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Mercedes w124 US Rückleuchten

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 4. Dezember 2013 um 17:14

Hallo,

habe einen Satz MB w124 US Rückleuchten die ich nicht mehr brauche. Sie sind komplett.

Für Limo/Coupe/Cabrio.

170 VB

Beste Antwort im Thema

klar kann man die anbieten. die ganze bucht und auch das sonstige netz ist voll von solchen dingen. es steht halt dann dabei "nicht im bereich der stvzo zugelassen".

das gabs doch im guten alten conrad-katalog schon vor über 30 jahren, da haben manche forenschreiber hier noch eingenässt..... :)

 

nogel

27 weitere Antworten
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27 Antworten
am 4. Dezember 2013 um 17:54

Zitat:

Original geschrieben von CE300w124

Hallo,

habe einen Satz MB w124 US Rückleuchten die ich nicht mehr brauche. Sie sind komplett.

Für Limo/Coupe/Cabrio.

170 VB

Auch hallo -

im Bereich derjenigen Fz-Bauteile, für die ein deutsches bzw. EG-Prüfzeichen durch die StVZO zwingend vorgeschrieben ist, lassen sich die US-Leuchten nicht verwenden. Spätestens bei der nächsten HU werden diese dem Prüfer auffallen - und (wg. der im Heckleuchten-Teil integrierten orangefarbenen Seitenleuchten) zwischendurch evtl. auch bei einer Verkehrskontrolle mit einem dann möglichen Mängel-Strafzettel.

Rückrüsten vor jeder HU und jeweils hinterher die 'falschen' Leuchten wieder anbauen - ob das 170 Euro wert ist ?

Es wäre außerdem zu prüfen, ob bei der Verwendung dieser Leuchten anstelle von StVZO-prüfplichtigen Fz-Bauteilen an einem Fz mit deutscher Zulassung ggf. die Betriebserlaubnis (und damit der Versicherunsschutz!!!) erlischt. Im Falle eines Unfalls würde sich ein Gutachter freuen, beim Fehlen der Betriebserlaubnis die (ansonsten) haftpflichtige Versicherung von der Schadensregulierung freistellen zu können.

Gute Fahrt (mit gültiger Betriebserlaubnis + Versicherungsschutz).

RGA7468

=========================

Themenstarteram 4. Dezember 2013 um 18:18

hallo,

Das mag schon sein das die Rücklichter nicht zugelassen sind. Sie leuchten aber nicht Orange sondern Rot. Ich wurde noch nie bei einer Kontrolle auf das "Rote seitliche leuchten" angesprochen, oder auf meine US Blinker die auch leuchten.

Muss jeder selber wissen.

Zitat:

Original geschrieben von RGA7468

 

Es wäre außerdem zu prüfen, ob bei der Verwendung dieser Leuchten anstelle von StVZO-prüfplichtigen Fz-Bauteilen an einem Fz mit deutscher Zulassung ggf. die Betriebserlaubnis (und damit der Versicherunsschutz!!!) erlischt. Im Falle eines Unfalls würde sich ein Gutachter freuen, beim Fehlen der Betriebserlaubnis die (ansonsten) haftpflichtige Versicherung von der Schadensregulierung freistellen zu können.

nur keine panikmache bitte!

die betriebserlaubnis des fzgs. erlischt deswegen nicht und auch der versicherungsschutz ist nicht in gefahr, beides sind gern und oft kolportierte, aber falsche aussagen (eine haftpflicht-versicherung muß übrigens immer zahlen, denn der unfallgegner kann ja nichts dafür, daß der verursacher an seinem auto gebastelt hat..., allenfalls regreßforderungen wären denkbar, aber auch die kommen hier NICHT zum tragen)

aber natürlich stellen die leuchten eine unvorschriftsmäßigkeit dar und können beim TÜV beanstandet werden und auch bei einer polizeikontrolle zu bußgeld führen (aber mehr auch nicht).

 

grüße vom nogel!

Doch, die BE erlischt bei unzulässigen änderungen an der Beleuchtung.

Mit dem Versicherungsschutz hat das allerdings nicht direkt zu tun.

Siehe §19 (2) STVZO,

Zitat:

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Bei Veränderung an Sicherheitstechnischen Einrichtungen wie Bremsen, Reifen, Beleuchtung, etc. wird die Gefährdung allgemein angenommen.

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Doch, die BE erlischt bei unzulässigen änderungen an der Beleuchtung.

Bei Veränderung an Sicherheitstechnischen Einrichtungen wie Bremsen, Reifen, Beleuchtung, etc. wird die Gefährdung allgemein angenommen.

nein mark,

das stimmt nicht.

du hast zwar den richtigen paragraphen 19(2) stvzo zitiert, aber die rechtliche auslegung und die folgen für die betriebserlaubnis sind eben nicht so wie du sagst.

