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Mein Km-Stand wurde manipuliert!!

VW Bora 1J
Themenstarteram 6. Januar 2014 um 0:33

Hab jetzt endlich schwarz auf weiß, warum ich soviel in den Wagen investieren durfte.

Hab jemanden von VW kennengerlernt, der mir netter Weise die Rep-Historie besorgt hat...

Verkauft wurde mir der Wagen Anfang 2013 mit 151.000 km... Historie sagt, letzter Besuch bei VW-Vertagsstätten 06/2009, da hatte der Wagen schon 234.555 km drauf :(

Muss mir jetzt die Historie "legal" besorgen und Anzeige erstatten... von wegen arglistige Täuschung und so...

Hab den von einem Händler und habe den Vorbesitzer ausfindig gemacht (vielen Dank Facebook).

Jetzt mal sehen ob er belegen kann mit welchem KM-Stand er den an den Händler verkauft hat.

Das wär der Hammer.... aber was tun?

Rücknahme kann ich nicht mehr fordern, da ich knapp 6000 € in den wagen investiert habe... einiges unter der Hand, einiges selbst gemacht und ein par Dinge auf Rechnung....

Was kann man da jetzt vom Händler fordern? Den kompletten Kaufpreis, aber Auto nicht zurückgeben? Eine Motorinstandsetztung auf seine Kosten (denn für mich ist der km-Stand nur in Verbindung mit der Motorlaufleistung interessant, alles andere kann ja immer mal dem Verschleiß zum Opfer fallen, aber einen Motor tauscht man nicht einfach aus)?

Wär cool wenn ihr ein par Ideen, oder Erfahrungen in den Raum werft...;)

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 11. Januar 2014 um 0:08

Wenn es danach geht brauche ich kein Fitnesscenter... glaub mir... aber ich bin kein kleines Kind mehr, der jeden verprügelt der mir meinen Nuckel geklaut hat. Sowas lässt sich auch lösen ohne sich selbst strafbar zu machen...

Zwischenstand...

Hab mit meinem Sachverständigen geredet. Er bekommt bei Verdacht auf Manipulation den letzten bei Vw erfassten km-Stand... ganz "legal".

Hab den Vorbesitzer, der dem Händler den Wagen verkauft hat, ausfindig gemacht. Dieser verhielt sich leider unkooperativ und will weder Kontakt noch bei der Aufklärung helfen. Kam mir dann doch etwas verdächtig vor, sodass ich gar nicht mal mehr den Händler allein in Verdacht habe. Leider ist der Händler nicht mehr auf dem Platz wo er verkauft hat. Glaube war eher so ein kleiner Internet- und Exporthändler.

Anzeige werde ich auf jeden Fall erstatten... mal sehen was die Bullen ermitteln und dann entscheiden wie es weitergeht.

Werd dann mal berichten was rauskam... kann aber dauern.

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Böse Geschichte das ist..

Hier ist aber leider kein Rechtsauskunftsbüro. Deshalb ab zum Anwalt, der kann dir am Besten sagen was machbar ist.

Zitat:

Original geschrieben von Pilsi

Böse Geschichte das ist..

Hier ist aber leider kein Rechtsauskunftsbüro. Deshalb ab zum Anwalt, der kann dir am Besten sagen was machbar ist.

Sehe ich genau so. Ohne anwaltschaftliche Unterstützung kann das nur schief gehen (wobei man dem Anwalt auch immer auf den Zahn fühlen muss, damit der, nur weil es ihm Geld bringt, keine unrealitischen Ziele verfolgt). Vielleicht kannst du dir ja eine Empfehlung für einen Anwalt besorgen (Rechtsschutzversicherung, Automobilclub, Bekannte, ...).

In einem ähnlichen Fall habe ich vor vielen Jahren den Kaufpreis + (nachweisbare) Investitionen, allerdings abzüglich eines Nutzungsentgelts für ein Jahr zurückbekommen. Ob es sich in deinem Fall lohnen könnte, sollte, wenn du eine Aufstellung deiner Ausgaben mitnimmst, auch vom Anwalt zu erfahren sein.

Wenn du Pech hast, lohnst sich selbst bei optimalem Ausgang so eine Klage nicht. Dazu kommt dann noch das Prozessrisiko (also dass er nicht so ausgeht, wie erhofft).

Schönen Gruß

Eine Frage habe ich zu dem Thema:

Ab wann verjährt sowas? (Wie lange nach dem Kauf)

Eine Strategie wäre ja, das Auto weiter zu fahren bis er schrottreif ist, danach sich vom Vorbesitzer entschädigen lassen, bzw. zur Rücknahme verpflichten.

Ich weiß dass es bei Händlern funktioniert, allerdings kenne ich die Fristen nicht.

Straftaten (argl. Täuschung / Betrug) verjähren i. d. R. nach 5 Jahren.

