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mein auto ist totalschade, bekomme ich sie bezahlt?vollkasco hab ich
hallo habe eine bmw e60 bj 2006 mit kasco versicherung bei DBV versicherung
gestern hab ich ein unfall gehabt, bin gegen ein baum, und das alles ganz alleine,, das auto ist mir beim regen ausgerucht und bin gegen ein baum,,
und nun ist mein auto toal schaden, der ramen seitlich ist komplett verzogen , zu viel reingedrückt
mein auto ist noch ungefähr 25000 euro wert.
zahlt die kasco versicherung die komplette reparatur?
auch wenn ich das unfall komplett alleine gemacht habe?
oder zahlt das vollkasco nur wenn ich ein unfall mir ein andere auto mache? (dann wird auch mein autro bezahlt)
oder zahlt die vollkasco auch wenn ich das unfall komplett alleine gamecht habe
die versicherung hab ich bereits informiert
wolld aber hier auch nachfragen und informieren da ich zu vila angst habe
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Mindscape
Zitat:
Original geschrieben von driver2211
Ein Blick in das Kleingedruckte des betroffenen Versicherungsvertrages wird zeigen in wie weit der Versicherungsnehmer im SFR zurückgestuft wird.
Bringt hier herzlich wenig. Da mußt du schon die neue Versicherung, bei der der neue Wagen versichert wird.
Moin,
mal so am Rande gefragt: Gibt es hier unsichtbare Post´s die Du sehen kannst welche mir verborgen bleiben? Oder schreibst Du hier auf blauen Dunst Deinen Kommentar?
Ich kann hier an keiner Stelle des Threads lesen oder auch nur interpretieren das der TE gefragt hätte welchen SFR er bekommen würde wenn er bei einer neuen Versicherung eine Vollkasko abschliessen würde...
Den Post´s des TE kann ich nur entnehmen das er fragt wie weit er mit seinem, bzw dem SFR seines Vaters zurückgestuft wird. Also hilft nur, wie schon geschrieben, ein Blick in den Vertrag oder eine Nachfrage beim Versicherer.
In dem Fall das es einen unsichtbaren Post geben würde ist Dein Einwand trotzdem belanglos da der neue Versicherer bei alten Versicherer den SFR anfragen würde und somit den SFR nach Rückstufung übernehmen würde. Und was folgern wir daraus? Richtig , der TE muss einen Blick in die Bedingungen des aktuellen Vetrages, über den der Schaden abgewickelt werden soll, werfen.
Und was lernen wir daraus? Richtig, erst lesen, dann verstehen und dann sinnvoll antworten oder es einfach frei nach Dieter Nuhr halten.
Gruss
Marcus
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18 Antworten
Also, wenn du noch hier schreiben kannst ist dir ja anscheinend nichts passiert.
Dann haben wir den Schaden am Fahrzeug und am Baum.
Die Vollkasko zahlt auch für Schäden die du alleine verursachst hast.
Die Versicherung wird einen Gutachter schicken der ein Gutachten erstellt.
Für eine Beschädigung am Baum kannst du zur Kasse gebeten werden.
Das wäre dann ein Fall für deine Kfz-Haftpflichtversicherung.
In beiden Fällen wirst du in der Versicherung hochgestuft.
Gruß
Frank
Hi,
genau so ist es.
Schön, dass Dir nix passiert ist - das bissel bayrisch Blech kann man ersetzen und wenn ne Vollkasko da ist, umso besser.
Grüße
Schreddi
Zumindest sofern der Unfall "normal" verlaufen ist. Also der Fahrer nicht unter Drogen/Alkohol stand, dort keine nicht straßenzulassungsfähigen Teile verbaut waren, die für den Unfall mitverursachend sein könnten, die Höchstgeschwindigkeit nicht erheblich überschritten wurde usw.
Aber warum habe ich bloß ein schlechtes Gefühl dabei? Federn pressen lassen, Nankang Reifen ..
öhm........
Delle, wen möchtest Du damit ansprechen?
ich habe nur Laut gedacht.......
Hoffentlich hat das eine mit dem anderen nichts zu tun......
Gruß
Delle
nein des ist mein e46, ich rede hier von e60 von mein vater
ausserdem hab ich die federn nicht presse lasse , habe weitec rein und sind auhc einetragen
eure antworte freue mich schon
jetzt ich habe die SF25 30%
auf welche schadenfreiklasse wird ich zurückgestuft?
