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MFD II für DVD Filme freischalten
Hallo,
hat jemand Erfahrung wie ich meinem MFD II "begreiflich" machen kann das ich ganz normal DVD´s abspielen kann???
Gruß Christian
Beste Antwort im Thema
Heda,
Zitat:
Original geschrieben von mika85
per codierung wird das nix.nicht umsonst auch verboten tv schaun während der fahrt....
an welcher Stelle steht dieses Verbot?
Es geistert immer wieder das Gerücht herum, da die Fahrzeughersteller das so handhaben (da gibt es ja z.B. auch so ein selbstauferlegtes 250km/h Limit, nur deswegen glaubt doch auch keiner, das in Deutschland 250km/h als max. Geschwindigkeit auf der Autobahn gilt).
Nachfragen bei Tüv und Polizei wurden mit "ein Verbot ist nicht bekannt" beantwortet. Belastbare Aussagen blieben bisher die Verbotswisser schuldig.
Und ja, wenn man einen dezenten Unfall baut und nebenbei gerade noch ein Filmchen läuft, wird das mit Sicherheit Einfluss auf z.B. Versicherungsentscheidungen haben, aber das ist in jedem Fall von beweisbarer Ablenkung so.
Gruß
Gubor
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17 Antworten
Heda,
Zitat:
Original geschrieben von Speeddusk
hat jemand Erfahrung wie ich meinem MFD II "begreiflich" machen kann das ich ganz normal DVD´s abspielen kann???
das du ganz normal DVDs abspielen kannst, ist dem MFD-DVD eigentlich ziemlich egal.
Es ist nicht möglich Audio/Video-DVDs im MFD-DVD mit dem vorhandenen DVD-Laufwerk abzuspielen (auch nicht per OBD kodierbar). Du kannst jedoch einen externen DVD-Player an Video-In anklemmen und schon lernen die Bilder auf dem Screen des MFD-DVD das Laufen.
Gruß
Gubor
Also ich hab bei mir im Auto schon so ein Player von Werk aus verbaut (RSE), kann aber vorne am Navi keine Filme sehen!
Kann man das irgendwie freischalten ?
per codierung wird das nix.nicht umsonst auch verboten tv schaun während der fahrt....
Heda,
Zitat:
Original geschrieben von mika85
per codierung wird das nix.nicht umsonst auch verboten tv schaun während der fahrt....
an welcher Stelle steht dieses Verbot?
Es geistert immer wieder das Gerücht herum, da die Fahrzeughersteller das so handhaben (da gibt es ja z.B. auch so ein selbstauferlegtes 250km/h Limit, nur deswegen glaubt doch auch keiner, das in Deutschland 250km/h als max. Geschwindigkeit auf der Autobahn gilt).
Nachfragen bei Tüv und Polizei wurden mit "ein Verbot ist nicht bekannt" beantwortet. Belastbare Aussagen blieben bisher die Verbotswisser schuldig.
Und ja, wenn man einen dezenten Unfall baut und nebenbei gerade noch ein Filmchen läuft, wird das mit Sicherheit Einfluss auf z.B. Versicherungsentscheidungen haben, aber das ist in jedem Fall von beweisbarer Ablenkung so.
Gruß
Gubor
Zitat:
Original geschrieben von mika85
nicht umsonst auch verboten tv schaun während der fahrt....
das steht so wo?
in der stvzo bzw. deren anhängen gibt es KEIN verbot das aussagt das tv/dvd oder was auch immer während der fahrt verboten ist....
das einzisgte, was es gibt, was dem nahe kommt, ist die stvo, die aussagt das der fahrzeugführer (und zwar NUR dieser) sich nicht durch iwas ablenken lassen darf, das trifft allerdings auch auf die bedienung des radios, der lüftung sowie das gespräch mit dem beifahrer zu........
warum die hersteller dies so schalten, hat den simplen hintergrund, damit sie sich vor regressforderungen schützen können.....
Hallo ich hab einen DVD plauer nachgerüstet und der bild zeigt der auch beim fahren !!!!!!!!da ist der beim ebay art N-350213355380
300€ dafür !!!!
geht alles auch mp3 und gebrannte dvds??
allso mp3 und gebrante cd dvd, sind für denn geret kein problem
Zitat:
Original geschrieben von huberwladimir
Hallo ich hab einen DVD plauer nachgerüstet und der bild zeigt der auch beim fahren !!!!!!!!da ist der beim ebay art N-350213355380
Gute Nacht Deutschland. Ich empfehle, ab und zu mal ein Buch. Pisa läßt grüßen.
Axel
Schöner Beitrag @ Axel loooool
Zitat:
Original geschrieben von mika85
nicht umsonst auch verboten tv schaun während der fahrt....
genau! und die versicherung zahlt auch nichts *gg*
will so einen vollheini auch nicht auf der straße hinter mir haben...der kommt dann durchs heck herein...und das schneller als "ER" glaubt.
Zitat:
Original geschrieben von RomanA6
genau! und die versicherung zahlt auch nichts
ebenfalls falsch!
die haftpflicht MUSS zahlen.....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von RomanA6
genau! und die versicherung zahlt auch nichts
ebenfalls falsch!
die haftpflicht MUSS zahlen.....
das ist RICHTIG! und von wem glaubst du...holt sie sich das geld zurück? bingo vom doofmann der dvd kuckt oder telefoniert!
die versicherung geht in diesem fall in vorleistung gegenüber dritten (dem opfer)...und holt es sich vom verursacher, ihrem kunden, wieder....läuft unter fahrlässig.
achja, wer aus fahrlässigkeit jemanden verletzt...gilt, falls seine schuld (und in so einem fall unbestritten) und er verurteilt wird, als wegen "fahrlässiger körperverletzung" vorbestraft! wers braucht!
gilt auch fürs tel, fahren unter drogen oder akl, zu hohem tempo...gilt sogar bei einem auffahrunfall, ohne das man was verbotenes gemacht hat...wenn dabei jemand verletzt wird.
Zitat:
Original geschrieben von RomanA6
und holt es sich vom verursacher, ihrem kunden, wieder....
die regressumme ist hierbei auf max. 5000€ beschränkt! und kommt auch nur dann zu tragen, wenn der unfall in direktem kausalem zusammenhang mit der "unerlaubten" tätigkeit gestanden hat.....