Stück für Stück per Volksentscheid gegen den Willen der (linken) Regierung durchgesetzt. Beim Abschluß jedes einzelnen Bauprojektes lässt sich dennoch Bürgermeister Ude als der große Macher feiern.
Abzocke oder nicht? Die Menschen hier vor Ort wissen sehr genau, wie die Sache einzuschätzen ist...
Oliver