Hier ist kein Rechtsberatungsforum, aber im Zivilrecht sind das 3 Jahre.

Zitat:

Original geschrieben von tomold

Hier ist kein Rechtsberatungsforum, aber im Zivilrecht sind das 3 Jahre.

Jein.

Bei unrechtmäßigen "Taten" sind es zivilrechtlich 10 Jahre :)

Zitat:

Original geschrieben von das-markus

...

Eine Strategie wäre ja, das Auto weiter zu fahren bis er schrottreif ist, danach sich vom Vorbesitzer entschädigen lassen, bzw. zur Rücknahme verpflichten.

Ich weiß dass es bei Händlern funktioniert, allerdings kenne ich die Fristen nicht.

Ob das wirklich hilft - abgesehen vom Unsicherheitsfaktor?

Wie gesagt: Als ich ein Jahr nach dem Kauf die Rücknahme des Wagens bei einem Vergleich durchgesetzt hatte, musste ich dem unehrlichen Verkäufer (der Wagen war ein Unfallwagen (er wusste davon) - aber als unfallfrei verkauft worden!) noch die einjährige Nutzung bezahlen. Und das, obwohl der Wagen die letzten Monate nur noch herumstand, da ich vorsichtshalber einige Defekte nicht mehr reparieren lassen wollte.

Schönen Gruß

Neben der zivilrechtlichen Bewertung (also der eigenen Entschädigung) geht es ja auch noch um eine strafrechtliche Verfolgung. Eine Anzeige kann man auf jeden Fall machen, dazu braucht es keinen Anwalt. Man kann natürlich auch vorher beim VK anklopfen und ihn freundlich darauf hinweisen, dass man den Fall an die Rennleitung übergeben will. Vielleicht ist er eher zu einem Entgegenkommen bereit, wenn er das Gefühl bekommt, damit einer strafrechtlichen Verfolgung zu umgehen. Aber vorsicht, dass einem nachher nicht Erpressung unterstellt werden kann. Ich würde den Typ auf jeden Fall anzeigen, schon alleine, damit er es sich beim nächsten Mal 3* überlegt, ob der das Risiko wirklich eingehen will.

Gruß

Tom

Bitte auf jeden Fall mitteilen, wie die Sache ausgegangen ist!!

melde dich beim Fitnesscenter an, lern die Leute dort kennen, erzähle deine Geschichte und lass ihm seine Fresse polieren bis der Schaden in seinem Gesicht mit deinem Schaden die Waage ins gleichstand bringt. nur meine Gefühle in der Sache!!!

Themenstarteram 11. Januar 2014 um 0:08

Wenn es danach geht brauche ich kein Fitnesscenter... glaub mir... aber ich bin kein kleines Kind mehr, der jeden verprügelt der mir meinen Nuckel geklaut hat. Sowas lässt sich auch lösen ohne sich selbst strafbar zu machen...

Zwischenstand...

Hab mit meinem Sachverständigen geredet. Er bekommt bei Verdacht auf Manipulation den letzten bei Vw erfassten km-Stand... ganz "legal".

Hab den Vorbesitzer, der dem Händler den Wagen verkauft hat, ausfindig gemacht. Dieser verhielt sich leider unkooperativ und will weder Kontakt noch bei der Aufklärung helfen. Kam mir dann doch etwas verdächtig vor, sodass ich gar nicht mal mehr den Händler allein in Verdacht habe. Leider ist der Händler nicht mehr auf dem Platz wo er verkauft hat. Glaube war eher so ein kleiner Internet- und Exporthändler.

Anzeige werde ich auf jeden Fall erstatten... mal sehen was die Bullen ermitteln und dann entscheiden wie es weitergeht.

Werd dann mal berichten was rauskam... kann aber dauern.

Könntest Du nicht dabei bleiben, die Geschichte nüchtern und sachlich zu beschreiben? Wozu muss denn ein Polizist von Dir als "Bulle" bezeichnet werden?

Themenstarteram 11. Januar 2014 um 14:37

Ist halt Umgangssprache... und nicht wirklich eine Beleidigung...

Finde gibt schlimmeres als sich darüber aufregen zu müssen...

Also mich darf man gerne Bulle nennen... ;)

Die, die den Tacho zurück drehen wissen doch genau wie sie vorgehen müssen... Es einer Person nach zu weisen ist Zivilrecht, teuer, und was will man damit erreichen!? War der Tacho halt defekt und wurde getauscht oder irgend eine andere Ausrede. Bei dem Fall den ich hatte war die ausdrückliche Bitte einiger Jungens aus meinem Studio sehr fruchtbar. Sie haben den Typen angerufen und sich als Anwälte Struckmann und Partner ausgegeben...immer sehr direkt und aggressiv am Telefon. Was soll ich sagen!? Ich wurde in Ruhe gelassen ! Manchmal hilft auch mit der Faust auf den Tisch!

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