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Meinem Golf3 wurde in die Beifahrertür "geparkt". Worauf muss ich nun achten?

HI Leute,

ich war die Tage im Parkhaus und parkte rückwärts ein. Stieg mit meiner Freundin aus, als ein Opa mit Oma und langem Auto gerade näher fuhr. Ich dachte noch, der wird doch wohl nicht in diesem Winkel vorwärts neben mich parken wollen. Aber weil die Frau ausstieg, ging ich davon aus, dass er rückwärts einparken möchte.

 

Keine 2 Sekunden später gab er Gas und ich hörte nur noch den Knall. Seine Frau rief nur "nicht schon wieder".

Er hat es der Versicherung gemeldet, die mich anrief und an eine Partner-Vertragswerkstatt verwies. (Er ist HUK versichert, wie ich auch bzw. meine Mutter und ich fahre als Student das Auto)

In der Werkstatt wurden Fotos geschossen und mir mitgeteilt, dass ein Gutachter kommen muss (von der HUK aus). Dieser würde mich in der kommenden Woche anrufen. Laut dem Werkstatt-Mann brauche ich eine neue Tür. Diese kostet 1000€ und wäre ein Totalschaden.

 

Ich las gerade etwas im Internet über Gutachter und Schäden und dass eigene Gutachter besser wären, als die von der HUK.

 

Was soll ich tun bzw. worauf sollte ich achten?

Wer kann mir da Tipps geben?

Ich bin Student und hatte bisher noch nie einen Unfall mit meinem geliebten Golf.

 

Zum Auto:

Golf3 Black Magic Perl effect Lack

192999km

1997

3-Türer

75ps

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

wozu die eigene Verkehrsrechtschutz? Die Anwaltskosten muß die gegnerische Versicherung übernehmen.

Aber ob man für so einen Pillepalle Fall wirklich einen Anwalt braucht? Am Ende zahlt sowas doch die Gemeinschaft der Versicherten.

Bei einem solchen Fahrzeug wird immer ein Gutachten verlangt,eben weil das sehr wahrscheinlich ein Totalschaden ist.

Also Gutachten machen lassen (Gutachter selbst beauftragen wurde ja schon gesagt) und dann abwarten was da drin steht.

Sollte es zu Streitigkeiten kommen kann man immer noch einen Anwalt hinzuziehen. Aber in den meisten Fällen ist das eher unnötig.

Gruß Tobias

Würden die Versicherungen immer vernünftig regulieren bräuchte niemand nen Anwalt und die Gemeinschaft kommt ungeschoren davon. Nur leider Sparen die KFZ-Versicherer jedes Jahr hohe 3stellige Mio-Beträge, indem sie zu Lasten der Geschädigten Gutachten zusammenkürzen und Schäden kleinrechnen. Nicht mal die Unkostenpauschale zahlen die, obwohl absolut unstrittig, wenn man sie nicht einfordert. Und warum - weil es sich für sie lohnt. Wenn du alles bekommen möchtest, was dir zusteht sollte folglich ein Fachanwalt tätig werden. Wenn du nicht aufs Geld schauen willst oder mußt kannst du auch einfach alles laufen lassen.

Und jetzt bitte keine 'Aber viele betrügen doch auch die Versicherung - die müssen alles überprüfen'- Posts, davon rede ich nicht. Aber die Mentalität, wennjemand fiktiv abrechnen möchte, erst mal die Schäden um 30-40% kleingerechnet werden und komischerweise doch gezahlt werden, wenn nen Anwalt und nen Gutachter mitmischen (die sie dann zusätzlich auch noch zahlen dürfen) kotzt mich an.

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Als Geschädigter hast du bei einem Haftpflichtschaden das Recht Dein Auto von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen Deiner Wahl besichtigen zu lassen.

Die Kosten dieses Gutachtens gehören zum Schaden und sind vom Verursacher bzw. desen Versicherung zu tragen.

Wäre es mein Auto, so würde ich von diesem Recht gebrauch machen und den bestehenden Termin wieder absagen.

