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Mein Händler findet nichts verlangt Geld !

BMW 3er
Themenstarteram 24. Oktober 2015 um 4:54

Hallo,

in einem anderen Thread hatte ich erwähnt dass meiner im dritten Gang sporadisch Probleme bereitet. Folgende Situation: Ich bin zu einem sehr sehr großen BMW Vertragshändler vor Ort gefahren und habe ihm die Situation geschildert. Der Meister hat im kalten Zustand eine Probefahrt gemacht und das selbe Problem diagnostiziert. Sein Urteil, es ließe sich nichts einstellen und es müsse ein neues Getriebe rein. Kulanzantrag bei der BMW Zentrale wurde zu 50% bewilligt. Da ich den Wagen vor einem Monat bei einem anderen BMW Händler 150km entfernt inkl. europlus Garantie gekauft habe, wollte dieser Händler den Wagen selbst reparieren.

Er holte den Wagen ab und brachte mir einen Ersatzwagen. Nach zwei Tagen rief er an und meinte, dass sie nichts feststellen könnten, daher müsste ich die Kosten für die Abholung plus Leihwagen tragen. Mir blieb die Spucke weg: Wie ist eure Meinung dazu?! Wer ist im Recht und soll ich begründet dagegenhalten? War doch klar, dass der Händler der mir den Wagen verkauft hat eher bestrebt ist nichts zu finden...

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22 Antworten

wenn beides BMW :) sind und BMW selber schon dazu neigt Dir zu folgen (siehe Kulanz), würde ich ggf. BMW zur Klärung einschalten

Du kannst das Problem sicher duplizieren. Das wirst du mit dem Händler tun müssen, bei dem du gekauft hast. Mehr Zeit investieren ist hier wichtig. Wenn der Schaden bereits bestätigt wurde von Werkstatt B, soll sich Werkstatt A dorthin wenden. Du nix Profi :-). Immer schön danach arbeiten, wer wen beauftragt hat. So laufen die Verträge. Und viel mit den Menschen sprechen, auf klare Aussagen bestehen, das bringt immer etwas.

Abzuklären wäre hier, warum ein Kulanzantrag gestellt wurde und dies nicht auf die EuroPlus geht.

Ich weise zwar schon seit Jahren darauf hin, dass die EuroPlus nicht vergleichbar mit der zweijährigen Gewährleistung ist und viele Fälle nicht abdeckt, ein defektes Getriebe müsste sie meiner Ansicht nach aber abdecken.

Für Kostenübernahme der Nachprüfung ist auch nicht erforderlich, dass der Fehler gefunden wird, sondern dass bei Annahme bestätigt wurde, dass ein Problem vorliegt, welches behoben werden muss.

Der Leihwagen ist meines Erachtens aber nicht unbedingt abgedeckt.

Zitat:

@Genie21 [url=http://www.motor-talk.de/.../...nichts-verlangt-geld-t5476186.html?...] Immer schön danach arbeiten, wer wen beauftragt hat. So laufen die Verträge.

Das ist weder bei der EuroPlus (siehe Name ;)) noch bei der Kulanzregelung bei BMW erforderlich.

Ich kann mich den Tipps der Vorschreiber (Vorredner ist hier irgendwie blöd) nur anschliessen. Zusätzlich noch einen Tipp von mir: immer ruhig und sachlich bleiben, auch wenn es manchmal schwer fällt.

Und möglichst alles schriftlich geben lassen! Wenn Werkstatt B bestätigt, dass ein Fehler gefunden wurde, aber Werkstatt A sagt, dass da nichts ist, ist das schon merkwürdig. Aber wie Genie21 schon schrieb, ist es eine gute Idee, wenn sich die Werkstätten austauschen.

Und da BMW auch schon eine Übernahme aus Kulanz (wenn auch nur zum Teil) angeboten hat, hat eigentlich schon der Hersteller bestätigt, dass da etwas ist (zumindest haben sie ihre Unterstützung zugesagt).

Auch hier die Frage: hast Du da etwas schriftlich bekommen? Mündliche Aussagen zählen meist nicht viel.

