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Mietwagen 69er Mustang, nach Tag 1. Miete Pleuel gerissen -> wer haftet?
Guten Tag,
Habe mir einen Tag einen 69er Mustang gemietet.
Bin den ganzen Tag rum gefahren, Temperatur war Ok, Tank Ok, Öl Ok.
Im Mietvertrag steht nicht schneller als 120 kmh fahren -> max 100kmh ok.
Habe dann am Ende des Tages von 50 auf 100 beschleunigt, dann knallte es im Motorraum, bin direkt rechts ran, Fahrzeug wurde abgeschleppt -> Pleuel gerissen.
Fahrzeug war Automatik, 500 000km runter.
Nun habe ich ein wenig sorge, dass ich für den Motorschaden aufkommen muss ?
hatte noch meine Freundin neben mir, wir sind beide der Meinung das ich eigentlich nichts gemacht habe, was den Motor groß schaden könnte.
Klar ich hab mal 1-2 durchgetreten, aber das sollte das Fahrzeug ja eigentlich aushalten.
(Hatte selbst mal einen 60er Lincoln)
Also eigentlich weiß ich wie man mit Oldtimern umgeht.
Aber wie sieht es mit der Rechtslage aus ? Könnte er mich haftbar machen?
Wenn ja was mache ich? Habe ja eigentlich nichts gemacht was gegen den Mietvertrag verstößt.
( Steht drin, keine Kreise drehen (Burnouts) und kein überdrehen des Motor im stand.)
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16 Antworten
Kommt drauf an was im Mietvertrag steht, aber normal hat der Vermieter Pech gehabt nach meinen empfinden.
Dito, sehe ich auch so. Schau mal in den Mietvertrag.
Um haften zu müssen, muss erst mal ein Verschulden vorliegen. Und dass muss der Vermieter Dir nachweisen.
Jetzt mal ne andere Frage. Wie hast Du TE das überhaupt festgestellt, dass es genau dieser Schaden ist?
Da er weder geschrieben hat wie lange das her ist und die Diagnose nach dem Abschleppen steht, hat er sehr wahrscheinlich eine Information vom Vermieter oder vom Abschlepper bekommen.
Evtl hat auch das Pleuel einfach aus dem Block geschaut oder auf der Straße gelegen und die Diagnose ist dann für jeden leicht möglich, der weiß wie ein Pleuel ausschaut
Zitat:
@Genie21 schrieb am 3. März 2021 um 21:06:21 Uhr:
Jetzt mal ne andere Frage. Wie hast Du TE das überhaupt festgestellt, dass es genau dieser Schaden ist?
Wenn im Motorblock ein Loch ist, durch das man in den Motor schauen kann, dann liegt der Schluss nah.
Zitat:
@Genie21 schrieb am 3. März 2021 um 21:06:21 Uhr:
Jetzt mal ne andere Frage. Wie hast Du TE das überhaupt festgestellt, dass es genau dieser Schaden ist?
Bei dem einen Pleuelriss, den ich bisher gesehen habe, hat der Pleuel seitlich aus dem Motorblock herausgeragt. Da war die Diagnose nicht so schwierig.
Und jetzt sollten wir uns doch eher wieder um die eigentliche Frage des TE kümmern
Sofern sich der TE an die Maßgaben aus dem Mietvertrag gehalten hat und dafür sogar eine Zeugin hat, dann gehe ich von einem Betriebsschaden aus, den der TE nicht zu verantworten hat.
Hinsichtlich eines haftungsbegründenden Fehlverhaltens müsste man zuerrst den Wortlaut des Vertrages prüfen. Ein gewerblicher Vermieter schließt evtl. auch weitere Verhaltensweisen aus und hat einen protokollierenden G-Sensor nebst GPS-Tracker in einem wertvollen Fahrzeug verbaut. Bei vertragswidrigem Verhalten würde es dann eng werden.
Technisch sollte auch ein so alter Automat ein Überdrehen des Motors bei Fahrstufe D verhindern. Auf Fahrstufe 1 sieht das aber evtl. anders aus. Das könnte dann eine schuldhafte Fehlbedienung gewesen sein.
Mehr lässt sich anhand der gemachten Angaben erstmal nicht sagen.
Berlin Paul ,dastehe voll neben dir.
Hatte mein Lincoln vekauft ,3 Stunden später der Anruf Pleuel abgerissen.
Käufer hat dann umfangreiches Gutachten erstellen lassen.
Kernaussage des Gutachten.höchstzulassige Drehzahl überschritten,wahrscheinlich falsche Fahrstufen Wahl.
AEG
@AEG47 + berlin-paul: Über diesen konkreten Sachverhalt kann vermutlich nur der TE berichten. Ob einen der Vermieter ohne spezielle Einweisung mit so einem Fahrzeug vom Hof lässt und ob das auch schriftlich sauber dokumentiert ist?
Zitat:
@AEG47 schrieb am 04. März 2021 um 09:0:16 Uhr:
Kernaussage des Gutachten.höchstzulassige Drehzahl überschritten,wahrscheinlich falsche Fahrstufen Wahl.
Das kann dann aber nur eine "Verdachtsdiagnose" sein, wenn alle anderen Ursachen (Werkstofffehler, Dauerbruch) ausgeschlossen wurden.
Das Problem aus Sicht des Vermieters: er muss dem Mieter ein Fehlverhalten nachweisen. Das dürfte schwierig werden.
Vielleicht ist das Fahrzeug ja mit einem Gerät ähnlich der Überwachungsgeräte der Versicherungen ausgerüstet. Damit könnte man einen Kickdown schon nachweisen ... je nachdem was der TE unter durchtreten versteht. Bei normaler Fahrweise ist da kein Ärger zu erwarten, ist er nur Vollgas + Vollbremsung gefahren, vielleicht schon.