Zitat:

Wäre es mein Auto, so würde ich von diesem Recht gebrauch machen und den bestehenden Termin wieder absagen.

:D

 

Du als Geschädigter hast folgende Rechte und Ansprüche bei einem Haftpflichtschadensfall:

Freie Wahl eines Sachverständigen, freie Wahl eines Rechtsanwaltes, freie Wahl der Reparaturwerkstatt, wahlweise Erstattung der Reparaturkosten - ohne Mehrwertsteuer (fiktive Abrechnung), Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung.

Schöne Auflistung.

Man beachte nur dabei das Baujahr des Fahrzeuges.

Wenns ein Totalschaden ist, geht so ein Tipp auch ganz schnell mal nach hinten los!

Wie meinst du das?

Beim Totalschaden gibt es auch bei fiktiver Abrechnung nur Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

Trotzdem bzw. gerade deswegen ist es hilfreich, diese Werte vom Sachverständigen der eigenen Wahl bestimmen und ggf. von einem Anwalt durchsetzen zu lassen.

dann gibts auch keine freie Wahl der Reparaturwerkstatt.

Wenn ihr ne Verkehrsrechtschutz habt auf jeden Fall selbige benutzen, so vermeidest du viele Fehler. Wenn die 1000Euro stimmen kannst du nen Gutachter nehmen, wenns weniger am Ende wird und du unter die Bagatellgrenze kommst könntest du Probleme haben, die Gutachterkosten erstattet zu bekommen. Wenn der Wagen aufgrund des Alters und der km zumvwirtschaftlichen Totalschaden wird kannst du ebenfalls einige Fehler machen ( Z. B Restwertstreitigkeitwn etc.). Also ab zum Anwalt, wenn ihr Rechtsschutz habt sowieso.

Hi,

wozu die eigene Verkehrsrechtschutz? Die Anwaltskosten muß die gegnerische Versicherung übernehmen.

Aber ob man für so einen Pillepalle Fall wirklich einen Anwalt braucht? Am Ende zahlt sowas doch die Gemeinschaft der Versicherten.

Bei einem solchen Fahrzeug wird immer ein Gutachten verlangt,eben weil das sehr wahrscheinlich ein Totalschaden ist.

Also Gutachten machen lassen (Gutachter selbst beauftragen wurde ja schon gesagt) und dann abwarten was da drin steht.

Sollte es zu Streitigkeiten kommen kann man immer noch einen Anwalt hinzuziehen. Aber in den meisten Fällen ist das eher unnötig.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

wozu die eigene Verkehrsrechtschutz? Die Anwaltskosten muß die gegnerische Versicherung übernehmen.

Aber ob man für so einen Pillepalle Fall wirklich einen Anwalt braucht? Am Ende zahlt sowas doch die Gemeinschaft der Versicherten.

Bei einem solchen Fahrzeug wird immer ein Gutachten verlangt,eben weil das sehr wahrscheinlich ein Totalschaden ist.

Also Gutachten machen lassen (Gutachter selbst beauftragen wurde ja schon gesagt) und dann abwarten was da drin steht.

Sollte es zu Streitigkeiten kommen kann man immer noch einen Anwalt hinzuziehen. Aber in den meisten Fällen ist das eher unnötig.

Gruß Tobias

Würden die Versicherungen immer vernünftig regulieren bräuchte niemand nen Anwalt und die Gemeinschaft kommt ungeschoren davon. Nur leider Sparen die KFZ-Versicherer jedes Jahr hohe 3stellige Mio-Beträge, indem sie zu Lasten der Geschädigten Gutachten zusammenkürzen und Schäden kleinrechnen. Nicht mal die Unkostenpauschale zahlen die, obwohl absolut unstrittig, wenn man sie nicht einfordert. Und warum - weil es sich für sie lohnt. Wenn du alles bekommen möchtest, was dir zusteht sollte folglich ein Fachanwalt tätig werden. Wenn du nicht aufs Geld schauen willst oder mußt kannst du auch einfach alles laufen lassen.

