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Medizinisches Fahrverbot hinfällig?

Themenstarteram 31. Mai 2014 um 23:40

Hallo,

aufgrund einer Entzündung muss ich seit einer gewissen Zeit mehrere Antibiotikum einnehmen.

Letztens kam es aber zu einer Verkettung unglücklicher Umstände (hohe Dosis + zu wenig Schlaf in den letzten Tagen). Das Ergebnis war, dass ich zu Hause zusammengebrochen bin (u.A. mit dem Kopf wo gegen geschlagen -> Gehirnerschütterung). Als der Notarzt eintrief, wurde mein Vater zu dem Hergang befragt. Unter anderem beschrieb er ein leichtes Zucken des rechten Armes. Wie dem auch sei, die Notärztin hat das alles so schwammig formuliert, dass die Ärzte im Krankenhaus von einem epileptischem Anfall ausgegangen sind.

Es wurden zahlreiche Untersuchungen durchgeführt (CT, MRT, Lumbalpunktion, EEG). Alle Untersuchungen, der Fokus hierbei auf das EEG, deuteten in keinsterweise auf einen epileptischen Anfall oder Epilepsie hin.

Trotzdem wurde mir ein Fahrverbot von 3 Monaten ausgesprochen. Schön und gut dass die Ärzte damit ihren Arsch in Sicherheit wiegen wollen, aber für einen voll berufstätigen AN ist sowas einfach eine Katastrophe!

Lässt sich das durch eine zweite Meinung widerrufen oder ist es in sonstiger Weise anfechtbar?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Und das Fahrverbot haben die Ärzte nur verhängt um dich zu ärgern. Ist klar :rolleyes:

Wenn kein Risiko bestehen würde, hätte man über diese Massnahme nicht nachgedacht. Ärzte sind nicht ganz so dämlich wie du das vielleicht meinst zu wissen.

Genau. Und Ärzte sind allwissend, haben immer Recht und machen keine Fehler. :rolleyes:

Es ist ja schön, dass du diese Entscheidung einfach so hinnehmen würdest. Ich kann aber den TE durchaus verstehen und würde an seiner Stelle auch versuchen mir eine zweite ärztliche Meinung einzuholen.

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Zitat:

Original geschrieben von Rammsteiner2011

Schön und gut dass die Ärzte damit ihren Arsch in Sicherheit wiegen wollen, aber für einen voll berufstätigen AN ist sowas einfach eine Katastrophe!

Ärzte haben Verantwortung und wissen idR, was sie tun. Du als AN hast jedes Recht der Welt, krank zu sein. Wenn dein AG das ned kapiert, dann wechsle den Job. Was ist denn, wenn du im Auto mit der Rübe irgendwo gegenschlägst? Was ist, wenn du wirklich Epilektiker bist?

Zitat:

Original geschrieben von Rammsteiner2011

Trotzdem wurde mir ein Fahrverbot von 3 Monaten ausgesprochen.

Die Behörde kann ein Fahrverbot aussprechen. Der Arzt, hat dir nahegelegt, dass du nicht mehr fahren sollst. Es sei denn er ist Amtsarzt dann kann er ein Verbot aussprechen.

Versicherungstechnisch könnte es im Falle eines Unfalls (mußt ja nicht mal schuld sein) könnte es unangenehm werden.

am 1. Juni 2014 um 5:23

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Versicherungstechnisch könnte es im Falle eines Unfalls (mußt ja nicht mal schuld sein) könnte es unangenehm werden.

Da braucht es keinen Unfall. Wenn der TE trotzdem fährt, macht er sich Strafbar nach 315c Strafgesetzbuch. Und der Teufel ist ein Eichhörnchen. So blöd kann keiner denken wie es manchmal kommt.

Die Fahruntauglichkeit ist aktenkundig in den Behandlungsunterlagen.

Der behandelnde Arzt ist im übrigen hier nicht an seine ärztliche Schweigepflicht gebunden, und kann bei Verdacht, dass der TE weiter ein Fahrzeug führt, die zuständigen Stellen informieren. Vermutlich würden die dann erstmal die generelle Eignung ein Fahrzeug zu führen anzweifeln, da es sich dann um Vorsatz handelt.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Versicherungstechnisch könnte es im Falle eines Unfalls (mußt ja nicht mal schuld sein) könnte es unangenehm werden.

Da braucht es keinen Unfall. Wenn der TE trotzdem fährt, macht er sich Strafbar nach 315c Strafgesetzbuch. Und der Teufel ist ein Eichhörnchen. So blöd kann keiner denken wie es manchmal kommt.

Die Fahruntauglichkeit ist aktenkundig in den Behandlungsunterlagen.

Der behandelnde Arzt ist im übrigen hier nicht an seine ärztliche Schweigepflicht gebunden, und kann bei Verdacht, dass der TE weiter ein Fahrzeug führt, die zuständigen Stellen informieren. Vermutlich würden die dann erstmal die generelle Eignung ein Fahrzeug zu führen anzweifeln, da es sich dann um Vorsatz handelt.

Mein Punkt war.

Der Arzt kann gegenüber dem Patienten kein Fahrverbot aussprechen.

