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Mehrwertsteuer beim Autokauf

Themenstarteram 1. Dezember 2006 um 0:08

@all/ WS-Juristen ?

aus gegebenem anlass : Motor geplatzt ( pleuel durch Rumpfwandung nach außen geschlagen)

interessiere ich mich neben evtl neuem motor -zwangsläufig auch für die alternative : ein neues fahrzeug.

bislang habe ich meine autos immer o.MWS erstanden- wie läuft das aber formal richtig ?

 

mike

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22 Antworten

hi

also mwst ist berall dort mit drauf / drin wo jemand gewerblich etwas verkauft / dienstleistet, mit anderen worten wenn du ein auto mit mwst haben willst musst du es wohl notgedrungen beim händler kaufen. allerdings gibt es auch hier einige die unter besondren umständen auf die mwst-ausweisung verzichten können (weiss nich mehr genau welche §§). aber generell ist bei denen immer die mwst ausgewiesen.

wozu brauchste denn die mwst? also wenn du die karre als privater kauften willst, lohnt sich das nich wirklich ;)

mfg

bk

Themenstarteram 1. Dezember 2006 um 12:16

danke bk

verstehe das so,das bei privatkauf grsl. keine MWS anfällt-also auch nicht gefordert werden darf !?

mfg mike

bin -auch bei noch 16% - nicht sonderlich an MWS interessiert :D

Zitat:

Original geschrieben von chauvi

verstehe das so,das bei privatkauf grsl. keine MWS anfällt-also auch nicht gefordert werden darf !?

nein, falsch.

Themenstarteram 1. Dezember 2006 um 12:45

wie denn nun richtig ?

Zitat:

Original geschrieben von chauvi

wie denn nun richtig ?

Für Dich als Privatmann zählt nur der Endpreis.

Es gibt 2 Varianten:

1. Es ist ein Neuwagen vom Händler oder ein Fahrzeug, daß vorher auf eine Firma zugelassen war und diese verkauft den Wagen weiter:

Beispielhafter Kaufpreis: 11.600 Euro, davon 10.000 Euro Nettobetrag und 1.600 Euro MwSt. - für Dich sind es 11.600 Euro die Du zahlen mußt und fertig. Wärst Du Gewerbetreibender, so könntest Du die 1.600 Euro MwSt. als Vorsteuer geltend machen.

2. Gebrauchtwagen von privat oder Gebrauchtwagen, der vorher schon einmal auf privat zugelassen war (und damit den MwSt-Ausweis verloren hat):

Beispielhafter Kaufpreis: 11.600 Euro, keine ausweisbare MwSt. - Du mußt 11.600 Euro zahlen und Ende. Ein Gewerbetreibender könnte hier keine Vorsteuer geltend machen, da keine ausgewiesen wird.

Themenstarteram 1. Dezember 2006 um 14:32

demnach würde man beim privaten kauf mehr zahlen-als der wagen wert ist- Beispiel 2 ; denn im beispiel 1 beträgt der nettopreis ja auch " nur" 10000€.

der händler führt die vom erwerber bezahlte MWS ans finanzamt ab- der privatverkaufer hingegen hätte bei diesem beispiel tatsächlich einen -unbegründeten-" mehrwert "erzielt.

(unterstellt :die fahrzeuge wären gleichwertig)

mike - nichtkaufmann

mir geht es darum-dass ein privater verkäufer zum vkp nicht noch ne fiktive MWS reinrechnet-und als wertzuwachs vereinnahmt.

fazit : beim privatverkauf fällt keine MWS an -oder wieder falsch?

mike

Zitat:

mir geht es darum-dass ein privater verkäufer zum vkp nicht noch ne fiktive MWS reinrechnet-und als wertzuwachs vereinnahmt.[/quote}

Kann Dir doch egal sein, was der Verkäufer so zurechtpfuscht - Du kannst sowieso nicht wissen, ob es ein Privatier oder Kleinunternehmer mit Personengesellschaft ist.

