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Mehrachsiger Anhänger mit Führerscheinklasse B?
Hi!
Ist das falsche Forum, aber ich hab kein besseres gefunden.
Ich habe Führerscheinklasse B und wollte fragen, ob ich einen mehrachsigen Anhänger hinter mein Fahrzeug hängen darf, wenn sonst alle Beschränkungen eingehalten werden.
Danke für eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Wie wäre es mal mit ZUENDE LESEN????Zitat:
Original geschrieben von Nordjoe
Moin
dann empfehle ich doch mal folgenden Link, daraus geht schon deutlicher hervor, das 750kg das Limit sind:
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#B
damit hat sich das Thema mehrachsen wohl zerschlagen.
Nordjoe
oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Gruß Rene
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15 Antworten
beim kurzen googeln bin ich auf diesen satz bei einer fahrschule gestossen:
Zitat:
Für Inhaber der Klasse B ist die Anzahl der Achsen nicht beschränkt.
die beschränkung auf drei achsen bestand beim alten FS Kl. 3 - bei FS B gibt es so eine einschränkung nicht.
Achsbeschränkung gabs nur beim 3er nicht aber beim B
Tandem gilt sowieso bei Achstand bis 1 Meter als 1 Achse
Mit Klasse B darfst du allerdings nur Anhänger mit einem zulässiges Gesamtgewicht von 750kg fahren. Wollte ich nur mal so gesagt haben.
Zitat:
Original geschrieben von Jonas.Su
Mit Klasse B darfst du allerdings nur Anhänger mit einem zulässiges Gesamtgewicht von 750kg fahren. Wollte ich nur mal so gesagt haben.
Ist Unsinn.
Wollte ich nur mal so gesagt haben.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Ist Unsinn.Zitat:
Original geschrieben von Jonas.Su
Mit Klasse B darfst du allerdings nur Anhänger mit einem zulässiges Gesamtgewicht von 750kg fahren. Wollte ich nur mal so gesagt haben.
Wollte ich nur mal so gesagt haben.
Aha und woran machst du das fest?
Hierles mal.
Dann hast du aber in der Fahrschule garnicht gut aufgepasst :-)Zitat:
Original geschrieben von Jonas.Su
Aha und woran machst du das fest? Hier les mal.Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Ist Unsinn.
Wollte ich nur mal so gesagt haben.
Es gibt verschiedene Regeln dazu:
1. Du darfst auf jeden Fall einen 750kg schweren Anhänger (auch ungebremst fahren), auch wenn dein Auto maximal 3500kg wiegt
2. Willst du einen Anhänger ziehen, der schwerer ist als 750kg gelten weiter folgende Regeln:
2.1. Das Maximalgewicht des Anhängers darf nicht größer sein als das Leergewicht des Fahrzeuges
2.2. Das Maximalgewicht des Anhängers + das Maximalgewicht des Autos darf nicht größer als 3500kg sein
Außerdem kann man das auch deinem Link entnehmen:
"[...] oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt"
Moin
dann empfehle ich doch mal folgenden Link, daraus geht schon deutlicher hervor, das 750kg das Limit sind:
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#B
damit hat sich das Thema mehrachsen wohl zerschlagen.
Nordjoe
Wie wäre es mal mit ZUENDE LESEN????Zitat:
Original geschrieben von Nordjoe
Moin
dann empfehle ich doch mal folgenden Link, daraus geht schon deutlicher hervor, das 750kg das Limit sind:
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#B
damit hat sich das Thema mehrachsen wohl zerschlagen.
Nordjoe
oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Gruß Rene
Das The kommt alle Paar wchen mal auf alos.
Mit der Führerscheinklasse B darf man Die 750kg immer Ahren, wenns über die 750kg geht, gillt: DAs zulässige Gesamtgewicht des Anhängers uss gleichgroß oder kleiner wie das leergewciht vom Zugfahrzeug sein, aber beide zl. gesamtgewichte dürfen 3,5 T nicht überschreibten, mit einer ausnahme, zulgg auto ist 3,5t dann darf ich immer noch die 750kg anhänger dahinter.
und DAS IST SO.
lest euch das ch einfach mal mit verstand druch http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/B.php
grüße
Und an alle,
die behaupten mit der alten Führerscheinklasse 3 dürfe man keinen 3achsiges Gespann fahren ....
