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Mietfahrzeug Unfall gebaut
Hallo,
habe vor kurzem eine E-klasse bei einem Vertragshändler gekauft (vor ca. 5 Wochen).
Musste schon 2 mal das Fzg. wieder zurückbringen weil es ein defekt hatte. Laut Junge Sterne Garantie habe ich ein recht auf ein Leihfahrzeug. Ich musste nie was Unterschreiben oder habe was von Selbstbeteiligung gehört von 1000€.
Beim letzten defekt habe ich auch ein Mietfahrzeug bekommen jedoch beim ausparken habe ich ein Stein übersehen und es kurz gestreift. Jetzt meint der Mercedes Vertragshändler, dass ich 1000 Euro Selbstbeteiligung habe (die Stoßstange war schon beschädigt kratzer usw.)
Hätte ich gewusst, dass eine Selbstbeteiligung von 1000 Euro gibt, hätte ich mich geweigert es zu fahren.
Könntet Ihr mir vielleicht tipps geben? Muss nicht der Verleiher auf die Selbstbeteiligung hinweisen?
Bitte um Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Sei lieber froh, dass du überhaupt Vollkaskoschutz hast.
Du hast den Wagen beschädigt und musst logischerweise auch dafür haften.
Ich sehe die fahrlässigkeit hier eher sogar bei dir.
Du fährst mit der E-Klasse rum und machst dir nicht mal Gedanken, wie die Kiste versichert ist.
Was würdest du jetzt machen, wenn die für ihre rote Nummer nur Haftpflicht hätten?
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19 Antworten
Es ist schon mehr als verwunderlich, dass die dir ein Fahrzeug überlassen, ohne einen Überlassungs- oder Mietvertrag...
Vielen Dank für deine schnelle Hilfe.
Habe einfach das Fzg. mit roten Kennzeichen bekommen ohne Info über SB usw.
Einfach nichts.
Ich hätte mich wirklich geweigert das Fzg. zu fahren wenn eine SB von 1000€ gibt.
Ich will einen Anwalt aufsuchen und wenn nötig vor Gericht gehen.
Ich würde den bitten, mir eine Kopie des Mietvertrags, in dem die 1000 EUR SB stehen und der meine Unterschrift trägt, zu geben...
also wenn die wirklich so fahrlässig waren, dir den Wagen mit roten Nummern zu geben, OHNE dass du irgendwas unterschreiben musstest oder belehrt wurdest, dann haben sie es auch verdient, selbst die Konsequenzen dafür zu tragen und auf den Kosten sitzenzubleiben. Mach es so wie Hafi vorgeschlagen hat, bitte um eine Kopie und nimm dir notfalls einen Anwalt.
Demjenigen, der dir das Auto mit den Nummern gegeben hat, wird sicher vom Chef des Autohauses noch die Hölle heiß gemacht werden...
Leihwagen mit roten Kennzeichen??
Für Rote Kennzeichen gilt, dass diese nur für Prüfungsfahrten, Probefahrten oder Überführungsfahrten genutzt werden dürfen, was alles offensichtlich hier nicht vorliegt.
O.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Ich habe mich auch gefragt ob es rechtens ist ein Fzg. mit roten Nr. zu fahren.
Ich bin sehr froh über die schnellen Antworten.
Werde mal nachfragen wieso ich über den SB von 1000 € nicht informiert wurde.
Zitat:
Original geschrieben von black_3006
Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Ich habe mich auch gefragt ob es rechtens ist ein Fzg. mit roten Nr. zu fahren.
Ich bin sehr froh über die schnellen Antworten.
Werde mal nachfragen wieso ich über den SB von 1000 € nicht informiert wurde.
Hallo,
natürlich ist es rechtens, ein Fahrzeug mit roter Nummer zu fahren. Das habe ich in letzter Zeit häufiger getan (sog. Probefahrt). Auch, wenn mein eigener in der Werkstatt war. Es kommt immer darauf an, wie das Autohaus Ersatzfahrzeuge zur Verfügung hat bzw. wie gut man den Verkaufsleiter kennt. Rein praktisch kann niemand unterscheiden, wie das Fahrzeug momentan genutzt wird.
Jedoch ist immer eine Kopie des Ausweises, eine Eintragung ins Begleitheft der roten Nummer und eine Kopie des Führerscheins notwendig. Wenn das aber nicht gemacht wurde, ist mMn das Autohaus nicht berechtigt, den SB zu fordern.
Und Achtung: manche Autos haben eine wesentlich höhere SB (z.B. R8 ist je nach Händler manchmal bei 5000€).
gruss
19FC
Sei lieber froh, dass du überhaupt Vollkaskoschutz hast.
Du hast den Wagen beschädigt und musst logischerweise auch dafür haften.
Ich sehe die fahrlässigkeit hier eher sogar bei dir.
Du fährst mit der E-Klasse rum und machst dir nicht mal Gedanken, wie die Kiste versichert ist.
Was würdest du jetzt machen, wenn die für ihre rote Nummer nur Haftpflicht hätten?
Einen Auftrag wird de TE bestimmt unterschrieben haben.
Eventuell ist dort im Kleingedruckten etwas zum Ersatzfahrzeug aufgeführt.
Zitat:
Hätte ich gewusst, dass eine Selbstbeteiligung von 1000 Euro gibt, hätte ich mich geweigert es zu fahren.
