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Mein Auto wurde gestollen und bei der Polizeiverfolgung wirtschaftlicher Totalschaden

Themenstarteram 30. Mai 2012 um 13:20

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Mein Auto Audi A4 wurde über Nacht gestollen und der Polizei auf der Autobahn aufgefallen. Draufhin wollte die Polizei eine Kontrolle durchführen und dabei ist der Dieb geflohen. Der Dieb verlor die Kontrolle über das Fahrzeug, kam von der Fahrbahn ab und fuhr in den Straßengraben.

Laut Polizei ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Nun da ich woanders wohne, als wo sich das Ereignis stattfand, stellt sich die Frage soll ich den Wagen herholen lassen oder nicht?

Wenn ja! dann wohin? was wird kosten wenn ich es zu bei der Werkstatt abstelle?

Soll ich den Gutachter von der Werkstatt selbst beauftragen als gegen-Gutachter der Versicherung?

Wie ist es mit der Versicherung? ich habe Vollkasko mit 150€ selbstbeteilung!

Bis jetzt gibt's keine Zahlen/Beträge, die die Versicherung zahlen würde!

Laut dem Automarkt (auto mit 150000 km und gleicher Ausstattung wie meins) ca. 10.500€

Wie soll ich mich entscheiden? ich war noch nie in einem Unfall verwickelt, geschweige von Diebstahl und Polizeiverfolgung (Hollywood film)

Über jeden Rat dankbar

Beste Antwort im Thema

Mein Gott, ihr seht doch, dass der TE sich im Deutschen nicht so gut ausdrücken kann, schaltet doch mal den Kopf ein und unterstellt ihm hier nicht Absichten, die vllt. nur verkehrte Formulierungen sind.

Leute gibts... hauptsache mal meckern und mobben!

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Man kann nur hoffen, dass der Diebstahl der Polizei zu dem Zeitpunkt bereits gemeldet war, als die Verfolgungsjagd stattfand - falls der Dieb nach dem Unfall nicht gefasst wurde.

Um das Auto wirst Du Dich kümmern müssen; glücklicherweise hast Du Vollkasko.

Gruß vom bösen Dieter

Themenstarteram 30. Mai 2012 um 13:41

nee ich wusste noch nicht mal, dass das Auto gestohlen wurde. Bis die Polizei gegen 5:50 vor der Tür stand und mir langsam und sachte die Situation erklärt. Und befragt ob ich das Auto jemanden geliehen hätte und meine 2 Auto-Schlüsseln vorzeigen muss.

Der Dieb wurde auch festgenommen!

Welche Vorteile kann ich mir jetzt von der Versicherung holen - Ein Mietwagen für die nächsten 6 Tagen habe ich schon bekommen.

Wie ist es mit dem Abholen des Autos? soll ich oder soll ich nicht

Gruß von um sein A4 trauerndem Man

Diebstahl fällt doch unter Teilkasko.

Dabei hast Du keine freie Gutachterwahl.

Schaden wird von der Versicherung ermittelt.

Was sagt denn deine VS zu deinen Fragen?

Sie sollte dein Ansprechpartner sein.

Gruß Cokefreak

Themenstarteram 30. Mai 2012 um 18:06

warum habe ich keine freie Gutachterwahl? was ist, wenn der VS-Gutachter den Betrag des Restwerts hochschätzt?!

am 30. Mai 2012 um 18:12

Zitat:

Original geschrieben von matrix154

warum habe ich keine freie Gutachterwahl?

weil es ein kaskoschaden ist und kein haftpflichtschaden, da ist ein selbst gewaehlter SV eher unwahrscheinlich.

Zitat:

Original geschrieben von matrix154

warum habe ich keine freie Gutachterwahl? was ist, wenn der VS-Gutachter den Betrag des Restwerts hochschätzt?!

Dann verkauft du das Auto ganz einfach zu diesem Restwert.

am 30. Mai 2012 um 18:21

Zitat:

Original geschrieben von matrix154

was ist, wenn der VS-Gutachter den Betrag des Restwerts hochschätzt?!

Was interessiert es dich? Dein Versicherer benennt dir den Käufer, der bereit ist, den Restwert für dein Fahrzeug zu bezahlen, den sie bei der Kaskoabwicklung in Abzug bringen.

Zitat:

Original geschrieben von matrix154

 

Welche Vorteile kann ich mir jetzt von der Versicherung holen - Ein Mietwagen für die nächsten 6 Tagen habe ich schon bekommen.

Ich denke mal das ist das Hauptinteresse des TE...

Zitat:

Original geschrieben von s45chBO

Zitat:

Original geschrieben von matrix154

 

Welche Vorteile kann ich mir jetzt von der Versicherung holen - Ein Mietwagen für die nächsten 6 Tagen habe ich schon bekommen.

Ich denke mal das ist das Hauptinteresse des TE...

Vielleicht hat der Themenstarter sich nicht allgemeinverständlich geäußert, aber die Bergehrlichkeit den Versicherer über den tatsächlich entstandenen Schaden hinaus, in Anspruch nehmen zu wollen, darf man schon mit dem Prädikat "Seuche" versehen.

Das gilt allerdings für alle Systeme in denen der Einzelne hoffen darf, im Schutz vermeintlicher Anonymität, das System zu seinen Gunsten "unsystematisch" zu nutzen.

Das könnte allerdings gut in die Hose gehen:

 

-Mietwagen für 6 Tage selber zahlen.

-Feststellen, dass der Unfall keine unmittelbare Folge des Diebstahls ist, sondern ein eigenes Schadensereignis und daher keinesfalls über die Teil- sondern über die Vollkasko abgewickelt wird.

- 2x SB, 1 x SFR Verlust.

 

am 30. Mai 2012 um 19:23

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

-Mietwagen für 6 Tage selber zahlen.

Wäre versichert, soweit zusätzlich ein Autoschutzbrief besteht

-Feststellen, dass der Unfall keine unmittelbare Folge des Diebstahls ist, sondern ein eigenes Schadensereignis und daher keinesfalls über die Teil- sondern über die Vollkasko abgewickelt wird.

Ein Unfall als Folge eines Diebstahls während der Flucht vor der Polizei ist im Rahmen der Teilkaskoversicherung versichert

- 2x SB, 1 x SFR Verlust.

1x SB (sofern eine solche für die Teilkaskoversicherung besteht - kein SFR Verlust

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Ein Unfall als Folge eines Diebstahls während der Flucht vor der Polizei ist im Rahmen der Teilkaskoversicherung versichert

- 2x SB, 1 x SFR Verlust.

Weiß man´s?

 

Ich kann der bisherigen Schilderung nichts zum zeitlichen und räumlichen Zusammenhang entnehmen. Nur dass der Täter in eine Kontrolle kam und stiften ging.

 

Aber das werden die Kollegen dann schon der Ermittlungsakte entnehmen und sicher richtig beurteilen.

am 30. Mai 2012 um 19:38

Zitat:

Original geschrieben von matrix154

 

Der Dieb wurde auch festgenommen!

Ein Problem könnte es geben, wenn der Festgenommene das Fahrzeug mit einem Originalschlüssel gefahren hat und der Bestohlene dafür keine Erklärung geben kann

Spielverderber.

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