 

Oh Mann... :rolleyes:

Du mußt einfach den Preis zahlen, den Du mit dem Verkäufer verhandelst und der Dir passt. Irgendetwas als Vorsteuer abziehen kannst Du nicht.

Das war's...

Zitat:

Original geschrieben von chauvi

demnach würde man beim privaten kauf mehr zahlen-als der wagen wert ist.....

fazit : beim privatverkauf fällt keine MWS an -oder wieder falsch?

Mit dem 1. Teil des Zitats hast Du sogar versehentlich Recht - deswegen heisst die Steuer ja auch MEHRWERTsteuer.

Diese Steuer muss nur der Endverbraucher eines -in dem Falle- Wirtschaftsgutes zahlen. Wenn Du also bspw. als Selbständiger einen Wagen für Deinen Betriebszweck anschaffst und vorsteuerabzugsberechtigt bist, ist für Dich die MwSt. nur ein sog. durchlaufender Posten. Als Privatier hingegen zahlst Du sie.

Aber Dein Problem liegt woanders. Wenn ein Auto verkauft wird, beinhaltet der Preis IMMER die MwSt. Der Unternehmer kann diese anschließend beim Finanzamt geltend machen (d.h. verrechnen mit der Umsatzsteuer, die er seinen Kunden in Rechnung stellt, und die er dann ans Finanzamt abführt), der Privatmann nicht.

Dein Fazit ist falsch, es muss heißen beim Privatverkauf steckt die MwSt. drin, und kann nicht ausgewiesen werden.

Themenstarteram 2. Dezember 2006 um 2:26

Hi bk ,boborola , notfalluser

danke für eure ausführungen

ok- klartext : privater kaufpreis enthält in jedem falle die MWS.

nur - weiß das auch der wirtschafts-juristisch unkundige private VK ? und führt er diese "nicht ausweisbare MWS " ans finanzamt ab ?

 

wie soll der laie das verstehen -ich soll etwas abführen ,was nicht ausweisbar ist ,so das ein selbstständiger es nicht absetzen kann-wäre ich aber selbst selbstständiger ,ginge das ...

was steht darauf, wenn er das in unkenntnis der sachlage nicht so macht, wie es gedacht war ?

als privater endverbraucher = käufer kann mir das egal sein- ich habe das bezahlt ,was mir das teil wert war.

..dass ich dabei wohl "versehentlich" die MWS mitbezahlt habe - tangiert mich nur peripher , um es nicht volkstümlicher auszudrücken.

die excursionen auf das was ein geschäftsmann machen oder nicht machen kann- gehen mE am intendierten thema "privatkauf" vorbei.

mfg

mike

basta

am 2. Dezember 2006 um 6:47

Hallo Chauvi

Die MwSt dient dem Staat lediglich dazu, d. Endverbraucher zu schröpfen. Auf die Art u Weise verdient er bei JEDEM Deal mit Waren, welche innerhalb seiner Staatsgrenzen von einem Unternehmen an eine Privatperson verkauft werden.

Ein Unternehmen kauft (Rohstoffe, Büromat etc.) u. verkauft Waren (eigene Produkte). Durch die anfallenden Steuerarten (Vorsteuer->Guthaben beim FiAmt, Ust->Schuld beim FiAmt) bildet sich im Lauf d. Steuerperiode, in diesem Fall also mtl., ein Saldo. Dieser Saldo wird am 10ten d. Folgemonats ausgeglichen, entweder zahlt das Unternehmen ans Fi (Umsatzsteuerüberhang), oder das Fi ans UN (Vorsteuerüberhang).

Da das UN die bezahlte Steuer für Waren/Dienstleistungen/sonst. Aufwendungen von der eigenen Steuerschuld (aus Verkäufen) abziehen kann, ist es VORSTEUERABZUGSBERECHTIGT. Im Gegenzug ist es UMSATZSTEUERPFLICHTIG.

