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Mercedes C180, kein TÜV bekommen; Zeitfenster zur Reparatur ist fast vorüber
Moin!
Der alte Mercedes (W202, C180; VorMopf) meiner Eltern hat vor 2 1/2 Wochen keinen TÜV bekommen und weil das Teil so alt ist, haben wir uns gedacht, den Monat zu nutzen und einen neuen Gebrauchtwagen für meine Eltern zu finden.
Das gute: Wir haben einen gefunden
Das ungünstige: Bis zur Fahrzeugübergabe dauert es noch 2 Wochen und der alte Mercedes "verfällt" eine Woche vorher.
Meine Frage ist jetzt...
1?? Welche Optionen habe ich, um die ein-monatige Nachbesserungsfrist um ein paar Tage auszudehnen, damit meine Eltern den Wagen noch zum Einkaufen benutzen können? (Ich vermute mal keine)
2?? Wo hab ich jetzt noch die besten Aussichten, den Mercedes für ein paar Kröten zu verkaufen?
Nachtrag zu 1??
Nach meiner Recherche würde ich ein Kurzzeitkennzeichen nur dann bekommen, wenn ich den Wagen durch eine HU bringen könnte. Meine Eltern wollen allerdings keinen Cent ins Auto investieren und entweder einen Bastler mit zu viel Knete auf dem Konto finden oder den Wagen verschrotten.
Wir kaufen den neuen Gebrauchtwagen von privat, daher fällt leider die Option weg, dass das Autohaus sich um die Entsorgung kümmern würde.
VG und nen guten Start in die Woche!
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54 Antworten
Fahr doch einfach mit dem überzogenen Tüv. Verkehrsunsicher ist das Auto ja nicht. In den ersten zwei Monaten kostet das nicht einmal ein Bußgeld.
Einfach die umliegenden Verwerter abtelefonieren. Für einen fahrbereiten Mercedes wird es immer noch ein paar Euros geben...
(die Frist zur Nachuntersuchung lässt sich nicht verlängern. Das Fahren nach Ablauf dieser Frist ist aber auch nicht illegaler als vorher)
[Stammtischparolen von MOTOR-TALK entfernt.]
Fahr einfach mit überzogen tüv. Haben wir 9 Monate gemacht in der Wartezeit auf den Neuwagen. Strafen sind unwahrscheinlich und billig also wen interessiert es ? Vor allem wenn man verkauft ist einem die höhere tüv Gebühr die man zahlen muss nach einigen Monaten überziehen auch egal.
Zitat:
@olli132 schrieb am 25. April 2023 um 00:33:44 Uhr:
[Stammtischparolen von MOTOR-TALK entfernt.]
Fahr einfach mit überzogen tüv. Haben wir 9 Monate gemacht in der Wartezeit auf den Neuwagen. Strafen sind unwahrscheinlich und billig also wen interessiert es ?
Bei 9 Monaten drüber gibt's schon Punkte? Wer's braucht
Zitat:
@olli132 schrieb am 25. Apr. 2023 um 00:33:44 Uhr:
Fahr einfach mit überzogen tüv. Haben wir 9 Monate gemacht in der Wartezeit auf den Neuwagen. Strafen sind unwahrscheinlich und billig also wen interessiert es ?
Man muss sich schon wundern was für Tips hier kommen. Wo man billigend einen Punkt in Kauf nimmt.
Bei "uns" interessiert es regelmäßig die Polizei. Du glaubst gar nicht, wie viele Mängelanzeigen es hagelt.
Dann hast du 14 Tage Zeit, und dann wird es eng.
Allerdings finde ich auch, dass hier 2 Wochen kein Thema sind.
Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist wirklich gering.
Selbst wenn sind die Strafen minimal und man bekommt 2 Wochen Zeit.
ABER wenn man einen Unfall hätte aufgrund eines technischen Defekts und hinterher auch noch raus kommt das genau das beim TÜV bemängelt wurde dann wird es echt kritisch.
Kommt jetzt halt drauf an mit welchen Mängeln der Wagen beim Tüv durchgefallen ist. Wenn es nix kritisches war würde ich persönlich wohl auch noch 2 Wochen damit fahren.
Den Tipp mit dem Überziehen könnte man geben, wenn man den Status quo kennen würde. Leider ist dem nicht so.
