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Mini Spoke 530 Winterradsatz auf BMW X1?

BMW X1 F48
Themenstarteram 20. Oktober 2022 um 6:43

Hallo zusammen,

habe nichts dazu gefunden, also erstelle ich mal ein neues Thema dazu.

Ich habe seit mehreren Wochen einen neuen X1 25e im Haus. Davor war ein Mini Countryman Hybrid im Einsatz, von dem ich noch den Winterradsatz Imprint Spoke 530 liegen habe.

Da es sich bei beiden Fahrzeugen praktisch um das gleiche Fahrzeug handelt, wäre meine Frage, ob ich die Felgen + Reifen übergangsweise noch auf dem X1 nutzen könnte? Und wenn ja, ist dies auch erlaubt? Das sind in Deutschland ja wieder zwei Paar Schuhe :)

Bevor ihr lange sucht, hier die technischen Daten der Spoke 530. Wenn ich mir Felgen für den X1 ansehe (z.B. die Doppelspeiche 564), dann sind die Daten unten identisch:

Felgendesign Imprint Spoke 530

Felgenfarbe silber

Felgengröße 17 Zoll

Felgenbreite vorne 7,5J

Felgenbreite hinten 7,5J

Einpresstiefe vorne 52 mm

Einpresstiefe hinten 52 mm

Reifengröße vorne 225/55 R17

Reifengröße hinten 225/55 R17

Felge Mini Imprint Spoke
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17 Antworten

Moin

Im Internet gibt es einen Felgenkatalog für BMW. Vielleicht findest Du dort die Antwort.

www. bmw-felgenkatalog.de heißt wohl die Seite. Gruß Hans

Danke. Aber da finde ich leider keine Antworten.

Vielleicht weiß es ja jemand genauer.

Wie sieht es mit der Traglast der MINI Felge aus?

Hier fehlen die Angaben, schwierig zu beurteilen…

Ich kann diese Information leider nirgends finden.

Aber naja. Es handelt sich um fast das gleiche Auto. Mini 1.790 KG zu BMW 1.820 KG.

Zitat:

@Domme schrieb am 20. Oktober 2022 um 17:10:03 Uhr:

Ich kann diese Information leider nirgends finden.

Traglastindex findest Du auf dem Reifen, letzte Ziffer plus Buchstaben.

z.B. 225/55 R17 97W

BMW wird kein Gutachten dafür rausgeben und damit wird es keine Freigabe geben, Einzelabnahme bestimmt möglich… wird aber teuer.

Zitat:

@X1-BMW schrieb am 20. Oktober 2022 um 18:41:24 Uhr:

BMW wird kein Gutachten dafür rausgeben und damit wird es keine Freigabe geben, Einzelabnahme bestimmt möglich… wird aber teuer.

Schade. Aber danke für die Informationen.

Zitat:

@Domme schrieb am 20. Oktober 2022 um 17:10:03 Uhr:

Aber naja. Es handelt sich um fast das gleiche Auto. Mini 1.790 KG zu BMW 1.820 KG.

Ich wage mich mal auf´s Eis. Wenn die Daten so sind wie beschrieben, wen sollte es interessieren, auf welchem Auto die durch die Gegend gefahren werden? Sicherheitsbedenken - warum, ich wüßte nicht was da zwischen einem Mini- und einem X1-Fahrer relevant wäre. Auch beim TÜV-Termin hat bei mir noch nie einer die Felgen inspiziert, es sei denn, ich war allein deswegen vor Ort (auch da gab es in der Gegend einen Prüfer, der war seehr bekannt in einschlägigen Kreisen, weil der "trägt dir die/das schon ein", aber keine Bange, das ist 40 Jahre her...)

Passt denn überhaupt der Lochkreis der Mini Felge auf den X1?

am 20. Oktober 2022 um 21:32

Der Lochkreis usw. müsste übereinstimmen, wenn ich einen 2019er Countryman Hybrid mit einem 2022er F48 25e vergleiche und dieser Website vertraue:

https://tirewheelguide.de/.../#mini-countryman-phev-9-II-2017-2020

https://tirewheelguide.de/.../?...

7.5x17 ET52

Zentrierbohrung (DIA): 66.6 mm

PCD: 5x112

Gewindegröße: M14 x 1.25

Nachdem aber kein Felgenhändler BMW- und Mini-Räder als kompatibel listet, kann es dennoch einen technischen oder formalen Hinderungsgrund geben.

Diese Frage müsste doch schon öfter aufgetaucht sein und kann doch nicht jetzt zum erstenmal gestellt werden?

Themenstarteram 21. Oktober 2022 um 6:12

Ich habe dazu weder was googeln können, noch hier im Forum was gefunden.

Scheinbar bin ich wohl doch der erste, der auf diese "Idee" kommt :)

Diese Konstellation ist aber wohl auch nicht so häufig, dass man zufälligerweise von dem Mini auf den baugleichen X1 wechselt.

Wenn die Felge körperlich passt und man ein Festigkeitsgutachten von BMW / Mini hat, sehe ich kein Problem für eine Sonderabnahme welche ca 100 € kosten wird

Bei BMW / Mini nach Herstellerbescheinigung bzw. wie mein Vorschreiber meint nach Festigkeitsgutachten für die Felgen anfragen.

Sonderabnahme nach §19(2) ist dann kein Problem.

Viel Erfolg.

…auf die Antwort nach dem Anfragen bin ich gespannt, nicht vergessen…

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