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Mindestabstand zum rechten Rand für Radfahrer lassen?

Themenstarteram 5. Juni 2015 um 12:16

Liebe Gemeinde,

neulich wollte mir ein Radfahrer weis machen, ich müsse mit meinem Auto einen Mindestabstand zum rechten Rand lassen, um Radfahrern zum Beispiel an Ampeln das Vorfahren zu ermöglichen. Natürlich reden wir nicht nur von Ampeln mit markiertem Radstreifen, sondern IMMER.

Schwachsinn, wenn Ihr mich fragt, aber vielleicht habe ich ja nur was nicht mitgekriegt... HABE ich was nicht mitgekriegt?

Ich gebe zu, ich gehöre zu denen, die sich sowieso eher rechts orientieren, auch, um eben zu verhindern, dass sich so'ne Pfeife genau dann millimeterscharf vorbeischiebt, wenn ich vielleicht gerade anfahre, und sich dann beschwert, wenn mein Lack an seinem Lenker klebt. Und / oder er auf die Fre... fällt...

Beste Antwort im Thema
am 5. Juni 2015 um 17:18

Ich verstehe nicht, warum es euch so aufregt, wenn euch Fahrradfahrer überholen. Ist das ein psychologisches Problem, da die Hackordnung eingehalten werden muß?

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Es ist zwar eindeutig zugelassen, dass Radfahrer an Ampeln rechts vorbei fahren dürfen, aber es ist nirgendwo vorgeschrieben, dass Autos den dafür nötigen Abstand zum Bordstein freilassen müssen.

Ob dieses Verhalten (von beiden Seiten) einem friedlichen Miteinander im Straßenverkehr dienlich ist, sei dahingestellt...

Themenstarteram 5. Juni 2015 um 12:59

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 5. Juni 2015 um 14:21:35 Uhr:

Ob dieses Verhalten (von beiden Seiten) einem friedlichen Miteinander im Straßenverkehr dienlich ist, sei dahingestellt...

Schon klar. Ich bin selbst (auch) Radfahrer und halte lieber an, als mich unbedingt an der Autoschlange vorbeizuschieben und mitgenommen zu werden, wenn mich der nächste vielleicht doch übersieht, weil ich gerade in seinem toten Winkel hocke. Aber es gibt genügend Radfahrer, die das nicht tun, und sich dann noch beschweren und die Faust oder gar den Fuß ans Auto knallen, weil sie sich erschrecken, wenn man plötzlich losfährt.

 

Danke jedenfalls.

Im Interesse der Verkehrssicherheit ist es kein Fehler zu verhindern das sich Radler Rechts vorbeischlängeln, können Sie sich doch dann nicht in den toten Winkel von LKW oder Lieferwagen schleichen.

Interessant ist aber wie wenig Platz den Radler ausreicht wenn Sie sich einen Vorteil versprechen.

Wo steht eigentlich geschrieben, dass ich einen Radfahrer an einer Kreuzung vorlassen MUSS ? Wenn kein Platz ist, darf sich der Herr/Frau Radfahrer genauso anstellen wie alle anderen auch. Oder, wie es die meisten tun, auf den Gehweg ausweichen. Zumindest hier unten sehe ich kaum einen Radfahrer an einer regulären Ampel stehen.

Und was ich auch merkwürdig finde: Wenn doch mal einer an einer Kreuzung steht, spielt der seitliche Sicherheitsabstand auf einmal keine Rolle mehr. Da kann schon mal der Lenker fast am Spiegel schleifen. Hauptsache, als Radler bin ich in der Pole.

am 5. Juni 2015 um 13:45

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 5. Juni 2015 um 15:01:32 Uhr:

Im Interesse der Verkehrssicherheit ist es kein Fehler zu verhindern das sich Radler Rechts vorbeischlängeln, können Sie sich doch dann nicht in den toten Winkel von LKW oder Lieferwagen schleichen.

Interessant ist aber wie wenig Platz den Radler ausreicht wenn Sie sich einen Vorteil versprechen.

StVO

§ 5

Überholen

(1) Es ist links zu überholen.

...

...

...

