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Mein Auto ist seit Jahren falsch eingestuft - wie reagieren?
Liebes Forum,
fahre seit 7 Jahren einen BMW E36 und habe ihn seitdem bei ein- und derselben Versicherung versichert, durchgehend ohne Schäden und Probleme. Nun habe ich heute mal die Versicherungsabrechnung näher angesehen und - Potzblitz! - festgestellt, dass mein Auto seit 7 Jahren falsch eingestuft ist! Man hat meinen BMW E36 versehentlich als BMW E30 interpretiert und somit vollkommen andere Beträge abgebucht.
Um genau zu sein: Mein E36 ist in der Haftpflicht billiger als der E30, in der TK dafür teurer. Die Haftpflicht wird mit zunehmender SF-Klasse immer billiger, die TK bleibt konstant. Zurzeit ist die SUMME der beiden Beiträge in etwa identisch mit der, die ich zahlen MÜSSTE, wenn man den E36 korrekt berechnet hätte. In der Vergangenheit habe ich wohl ZU VIEL gezahlt, in der Zukunft werde ich dafür WENIGER zahlen, wenn ich alles beim alten lasse.
Konkret:
Mein Auto BMW 316i hat HK 19, TK 29.
Berechnet hat man mir BMW 316i mit HK 21, TK 16.
Derzeit SF7 in der Haftpflicht, also 50% Beitrag.
Zahle also etwa 430 Euro Haftpflicht und 90 Euro TK.
Mit der richtigen Typklasse würde ich etwa 350 Euro Haftpflicht und 190 Euro TK zahlen, also mehr als momentan. Ich habe aber in der Vergangenheit deutlich zu hohe Haftpflicht-Beiträge gezahlt.
Nun meine Frage an Euch: Wie soll ich reagieren? Soll ich mich an die Versicherung wenden und die zuviel gezahlten Beiträge zurückverlangen? Dadurch würde das Auto in der Vergangenheit billiger, in der Zukunft aber etwas teurer werden (da die TK teurer ist und ich in der HK ja immer weniger zahle). Hat jemand Erfahrung mit Zahlungen, die schon sieben Jahre zurückliegen?
Was, wenn die Versicherung das Fahrzeug für die Zukunft richtig einstuft (dann zahle ich mehr), sich aber weigert, die zu viel bezahlten Beiträge zurück zu erstatten? Das wäre kein gutes Geschäft für mich!
Wie werden sich die Beiträge in Zukunft entwickeln, wenn ich den Fehler korrigiere bzw. nicht korrigiere?
Danke für Eure Hilfe!
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18 Antworten
Mit anderen Worten:
du fragst, ob du dein Fahrzeug weiterhin unter falschen Angaben versichern sollst.
Erwartest du tatsächlich ein "Ja" auf diese Frage?
Du kannst froh sein, dass du keinen regulierungspflichtigen Schaden hattest in den letzten Jahren. Über dessen Auswirkungen in deinem Fall können dir die VS-Spezis hier sicher Auskunft geben...
Bezgl. einer möglichen Rückerstattung zuviel gezahlter Beiträge frag deine VS. Hängt imo u.a. auch davon ab, bei wem der Fehler lag. Dir obliegt aber in jedem Falle eine Überprüfung des Versicherungsscheins.
Ehrlich währt am längsten.
Grüssle
~
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Du kannst froh sein, dass du keinen regulierungspflichtigen Schaden hattest in den letzten Jahren.
Da der Fehler eindeutig bei der Versicherung liegt, träfe den Versicherungsnehmer keine Schuld. Wenn er nicht akribisch nach geforscht hätte, wüßte er ja bis heute noch nichts von der Falscheinstufung.
Letztlich kann es aber nicht Aufgabe des Versicherungsnehmers sein, die Einstufung durch die Versicherung auf Korrektheit zu überprüfen.
Den Sachverhalt der Versicherung melden.
Ist die Angabe über das Fahrzeug (insbesondere Schlüsselnr.) auf dem Versicherungsantrag korrekt?