 

du kannst das von mir gesagte blind glauben, das ist mein beruflicher alltag, tag für tag.

bitte erspare mir, das einschlägige bundes-verkehrsblatt herauszusuchen, wo es so drinsteht.

in kurzform steht dort: für das erlöschen der BE genügt es nicht, daß die "gefährdung" durch den umbau nur "abstrakt oder theoretisch" besteht, sondern die gefährdung muß "ganz konkret zu erwarten sein". das ist bei einer rückleuchte ohne prüfzeichen nie der fall (sonst wäre sie ja auch in der USA nicht verbaut).

auch für die von dir angesprochenen falschen reifen gilt dies nicht! du kannst noch so falsche felgen- und reifengrößen montieren, die BE ist nicht erloschen (es sei denn, sie würden z.b. schleifen oder die tragfähikkeit wäre erheblich zu gering)

außerdem gibt es zahlreiche gerichtsurteile, die diese aussage untermauern.

 

grüße vom nogel!

 

wenn man sich über diese thematik gut komprimiert kundig machen will, empfehle ich für den laien folgenden link:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312

Hier um Stuttgart herum sind diverse US Kasernen...

Die hier stationierten Militärs haben teilweise importierte Fahrzeuge. Erkennbar an den Nummernschildaussparungen, und den roten Blinkern hinten. Auch die anderen Standlichter nd Positionsleuchten seitlich sind vorhanden.

Auch diverse Mercedes und BMW sind hier dabei, die haben besagte Leuchten drauf. Ich seh die jeden Tag, weil ich auf der Bundesstrasse zur Arbeit fahre.

Wenn die eine Gefährdung darstellen würden, dann dürften die ihre Autos hier nicht fahren.

am 5. Dezember 2013 um 13:51

Zitat:

Original geschrieben von nogel

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Doch, die BE erlischt bei unzulässigen änderungen an der Beleuchtung.

Bei Veränderung an Sicherheitstechnischen Einrichtungen wie Bremsen, Reifen, Beleuchtung, etc. wird die Gefährdung allgemein angenommen.

nein mark,

das stimmt nicht.

du hast zwar den richtigen paragraphen 19(2) stvzo zitiert, aber die rechtliche auslegung und die folgen für die betriebserlaubnis sind eben nicht so wie du sagst.

 

du kannst das von mir gesagte blind glauben, das ist mein beruflicher alltag, tag für tag.

bitte erspare mir, das einschlägige bundes-verkehrsblatt herauszusuchen, wo es so drinsteht.

in kurzform steht dort: für das erlöschen der BE genügt es nicht, daß die "gefährdung" durch den umbau nur "abstrakt oder theoretisch" besteht, sondern die gefährdung muß "ganz konkret zu erwarten sein". das ist bei einer rückleuchte ohne prüfzeichen nie der fall (sonst wäre sie ja auch in der USA nicht verbaut).

auch für die von dir angesprochenen falschen reifen gilt dies nicht! du kannst noch so falsche felgen- und reifengrößen montieren, die BE ist nicht erloschen (es sei denn, sie würden z.b. schleifen oder die tragfähikkeit wäre erheblich zu gering)

außerdem gibt es zahlreiche gerichtsurteile, die diese aussage untermauern.

 

grüße vom nogel!

 

wenn man sich über diese thematik gut komprimiert kundig machen will, empfehle ich für den laien folgenden link:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312

am 5. Dezember 2013 um 14:35

Hallo zusammen -

aus den bisherigen Beiträgen (einschl. der darin zitierten LINKS) ist klar zu erkennen, daß es in der Frage der gültigen bzw. entzogenen/erloschenen Betriebserlaubnis keine eindeutigren Aussagen gibt oder - zumindest bisher - geben kann (d.h. 2 Fachleute haben eben 4 verschiedene Meinungen / will sagen: Vor Gericht und auf hoher See ...).

Absolut eindeutig ist aber, daß die US-Leuchten nicht in der BE aufgeführt sind und somit - zu Recht - zu Beanstandungen Anlaß geben können. Wenn bisher keine Kontrollen diese Leuchten beanstandet haben, liegt das an der Großzügigkeit (oder auch 'Qualität') des/der Kontrollierenden.

Beanstandungen dieser 'leichten' Art würden - unnötigerweise - zu Ärgerlichkeiten (Arbeits- / Zeit- / Kostenaufwand und/oder lästigen Schriftverkehr) führen. Und ob beim selbstverschuldeten Haftpflichtschaden (die Vericherung ist natürlich zur Regelung verpflichtet!) kein Regreß angestrebt wird - dieses Risiko gehört sicher zur Gruppe der vermeidbaren!

Es ist schon verwunderlich, wenn einerseits bei jedem Cent Kraftstoffkosten-Verteuerung aufgeschrieen oder für wenig Preisdifferenz das 'billige' Fernost-Ersatzteil mit evtl. Qualitätseinbußen als vermeintliches Schnäppchen gegenüber dem Original-Kauf ersteigert wird und andererseits für das bloße "Darstellen" als Oberflächen-Vergrößerung viele Euros ausgegeben werden (nur damit der Nachbar vor Neid ins Lenkrad beißt!).

