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Mini F56 SD - Felgen eintragungspflichtig?
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand helfen und Licht ins Dunkle bringen:
Meine Freundin fährt einen Mini F56 SD BJ04/2015 (müsste das Vorfacelift sein)
wir haben für den Winter folgende Felgen gekauft: Proline bx700 (7,0x17Zoll mit der ET54)
dazu einen Winterreifen in der Dimension: 205/45R17
Die Felgen haben eine ECE-Bescheinigung und eine ABE (s.Anhang).
Der TÜV sagt nun, die Felgen und Reifen sind in der Kombination nicht zulässig und müssen eingetragen werden. Ist das korrekt? Ich dachte bisher, die Radreifenkombi entspricht der Original-Mini-Felge und Reifendimension und aufgrund der ECE-Bescheinigung ist die Felge eintragungsfrei?!
Wäre nett, wenn jemand mich aufklären könnte.
Vielen Dank im Voraus.
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23 Antworten
51G: Wenn diese Reifengröße im CoC eingetragen ist, dann braucht es auch nicht eingetragen werden.
Dann entweder beim Händler beschaffen oder beim Verkäufer nachfordern. Alles andere ist Kaffeesatzleserei.
Zitat:
@flip46 schrieb am 10. April 2020 um 14:36:05 Uhr:
hier noch die ABE
Übrigens ist das auch nur ein Gutachten.
Zitat:
@flip46 schrieb am 10. April 2020 um 14:34:43 Uhr:
Meine Freundin fährt einen Mini F56 SD BJ04/2015 (müsste das Vorfacelift sein)
Hast du grad die (kompletten!) Schlüsselnummern zu 2.1 und 2.2 griffbereit?
Welche Räder sind's denn?
Mit ABE -> KBA 51597 steht außen auf den Rädern
oder
mit ECE -> ECE-Nr. steht außen auf den Rädern.
Welche HSN-TSN Nummer stehen im Fahrzeugschein (2.1 / 2.2)?
Zitat:
Ich dachte bisher, die Radreifenkombi entspricht der Original-Mini-Felge und Reifendimension und aufgrund der ECE-Bescheinigung ist die Felge eintragungsfrei?!
Nur, wenn sie exakt den Daten der COC entsprechen.
Danke erstmal für die ganzen Antworten.
Schlüsselnummer ist 0005/BTW00132.
Das Auto wurde Mitte 2018 bei einem BMW/Mini (Becker-Tiemann) Händler gekauft.
Da sich meistens keiner für dieses COC interessiert, findet man es meistens irgendwo bei den anderen Dokumenten, also in der Mappe mit Bedienungsanleitung usw.
Da der Wagen von einem Händler gekauft wurde, kann man den natürlich auch auffordern, das Papier rauszurücken, denn das gehört zum Auto dazu, ein Händler sollte das schon wissen.
Die Reifen im COC sind erlaubt auf den entsprechenden Felgen des Fahrzeugherstellers, Zubehörfelgen fallen da nicht darunter, das müßte dann in deren ABE/Gutachten stehen, ob man damit zum TÜV muss oder nicht.
Zitat:
@cdfcool schrieb am 10. April 2020 um 18:12:20 Uhr:
Da sich meistens keiner für dieses COC interessiert, findet man es meistens irgendwo bei den anderen Dokumenten, also in der Mappe mit Bedienungsanleitung usw.
Oder im Falle einer Finanzierung bei der entsprechenden Bank.
@TE
Euer Mini hat mit den angegebenen Schlüsselnummern als Sonderausstattung -ab Werk-
genaudie Rad-Reifen-Kombination mit den angegebenen Daten.
Der Prüfer möchte wohl wegen der Reifenauflage 51G -in ECE und "ABE"-
schwarz-auf-weiß (im"CoC-Papier"

sehen,
das diese Rad-Reifen-Kombination bereits ab Werk zugelassen/typgeprüft ist.
Warum sollte das COC bei einer Finanzierung zur Bank?
Wobei der Prüfer anhand der FIN in den unendlichen Tiefen seiner Datenbank auch finden könnte.
Zitat:
@cdfcool schrieb am 10. April 2020 um 19:26:35 Uhr:
Warum sollte das COC bei einer Finanzierung zur Bank?
Weil das i.d.R. so ist. Die benötigt man im Original bei der Zulassungsstelle genauso wie früher der Brief bei der Bank verblieb. Die meisten versäumen es, sich eine Kopie machen zu lassen.