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Mein erster Punkt
Nach 43 Jahren ohne Punkte hat’s mich am Samstag erwischt. Alles hat ein Ende...
Ich habe an der roten Ampel einer menschenleeren Kreuzung gestanden, Motor war aus (Start-Stop-Automatik), Bremse war getreten, dann das Handy in die Hand genommen, ausgeschaltet, und wieder weg gelegt. Dauer des Vorgangs ca. 3 Sek. Die Ampel war danach immer noch für gut 15 Sek. rot, der Motor aus, die Bremse getreten.
Hinter einer Mauer im toten Winkel rechts von mir hatte sich ein Streifenwagen versteckt. Den hatte ich dann kurz danach mit rot leuchtender „Stop“ Aufforderung hinter mir. Zwei junge Beamte, Diskussion zwecklos.
100 Euro, ein Punkt.
Vielleicht stimmen die Einnahmen 2019 in diesem Bezirk noch nicht. Auf jeden Fall empfinde ich die Strafe in dieser Höhe als unverhältnismäßig, auch wenn es der Gesetzgeber nach der letzten Gesetzesnovelle so bestimmt.
Beste Antwort im Thema
Man muss aber auch mal ehrlich zu sich selbst sein! Wie viele "Verfehlungen" hat man denn in seinem Autofahrerleben schon beganngen? Und wie viele davon wurden "amtlich festgestellt und geahndet"?
Reden wir hier noch von Promille oder eher PPM?
Ich denke, da kann man den einen Punkt und die 100€ in 43 Jahren schonmal "nehmen"
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32 Antworten
Ich wurde schon mal als Radfahrer gestreift.......
Da sollte noch ein Nuller dran. Ganz ehrlich.
Handy kommt ins Handschuhfach. Punkt.
So ein Quatsch. Wenn der Motor aus war, dann keine Strafe. Sprich mal mit einem Anwalt.
Zitat:
@Wertzius schrieb am 30. Dez. 2019 um 10:25:03 Uhr:
Wenn der Motor aus war, dann keine Strafe.
Korrekt! In jedem Fall Widerspruch einlegen. Allerdings dürfte den TE die Beweispflicht treffen, dass der Motor auch wirklich aus war. Denn nur dann sieht die gesetzliche Regelung keine Strafe vor!
Start stop Automatik heißt nicht Motor aus sondern betriebsbereit. Also schlechtes Argument.
@LakeSimcoe:
Wie wird man als Radfahrer an der roten Ampel von einem stehenden Auto mit abgestelltem Motor gestreift?
War das auf der Rückfahrt aus der Stammkneipe?
Spass beiseite: Ich bin ganz bei Dir, was die Bedienung von Handy, Tablet etc während der Fahrt betrifft. Ich fuhr aus beruflichen Gründen von 1994 bis 2013 rund 100.000 Kilometer pro Jahr, in manchen Jahren auch etwas mehr. Handy bedienen während der Fahrt war und ist tabu. Aber die von mir geschilderte Nutzung sehe ich als ungefährlich.
Eine Wasserflasche während der Fahrt vom Beifahresitz nehmen, öffnen, daraus trinken, wieder verschliessen und weg legen, lenkt mehr ab. Zigarette aus der Schachtel nehmen und anzünden auch. Und was ist mit Nase-Putzen? Sonnenbrille aufsetzen?
Im Übrigen: wie lange ist man abgelenkt, um die entsprechenden Tasten auf dem Display des eingebauten Touch-Panels neuerer Autos zu bedienen, wenn man telefonieren will? Oder die Umleitungsempfehlung des eingebauten Navi zu lesen und bestätigen?
Nach meiner Ansicht ist die Handy-Regelung in der jetzt existierenden Form zu eng gefasst.
Wenn man parkt okay, aber doch nicht an einer Ampel...?
Handy einfach liegen lassen und gut ist. Mal gewinnt man, mal verliert man
Zitat:
@Wertzius schrieb am 30. Dezember 2019 um 10:25:03 Uhr:
So ein Quatsch. Wenn der Motor aus war, dann keine Strafe. Sprich mal mit einem Anwalt.
Ich bin Jurist, aber in einem anderen Bereich tätig. Meine zwei besten Freunde sind Richter. Die haben schon abgewunken.
Widerspruch einlegen bringt nichts, ausser zusätzlichen Kosten für die Bearbeitung. Das Gesetz ist eindeutig, mit einer Start-Stop-Automatik ist das Auto, wie m.s.m.s. richtig schreibt, immer noch betriebsbereit.
Einfach nur ärgerlich. Aber ich denke der Gesetzgeber hat sich da festgelegt. Wenn du eine Rechtsschutz für Verkehr hast würde ich den Einspruch mal prüfen lassen.
Ich hatte mal eine ähnliche Situation die mich bis heute geprägt hat . Autobahn, Tempo 120 die ich auch einhielt. Bis ein Drängler rechts überholen wollte. Das habe ich verhindert. Genau in diesem Moment blitzte es. Auf dem Tacho waren es abgelesene 167 km/h. Ab da ging das große Zittern los. Post kam zum Glück nicht. Wahrscheinlich waren der Drängler und ich zusammen auf dem Foto. Seitdem verkneife ich mir das. Und habe eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.