Übrigens: Seitenleuchten sind im EG-Bereich bewußt grundsätzlich orangefarben / Rückleuchten (ausgen. Fahrtrichtungsanzeiger) rot. Zweck der Übung: damit läßt sich "seitlich" von "rückwärtig" (bei Dunkelheit) gut unterscheiden.

RGA7468 + sein 124 - immer mit den richtigen Leuchten unterwegs.

=======================================================

am 5. Dezember 2013 um 15:08

Zitat:

Original geschrieben von Steven4880

Hier um Stuttgart herum sind diverse US Kasernen...

Die hier stationierten Militärs haben teilweise importierte Fahrzeuge. Erkennbar an den Nummernschildaussparungen, und den roten Blinkern hinten. Auch die anderen Standlichter nd Positionsleuchten seitlich sind vorhanden.

Auch diverse Mercedes und BMW sind hier dabei, die haben besagte Leuchten drauf. Ich seh die jeden Tag, weil ich auf der Bundesstrasse zur Arbeit fahre.

Wenn die eine Gefährdung darstellen würden, dann dürften die ihre Autos hier nicht fahren.

Antwort:

a) nicht nur zivile Fz von US-Militärangehörigen, auch Touristen fahren - beanstandungsfrei mit ihren eigenen Zulass.-Kennzeichen - im StVZO-Bereich mit Fz, die nicht in allen Punkten der StVZO/FTV entsprechen. Übrigens können auch StVZO/FTV-konforme Fz (mit deutscher oder EG-Zulassung in Ländern fahren, in den andere Bestimmungen gültig sind (z.B. Fz mit D-Zulassung jenseits des Atlantik oder Gastarbeiter mit hier zugelassenen Fz auf Heimaturlaub).

b) nicht-deutsche Militär-Administrationen würden sich in D wohl kaum von deutschen Bestimmungen beeindrucken lassen, wenn diese ihren Interessen entgegenstehen.

RGA7468

===============

Nach herrschender Rechtssprechung ist nicht die Frage, ob jemand konkret gefährdet wird, sondern um eine Gefährdung zu erwarten ist und dies ist bei Änderungen an lichttechnischen Einrichtungen grundsätzlich der Fall.

Soweit meine Meinung dazu.

Weiterhin verstößt schon das bloße Anbietern der Rückleuchten hier m.E. gegen §22a STVZO Abs. 2

Zitat:

Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind.

Vergleiche Rechtssprechung des OLG Hamm, 4 U 26/13

Du darfst die Leuchten nicht einmal mehr hier anbieten.

Ich habe das Thema jetzt beim europäischen Gerichtshof anhängig gemacht und hoffe auf ein schnelles Verfahren. Hoffentlich werden nicht zuviele Ressourcen gebunden. Ich werde über den Ausgang berichten.

Im Endeffekt blickt das eh alles kaum einer, also grundsätzlich würde ich hier

Zitat:

Ich wurde noch nie bei einer Kontrolle auf das "Rote seitliche leuchten" angesprochen, oder auf meine US Blinker die auch leuchten.

glatt unterschreiben...

Ist halt auch immer die Frage wie die Kiste aussieht und der der da drin sitzt, vor allem in erster Linie bei der Polizeikontrolle...

Wenn der im Opa-Style daher kommt und Opa drin sitzt, kommt gar keiner überhaupt auf die Idee, zu gucken.

Meistens sind das aber so Tiefergelegte Krawallkisten wo die Federn schon nicht eingetragen sind, die Reifen gerne total abgefahren sind weil neue in 18" so teuer sind, auf nicht eingetragenen Felgen, dann n Auspuff und ne umgeschweißte Abgasanlage mit bösem Blick vor den Klarglasfrontscheinwerfern mit reingefrömpeltem Xenongezumpel , ... da stellt sich dann auch nicht mehr so wirklich die Frage zu den Rückleuchten ;)

]

 

Zitat:

Du darfst die Leuchten nicht einmal mehr hier anbieten.

Also Hände hoch und abführen.....:confused:

Moin,

 

im Ernstfall diskutierst Du mit dem Rechtsanwalt der eigenen oder gegnerischen Versicherung über eine erloschene oder doch nicht erloschene ABE und das ist auf jeden Fall

 

- teuer

- unnötig

- nervig

 

und am Ende gewinnen die sowieso, man kann sich den Stress aber auch ganz einfach sparen, in dem man gemäß ABE unterwegs ist.

 

Wer die Lampengläser vorne und hinten im US-Style haben will, die gibt es ganz normal beim freundlichen Daimler Händler. Auf der Rechnung steht dann was von nicht-ABE-konform und das wars....

 

Gruss

Harro

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