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Mindestlohn Kfz-Meister
Hallo.
Bin neu hier. Und hoffe das mir geholfen wird.
Ich betreibe eine Kfz-Werkstatt.
Habe einen Meister eingestellt.
Hatte mit ihm abgemacht dass er den Mindestlohn bekommt. Hört sich jetzt natürlich komisch an. Ein Meister und Mindestlohn?? Ist aber tatsächlich so. Er ist Rentner und ist auf das Geld nicht angewiesen. Er sagt, bevor er zu Hause "vergammelt", kann er lieber hier arbeiten.
Jetzt meine Frage: Darf ich ihn den Mindestlohn zahlen?
Oder muss ich ihm ein angemessenen Stundenlohn zahlen?
Wäre dankbar für eure Hilfe
Lieben Gruß
Beste Antwort im Thema
Es liegt doch eine klare Ansage der Handwerkskammer vor. Wo liegt da jetzt ein Problem?
"Herr Hauptkommissar, darf ich meine Schwiegermutter umbringen?" "Nein." " Okay, dann frage ich jemand anderen."
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19 Antworten
Natürlich darfst du ihm den Mindestlohn zahlen.
Alternativ kannst du ihn auch als Minijobber (450-€-Basis) beschäftigen, wenn er keinen Vollzeitjob machen möchte.
Die Handwerkskammmer sagt ich muss ihn als Vollzeit beschäftigen.
Wollte ihn auch auf 450€ beschäftigen. Da hat die Handwerkskammer gesagt dass es nicht erlaubt ist. Weil ich ihn als Meister eingestellt habe. Ich fange erst im Herbst mit der Meisterschule an.
Mir wurde sogar vorgeschrieben welchen Lohn ich ihn mindestens zahlen muss.
Zitat:
@AlexA64f schrieb am 27. Juni 2020 um 15:14:04 Uhr:
Mir wurde sogar vorgeschrieben welchen Lohn ich ihn mindestens zahlen muss.
Den Mindestlohn?
Den Mindestlohn durfte ich ihn nicht zahlen.
Die Handwerkskammer hat gesagt ich muss ihn mindestens 1900€ Brutto monatlich zahlen.
Zitat:
@AlexA64f schrieb am 27. Juni 2020 um 16:10:49 Uhr:
Den Mindestlohn durfte ich ihn nicht zahlen.
Die Handwerkskammer hat gesagt ich muss ihn mindestens 1900€ Brutto monatlich zahlen.
Ziehst du die Aussage der Handwerkskammer in Zweifel oder in welchem Zusammenhang stellst du die Frage im Eröffnungsbeitrag?
Zitat:
@AlexA64f schrieb am 27. Juni 2020 um 16:10:49 Uhr:
Den Mindestlohn durfte ich ihn nicht zahlen.
Die Handwerkskammer hat gesagt ich muss ihn mindestens 1900€ Brutto monatlich zahlen.
Das ist ein Thema für einen Anwalt und nicht für ein Autoforum
Es liegt doch eine klare Ansage der Handwerkskammer vor. Wo liegt da jetzt ein Problem?
"Herr Hauptkommissar, darf ich meine Schwiegermutter umbringen?" "Nein." " Okay, dann frage ich jemand anderen."
Zitat:
@AlexA64f schrieb am 26. Juni 2020 um 11:16:34 Uhr:
Jetzt meine Frage: Darf ich ihn den Mindestlohn zahlen?
Oder muss ich ihm ein angemessenen Stundenlohn zahlen?
Nein, du darfst ihm als Kfz-Meister nicht ohne Weiteres den branchenunabhängigen gesetzl. Mindestlohn (gesetzl. Grundlohn) zahlen.
Es gibt Tarifverträge, die gesonderte Mindestlöhne je nach Branche vorschreiben.
https://www.bw.igm.de/tarife/tarifvertrag.html?id=1907
Wenn du den angestellten Meister als Betriebsleiter bzw. Konzessionsträger einstellst, sollte dieser auch mit seinem Fachwissen ganztägig und ständig anwesend sein.
Das sollte auch entsprechend bezahlt werden!
Da du anscheinend noch nicht über die Berechtigung zum Führen eines Betriebs verfügst, musst du hier zukaufen.
Grüße vom Armani-Biker...
Errichte eine GBR mit dem Meister und einen privatrechlichen Vertrag über das Ende der GBR. Noch dazu wenn dieser schon Rentner ist. Kommt natürlich drauf an was für ein Rentner er ist.
Wenn der Meister nicht nachdenkt unterschreibt er auchnoch. Mit allen Risiken die eine GBR so mitsich bringt.
1900€ Brutto sind sowieso nur unwesentlich über Mindestlohn.
Zitat:
@mozartschwarz schrieb am 15. Juli 2020 um 15:41:24 Uhr:
Mit dem Bild zu deinem Forumsnamen wäre ich vorsichtig, das kann urheberrechtlich geschützt sein.
und politisch korrekt isses auch nicht. muharharhar.
Zitat:
@slv rider schrieb am 15. Juli 2020 um 16:38:25 Uhr:
und politisch korrekt isses auch nicht. muharharhar.
Ja das kommt noch dazu