Und jetzt bitte keine 'Aber viele betrügen doch auch die Versicherung - die müssen alles überprüfen'- Posts, davon rede ich nicht. Aber die Mentalität, wennjemand fiktiv abrechnen möchte, erst mal die Schäden um 30-40% kleingerechnet werden und komischerweise doch gezahlt werden, wenn nen Anwalt und nen Gutachter mitmischen (die sie dann zusätzlich auch noch zahlen dürfen) kotzt mich an.

Zitat:

Original geschrieben von Kufe

Er hat es der Versicherung gemeldet, die mich anrief und an eine Partner-Vertragswerkstatt verwies. (Er ist HUK versichert, wie ich auch bzw. meine Mutter und ich fahre als Student das Auto)

In der Werkstatt wurden Fotos geschossen und mir mitgeteilt, dass ein Gutachter kommen muss (von der HUK aus

Verdammt, und ich hatte bis gerade noch schön niedrigen Blutdruck :mad:

Und da fragt noch einer warum man den Leuten heute bei derartigem Versicherungsverhalten nur zum Anwalt raten kann? :rolleyes:

Ich denke es muss nicht immer von Anfang an ein Anwalt eingeschaltet werden nur weil der von anderen gezahlt wird. Falls es Probleme gibt kann man das immer noch machen.

Bei mir war es mal so, dass die Versicherung bei fiktiver Abrechnung ohne Angabe von Gründen zu wenig ausgezahlt hat.

Hab mich dann per E-mail für die "Anzahlung" bedankt und um eine schriftliche Stellungnahme zur Kürzung gebeten, die ich dann ggf. prüfen lassen werde.

Stellungnahme kam nicht - dafür aber die Überweisung des Restbetrages.

Offensichtliches Motto der Versicherung: "Ein Versuch ist's wert"

Hi,

da es hier ein wirtschaftlicher Totalschaden wird ist ja erst mal nicht zu befürchten das die Versicherung Reparaturkosten zusammenstreicht.

Der Wiederbeschaffungswert wird ja vom eigenen Gutachter hoffentlich ordentlich ermittelt und Restwert dürfte minimal sein.

Also eigentlich ein recht übersichtlicher fall. Das man die 25€ Unkostenpauschale einfordern soll und auch den Nutzungsausfall in entsprechender höhe ist klar, dürfte aber mithilfe der Info´s sie man z.b. auch hier bei MT findent kaum jemanden überfordern.

ich habe übrigens immer 50€ Unkostenpauschale gefordert und beim Nutzungsausfall eine Klasse zu hoch angesetzt.

Selbstverständlich wurde das entsprechhend gekürzt. Da freut sich auch der Sachbearbeiter wenn es so einfach ist zu kürzen :D

Es steht jedem frei sich einen Anwalt zu suchen und wenn die versicherung rumzickt empfehle ich das auch jedem. Aber aktuell sehe ich da noch keinen Anlass und wenn das so bleibt kann es auch Problemlos ohne Anwalt laufen.

 

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Es steht jedem frei sich einen Anwalt zu suchen und wenn die versicherung rumzickt

Macht sie doch bereits, den Geschädigten in einer billige Partnerwerkstatt zu lotsen ist das erste Mittel die Kosten zu drücken da die im KVA dann auch nur die im Gegensatz zu unabhängigen Werktstätten günstigen Vertragslöhne mit der Versicherung ansetzen.

Anbieten kann man das immer, habe aber auch schon mehrfach solche Gespräche geführt wie Kunden telefonisch gezielt in bestimmte Werkstätten oder zu bestimmten Gutachtern gedrängt werden. "Wir haben mit denen einen Vertrag, andere - teurere - zahlen wir nicht, wir müssen Zahlen also können wir auch bestimmen" - was man da teilweise erlebt wenn manche Telefonprofis mitbekommen der andere hat keine Ahnung ... vor allem alles schön mündlich ohne Zeugen.

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