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Meine erlebtes mit dem freundlichen
Hallo
Möchte mal meine erlebtes mit dem freundlichen erzählen.
Mitte des Jahres 2011 informierte ich mich auf der BMW Homepage über den BMW X3
Habe mir ein Fahrzeug Konfiguriert und mir Info Material bestellt.
Einige Zeit später bekam ich von einem freundlichen in der nähe eine e-mail Sie würden
Mir gerne beim Kauf meines neuen X3 helfen und mich zu einer Probefahrt einladen.
Ich habe dann einen Termin zur Probefahrt vereinbart.
Als ich dort war zur Probefahrt war sagte man mir sie hätten den 2.0d Vorführwagen
Kurzfristig verkauft und hätten mir einen 3.0d besorgt und sagten mir sie bekämmen aber wieder einen 2.0d in ein paar Wochen.
Also fuhr ich einpaar Wochen wieder hin und da stand der X3 2.0d neu und ohne Zulassung zu 99% genau so wie ich ihn auf der Homepage Konfiguriert hatte. Man schraubte die Rotenummer an und die Probefahrt ging los.
Wir wurden uns schnell einig und ich Kaufte den X3 als Vorführwagen. Nach 10 Monaten nach EZ und gerade mal 11000km wollt mein X3 schon einen Ölwechsel als ich dann mal nach geforscht habe war mein X3 mit EZ 01/2012 schon 2 Jahre alt gebaut wurde er am 17.09.2010 und hatte beim freundlichen 15 Monate in der Ausstellung gestanden.
Der freundliche sagt dazu nur ich hätte ja einen Vorführwagen gekauft und keinen neuen.
Nun habe wir im April ein wieder sehn beim Amtsgericht.
Beste Antwort im Thema
Habe ich irgend was nicht verstanden??
Wenn ich einen Vorführwagen kaufe ... wonach schaue ich denn überhaupt? Doch wohl nach km und EZ.
Sollte er keine EZ haben, da immer mit roter Nummer bewegt, oder keine km, da immer nur rumgestanden, nach der Werksauslieferung. Das ist die Zeit, ab der normalerweise die Garantie eines Vorführers anfängt nach unten zu tickern. Ich will doch wissen, wie alt das Teil ist, was ich kaufen möchte... da mir klar ist, daß er eben NICHT NEU ist.
Aber nach Monaten erschrocken die Augen aufreißen ... und ein 2. Mal, wenn man vor Gericht noch mal abgewatscht wird.
Man darf auch Reifen von 2009 noch als neu verkaufen ... muß sie aber nicht kaufen. Wenn der Preisnachlass aber stimmt weiß wohl jeder, wo dieser herkommt und wird nicht vor Gericht mittels einer Jammerklage Recht bekommen.
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43 Antworten
Sachen gibts...
Viel Erfolg!
Lg
Pete
Viel Glück.
hättest aber hier weitermachen sollen.
Dann wüssten alle genau, worum es geht.
Wie damals schon geschrieben, schätze ich Deine Chance eher als gering ein.
Trotzdem nochmals viel Glück.
Vorneweg erstmal: Viel Glück!
Sowas ist eine absolute Frechheit. Wenn der Händler einen Vorfühwagen als fast neu bezeichnet, möcht ich nicht wissen wieviele Leichen der noch im Keller hat.
Naja man lernt nie aus...
Zitat:
Original geschrieben von biker800
Nun habe wir im April ein wieder sehn beim Amtsgericht.
Vom BGH gab es schon mal ein Urteil in einem ähnlichen Fall, leider zu Ungunsten des Käufers.
Habe ich irgend was nicht verstanden??
Wenn ich einen Vorführwagen kaufe ... wonach schaue ich denn überhaupt? Doch wohl nach km und EZ.
Sollte er keine EZ haben, da immer mit roter Nummer bewegt, oder keine km, da immer nur rumgestanden, nach der Werksauslieferung. Das ist die Zeit, ab der normalerweise die Garantie eines Vorführers anfängt nach unten zu tickern. Ich will doch wissen, wie alt das Teil ist, was ich kaufen möchte... da mir klar ist, daß er eben NICHT NEU ist.