Auf jeden Fall erstmal ruhig mit allen Beteiligten sprechen, ehe man eventuell die Keule mit dem Rechtsanwalt einsetzt. (Für den Fall, dass die entscheidenen Beteiligten, sich so garnicht kooperativ zeigen wollen).

Aber das ist hier ja wohl nur der erste Händler/Werkstatt.

Viel Erfolg und schreib mal, wie es da weitergeht!

Gruß,

Ralph

Themenstarteram 24. Oktober 2015 um 7:59

Zunächst hat natürlich Werkstatt B Werkstatt A angeschrieben und über die Sachlage informiert. Werkstatt B hat den kulanzantrag vorerst gestellt, der schriftlich auch bestätigt wurde. Nach diesen beiden Aktivitäten von Werkstatt b, rief mich Werkstatt a (mein Verkäufer) an, um mir zu sagen, dass der Schaden auf keinen Fall bei Werkstatt b repariert werden soll. Sie würden den Wagen abholen. Ergo: der Vorlauf der Geschichte ist absolut korrekt verlaufen und nach Vorschrift. Auch wurden die Kommunikationswege von Werkstatt b zu a eingehalten. Nur bleibt das Recht der Werkstatt a , dass er selber den Schaden bessert.

Stimmt. Der Verkäufer hat das Recht auf Nachbesserung. Dazu stehen ihm zwei Versuche zu. Versuch Nr. 1 ist damit also schon mal fehlgeschlagen würde ich sagen. Was die Kosten angeht ist das für mich ziemlich klar. Wenn Du Werkstatt a nicht beauftragt hast den Wagen abzuholen und dir einen Leihwagen zu bringen musst Du das auch nicht bezahlen.

Zitat:

@vivamachina schrieb am 24. Oktober 2015 um 09:59:09 Uhr:

Zunächst hat natürlich Werkstatt B Werkstatt A angeschrieben und über die Sachlage informiert. Werkstatt B hat den kulanzantrag vorerst gestellt, der schriftlich auch bestätigt wurde. Nach diesen beiden Aktivitäten von Werkstatt b, rief mich Werkstatt a (mein Verkäufer) an, um mir zu sagen, dass der Schaden auf keinen Fall bei Werkstatt b repariert werden soll. Sie würden den Wagen abholen. Ergo: der Vorlauf der Geschichte ist absolut korrekt verlaufen und nach Vorschrift. Auch wurden die Kommunikationswege von Werkstatt b zu a eingehalten. Nur bleibt das Recht der Werkstatt a , dass er selber den Schaden bessert.

Der Fehler ist, dass Werkstatt B einen Kulanzantrag bei BMW gestellt und dir einen Leihwagen gegeben hat, für dessen Kostenübernahme sie in der Tat nicht zuständig sind.

Habe gerade mal in den EuroPlus-Bedingungen nachgesehen - entgegen meinen Annahmen kann man wohl nur im Ausland bei einem anderen Händler reparieren lassen:

 

Zitat:

Grundsätzlich sind im Garantiefall alle Reparatur- arbeiten bei dem Garantiegeber durchführen zu lassen.

Dieser meldet den Schaden telefonisch bei der EUROPlus Servicestelle und holt vor Durchführung der Reparatur die Freigabeerklärung (Kostenüber- nahmezusage) ein.

Für den Fall, dass Sie die Reparatur nicht bei

dem Garantiegeber durchführen lassen können, melden Sie dies noch vor Reparaturbeginn bitte telefonisch, per Fax oder E-Mail bei der EUROPlus Servicestelle.

 

D.h. Du hättest Dich entweder an den Verkäufer oder an EuroPlus wenden müssen. Wird jetzt bzgl. der Raparatur kein Problem sein, aber ich denke nicht, dass jemand Deinen Leihwagen bezahlen wird.

