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Mein Auto wurde heute auch "geknutscht" :-(

BMW 3er E46
Themenstarteram 9. Juni 2005 um 18:12

Hallo Forumler...

Seit heute um 11.15 gehör nun auch ich zu den "Glücklichen", die einen Unfall zu verzeichnen haben :(

Mein Auto war geparkt und der Verursacher - dummerweise mein Arbeitskollege - hat das Auto beim rückwärts ausparken leider komplett übersehen. Das Ergebnis sieht man im Anhang...

Gut, der Schaden ist an und für sich bestimmt nicht der Schlimmste. Aber was ich heute schon an Ärgerei durch die gegnerische Versicherung miterlebt habe grenzt schon fast an Frechheit...

Ich soll doch tatsächlich dafür Sorge tragen, daß das Auto (O-Ton) "notdürftig geflickt" würde, damit ich mir den Ersatzwagen sparen könne und noch mehr so "Nettigkeiten" wurden mir in sanfter Tonlage eines Versicherungssachbearbeiters erklärt...

Ich bin jetzt bestimmt nicht darauf aus, aus meinem Schaden Reibach zu schlagen. Aber es kann doch auch nicht sein, daß ich, da ich überhaupt nix für den Schaden kann, mich noch doof anreden lassen muß und mir noch Regeln aufgestellt werden, was ich zu tun und zu lassen hätte.

Was mir allerdings am sauersten aufgestoßen ist, ist die Tatsache, daß mich ein Gutachter anrief und morgen unbedingt das Auto sehen will. Nachdem ich in solchen Fällen nicht wirklich viel Ahnung habe, hab ich dem Gutachter erzählt, daß er morgen das Auto im Beisein des Werkstattmeisters aber ohne Garantie, daß ich das Gutachten annehme (soweit ich weiß, besteht doch in diesem Fall freie Gutachterwahl, oder?????) und mir vorbehalten, einen eigenen Gutachter zu bestellen...

Was mich nun interessiert, wie es da rechtlich aussieht!?

Vielen Dank schon mal für Eure Stellungnahme!

Auf Thorstens Hilfe würde ich mich natürlich auch auf Grund der Tatsache, daß er in solchen Sachen mehr bewandert ist sehr freuen ;)

Geknickte Grüße, Jürgen

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57 Antworten
Themenstarteram 9. Juni 2005 um 18:14

achso, das Bild :D

am 9. Juni 2005 um 18:19

auf jeden fall anwalt einschalten

da du keine schuld hast muss die versicherung

die kosten übernehmen warte aber nicht zu lange

kenne kollegen die es bereut haben

also hin zum anwalt bevor die dich übern tisch ziehen

am 9. Juni 2005 um 18:19

dein armes Auto :(

da frag ich mich wieder, wie blind steuern manche Menschen durch ihr Leben???

Mein Beileid

am 9. Juni 2005 um 18:22

sag mal bist du ein Landshuter ?

oder teusch ich mich da ?

dann muss ich nämlich mal mit dir quatschen :)

währ cool wenn du mich mal anschreibst hättest du lust einen kleinen "BMW" Stammtisch zu organisieren ?

hallo,

tut mir leid wegen dem schaden und noch mehr wegen dem theater der gegnerischen versicherung.

 

auch wenn einige jetzt was dagegen sagen (speziell thorsten ist da nie meiner meinung) ....

... nachdem die versicherung sich so angestellt hat würde ich an deiner stelle sofort einen anwalt einschalten. und die können sich wundern wenn sie wegen dem theater noch mehr bezahlen müssen.

Autsch! :(

Mensch, Jürgen - das sieht ja mal schlecht aus, aber es ist nur ein Auto, solche Rempler kommen immer mal vor ... leider.

Der Versicherungsmensch wollte dich sicher nur auf deine Schadensminderungspflicht hinweisen - da hat er schon recht, nur: Dein Auto ist so nicht mehr verkehrssicher - also hast du schon Anspruch auf einen Ersatzwagen, zumindest erstmal für die Zeit einer Notreparatur. (SW und Blinker bef.), danach für die Reparaturdauer bis zur vollständigen Instandsetzung des Schadens ja sowieso.

Lass dich da mal nicht "einlullen" - Thorsten wird sicher bald (wenn er nicht in seiner Arbeit erstickt ist :D ;)) hier melden ... ;)

 

Zitat:

Original geschrieben von slavezero_bmw

da frag ich mich wieder, wie blind steuern manche Menschen durch ihr Leben???

... Schon klar - frag' dich mal ... :rolleyes:

 

Viele Grüße, Thomas

Mein Beileid!

Wenn ich das auf dem Foto richtig gesehen habe, ist auch die Haube futsch. Dann liegt der Schaden in jedem Fall über 750 EUR, das ist die Grenze, ab der ein Gutachter eingeschaltet werden darf. Darunter muss die gegnerische Versicherung nur einen Kostenvoranschlag der Werkstatt bezahlen.

Wenn Du ihn eh beim :) reparieren lassen möchtest: Stell ihn dahin, der Händler macht den Rest ...

Wenn Du nach Gutachten abrechnen möchtest:

Nimm Dir einen Anwalt, den müssen die in Deinem Fall voll bezahlen, da Du eindeutig nicht schuld bist.

Den Gutachter der gegnerischen Versicherung würde ich nicht akzeptieren. Diese hat allerdings das Recht, den Schaden vorab zu besichtigen. Allerdings würde ich an Deiner Stelle dabeisein und nichts unterschreiben.

Du darfst den Gutachter selbst bestimmen (falls Du keinen guten hast: Der Anwalt sollte einen haben).