Aber nach Monaten erschrocken die Augen aufreißen ... und ein 2. Mal, wenn man vor Gericht noch mal abgewatscht wird.
Man darf auch Reifen von 2009 noch als neu verkaufen ... muß sie aber nicht kaufen. Wenn der Preisnachlass aber stimmt weiß wohl jeder, wo dieser herkommt und wird nicht vor Gericht mittels einer Jammerklage Recht bekommen.
Trotz allem erscheint mir das Geschäftsgebaren des zumindest diskussionwürdig. Wenn ich das Auto 15 Monate (!!) in der Ausstellung stehen habe und dann verkaufe, sollte ich den Käufer schon darauf hinweisen (zumindest würde ich das erwarten). Auch wenn es rechtlich nicht notwendig wäre. Kann mir nicht vorstellen das ein Autohaus damit auf Dauer überleben kann.
Wir sind hier auf MT und kennen nur eine Seite ...
Wenn ich mich richtig erinnere, dann hatte der Händler einen Wagen im Laden mit 20 km stehen. Du hast eine Probefahrt mit roter Nummer gemacht. Anschliessend hat er den Wagen ein paar Monate als Vorführwagen zugelassen und Du hast ihn mit 7.000 km übernommen.
Ich bin kein Jurist, aber für mich hast Du ein gebrauchtes Fahrzeug mit 7.000 km gekauft und somit sicherlich keinen Rechtsanspruch auf einen Neuwagen.
Zitat:
Original geschrieben von Zimpalazumpala
Habe ich irgend was nicht verstanden??
Wenn ich einen Vorführwagen kaufe ... wonach schaue ich denn überhaupt? Doch wohl nach km und EZ.
Sollte er keine EZ haben, da immer mit roter Nummer bewegt, oder keine km, da immer nur rumgestanden, nach der Werksauslieferung. Das ist die Zeit, ab der normalerweise die Garantie eines Vorführers anfängt nach unten zu tickern. Ich will doch wissen, wie alt das Teil ist, was ich kaufen möchte... da mir klar ist, daß er eben NICHT NEU ist.
Aber nach Monaten erschrocken die Augen aufreißen ... und ein 2. Mal, wenn man vor Gericht noch mal abgewatscht wird.
Man darf auch Reifen von 2009 noch als neu verkaufen ... muß sie aber nicht kaufen. Wenn der Preisnachlass aber stimmt weiß wohl jeder, wo dieser herkommt und wird nicht vor Gericht mittels einer Jammerklage Recht bekommen.
Wenn mir das Auto schriftlich als Neuwagen angeboten wird und alles so dargestellt wird
Als sei der X3 neu eingetroffen z.B. sagte mir der Verkäufer das bei der Liste der SA noch
Das Xenonlicht fehle das müsse noch geändert werden.
Bei der SA wurde die Blenden Instrumententafel schwarz hochglänzend aufgelistet die es
Ja erst ab Okt.2011 gibt und auch nicht verbaut waren .
Sehe ich das als aggressive Täuschung und dagegen wehre ich mich das hat nichts mit jammern zutun man muß immer bei der Wahrheit bleiben.
Lg
Du schreibst:
...... dann mal nach geforscht habe war mein X3 mit EZ 01/2012 schon 2 Jahre alt gebaut wurde er am 17.09.2010 und hatte beim freundlichen 15 Monate in der Ausstellung gestanden............
Wenn mir das Auto schriftlich als Neuwagen angeboten wird und alles so dargestellt wird
Als sei der X3 neu eingetroffen z.B. sagte mir der Verkäufer das bei der Liste der SA noch
Das Xenonlicht fehle das müsse noch geändert werden.
Bei der SA wurde die Blenden Instrumententafel schwarz hochglänzend aufgelistet die es
Ja erst ab Okt.2011 gibt und auch nicht verbaut waren .