Für die Vergangenheit wird sich da nichts rausholen lassen, schließlich hättest du dir deine Rechnungen auch in den letzten 7 Jahren schon mal anschauen können, dann hättest du das auch gemerkt. Dass du 7 Jahre lang deine Rechnung nicht liest, ist ja nicht die Schuld der Versicherung.
sollten die Angaben auf dem Antrag korrekt sein und die Versicherung misst baut bei der Policierung ist das nicht die Schuld des Antragstellers!!!!
Sobald eine Versicherung eine Police zuschickt hat Sie sich bereit erklärt den Antrag anzunehmen und ein Vertrag ist somit zustande gekommen.
Zu diesem Zeitpunkt kann keine Versicherung vom Kunden verlangen sich 100%ig auszukennen und über alles Bescheid zu wissen was auf der Police steht !!!
Wenn eine Versicherung mist bei der Policierung baut soll das nicht das Problem des Kunden sein ! Auch im Schadenfall nicht !
Den Kunden trifft somit keine Schuld da die Daten richtig der Versicherung mitgeteilt wurden und sodurch der Fehler bei der Vers. liegt !
Vielen Dank für Eure Hinweise. Natürlich habe ich auf keinen Fall vor, die Versicherung irgendwie zu betrügen oder Beiträge zu hinterziehen. Der Tipp "Ehrlich währt am längsten!" tritt bei mir also offene Türen ein. Ich werde mich auf jeden Fall mit der Versicherung in Verbindung setzen.
Ich möchte mich aber gut darauf vorbereiten, um mich im Ernstfall gegen überzogene Forderungen zur Wehr setzen zu können. Immerhin hat die Versicherung mehr Erfahrung mit juristischer Arbeit als ich als Privatperson. Möchte auf keinen Fall als Benachteiligter aus dieser misslichen Lage herausgehen, denn die Schuld liegt nicht bei mir und ich sehe es überhaupt nicht ein, mehr zu bezahlen als nach dem Versicherungsvertrag vorgesehen. Insofern bin ich nur dann bereit, die in Zukunft etwas höher liegenden Beiträge zu akzeptieren, wenn ich dafür für die Vergangenheit entschädigt werde. Ich hoffe, diesen Gedankengang könnt Ihr nachvollziehen.
Ich werde mal den ADAC anrufen und eine Rechtsberatung einholen, bin rechtsschutzversichert und habe dort eine Telefonnummer. Kostet mich nichts.
Auf der Versicherungsrechnung ist übrigens die Fahrgestellnummer korrekt eingetragen. Es muss also jemand den Schein falsch abgetippt haben oder sich bei der Recherche der Typklasse mit dem Computer vertan haben. Das Auto wurde 1998 versichert, da waren die Systeme wohl noch nicht perfekt.
Bleibt noch eine Frage:
Wie hat sich die Typklasse meines Autos sowie diejenige des Fahrzeugs, das versehentlich versichert wurde, in den letzten 7 Jahren entwickelt? Kann man überhaupt noch rückwirkend nachvollziehen, welche Beiträge ich hätte zahlen müssen und welche Rückerstattung bzw. Nachzahlung (wer weiss?) daraus resultieren?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Uli
Moin,
das ist eine sehr komplexe Materie.
Ich bin ja selbst nicht in einer Kraftfahrtabteilung beschäftigt, habe aber gerade einmal mit einer unserer Damen aus Kraft-Betrieb telefoniert.
Nach Ihrer Meinung würde man zunächst einmal darauf abzielen, wer etwas falsch gemacht hat. Es ist aber ja oftmals so, dass man mit der Vorstellung "was kostet ein 316i" an den Vertreter herantritt und er dann Typ- und Herstellerschlüsselnummer heraussucht.
Nach der Zulassung hat man dann zwar die Fahrgestellnummer aus den Papieren abgeschrieben, aber vergessen die TSN und HSN auch den Papieren zu entnehmen, hier liegt also oftmals das "Verschulden" bei der Agentur.