Zitat:
Original geschrieben von motortalke46
[...]
jetzt ich habe die SF25 30%
auf welche schadenfreiklasse wird ich zurückgestuft?
Moin,
diese Frage kann ein Blick in das Kleingedruckte Deines Versicherungsvertrages klären.. Und wirkich nur dort oder direkt beim Versichererer.
Gruss
Marcus
Zitat:
Original geschrieben von driver2211
Zitat:
Original geschrieben von motortalke46
[...]
jetzt ich habe die SF25 30%
auf welche schadenfreiklasse wird ich zurückgestuft?
Moin,
diese Frage kann ein Blick in das Kleingedruckte Deines Versicherungsvertrages klären.. Und wirkich nur dort oder direkt beim Versichererer.
Gruss
Marcus
Ich nehme mal an, da er sagte es handelt sich um den Wagen seines Vaters, dass seine Versicherung gar nichts damit zu tun hat.
Moin,
dann formuliere ich es Dir zuliebe noch mal um
Ein Blick in das Kleingedruckte des betroffenen Versicherungsvertrages wird zeigen in wie weit der Versicherungsnehmer im SFR zurückgestuft wird.
Gruss
Marcus
Zitat:
Original geschrieben von driver2211
Ein Blick in das Kleingedruckte des betroffenen Versicherungsvertrages wird zeigen in wie weit der Versicherungsnehmer im SFR zurückgestuft wird.
Bringt hier herzlich wenig. Da mußt du schon die neue Versicherung, bei der der neue Wagen versichert wird.
Zitat:
Original geschrieben von Mindscape
Zitat:
Original geschrieben von driver2211
Ein Blick in das Kleingedruckte des betroffenen Versicherungsvertrages wird zeigen in wie weit der Versicherungsnehmer im SFR zurückgestuft wird.
Bringt hier herzlich wenig. Da mußt du schon die neue Versicherung, bei der der neue Wagen versichert wird.
Moin,
mal so am Rande gefragt: Gibt es hier unsichtbare Post´s die Du sehen kannst welche mir verborgen bleiben? Oder schreibst Du hier auf blauen Dunst Deinen Kommentar?
Ich kann hier an keiner Stelle des Threads lesen oder auch nur interpretieren das der TE gefragt hätte welchen SFR er bekommen würde wenn er bei einer neuen Versicherung eine Vollkasko abschliessen würde...
Den Post´s des TE kann ich nur entnehmen das er fragt wie weit er mit seinem, bzw dem SFR seines Vaters zurückgestuft wird. Also hilft nur, wie schon geschrieben, ein Blick in den Vertrag oder eine Nachfrage beim Versicherer.
In dem Fall das es einen unsichtbaren Post geben würde ist Dein Einwand trotzdem belanglos da der neue Versicherer bei alten Versicherer den SFR anfragen würde und somit den SFR nach Rückstufung übernehmen würde. Und was folgern wir daraus? Richtig , der TE muss einen Blick in die Bedingungen des aktuellen Vetrages, über den der Schaden abgewickelt werden soll, werfen.
Und was lernen wir daraus? Richtig, erst lesen, dann verstehen und dann sinnvoll antworten oder es einfach frei nach Dieter Nuhr halten.
Gruss
Marcus
Die Rückstufung erfolgt zu Hauptfälligkeit des Vertrages. Bei den meisten Versicherern ist das der 01.01.
Grundlage für die Rückstufung ist das zu diesem Zeitpunkt gültige Bedingungswerk. Da der Wagen einen Totalschaden hat und somit einer neuer Vertrag für das Folgefahrzeug abgschlossen wird, ist es schlichtweg scheiss egal wie die Rückstufung bei diesem Vertrag aussehen würde.
Bestätig wird dem neuen Versicherer auch nicht die Schadenfreiheitsklasse xy, sondern das Rabattgrundjahr plus einem Schaden.
Was der neue Versicherer daraus macht, ist eine Frage von dessen Bedingungen.
Ist überigens auch der Grund, warum viele nach dem Wechsel der Versicherung jammern, weil sie eine Höhere Einstufung bekommen, da halt nicht der Schadenfreiheitsrabatt mit irgendwelchen Sondervereinbarungen bestätigt wird, sondern das echte Rabattgrundjahr.
Von daher, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die....
@all
Dieter Nuhr ist vom Mod hier im Versicherungsforum nicht gewünscht.
bezieht euch doch zukünftig einfach auf...........sagen wir mal Heinz Rühmann
Gruß vom Gutmenschen
Delle