Dies stimmt definitiv nicht!.
Beim alten Führerschein Kl.3 galt nur:
- Vorn darf ein Zugfahrzeug mit max. 7,5t sein
- Gewicht des Anhängers war nur limitiert durch die max. Anhängelast des Zugfahrzeuges
- eine Einschränkung auf 3,5t max. zul. Gespanngewicht gab es nicht
- Die 2 Achsen am Anhänger dürfen nur max. 1,5 Meter auseinander liegen (sog. Doppelachser)
Das mit dem Doppelachser gilt auch heute noch bei der Klasse B.
Und beim B gibt es eine Ausnahme für Wohnwagen bezügl. der 3,5 t Gesamtmasse.
Also nix mit max. 750 kg beim Wohnwagen.
Zitat:
Original geschrieben von Oskar78
Und an alle,
die behaupten mit der alten Führerscheinklasse 3 dürfe man keinen 3achsiges Gespann fahren ....
Dies stimmt definitiv nicht!.
Behauptet ja auch keiner. Mit FSK3 darfst Du
nicht mehrals 3 Achsen fahren.
Zitat:
Beim alten Führerschein Kl.3 galt nur:
- Vorn darf ein Zugfahrzeug mit max. 7,5t sein
Ja.
Zitat:
- Gewicht des Anhängers war nur limitiert durch die max. Anhängelast des Zugfahrzeuges
Nein. Dann dürfte ich an meinem Unimog (5.800 kg zzG) 22.000 kg anhängen und mit FSK 3 fahren. Dem ist aber nicht so.
Warum? Weil in Deutschland die Achslasten beschränkt sind. 10 to für Einzelachsen und 11,5 to über Tandemachsen (Abstand bis 1,0 m)
Und Du mit FSK 3 nur 3 Achsen fahren darfst, ergibt sich ein maximales Gesamtzugewicht von 18,5 to. (18,75)
Zitat:
- eine Einschränkung auf 3,5t max. zul. Gespanngewicht gab es nicht
Natürlich nicht. Das Zugfahrzeug dürfte alleine ja schon 4 Tonnen mehr wiegen.
Zitat:
- Die 2 Achsen am Anhänger dürfen nur max. 1,5 Meter auseinander liegen (sog. Doppelachser)
Tandemachse. Und der Abstand er Achsen darf nicht mehr als 1,0 m sein. So eine Tandemachse zählt dann führerscheintechnisch als 1 Achse.
Zitat:
Das mit dem Doppelachser gilt auch heute noch bei der Klasse B.
Bei Klasse B ist die Anzahl der Achsen egal.
Zitat:
Und beim B gibt es eine Ausnahme für Wohnwagen bezügl. der 3,5 t Gesamtmasse.
Also nix mit max. 750 kg beim Wohnwagen.
Warum sollte es eine Ausnahme für Wohnwagen geben.
Die Regeln für Anhänger ÜBER 750 kg sind nun oben im Thread oft genug erklärt worden.
Auch wenn die Antworten über die Achszahl hinaus gehen, bedanke ich mich für die zahlreichen Antworten!
Zitat:
Original geschrieben von Jonas.Su
Mit Klasse B darfst du allerdings nur Anhänger mit einem zulässiges Gesamtgewicht von 750kg fahren.
Stimmt so nur bedingt. Ist das zulässige Gesamtgewicht deines Zuges weniger oder gleich 3,5 Tonnen, darf man mit Klasse B auch schwerere Hänger fahren...
z.b. mit dem Passat B2 Variant Syncro GT (kenner der Szene wissen, dass es ein 5ender ist) zulässiges Gesamtgewicht = 1.800 kg könnte man als Inhaber der Klasse B noch einen 1,3 Tonner ziehen... theoretisch auch 1,7 TOnnen, wenn man denn einen Anhänger mit genau diesem zulässigen Gesamtgewicht bekäme....
lg, Martin