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Ist es gemäß StVO zulässig, mit dem Pkw haarscharf an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren, um absichtlich dem Rad Fahrenden sein ihm gem. StVO eingeräumtes Recht zu verwehren und ihn zu blockieren, oder basteln sich hier gerade Rad Fahrende hassende Autofahrer etwas zusammen, was ihnen in den Kram passt?

Da steht es doch: sie ürfen es wenn ausreichend Raum vorhande ist. Freilassen muss man den Raum nicht

am 5. Juni 2015 um 14:18

Ich fahre rechts, weil dann mittig auch mal ein Einsatzfahrzeug vorbei kommt, wenn es sein muss.

am 5. Juni 2015 um 15:05

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. Juni 2015 um 15:49:39 Uhr:

Da steht es doch: sie ürfen es wenn ausreichend Raum vorhande ist. Freilassen muss man den Raum nicht

Dann ist es also nach StVO zulässig, absichtlich Radfahrer zu blockieren?

Bin ich mit den Rad weicher ich auf den Bürgersteig aus und bleibe dort solange ( in angepasster Geschwindigkeit) bis die Fahrzeug Kolonne die sich an der Roten Ampel gebildet hat vorbei ist, Dan wechsel ich wieder auf die Straße.

Im Auto mach ich rechts zu. Da ich Radfahrer nur mit reichlich Abstand überhole ist es ab und an ein krampf.

am 5. Juni 2015 um 15:07

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 5. Juni 2015 um 16:18:34 Uhr:

Ich fahre rechts, weil dann mittig auch mal ein Einsatzfahrzeug vorbei kommt, wenn es sein muss.

:cool::D

Und DAS vollziehst Du natürlich insbesondere dann, wenn Radfahrer sich anschicken, rechts legal wieder an dir Wartenden vorbeizufahren.

am 5. Juni 2015 um 15:10

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 5. Juni 2015 um 17:05:28 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. Juni 2015 um 15:49:39 Uhr:

Da steht es doch: sie ürfen es wenn ausreichend Raum vorhande ist. Freilassen muss man den Raum nicht

Dann ist es also nach StVO zulässig, absichtlich Radfahrer zu blockieren?

Nein, es ist rechts zu fahren. Fährt einer nicht rechts, DARF der Radfahrer vorbeifahren, WENN genug Platz vorhanden ist.

Das ist in etwa so, wie wenn ich mit 30 km/h (maximal Tacho 35) durch die 30-Zone fahre. Wie oft ich dadurch andere behindere oder gar blockiere... :rolleyes: :o

Absteigen, Rad auf den Fußgängerweg heben und vorbei schieben, fertig. Aber so weit hat dann doch noch keiner gedacht bzw. da müsste man sich anstrengen.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 5. Juni 2015 um 15:01:32 Uhr:

Interessant ist aber wie wenig Platz den Radler ausreicht wenn Sie sich einen Vorteil versprechen.

Mal drüber nachgedacht, dass die Geschwindigkeitsdifferenz vor einer Ampel eine völlig andere ist als im fliessenden Verkehr? Ausserdem ist es was anderes ob der Radler sich den Abstand (und Gesxhwindigkeit) selbst aussucht oder ob ein Kraftfahrer hier grosszügig seine Pflichten auslegt.

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 5. Juni 2015 um 17:05:28 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. Juni 2015 um 15:49:39 Uhr:

Da steht es doch: sie ürfen es wenn ausreichend Raum vorhande ist. Freilassen muss man den Raum nicht

Dann ist es also nach StVO zulässig, absichtlich Radfahrer zu blockieren?

Da bei einigen das Frust- & Aggressionspotential gegenüber Radfahrern hoch ist, lässt man dies eben an allen aus.

Meiner Meinung nach hat das nichts mit Frust- und Aggressionsabbau zu tun, sondern mit vorausschauender Fahrweise und stellt somit einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit dar, besonders dann, wenn man beabsichtigt, nach der Ampel rechts abzubiegen. Da verhindert man nämlich mit dem Fahren am äußersten rechten Rand, daß sich ein Radfahrer in den toten Winkel schiebt und sich somit selbst gefährdet.

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