Für Dich als Privatperson sind sämtliche Preise aller Güter generell brutto, je nach Satz (7% bzw 16% -noch...) also inkl Steuer. Das Unternehmen, bei welchem Du gekauft hast, führt einen Teil Deiner Kohle in Form von Ust ans FiAmt ab, da Du selbst aber nicht abz-berechtigt bist, kannst Du die Vorsteuer, die Du beim Kauf bezahlt hast, nicht beim FiAmt geltend machen. Genau diese Kohle zieht sich der Staat rein.

Andersrum mußt Du als privater VK die Ust nicht ans FiAmt abführen, netto cash für Dich ist angesagt.

 

Gruß, Zoki

Zitat:

Original geschrieben von chauvi

die excursionen auf das was ein geschäftsmann machen oder nicht machen kann- gehen mE am intendierten thema "privatkauf" vorbei.

mfg

mike

basta

Dieses Statement ist der Beleg dafür, dass alle vorhergehenden Erklärungsversuche in jeder Hinsicht zwecklos waren. Wie gross muss Dein Schmerz erst sein, wenn Du erfährst, dass Du sogar auf Nahrungsmittel Steuern zahlst? :D

am 2. Dezember 2006 um 9:48

Du sagst es. Wenn man sich mit Steuersachen beschäftigt (tu ich normal nicht), kricht man ratz fatz ein Hörnchen. Ist ein Job für Leute, die Mutter und Vater totgeschlagen haben:)

 

Gruß, Zoki

 

P. S.: Der Staat legt wert darauf, daß Regularien wie z. B. Steuern für den Normalo undurchsichtig sind und nach Mgl bleiben. Wenn der Bürger dann vor der Komplexität der Sache kapituliert, hat dieser dem Staat einen Gefallen getan. Im Kämmerchen das Süppchen kochen und (ver)salzen, das Volk weiß nicht, was Salz ist.

Themenstarteram 2. Dezember 2006 um 15:02

zitat -zoki :

>Andersrum mußt Du als privater VK die Ust nicht ans FiAmt abführen, netto cash für Dich ist angesagt.>

 

hallo zoki 09

das ist ja mal ne klare aussage - genau das wollte ich erfragen

-um entsprechenden ansätzen paroli bieten zu können.

die MWS ist ja jetzt in aller munde ,nur , die wenigsten verstehen sie.

danke für basis kurz-einführung in die div. steuerspielarten/-bezeichnungen.

entscheidend für den endverbraucher ist aber das abschließende zitat-bekam schon schlechtes gewissen ,da ich bei den seltenen gelegenheiten noch einen verkauf tätigen zu können, steuern nie abgeführt hatte.

mvh

mike

 

ps basta bezog sich auf "Das wars", "versehentlich Recht " und intuitiv vorgreifend : auf den herablassenden Hinweis auf die Lebensmittelsteuer (meist 7% ?-warum manches produkt vollbesteuert wird, entzieht sich ohnehin jeder logik.) , verb.mit dem subj. bewusstsein kostbare perlen wirtschaftlichen wissens vor die säue gestreut zu haben.grrr

Zitat:

die MWS ist ja jetzt in aller munde ,nur , die wenigsten verstehen sie.

Zur beschriebenen Mehrheit zählen auch jene, die nicht den Unterschied der Behandlung der MwSt. zwischen Privaten und Unternehmen begreifen (wollen).

Zitat:

ps basta bezog sich auf "Das wars", "versehentlich Recht " und intuitiv vorgreifend : auf den herablassenden Hinweis auf die Lebensmittelsteuer (meist 7% ?-warum manches produkt vollbesteuert wird, entzieht sich ohnehin jeder logik.) , verb.mit dem subj. bewusstsein kostbare perlen wirtschaftlichen wissens vor die säue gestreut zu haben.grrr

Sag mal, rauchst Du dasselbe Kraut wie Kanne? :D

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