In einem solchen Fall würde man, zumindest bei uns im Haus, grundsätzlich auf die Einrede der Verjährung verzichten und den Vertrag von Beginn an mit den dann passenden Tarifen neu berechnen. Ein entstehendes Guthaben würde dann ausgezahlt oder verrechnet werden.
Hinsichtlich einer Nachforderung wäre es ggfs. möglich, dass die Gesellschaft darauf verzichtet.
Ich hoffe mit diesen Ausführungen ein wenig geholfen zu haben.
Beste Grüße
Hallo, Thorsten!
Vielen Dank! Habe inzwischen mit einem ADAC-Anwalt telefoniert, der in etwa dasselbe gesagt hat. Ich sollte mir zwar genau ansehen, was ich unterschreibe, aber im Normalfall ist vom V-Nehmer nicht zu erwarten, dass er jede einzelne Schlüsselnummer überprüft. Es wird also meistens eine rückwirkende Neuberechnung vorgenommen.
Werde nun einen Brief an die Versicherung schreiben. Wenn die Jungs bockig werden, kann man immer noch rechtliche Register ziehen.
Danke und viele Grüße!
Uli
Zu den Typklassen.
Die werden jedes Jahr durch Treuhänder unabhängig ermittelt.
Es kann also im Extremfall 7 Haftpflicht- und 7 Teilkaskoänderungen gegeben haben.
In Deinem Fall sind die Teilkaskounterschiede doch sehr hoch, so daß zu vermuten steht, dass Du eher zu wenig bezahlt hast. Bei eienr teuren TK-Regionalklasse (Stadt bzw. sturmreiche Gegend) macht das mehr aus als bei einer preiswerten.
Zur Fehlersuche:
Lege eine Kopie des Scheins bei.
Nicht die Fahrgestell-, sondern die Schlüsselnummern sind entscheidend.
Wenn ein Agent oder ein anderer "Fachmann" Deinen Antrag aufgenommen und bearbeitet hat wird der Fehler der Versicherung zuzurechnen sein.
Tippfehler bei der Polisierung sind dabei gar nicht so selten.
Hast du dagegen den Antrag fehlerhaft ausgefüllt (Direktversicherung o.ä.), so wird der Fehler bei Dir liegen.
Liegt der Fehler bei der Versicherung, so wird man in aller Regel kulant sein. Entweder für 7 Jahre Geld zurück, oder aber nur für die Zukunft mehr bezahlen.
Wenn der Versicherer den Deckungskartenrücklauf geprüft hätte, wäre der Vertrag gleich mit dem richtigen Fahrzeugtyp dokumentiert worden. Daher würde ich als Versicherungsnehmer keine Nachzahlung akzeptieren.
Habe meiner Versicherung einen freundlichen Brief geschickt und eine Kopie des Fahrzeugscheins beigelegt.
Dass ich eventuell sogar etwas nachzahlen muss, habe ich mir auch schon überlegt. Ich glaube aber, der E30 war in der Haftpflicht immer teurer als der E36. Und die Haftpflicht hat in meiner Fahranfängerzeit naturgemäß den größten Kostenblock verursacht.
Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.
Vielen Dank für die Tipps und Hinweise! Und ein frohes Fest,
Uli
Je nach Reaktion und Voraussetzungen werden wir Dir weiterhelfen.
Ich bin mir aber sicher, das Du für die Vergangenheit nur mit einer Rückerstattung (wenn zutreffend) und für die Zukunft mit einer Korrektur rechnen musst.
Sorry, aber ich habe den Beitrag erst heute gelesen.
Ich hätte die alte Versicherung gekündigt und wäre zu einer anderen gegangen und dort richtige Angaben gemacht. Da hätte niemand die Falschangaben bemerkt.
@Chrippler
Es geht darum, dass ich für die Vergangenheit zu viel gezahlt habe und einen Teil rückerstattet haben möchte.
(Bisher übrigens keine Reaktion der Versicherung, aber die müssen wohl auch erstmal ihren Weihnachtsrausch ausschlafen...)