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Mehrspuriges Abbiegen ohne/mit Leitlinien

Themenstarteram 19. Mai 2021 um 19:42

Moin Freunde,

ich stelle mir seit gestern eine Frage. Es ist ja allgemein bekannt, dass man beim mehrspurigen Abbiegen in dem Fahrstreifen ankommen sollte, in dem man auch los gefahren ist. Aber die Frage die ich mir nun stelle ist, SOLLTE man dies tun oder MUSS man es?

Beispiel 1: 2 Links Abbiegen (mit Pfeilen markiert) starten und es führen KEINE Leitlinien über den Kreuzungsbereich. Dürfte man THEORETISCH dann unter Anwendung besonderer Vorsicht und Wachsamkeit im jeweils anderen Fahrstreifen ankommen? Ich frage mich, ob es auch als Spurwechsel gilt, wenn KEINE Leitlinien über den Kreuzungsbereich führen?

Beispiel 2: Selbe Situation wie im Beispiel 1, nur dass dieses mal Leitlinien über den Kreuzungsbereich führen und den rechten Linksabbieger auch in die rechte Geradeaus-Spur führt und den linken dementsprechend auch in den linken.

Dürfte ich in diesem Fall auch beim Abbiegen im jeweils anderen Fahrstreifen landen, wenn ich alle Vorsichtsmaßnahmen, wie bei einem normalen Spurwechsel anwende (blinken, Seitenspiegel, Schulterblick etc.)?

Denn THEORETISCH ist es doch eine normale Leitlinie, die ich auch überfahren darf?

Beispiel 3: Dafür habe ich ein Screenshot angehangen. Dort ist eine durchgezogene Linie zwischen den Abbiegen zu sehen, die mir klar signalisieren, dass ich dort nicht die Fahrspur wechseln darf. Das habe ich bisher extrem selten gesehen. Ist diese dort eventuell angebraucht, weil es eine unübersichtliche Kreuzung ist und die 2 Linksabbieger in 4 Spuren enden und und somit die Einordnung von 2 auf 4 Spuren deutlich gemacht werden soll?

 

Übergeordnet kann man zusammen, dass ich mich frage, ob das Spurwechseln (ist es denn ein Spurwechsel ohne Leitlinien über den Kreuzungsbereich) während des mehrspurigen Abbiegens wirklich gesetzlich VERBOTEN ist oder es nur extrem empfohlen wird, da man bei einem Unfall eine sehr hohe Mitschuld tragen würde? Und wieso gibt es dann Kreuzungen an denen Leitlinien/durchgezogene Linien über den Kreuzungsbereich führen und welche ohne?

Link zur Kreuzung die ich meine: https://goo.gl/maps/JkdHXdjmak9cfmZ59

Ich hoffe, dass war alles so verständlich geschrieben ;)

Danke im Voraus an alle Experten und grüße aus der tollen (NOT) Stadt Hamburg!

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15 Antworten

Meine Tochter ist bei der Fahrprüfung durchgefallen beim mehrspurigen Abbiegen, als sie in der anderen Spur gelandet ist.

§ 7 V StVO: "In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen."

Ein Fahrstreifenwechsel innerhalb einer Kurve kann nicht rechtzeitig und deutlich angekündigt werden. Deshalb ist er verboten.

Eine Gefährdung kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden wegen der stets denkbaren Fehlinterpretation des rechtzeitigen Ankündigens dieses Spurwechsels.

Entweder geht er in dieselbe Richtung wie der Abbiegevorgang, dann wird nicht deutlich, wofür das Blinkzeichen steht (Abbiegen oder Spurwechsel?). Oder es ist die Fahrspur in die andere Richtung des Abbiegevorgangs, dann kann das Blinkzeichen nicht rechtzeitig gegeben werden, weil man ja zuvor noch den Abbiegevorgang anzeigen muss.

(Würde ich jetzt ohne genauere Prüfung allein auf Grund des Textes argumentieren.)

so ist es!

Einspruch! Ein Spurwechsel beim Abbiegen kann mit der entsprechenden Absicherung genau so ungefährlich durchgeführt werden wie ein Spurwechsel beim Geradeausfahren. Daher ist er auch nicht explizit verboten.

Dass er ein potenziell höheres Risiko beinhaltet tut dabei nichts zur Sache. Überholen ist auch gefährlicher als Geradeausfahren und trotzdem erlaubt.

Dass die Tochter von "Manvo" dabei in Ihrer Fahrprüfung durchgefallen ist, liegt vermutlich daran, dass die entsprechende Absicherung beim Spurwechsel vom Prüfer als nicht ausreichend angesehen wurde oder gänzlich gefehlt hat, oder es vielleicht zu einer Gefährdung eines parallel Abbiegenden kam.

Gerade als Anfänger (und ganz besonders in einer Prüfungsfahrt) sollte man dieses höhere Risiko eines Spurwechsels beim Abbiegen natürlich vermeiden.

Um die genaue Begründung des Nichtbestehens zu erfahren, schaut man einfach in das Prüfprotokoll, das jedem Prüfling nach der Fahrt ausgehändigt werden muss.

Ein Fahrstreifen wechsel soll ja laut STVO mit Blinken und natürlich der rückwärtigen Versicherung erfolgen. Nun mal angenommen, dass ich an einer zweispurigen Kreuzung auf eine zweispurige Straße abbiege. Wenn ich den linken Fahrstreifen nutze, aber auf der anderen Straße den rechten Fahrstreifen benutzen will, müsste ich faktisch mitten auf der Kreuzung den Blinker nach rechts setzen, welcher allerdings schon nach links blinkt.