Mit gegnerischen Versicherungen korrespondiere ich nach einschlägigen Erfahrungen generell nur noch über meinen Anwalt.

Lass Dir bloss nix aufschwatzen von wegen Reparatur mit Gebrauchtteilen und Abzügen neu für alt ... :(

Mietwagenanspruch hast Du für die Dauer der Reparatur (steht im Gutachten drin), alternativ kannst Du gegen Nachweis der Reparatur (Foto mit akt. Tageszeitung reicht) Nutzungsausfall beanspruchen.

Zitat:

Original geschrieben von mr.x75

auch wenn einige jetzt was dagegen sagen (speziell thorsten ist da nie meiner meinung) ....

... nachdem die versicherung sich so angestellt hat würde ich an deiner stelle sofort einen anwalt einschalten. und die können sich wundern wenn sie wegen dem theater noch mehr bezahlen müssen.

stimmt :D also zunächst einmal zahlt es ja nicht die Versicherung sondern wir alle mit unserer Prämie und insofern ist das "sparsame haushalten" mit den Versichertengeldern durchaus legitim.

Das was ich aber hier nun lesen musste ist m.E. nicht mehr in Ordnung.

Ich empfehle Dir durch die Werkstatt Deines Vertrauens einen Kostenanschlag erstellen zu lassen bzw. nach Besichtigung durch den Gutachter der Versicherung das Gespräch mit Deiner Werkstatt zu suchen.

Für die Dauer der Reparatur steht Dir ein Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall zu, sofern Du auf das Auto angewiesen bist.

Die Termine bestimmst natürlich grundsätzlich DU, wobei es ja sein kann, dass der Gutachter der Versicherung eh gerade in der Gegend ist und daher so gedrängt hat. Du musst das Gutachten der Versicherung natürlich nicht akzeptieren, jedoch wird ein seriöses Gutachten den Schaden relativ genau taxieren, so dass die Werkstatt dann auch Dein Auto instandsetzen kann und darum geht es ja auch in erster Linie ;)

Für Fragen stehe ich gerne noch zur Verfügung und wünsche alles Gute für die Abwicklung.

hmmm...was ein zufall...ich habe seit vorgestern genau den selben schaden an meinem auto....mir ist mein nachbar rückwärts reingerollt....laut kosten voranschlag 1400,- OHNE verdeckte mängel. ich hab mir die versicherungsdaten von ihm geben lassen und hab diese mit dem kostenvoranschlag zum anwalt gebracht....der erledigt den rest. allerdings hab ich noch nichts vom gutachter gehört? ich glaub ich beauftrage doch wohl besser einen nich das ich nachher auf nem teil der kosten sitzen bleib.....

aber ehrlich gesagt war ich im ersten moment froh als mir mein nachbatr gesagt hat das er da reingefahren ist, weil so hab ich jedenfalls nen schuldigen der zahlt *g*

am 9. Juni 2005 um 21:16

...auch mein Beileid bekommste ;)

lass bloß den gutachter von der versicherung weg, der sieht mal gar nix an deinem auto...ich würd mir nen eigenen suchen...

Die müssen "gute" arbeit leisten, damit sich ihr "guter" ruf rumspricht und sie neue aufträge bekommen...

kannst bei dem ja anrufen sagen, er könne gerne vorbeikommen, bloß ob das auto auch da is , is ne andere frage...

Im endefekt is es deine entscheidung, ich würd aber aufjedenfall nen eigenen holen

Themenstarteram 9. Juni 2005 um 21:26

Vielen Dank erstmal für alle Antworten von Euch ;)

Ihr habt mir alle sehr geholfen und auch Neues gabs für mich zu lesen.

Allerdings, und da geb ich Thorsten voll und ganz Recht, geht es in erster Linie darum, mein Auto wieder in den Zustand vor dem Unfall herzustellen. Auch sollten mir in meiner Mobilität keine grundsätzlichen Einschränkungen entstehen.

Thorsten hat mir eben auch noch einige Sachen, auf die ich morgen achten soll, aufgezeigt - Klasse Service :) Danke vielmals hierfür nochmals!

Auch den anderen hier ein herzliches Dankeschön für die Hilfestellung und Anteilnahme ;) Allerdings fand ich persönlich die Tips, sofort einen Anwalt zu Rate zu ziehen ein wenig übertrieben. Nicht daß ich nicht auch gerne im Recht bin, den Anwalt kann ich aber immer noch hinzuziehen, sollte es Unklarheiten oder anderweitige Probleme bei der Schadensregulierung geben.

Ich werde morgen einfach mal sehen, wie die Sache läuft und auch hier die morgigen Erkenntnisse veröffentlichen.

Ich bin nun fürs erste einfach ein wenig müde und freu mich nun auf mein verdientes Feierabendbierchen ;)

Gruß Jürgen

na klar hört sich ein anwalt gleich hart an...aber auf grund schlechter erfahrungen bin ich in solchen fällen sofort am telefon und hol mir infos ein. und ein guter anwalt sacht dir eh wenn sich der aufwand einen anwalt einzuschalten finanziell nicht lohnt, ist dies nicht der fall....würd ich den anwalt wechseln ;)

ausserdem...in diesem fall bezahlt die gegnerische versicherung doch eh...also wieso soll ich mir neben den unannehmlichkeiten auch noch den stress mit dem papierkram und rumtelefoniererei geben *g*

Zitat:

Allerdings fand ich persönlich die Tips, sofort einen Anwalt zu Rate zu ziehen ein wenig übertrieben.

Na ja, das musst Du selbst wissen.

Ich habe es früher auch ohne Anwalt probiert und bin von fünfmal dreimal auf die Schnauze gefallen.

Aber man kann ja auch Glück haben.

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