Wenn deine Eltern also pünktlich zur HU gefahren sind und jetzt insgesamt einen Monat drüber sind, einfach weiter fahren solange (vorausgesetzt das Auto ist nicht verkehrsunsicher). Wenn zum Zeitpunkt der Vorführung allerdings schon ein Jahr überzogen war muss man selber überlegen,ob es einem das Wert ist.
... hast du an der falschen Kasse bei Aldi angestanden? Zu viele Rentner vor dir gehabt?
Zum Fahren ohne TÜV wurde schon viel geschrieben; ich überziehe auch gelegentlich ein bis zwei Monate, seitdem nicht mehr zurückdatiert wird.
Dies insbesondere, um mit den TÜV Terminen möglichst in den Sommer oder Herbst zu kommen und nicht im Winter zum TÜV zu müssen.
@TE:
Zum Verkauf: du kannst auch hier auf MT den Marktplatz nutzen oder vielleicht gibt es ein spezielles Mercedes Oldtimer Forum wo du dich registrieren kannst und das Fahrzeug anbieten kannst. Dort da hast Du sicherlich eine interessiertere Kundschaft als beim Verwerter!
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 25. April 2023 um 08:06:07 Uhr:
... hast du an der falschen Kasse bei Aldi angestanden? Zu viele Rentner vor dir gehabt?
...
Fast
Muss mich nur immer über das Fahrverhalten meiner SchwieMu wundern.
Da wird extra wegen einem Pfund Butter und einem Päckchen Nudeln losgefahren - und das ganze dann noch auf kilometerweit auseinanderliegende Geschäfte aufgeteilt
Das ist nur zur Unterhaltung um den drögen Tag aufzupeppen. Meine Mutter fährt auch jeden Tag - "ich will doch alles frisch" sagt sie (und kauft dann die Packung Sahne, die garantiert dasselbe MHD hat wie am Tag zuvor ). So sind sie eben ...
Ich würde es auch abhängig machen davon, welche Mängel den TÜV verhindert haben. Und danach entscheiden ob ich das Risiko eingehe. Wenn ich drüber nachdenke würde ICH es noch anders machen - ich würde meiner Mutter für die paar Tage meinen Wagen geben damit sie ihre Ruhe hat und mich selbst entweder einschränken oder eben den Benz fahren (siehe welche Mängel).
Zum Verkauf: wenn der zu einem halbwegs gangbaren Preis bei Mobile auftaucht, ist der schneller weg als alles andere. Benz, 4-türig, billig = Nordafrika. Unser verunfallter E39 fährt wohl auch in Marokko als Taxi jetzt ...
Hallo,
ich wundere mich schon, wie hier von einigen Usern Ratschläge
zur Weiterfahrt mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug gegeben
werden.
Kein TÜV , kein VERSICHERUNGSSCHUTZ !
Wie reagieren die Ratgeber, wenn ihnen eine eigene Person durch
ein verkehrsunsicheres Fahrzeug zu Schaden kommen ?
Ein Schaden, der vermieden werden konnte ?
Gruss
summercap
Erstens: weiß niemand, ob das Fahrzeug verkehrsunsicher ist. Vielleicht hat es nur geringe Mängel.
Zweitens: weiß niemand, wann der reguläre HU-Termin war.
Drittens: woher stammt die Info, dass bei abgelaufenenr HU der Versicherungsschutz wegfällt? Das sind totale Fakenews .
Wäre es so verkehrsunsicher, dass es gar nicht mehr fahren kann bzw davon eine konkrete Gefahr zum aktuellen Zeitpunkt aus geht - dann hätte der TÜV den Wagen an Ort und Stelle stillgelegt. Aber er hat "nur" die Plakette verweigert und den Kunden wieder fahren lassen. Aber wir wissen ja gar nicht, was bemängelt wurde.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 25. April 2023 um 10:46:41 Uhr:
Drittens: woher stammt die Info, dass bei abgelaufenenr HU der Versicherungsschutz wegfällt? Das sind totale Fakenews .
alles richtig, Schäden Dritter werden übernommen, ein absoluter Freifahrschein ist das allerdings nicht. Die Versicherung kann sich bei einem Unfall und überzogener HU den Wagen genau anschaun.
Hat der Unfall ursächlich mit einer Verkehrsuntüchtigkeit des Hobels zu tun, kann der Versicherer in Regress gehen.
Das nur generell, also Vorsicht!
Muss ja hier nicht der Fall sein.