Zitat:

@Black Memories schrieb am 24. Oktober 2015 um 11:31:48 Uhr:

Stimmt. Der Verkäufer hat das Recht auf Nachbesserung. Dazu stehen ihm zwei Versuche zu. Versuch Nr. 1 ist damit also schon mal fehlgeschlagen würde ich sagen. Was die Kosten angeht ist das für mich ziemlich klar. Wenn Du Werkstatt a nicht beauftragt hast den Wagen abzuholen und dir einen Leihwagen zu bringen musst Du das auch nicht bezahlen.

Die Logik verstehe ich nicht. Wenn A mit B ein Vertragsverhältnis hat, sich aber bei C einen Leihwagen nimmt, woraus leitest Du ab, dass den irgendwer anderes als A bezahlen muss?

Themenstarteram 24. Oktober 2015 um 13:28

@zerl

Du bringst da was durcheinander: Werkstatt b hat eine Diagnose gemacht. Hat ein getriebeaustausch bestimmt. Hat einen kulanzantrag bei Bmw gestellt. Und mir die Kosten gesagt. Werkstatt a, also dort wo ich es gekauft habe wurde informiert und wollte die restlichen 50% über europlus abwickeln lassen. Dazu hat diese Werkstatt also a bei dem ich den Wagen gekauft habe meinen Wagen abgeholt und mir einen Leihwagen auf gegeben. Alles wurde mit einem LKW gehandhabt.

Ok, das hatte ich dann in der Tat anders verstanden. Im Endeffekt musst Du dann A davon überzeugen, dass ein Mangel vorliegt. Inwieweit die Aussage von B dafür relevant ist, weiß ich nicht.

Wenn wirklich ein Mangel vorliegt, sollte es aber nicht sonderlich schwer sein A dazu zu bringen, das Fahrzeug zu reparieren, da diese Reparatur ja Umsatz für diese Werkstatt ist, welcher von der EuroPlus übernommen wird. Deswegen haben Werkstätten i.d.R. sehr gerne Garantiearbeiten. Nur muss A halt auch in der Lage sein den Mangel gegenüber der EuroPlus geltend zu machen.

Das Problem in diesem speziellen Fall ist ev., dass jetzt bereits im Vorfeld Kosten entstanden sind, die nicht von der EuroPlus übernommen werden.

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 24. Oktober 2015 um 15:53:19 Uhr:

Ok, das hatte ich dann in der Tat anders verstanden. Im Endeffekt musst Du dann A davon überzeugen, dass ein Mangel vorliegt. In wie weit die Aussage von B dafür relevant ist, weiß ich nicht.

Genau das ist das Problem, die Europlus gilt leider nur bei dem verkaufenden Händler und der muss den Mangel letztlich selbst feststellen, damit die Europlus auch zahlt. Bei Gewährleistungsansprüchen von Gebrauchtwagen ist das nicht anders.

Ausnahme, der Wagen ist noch keine zwei Jahre alt, dann ist so oder so noch die Neuwagengewährleistung drauf und man kann zu jedem BMW-Händler fahren.

Zitat:

@vivamachina schrieb am 24. Oktober 2015 um 06:54:38 Uhr:

... Da ich den Wagen vor einem Monat bei einem anderen Bmw Händler 150km entfernt inkl.europlus Garantie gekauft habe, ...

Mal so am Rande erwähnt - sofern ich weiß (bin kein Jurist), greift auch (bzw. grade) bei einem Gebrauchtwagenkauf in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr. Sprich in den ersten 6 Monaten müsste dir der Verkäufer nachweisen, dass der Fehler nicht schon beim Verkauf existiert hat. Und das ist normalerweise schwer, sodass der Verkäufer die Reparatur eigentlich voll auf seine Kosten machen müsste.

Nach meinem Verständnis solltest du hier also nichts bezahlen müssen! Ist hier vielleicht ein Jurist unterwegs, der das bestätigen könnte??

Themenstarteram 24. Oktober 2015 um 16:06

Die Schwierigkeit liegt aber glaube ich darin, dass der Händler den Fehler als normal beurteilt. Hatte ich mal bei einem XC60, da wurde mir gesagt, dass ein knackendes Kupplungspedal total normal sei und alle Volvos hätten :D

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