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Mercedes Sprinter 316 cdi auflasten

Mercedes Sprinter W906
Themenstarteram 11. Oktober 2020 um 20:00

Hallo,

ich suche eine Kastenwagen für den Ausbau zu einem Camper, meine Frage ist: Kann ich einen Sprinter ohne Zwillingsbereifung an der Hinterachse auf z.Bsp 4,6 tonnen auflasten ? Wenn ja, müssen dazu technische ERweiterungen vorgenommen werden ?

Gruß mbkrjj

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17 Antworten

Das geht mit neuen Felgen für diese Gewichtsklasse das und Luftfederung

am 11. Oktober 2020 um 20:07

Nein. Der normale Sprinter ist bis 3.5 Tonnen zugelassen. Die Hinterachse wurde dafür auch so gebaut. Mann kann auf jeden Fall ein paar Kilos überladen. Ohne das was passiert. Aber 4.6t würde die Federung nicht mitmachen. Je nach Motorvariante würde man dazu noch kaum vom Fleck kommen.

Themenstarteram 11. Oktober 2020 um 20:08

Danke für die schnelle Antwort

Ich wage zu vermuten, das 4,6 definitiv nichts wird. Sowas gab es nichtmal ab Werk.

 

Einen 3,5t kann man unter Umständen auf 3,88t auflasten. Müsste man fahrzeugspezifisch prüfen.

 

Beim 4,05t ist u. A. Die Bremse vorne anders. Sowas haben wir schon an nem normalen 3,5t nachgerüstet. Neue Achsschenkel und andere Bremssättel.

 

Gebraucht nen 4,05t zu finden, dürfte schwer bis unmöglich sein.

Warum willst du auflasten? Was spricht gegen eine 5t?

Themenstarteram 12. Oktober 2020 um 3:32

Der 5 Tonner ist gebraucht seltener, sonst spricht natürlich nichts dagegen ... Danke für die Tipps

Zitat:

Das geht mit neuen Felgen für diese Gewichtsklasse das und Luftfederung

Typischer Fall von Inkompetenz, die Gefahr bei solchen Fragestellung hier an Nichtfachleute:

Fahre einen abgelasteten 5-Tonner, da ist nix so verändert worden! Die Ablastung war ein reiner Verwaltungsakt!

Für eine kompetente Auskunft gehe zur DEKRA oder zum TÜV, da sitzen die richtigen DAchleute, auf deren Auskunft man sich (regelmäßig) verlassen kann, denn die sind die, die dann auch das Gutachten schreiben, das du für die Eintragung im Brief brauchst.

Zitat:

Das geht mit neuen Felgen für diese Gewichtsklasse das und Luftfederung

Typischer Fall von Inkompetenz, die Gefahr bei solchen Fragestellung hier an Nichtfachleute:

Fahre einen abgelasteten 5-Tonner, da ist nix so verändert worden! Die Ablastung war ein reiner Verwaltungsakt!

Für eine kompetente Auskunft gehe zur DEKRA oder zum TÜV, da sitzen die richtigen DAchleute, auf deren Auskunft man sich (regelmäßig) verlassen kann, denn die sind die, die dann auch das Gutachten schreiben, das du für die Eintragung im Brief brauchst.

DEKRA/TÜV fragen, einzig dort bekommstu kompetente und umfassende Auskunft.

Ohne Zwillingsreifen wird's nicht gehen: mein technischer 5-Tonner hat sie, wurde auf 3,5 to abgelastet.

Flotte Sache: man kann (darf aber nicht) eine Tonne laden und genießt rechtlich die Vorteile des 3,5-Tonners. Muß nur aufpassen, weil mit Zwillingsreifen als über 3,5-to zu erkennen ... das könnte einen übereifrigen Bullizisten zur Kontrolle anregen ...

Und vopr allem nicht überladen und den Reifendruck immer hoch halten: wenn man da mit dicken Backen fährt, wird's haarig, weil offensichtlich überladen. Abhängig davon, ob man mit einem neuen PKW-Führerschein fährt, kommt dann noch ein Vergehen wegen Fahrens ohne Führerschein dazu ...

Kompetente Leute bei TÜV oder Dekra... das war mal... die gehen da langsam alle in Rente. Jetzt haste da Maschinenbau Bachelor sitzen...

 

Hab das dieses Jahr auch gerade durch mit ablasten von nem 5-Tonner. Freigabe zur Umrüstung einholen per Ticket, Herstellerbescheinigung, verkaufscode und Typschilddaten in Vedoc ändern, Neues Typschild bestellen, Leergewicht auf geeichter Wage feststellen lassen(hoffen, das das Auto leicht genug ist), mit Herstellerbescheinigung zur Prüforganisation, abnehmen lassen, mit der Abnahme Zur Zulassung zum umtragen, dann wieder Ticket für die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung stellen, danach Codieren.

 

Mehrere hundert Euro und mehrere Wochen dauert das.

Trotzdem einfacher umsetzbar als ein Fahrzeug aufzulasten.

"Kompetente Leute bei TÜV oder Dekra... das war mal."

Das sind aber die, die die einzig Gutachten fertigen dürfen für die Eintragung - besser geht nicht. Nötigenfalls bei mehreren anfragen. Jedenfalls erfolgversprechender, als hier mit der Stange im Nebel der Meinungen und Inkompetenz zu stochern - das bringt nix. So ein Forum ist gut für Erfahrungsaustausch, aber bei Fragen, wo es um Vorschriften geht, völlig witzlos. Da soll man gleich zum Fachmann gehen. Bei Zahnschmerzen holt man sich auch keinen Rat beim Wirt der Stammkneipe.

Hörte nun, daß solche Umlastungen nicht mehr gemacht werden - auch so ne Latrinenparole aus diesem Kreise. Werde bei meinem nächsten DEKRA-Besuch fragen, was da dran ist.

Zitat:

@mbkrjj schrieb am 12. Oktober 2020 um 05:32:25 Uhr:

Der 5 Tonner ist gebraucht seltener, sonst spricht natürlich nichts dagegen ... Danke für die Tipps

Ich fand einen 5-Tonner, abgelastet auf 3,5 to, mit Ladebordwand und (Sensation!) AHK* - wohl ein Sechser im Kfz-Lotto. Dazu in Bestzustand, 10 Jahre alt, 45 Tkm, Pritsche mit Schiebeplane - alles traumhaft. und nicht mal teuer. Aber so was liegt nicht jeden Tag auf der Straße .... nur hat der 906-er so viele Fehler von Hause aus - daß ich nie wieder einen Mercedes nehmen werde! Dem 903-er ist nach 15 Jahren der Rahmen gebrochen (!!! das schaft nur Mercedes!), der Lack war unterste Kategorie und rostete auf der glatten Fläche, der 906-er platzten so viele Bauteile, die bei den Vorgängern nie Probleme machten - Mercedes ist qualitätsmäßig unter Franzosen und Italiener gesunken! Fer Stern lebt allein von seinem guten Ruf. Mal sehen, wie lange noch.

*dazu meinte allerdings ein vorab befragter DEKRA-ler, das sei nicht möglich, ich müsse mich entscheiden, AHK oder Ladebordwand. Das war also eine inkompetente Auskunft vom Fachmann ... Bei BÄR gibts so was doch.

Dem gesamten Forum Inkompetenz zu unterstellen halte ich schon für sehr gewagt aus deiner Sicht.

 

Da solltest du doch Differenzieren.

 

Zumal auch beim Freundlichen oder den Prüforganisationen sowas nicht zum Alltagsgeschäft gehört Und auch immer fahrzeugspezifisch betrachtet werden muss.

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