Daher verbietet es sich von selbst, dass man im Abbiegevorgang den Fahrstreifen wechselt.

VIN hat Recht. Der Spurwechsel ist selbstverständlich nicht verboten. Natürlich verlangt er Gefährdungsausschluss, also aufmerksame Beobachtung/Schulterblick.

 

 

Aber wenn z..B. weit und breit gar kein anderes Fahrzeug ist, was soll dagegen sprechen?

 

In Fahrprüfungen führt das ganze gerne zum Nichtbestehen, aber deshalb, weil der Fahrschüler die ganze Lage gar nicht checkt und ohne jede Verkehrsbeobachtung "ungewollt" auf der falschen Spur herauskommt.

Zitat:

@nogel schrieb am 20. Mai 2021 um 07:39:28 Uhr:

Der Spurwechsel ist selbstverständlich nicht verboten. [...] Aber wenn z..B. weit und breit gar kein anderes Fahrzeug ist, was soll dagegen sprechen?

"Wenn weit und breit gar kein anderes Fahrzeug ist ... weshalb sollte man seine Fahrtrichtung rechtzeitig anzeigen, da man doch weiß, wohin man möchte?" ;)

 

Generell ist wohl Beispiel 2 das typische Beispiel. Und ja, da ist ein Spurwechsel nicht verboten. Den notwendigen Ausschluss der Gefährdung muss man natürlich trotzdem aufbringen, was klar komplizierter ist als in anderen Situationen. Daran scheitert es zu gerne.

In Beispiel 3 ist die Lage auch klar, da ist kein Spurwechsel entsprechend einer durchgezogenen Linie erlaubt.

In Beispiel 1 wird es etwas kniffliger, aber generell braucht es für Spuren nicht zwingend eine Markierung. Unter dem Strich verhält es sich da wie in Beispiel 2. Allerdings dürfte das nicht wirklich oft vorkommen … spontan fällt mir da kein praktisches Beispiel zu ein. Einfach wohl auch, weil so eine Situation die Unfallzahlen massiv steigern würde.

Alles was nicht verboten ist, sollte man machen? - das würde wiederum zu weiteren Verboten führen.

Das wechseln der Spur, in der Kurve, geht theoretisch gar nicht, s.o. "blinken".

Ein Fahrer mit Fahrstil, würde es auch nicht machen, da hilft auch kein Prüfprotokoll;)

Zitat:

@manvo schrieb am 20. Mai 2021 um 11:16:20 Uhr:

Alles was nicht verboten ist, sollte man machen?

Sicher nicht, aber einem sollte bewusst sein, was verboten ist und was es nicht ist, man aber sehr vorsichtig sein sollte es zu tun.

Zitat:

@manvo schrieb am 20. Mai 2021 um 11:16:20 Uhr:

Das wechseln der Spur, in der Kurve, geht theoretisch gar nicht, s.o. "blinken".

Ein Fahrer mit Fahrstil, würde es auch nicht machen, da hilft auch kein Prüfprotokoll;)

Also habe alle, die in einem zweispurigen Kreisverkehr die Spur wechseln, kein "Fahrstil"?

Man kann problemlos blinken in einer Kurve beim Abbiegen.

@Cokefreak

kommts du aus der Politik?

Da sind solche gewollten Missdeutungen bei einigen ja an der Tagesordnung:(

Für Leute die es nicht verstehen wollen oder sogar nicht können? - du erzählst plötzlich vom Kreisverkehr dann wieder bei deiner Selbstbeantwortung von einer Kurve, was soll der Quatsch?

Ich gebe es aber nicht auf, damit es auch Politiker? begreifen, es geht um das "fast gleichzeitige" blinken, wenn in einer Linkskurve links geblinkt wird, kann man nicht rechtzeitig rechts blinken um die Spur zu wechseln.

Es sei denn du bist ein Katastrophenblinker.

Mit Fahrstil meine ich übrigens das "keep your lane"!

Wer links abbiegt und dieses vorher und währenddessen brav durch blinken angezeigt hat, kann problemlos den Blinker nun auf rechts setzen, wenn er jetzt den Fahrstreifen wechseln will.

 

Ich glaube, @manvo ist es, der absichtlich nicht verstehen will, um seine (falsche) Aussage aufrecht zu erhalten, der Spurwechsel sei verboten.

Ein besonderer Tatbestand nach BKatV ist das Spurwechsel in einer Kurve nicht. Deshalb ist es nicht als solches gesetzlich verboten. Allerdings ist es kaum möglich, einen Spurwechsel in einer Kreuzungskurve regelkonform zu absolvieren - mit korrektem Blinkzeichen. Das ist dann verboten, eine Ordnungswidrigkeit.

Außerdem: Wenn etwas schief geht, sieht die Haftungsfrage ziemlich ungünstig aus und es ist auch eine (allgemeine) Ordnungswidrigkeit gegeben.

Daher kann auf die Ausgangsfrage geantwortet werden: es kann nur extrem davon abgeraten werden. Es muss - wenn schon - sichergestellt sein, dass der Spurwechsel regelkonform geschieht, mit richtigem Anzeigen des Spurwechsels. In vielen Fällen wird es nicht möglich sein. Welcher Fall es war, muss notfalls später von einem Gericht festgestellt werden. In jedem Einzelfall. Der Ausgang der Entscheidung ist dann schwer vorhersehbar.

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