Die vom Arzt informierte zuständige Stelle sehr wohl.

Und in der Zwischenzeit?

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

 

Und in der Zwischenzeit?

Fährt der TE solange weiter bis es knallt, da er ja völlig gesund ist und die Ärzte eh alles Scharlatane sind.

am 1. Juni 2014 um 6:47

Lieber TE. Wie geht es aus wenn dir das im Auto passiert? Daran hast nicht eine Sekunde gedacht.

Themenstarteram 1. Juni 2014 um 7:26

Zitat:

Was ist, wenn du wirklich Epilektiker bist?

Ich bin kein Epileptiker. Das haben die Untersuchungen widerlegt (was auch die Ärzte gesagt haben) und auch die Symptome sprechen dagegen.

Zitat:

Wie geht es aus wenn dir das im Auto passiert?

Der Vorfall hat sich mit starker Übelkeit angekündigt. Ich hätte also noch (übertrieben gesagt) alle Zeit der Welt gehabt rechts ranzufahren.

am 1. Juni 2014 um 7:35

Zitat:

Original geschrieben von Rammsteiner2011

Zitat:

Was ist, wenn du wirklich Epilektiker bist?

Ich bin kein Epileptiker. Das haben die Untersuchungen widerlegt (was auch die Ärzte gesagt haben) und auch die Symptome sprechen dagegen.

Und das Fahrverbot haben die Ärzte nur verhängt um dich zu ärgern. Ist klar :rolleyes:

Wenn kein Risiko bestehen würde, hätte man über diese Massnahme nicht nachgedacht. Ärzte sind nicht ganz so dämlich wie du das vielleicht meinst zu wissen.

Zitat:

Original geschrieben von Rammsteiner2011

Zitat:

Was ist, wenn du wirklich Epilektiker bist?

Ich bin kein Epileptiker. Das haben die Untersuchungen widerlegt (was auch die Ärzte gesagt haben) und auch die Symptome sprechen dagegen.

Hast du dich an Ort und Stelle nicht aufklären lassen, wieso trotzdem die 3 monatige Sperre?

ggF frag nochmal beim ersten Arzt nach, der die Antibiotika verschrieben hat (vermutlich der Hausarzt?) und lass es dir erklären.

am 1. Juni 2014 um 8:03

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Und das Fahrverbot haben die Ärzte nur verhängt um dich zu ärgern. Ist klar :rolleyes:

Wenn kein Risiko bestehen würde, hätte man über diese Massnahme nicht nachgedacht. Ärzte sind nicht ganz so dämlich wie du das vielleicht meinst zu wissen.

Ein Arzt kann kein Fahrverbot verhängen. Das kann nur eine Behörde. Und die verlässt sich auf ein ärzliches Gutachten, das wohl besagt, dass durchaus die Möglichkeit der Epilepsie besteht, sonst hätte die Behörde kein Verbot aussprechen dürfen. Das ist rechtlich ganz klar geregelt.

Zitat:

Es wurden zahlreiche Untersuchungen durchgeführt (CT, MRT, Lumbalpunktion, EEG). Alle Untersuchungen, der Fokus hierbei auf das EEG, deuteten in keinsterweise auf einen epileptischen Anfall oder Epilepsie hin.

Da widersprechen sich der TE und der Arzt offensichtlich.

Zitat:

Original geschrieben von Rammsteiner2011

 

Der Vorfall hat sich mit starker Übelkeit angekündigt. Ich hätte also noch (übertrieben gesagt) alle Zeit der Welt gehabt rechts ranzufahren.

Das stell ich mir grad so auf der AB vor bei 160 auf der Ü-Spur :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Und das Fahrverbot haben die Ärzte nur verhängt um dich zu ärgern. Ist klar :rolleyes:

Wenn kein Risiko bestehen würde, hätte man über diese Massnahme nicht nachgedacht. Ärzte sind nicht ganz so dämlich wie du das vielleicht meinst zu wissen.

Genau. Und Ärzte sind allwissend, haben immer Recht und machen keine Fehler. :rolleyes:

Es ist ja schön, dass du diese Entscheidung einfach so hinnehmen würdest. Ich kann aber den TE durchaus verstehen und würde an seiner Stelle auch versuchen mir eine zweite ärztliche Meinung einzuholen.

am 1. Juni 2014 um 8:07

Wenn der Arzt nicht garantieren kann das du ohne Probleme von A nach B kommst, dann ist es ja wohl das was alle vernuenftigen Menschen erwarten, naemlich das zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer das fahren nicht zugelassen wird.

Da braucht man gar nicht weiter drueber zu diskutieren.

am 1. Juni 2014 um 8:09

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

… Ich kann aber den TE durchaus verstehen und würde an seiner Stelle auch versuchen mir eine zweite ärztliche Meinung einzuholen.

Er sollte vorher die erste ärztliche Meinung in Erfahrung bringen! Offensichtlich hat der Arzt etwas anderes geschrieben oder begutachtet als der TE gesagt wurde. Sonst kann es bei keinen medizinischen Indikaitonen zu keinem Fahrverbot kommen.

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