Trotzdem viel Glück. Vielleicht hilft der Einspruch.
Zitat:
@Oldwood64 schrieb am 30. Dezember 2019 um 10:34:44 Uhr:
Zitat:
@Wertzius schrieb am 30. Dez. 2019 um 10:25:03 Uhr:
Wenn der Motor aus war, dann keine Strafe.
Korrekt! In jedem Fall Widerspruch einlegen. Allerdings dürfte den TE die Beweispflicht treffen, dass der Motor auch wirklich aus war. Denn nur dann sieht die gesetzliche Regelung keine Strafe vor!
Da hast nicht wirklich beim Lesen der StVO aufgepasst:
- richtig: der Motor muss aus sein
ABER: die Start/Stopp Automatik gehört NICHT dazu.
Du könntest sagen, dass du den Motor ausgemacht hast - an einer Ampel wird es schwierig durchzusetzen...
Die Welt ist halt ungerecht...
Im Allgemeinen, im Dezember ist IMMER Achtung angesagt,
Da ist die Gefahr besonders hoch - diese Erfahrung habe ich auch gemacht - ich werde das Gefühl nicht los, dass entweder das Jahressoll nicht erreicht ist oder das Weihnachtsgeld noch herangeschafft werden muss...
Es wird such schwieriger für die Herren durch Verkehrszeichenerkennung die „Zufallsopfer“ zu erwischen, deshalb sind ab Januar die Blitzwarner verboten - irgendwie muss das Budget wieder stimmen...
Eigentlich sollen die Geschwindigkeitmessungen an den Unfallschwerpunkten....
....das war aber mal - heutzutage muss der Rubel rollen...
In diesem Sinne... passt auf euch auf!!!
Zitat:
@graf40 schrieb am 30. Dezember 2019 um 11:01:07 Uhr:
Einfach nur ärgerlich. Aber ich denke der Gesetzgeber hat sich da festgelegt. Wenn du eine Rechtsschutz für Verkehr hast würde ich den Einspruch mal prüfen lassen.
Ich hatte mal eine ähnliche Situation die mich bis heute geprägt hat . Autobahn, Tempo 120 die ich auch einhielt. Bis ein Drängler rechts überholen wollte. Das habe ich verhindert. Genau in diesem Moment blitzte es. Auf dem Tacho waren es abgelesene 167 km/h. Ab da ging das große Zittern los. Post kam zum Glück nicht. Wahrscheinlich waren der Drängler und ich zusammen auf dem Foto. Seitdem verkneife ich mir das. Und habe eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.
Trotzdem viel Glück. Vielleicht hilft der Einspruch.
...und hättest vielleicht noch schlimmeres provoziert...
Gasgeben beim Überholtwerden ist auch eine Überschreitung...
...immer die Selbstjustiz.....
Zitat:
@Oldwood64 schrieb am 30. Dezember 2019 um 10:34:44 Uhr:
Eigentlich sollen die Geschwindigkeitmessungen an den Unfallschwerpunkten....
....das war aber mal - heutzutage muss der Rubel rollen...
Ja, das kommt hin.
Wenn ich bislang mal zur Kasse gebeten wurde (z.B. wg. Motor unangeschnallt starten - auch so ein Unsinn), dann war das hauptsächlich im November / Dezember. Bin auch mal Sonntags in einem Gewerbegebiet ohne Wohnbebauung oder Restaurants wg. verbliebenen 3 Km über den erlaubten 30Km/h abkassiert worden. Die beiden Damen, die im Blitzer saßen, fanden die Position ihres Autos auch sinnfrei, sollten aber auf Anordnung genau dort stehen. Auch an einem Dezembertag.
Ich habe dann nach einem dieser Knöllchen mal unseren Nachbarn angesprochen, einen leitenden Beamten im Polizeipräsidium. Auf meine Äusserung, ob die Kasse noch nicht stimme, hat er mich nur vielsagend angeschmunzelt.
Zitat:
@Wertzius schrieb am 30. Dezember 2019 um 10:25:03 Uhr:
So ein Quatsch. Wenn der Motor aus war, dann keine Strafe. Sprich mal mit einem Anwalt.
wenn schlüssel steckt - punkt - guten rutsch
Na ja, nach 43 Jahren den ersten Punkt erhalten und 100 € zahlen zu müssen ist doch eine gute Quote.
Wenn es in dieser Regelmäßigkeit weiter geht, dürftest Du in 43 Jahren den zweiten Punkt bekommen. :-)
Guten Rutsch allen!
Zitat:
@Buschreiter1 schrieb am 30. Dezember 2019 um 11:53:59 Uhr:
Na ja, nach 43 Jahren den ersten Punkt erhalten und 100 € zahlen zu müssen ist doch eine gute Quote.
Wenn es in dieser Regelmäßigkeit weiter geht, dürftest Du in 43 Jahren den zweiten Punkt bekommen. :-)
Guten Rutsch allen!
Dann wahrscheinlich wegen zu lautem Schnarchen im Sarg ;-))