Was hast du erwartet?
Das der Händler für dich eine teure Versicherung ohne Selbstbeteiligung abschließt und dir das Fahrzeug dann kostenlos zur Verfügung stellt?
Ich hatte bisher noch nie einen Wagen für eine Probefahrt oder ein Leihwagen von einem Händler, bei dem keine Selbstbeteiligung war. Ist doch völlig normal. Man geht eben dementsprechend sorgsam damit um.
Ich halte es für völlig Naiv sich ein fremdes Auto zu leihen, ohne sich über Versicherung oder evtl. Kosten im Falle eines Unfalls zu informieren.
Desweiteren sagst du das Fahrzeug hatte Kratzer an der Stoßstange. Sowas sollte man vorher dokumentieren lassen, ansonsten kann es passieren das man dir später die Kratzer unterstellt.
Der Händler hat dir vertraut und keinen schriftlichen Vertrag gemacht? Steht wirklich nichts im Auftrag von dem Leihwagen? Wenn, dann war das sicherlich keine böse Absicht von dem, der konnte auch nicht wissen das du damit einen Unfall baust. Du solltest das Vertrauen rechtfertigen, indem du anfallende Kosten auch begleichst. Du hast den Unfall gebaut, dann musst du auch für die Folgen aufkommen.
die nächte Frage wäre ja auch noch, ob der Schaden überhaupt höher als 1000,- € ist? Nur, weil die SB vielleicht 1000 € beträgt, bedeutet das ja nicht, dass diese im Schadenfall auch voll berechnet wird - nämlich wenn der Schaden niedriger ist. Beim Streifen eines Steins beim Ausparken kann es durchaus sein, dass er geringer ist (je nachdem, was alles etwas abbekommen hat).
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
Sei lieber froh, dass du überhaupt Vollkaskoschutz hast.
Du hast den Wagen beschädigt und musst logischerweise auch dafür haften.
Interessanter Ansatz - dass ein Fahrzeug mit Vollkasko ohne SB versichert ist, ist schon sehr selten (hier in Deutschland zumindest, bei Mietwagen im Ausland ist es häufig üblich; allerdings würde man das was dem TE widerfahren ist dort eher unter "minor body damage" denn als reparaturbedürftigen Schaden abspeisen).
Die Frage ist also, ob man ohne einen "Mietvertrag" zu haben, davon ausgehen muss, dass
a) keine Vollkasko-Versicherung besteht und man persönlich für etwaige Schäden haftet
b) eine Vollkasko-Versicherung ohne SB besteht
Ist natürlich gegenüber anderen "Überlassungen von Gegenständen" ein bisschen verzwickt, weil die private Haftpflichtversicherung nicht einspringt. Der gesunde Menschenverstand tendiert aber in Richtung (a) (das ist natürlich ein Extremfall, der maximale Schaden wäre in diesem Fall wohl 1000 Euro, weil das die SB der unbekannterweise bestehenden Versicherung ist).
vg, Johannes
Zitat:
Original geschrieben von need for speed2
Was hast du erwartet?
Das der Händler für dich eine teure Versicherung ohne Selbstbeteiligung abschließt und dir das Fahrzeug dann kostenlos zur Verfügung stellt?
Ich hatte bisher noch nie einen Wagen für eine Probefahrt oder ein Leihwagen von einem Händler, bei dem keine Selbstbeteiligung war. Ist doch völlig normal. Man geht eben dementsprechend sorgsam damit um.
Ja, das würde ich im Zuge eines Garantiefalls tatsächlich erwarten.
Ansonsten wäre ich wohl bei der falschen Marke, bzw. Werkstatt.
Ich habe allerdings noch NIE ein fremdes Fahrzeug überlassen bekommen (Mietwagen, Werkstattersatzwagen, Leihwagen), ohne dass ich einen Vertrag hätte unterschreiben müssen.
Und bisher IMMER war dort ausgewiesen, welche Konditionen im Fall des Falles eintreten würden.
Das hier einfach rote Nummern an ein Auto gepappt, und der Kunde damit vom Hof geschickt wird finde ich schon befremdlich.
Ich würde hier tatsächlich einmal nett nachfragen, an welcher Stelle des Mietvertrags er die 1000€ Selbstbeteiligung erkennen kann.
Zitat:
Steht wirklich nichts im Auftrag von dem Leihwagen? Wenn, dann war das sicherlich keine böse Absicht von dem, der konnte auch nicht wissen das du damit einen Unfall baust.
Böse Absicht sicher nicht, sondern Schlamperei.
Zitat:
Original geschrieben von black_3006
Vielen Dank für deine schnelle Hilfe.
Habe einfach das Fzg. mit roten Kennzeichen bekommen ohne Info über SB usw.
Einfach nichts.
Ich hätte mich wirklich geweigert das Fzg. zu fahren wenn eine SB von 1000€ gibt.
Ich will einen Anwalt aufsuchen und wenn nötig vor Gericht gehen.
Gundsätzlich haftet jeder für seinen entstandenen Schaden, gäbe es keine SB von 1000 € und du machst einen Schaden von 3000 € so bist du verpflichtet dem Eigentümer den Schaden zu ersetzen so steht es auch im BGB
§ 823 BGB Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.