Sehe ich das als aggressive Täuschung und dagegen wehre ich mich das hat nichts mit jammern zutun man muß immer bei der Wahrheit bleiben.
Ich sehe es wie du. Es ist keine Täuschung sondern Vorsätzlicher Betrug. Er hat dir eine SA Verkauft die zu diesem Zeitpunkt als der Wagen gebaut wurde noch nicht Verfügbar war. Es ist offentsichtlich das er durch auflisten der SA den Wagen jünger machen wollte. Hat die SA Verkauft obwohl diese nicht Verbaut ist (zum Herstellerzeitpunkt nicht Wählbar war)
Was meint dein Anwalt?
Zitat:
Original geschrieben von SirSir
Du schreibst:
...... dann mal nach geforscht habe war mein X3 mit EZ 01/2012 schon 2 Jahre alt gebaut wurde er am 17.09.2010 und hatte beim freundlichen 15 Monate in der Ausstellung gestanden............
Wenn mir das Auto schriftlich als Neuwagen angeboten wird und alles so dargestellt wird
Als sei der X3 neu eingetroffen z.B. sagte mir der Verkäufer das bei der Liste der SA noch
Das Xenonlicht fehle das müsse noch geändert werden.
Bei der SA wurde die Blenden Instrumententafel schwarz hochglänzend aufgelistet die es
Ja erst ab Okt.2011 gibt und auch nicht verbaut waren .
Sehe ich das als aggressive Täuschung und dagegen wehre ich mich das hat nichts mit jammern zutun man muß immer bei der Wahrheit bleiben.
Ich sehe es wie du. Es ist keine Täuschung sondern Vorsätzlicher Betrug. Er hat dir eine SA Verkauft die zu diesem Zeitpunkt als der Wagen gebaut wurde noch nicht Verfügbar war. Es ist offentsichtlich das er durch auflisten der SA den Wagen jünger machen wollte. Hat die SA Verkauft obwohl diese nicht Verbaut ist (zum Herstellerzeitpunkt nicht Wählbar war)
Was meint dein Anwalt?
Nochmal, er hat das Fzg. als Vorführwagen gekauft. Der Wagen war 3 Monate auf den Händler zugelassen, und
hatte bei Übergabe ca. 7000 km gelaufen. Der Preisnachlass war laut TE auch i.O.
Der Händler hatte das Fzg. als VFW angemeldet, weil er ihn als Neuwagen nicht mehr verkaufen konnte (über 1 Jahr alt).
Hier kannst Du alles nachlesen. Der Händler hat lediglich das Bj. verschwiegen. Ist aber beim VFW unerheblich.
Siehe das Gerichtsurteil vom BGH.
seltsame geschichte
Es ist wie es immer ist ...
Wenn man sich mal die Mühe macht den Eigangspost zu lesen und zu verstehen ( machen bei längeren Schreiben vermutlich auf MT nicht mal 50%) und ihn dann kommentiert oder zerlegt, werden plötzlich Infos hinterhergeschoben, die anfangs nicht erwähnt wurden.
In diesem Fall ist es "wurde schriftlich als Neuwagen" angeboten.
Nichts desto trotz bin ich immer noch der Meinung, wenn man einen "Neuwagen" mit erheblichem Nachlass (da Vorführer, egal ob mit/ohne km/EZ) kauft, sollte klar sein, daß der Händler kein bamherziger Samariter ist sondern ein Geschäftsmann, der nichts zu verschenken hat.
Und ehe noch so ein paar nebensächliche Infos den Sachverhalt wieder auf den Kopf stellen ...
Ich bin raus
Hallo Adanech,
was ist daran seltsam.
Der Händler hat doch alles richtig gemacht.
Da er den X3 nicht mehr als Neuwagen verkaufen konnte, hat er ihn als 3Monate VFW angemeldet,
in dieser Zeit wurden ca. 7000 km damit gefahren.
Dann hat der TE das Fzg als VFW mit entsprechendem Nachlass übernommen.
Ich kenne keinen Händler, der einem das Herstellungsdatum sagt, sondern immer EZ.